KVG. Risikoausgleich; Trennung von Grund- und Zusatzversicherung
Details
- ID
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20130080
- Title
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KVG. Risikoausgleich; Trennung von Grund- und Zusatzversicherung
- Description
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Botschaft vom 20. September 2013 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Risikoausgleich; Trennung von Grund- und Zusatzversicherung)
- InitialSituation
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<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.09.2013</b></p><p><b>Der Bundesrat schlägt die Ablehnung der Initiative "Für eine öffentliche Krankenkasse" vor sowie Änderungen des KVG</b></p><p><b>Der Bundesrat hat entschieden, die Volksinitiative "Für eine öffentliche Krankenkasse" ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Gleichzeitig hat er einen Entwurf für eine Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) verabschiedet, die der Risikoselektion besser entgegenwirken soll. Damit wird der Bundesrat den Ergebnissen der Vernehmlassung gerecht. Er nimmt aber auch die von einer Mehrheit unterstützten Verbesserungsvorschläge auf.</b></p><p>Die Volksinitiative "Für eine öffentliche Krankenkasse" wurde im Mai 2012 eingereicht. Sie strebt einen fundamentalen Kurswechsel in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an. Ihr Ziel ist es, für alle Versicherten eine öffentliche Krankenkasse zu schaffen. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Das aktuelle System, basierend auf dem Wettbewerbsprinzip, hat sich bewährt und soll beibehalten werden. Um den Ergebnissen der Vernehmlassung Folge zu geben, verzichtet der Bundesrat auf einen Gegenvorschlag. Er ist sich jedoch bewusst, dass Verbesserungen notwendig sind und verabschiedet daher eine Botschaft zur Teilrevision KVG.</p><p>Das Vernehmlassungsverfahren über den Gegenvorschlag zur Volksinitiative hat ein überdurchschnittlich grosses Echo ausgelöst. Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer forderte Massnahmen, um der Risikoselektion besser entgegenzuwirken, damit der Wettbewerb dort spielen kann, wo er den Versicherten nützt, nämlich bei der Qualität, der Leistung und der Kosteneindämmung. Der Vorschlag zur Einführung einer obligatorischen Rückversicherung für sehr hohe Kosten wurde in der Vernehmlassung deutlich abgelehnt und wird nicht weiterverfolgt.</p><p>Der Grundsatz des Risikoausgleichs soll gesetzlich verankert werden. Neben Alter und Geschlecht wird seit dem Jahr 2012 auch ein Spital- oder Pflegeheimaufenthalt von mehr als drei aufeinander folgenden Nächten für die Ermittlung eines erhöhten Krankheitsrisikos berücksichtigt. Der Bundesrat will nun die Kriterien, die auf ein erhöhtes Krankheitsrisiko hindeuten, noch erweitern und neue Morbiditätsindikatoren, wie beispielsweise pharmazeutische Informationen aus dem ambulanten Bereich, bestimmen und auf Verordnungsstufe festlegen.</p><p>Der Revisionsentwurf des KVG sieht auch die institutionelle Trennung der sozialen Krankenversicherung und der Zusatzversicherungen vor, um insbesondere auf finanzieller Ebene die Transparenz zu verbessern. Zusätzliche Barrieren zur Verhinderung des Informationsaustauschs über die Leistungen zwischen den beiden Bereichen sollen den Datenschutz verbessern und der Risikoselektion entgegenwirken. Gegenwärtig führen noch sechzehn Gesellschaften die soziale Krankenkasse und die Zusatzversicherungen innerhalb derselben Rechtseinheit.</p><p>Die mit der Revision des KVG verfolgten Ziele - Bekämpfung der Risikoselektion und eine grössere Transparenz im Krankenversicherungssystem - entsprechen den Zielen der Strategie Gesundheit2020, die der Bundesrat Anfang Jahr verabschiedet hat.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 20. September 2013 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Risikoausgleich; Trennung von Grund- und Zusatzversicherung)
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesgesetz über die Krankenversicherung
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 02.03.2015 |
2 |
Nichteintreten. |
| 08.12.2015 |
1 |
Nichteintreten. |
- Proceedings
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<p><b>Debatte im Ständerat, 02.03.2015</b></p><p><b>Krankenkassen - Ständerat gegen Trennung von Grund- und Zusatzversicherung </b></p><p><b>(sda) Krankenkassen sollen Grund- und Zusatzversicherung weiterhin unter einem rechtlichen Dach führen dürfen. Der Ständerat hat es am Montag abgelehnt, über eine strikte Trennung zu diskutieren.