Internationale Zivilluftfahrt. Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen
Details
- ID
- 20130082
- Title
- Internationale Zivilluftfahrt. Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen
- Description
- Botschaft vom 9. Oktober 2013 zur Genehmigung des Übereinkommens über die Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen mit Bezug auf die internationale Zivilluftfahrt sowie des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 09.10.2013</b></p><p><b>Genehmigung des Übereinkommens und des Zusatzprotokolls von Beijing</b></p><p><b>Der Bundesrat hat den Bundesbeschlussentwurf zum Übereinkommen und zum Zusatzprotokoll von Beijing verabschiedet. Diese beiden Texte enthalten aktualisierte Bestimmungen über die Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Zivilluftfahrt. Mit ihrer Genehmigung vollzieht die Schweiz einen weiteren Schritt hin zu einem kohärenten System von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung. </b></p><p>Das Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen mit Bezug auf die internationale Zivilluftfahrt und das Zusatzprotokoll zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen dienen dazu, die internationalen strafrechtlichen Bestimmungen an die heutigen Sicherheitsanforderungen in der Zivilluftfahrt und namentlich im Bereich der Terrorismusbekämpfung anzupassen. Die umfangreichen Änderungen an den bisherigen Übereinkünften betreffen zwei Punkte, die im gegenwärtigen internationalen Kontext zentral sind: Zum einen sollen militärische Tätigkeiten aus dem Anwendungsbereich dieser beiden Übereinkünfte ausgeklammert werden, und zum andern soll der widerrechtliche Transport gewisser gefährlicher Waren und flüchtiger Terroristen mit zivilen Luftfahrzeugen unter Strafe gestellt werden. </p><p>Die beiden Vereinbarungen sind Teil der universellen Normen, die die Vereinten Nationen in jüngerer Zeit mit ihren Konventionen gegen den Terrorismus verabschiedet haben. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens und des Zusatzprotokolls wird die Sicherheit von Personen, Gütern und der Umwelt sowohl an Bord als auch ausserhalb von Luftfahrzeugen gestärkt. Das Übereinkommen über die Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen mit Bezug auf die internationale Zivilluftfahrt und das Zusatzprotokoll zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen wurden am 10. September 2010 in Beijing (China) angenommen. Sie sind Teil des multilateralen Rechtsinstrumente der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organization, ICAO), der auch die Schweiz angehört.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 9. Oktober 2013 zur Genehmigung des Übereinkommens über die Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen mit Bezug auf die internationale Zivilluftfahrt sowie des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens über die Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen mit Bezug auf die internationale Zivilluftfahrt und des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen
- Resolutions
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Date Council Text 03.03.2014 1 Beschluss gemäss Entwurf 04.06.2014 2 Zustimmung 20.06.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung 20.06.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 3.3.2014</b></p><p><b>(sda) Die Terrorismusbekämpfung in der Luftfahrt soll verstärkt werden. Der Nationalrat hat sich als Erstrat einstimmig dafür ausgesprochen, das Übereinkommen von Peking zu ratifizieren. Damit werden die internationalen Strafbestimmungen in der Zivilluftfahrt verschärft.</b></p><p>Unter anderem soll künftig bestraft werden, wer widerrechtlich Waren oder flüchtende Terroristen mit zivilen Luftfahrzeugen transportiert. Für die Passagiere ändert sich mit dem Abkommen nichts. Für die Zivilluftfahrt entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Schweiz muss ihre Strafrechtsordnung aufgrund des Übereinkommens nicht ändern.</p><p>Das Geschäft war im Nationalrat unbestritten. Mehrere Redner verwiesen darauf, dass die Schweiz massgeblich dazu beigetragen habe, einen Kompromiss zu finden. So Extremforderungen, etwa der USA, hätten abgewendet werden können. Staaten wie die USA wollten beispielsweise durchsetzen, dass militärische Aktivitäten ausserhalb eines militärischen Konfliktes nicht unter das Gesetz fallen.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat 04.06.2014</b></p><p><b>Schärfere Terrorismus-Strafbestimmungen in der Luftfahrt </b></p><p><b>(sda) Die Terrorismusbekämpfung in der Luftfahrt soll verstärkt werden. Nach dem Nationalrat hat sich am Mittwoch auch der Ständerat einstimmig dafür ausgesprochen, das Übereinkommen von Peking zu ratifizieren. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.</b></p><p>Mit dem neuen Abkommens werden die internationalen Strafbestimmungen in der Zivilluftfahrt verschärft. Unter anderem soll künftig bestraft werden, wer widerrechtlich Waren oder flüchtende Terroristen mit zivilen Luftfahrzeugen transportiert.</p><p>Für die Passagiere ändert sich mit dem Abkommen nichts. Für die Zivilluftfahrt entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Schweiz muss ihre Strafrechtsordnung aufgrund des Übereinkommens nicht ändern.</p><p>Das Geschäft war im Parlament unbestritten. Bundesrätin Doris Leuthard verwies im Ständerat darauf, dass die Schweiz massgeblich dazu beigetragen habe, einen Kompromiss zu finden. So hätten Extremforderungen, etwa der USA, abgewendet werden können. Staaten wie die USA wollten beispielsweise durchsetzen, dass militärische Aktivitäten ausserhalb eines militärischen Konfliktes nicht unter das Gesetz fallen.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:21