</b></p><p>Auf Antrag der Gesundheitskommission lehnte er es ab, auf einen Vorschlag des Bundesrats einzutreten. Der Entscheid fiel mit 24 zu 17 Stimmen. Die Mehrheit sah keinen Handlungsbedarf, nachdem das Parlament im letzten Jahr den Risikoausgleich verfeinert und die Aufsicht über die Krankenkassen gestärkt hatte. Auch die deutliche Ablehnung der Initiative "Für eine öffentliche Krankenkasse" im letzten September spielte bei dem Entscheid eine Rolle. </p><p>Diese habe auch die Senkung der Verwaltungskosten zum Ziel gehabt, sagte Kommissionssprecher Urs Schwaller (CVP/FR). Die Kosten würden aber steigen, wenn eine "chinesische Mauer" die Nutzung jeder Synergie zwischen Grund- und Zusatzversicherung verhindern würde.</p><p>Dem widersprach Hans Stöckli (SP/BE), der für Eintreten auf die Vorlage warb. Kassen mit getrennten Grund- und Zusatzversicherungen hätten erfahrungsgemäss tiefere Kosten, sagte er. Zudem könnten Quersubventionierungen weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Die verschärfte Aufsicht komme nämlich nur dann zum Zug, wenn es eine Transaktion gebe - und daran fehle es innerhalb einer Gruppe in der Regel.</p><p></p><p>Einblick nur in Transaktionen</p><p>Bei der Revision der Krankenkassenaufsicht hatten sich die Räte letztes Jahr dagegen ausgesprochen, dass die Aufsichtsbehörde Einblick in die Finanzflüsse innerhalb einer Versicherungsgruppe bekommen soll. Sie stimmten aber zu, dass Transaktionen zwischen Grundversicherern und anderen Unternehmensteilen beaufsichtigt werden können.</p><p>Heute bieten 14 der 59 Versicherer, die rund 15 Prozent der Versicherten vertreten, die Grund- und Zusatzversicherung unter einem Dach an. Der Bundesrat schlägt vor, dass diese in getrennten juristischen Einheiten geführt werden müssen.</p><p>Versicherungsgruppen müssten ausserdem sicherstellen, dass es keinen Datenaustausch gibt zwischen der Grundversicherung und ihren übrigen Versicherungsgesellschaften. Dies soll für mehr Transparenz sorgen und Quersubventionierungen verhindern. Zudem soll die zusätzliche Schranke zwischen Grund- und Zusatzversicherung den Datenschutz verbessern und der Risikoselektion entgegenwirken.</p><p>Diese Vorschläge waren zunächst Teil des Gegenvorschlags, den der Bundesrat der Einheitskassen-Initiative gegenüberstellen wollte. Auf diesen hat er nach Kritik aus dem Parlament verzichtete. Der Krankenkassen-Dachverband santésuisse geht davon aus, dass die Trennung von Grund- und Zusatzversicherung rund 400 Millionen Franken im Jahr kosten würde. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.12.2015</b></p><p><b>Parlament verwirft Trennung von Grund- und Zusatzversicherung </b></p><p><b>(sda) Die strikte juristische Trennung von Grund- und Zusatzversicherung ist vom Tisch. Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat den Vorschlag des Bundesrats abgelehnt.</b></p><p>Heute bieten 14 der 59 Krankenkassen Grund- und Zusatzversicherung unter einem Dach an. Diese sollten in getrennten juristischen Einheiten geführt werden müssen. Versicherungsgruppen hätten ausserdem sicherstellen müssen, dass es keinen Datenaustausch gibt zwischen der Grundversicherung und den übrigen Versicherungsgesellschaften.</p><p>Mit diesen Vorschriften wollte der Bundesrat für mehr Transparenz sorgen und Quersubventionierungen verhindern. Zudem sollte die zusätzliche Schranke zwischen Grund- und Zusatzversicherung den Datenschutz verbessern und der Risikoselektion entgegenwirken.</p><p>Es sei viel passiert, seit der Bundesrat die Gesetzesrevision 2013 vorgelegt habe, sagte Kommissionssprecherin Barbara Schmid-Federer (CVP/ZH). Das Parlament habe den Risikoausgleich verfeinert und die Aufsicht über die Krankenkassen gestärkt. Zudem sei die Initiative "Für eine öffentliche Krankenkasse" im September 2014 deutlich abgelehnt worden.</p><p>Der Bundesrat habe nicht aufzeigen können, welchen Mehrwert die Trennung hätte, sagte Schmid-Federer. Auf der anderen Seite gehe der Krankenkassen-Dachverband santésuisse davon aus, dass der zusätzliche Verwaltungsaufwand und der entgangene Synergienutzen zu Kosten von 400 Millionen Franken führen würden.</p><p>SVP-Sprecher Sebastian Frehner (BS) sprach von einer "Zwängerei". Die Versicherten hätten heute schon die Möglichkeit, Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Gesellschaften abzuschliessen. Trotzdem wählten die meisten Angebote aus einer Hand. Offenbar bestehe dafür ein Bedürfnis. Frehner warf dem Bundesrat vor, chancenlose Vorschläge zu machen, statt die wirklichen Probleme in im Gesundheitswesen anzupacken.</p><p>Die SP setzte sich vergebens für die Vorlage ein. Die erwarteten Einsparungen würden die Mehrkosten wettmachen, sagte Jean-François Steiert (SP/FR). Er wies auf die unterschiedlichen Rollen der Versicherungen hin: Während Grundversicherungen hoheitliche Aufgaben wahrnähmen, funktionierten Zusatzversicherungen nach den Gesetzen des Marktes.</p><p>Aber auch Gesundheitsminister Alain Berset gestand ein, dass viele Ziele der Vorlage bereits erreicht seien. Das Nichteintreten habe daher eine gewisse Logik. Dafür entschied sich der Nationalrat schliesslich mit 127 zu 46 Stimmen.</p>
- Updated
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09.04.2025 00:32
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