Steueramtshilfegesetz. Änderung

Details

ID
20130083
Title
Steueramtshilfegesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 16. Oktober 2013 zur Änderung des Steueramtshilfegesetzes
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.10.2013</b></p><p>Der Bundesrat hat heute von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zur Teilrevision des Steueramtshilfegesetzes Kenntnis genommen und die entsprechende Botschaft zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Mit der vorgesehenen Präzisierung bei der nachträglichen Information betroffener Personen erfüllt die Schweiz den OECD-Standard. </p><p>Die Vernehmlassung wurde vom 14. August bis 18. September 2013 durchgeführt. Mehrheitlich positiv aufgenommen wurde dabei der Vorschlag zur nachträglichen Information von Personen, die Gegenstand eines Amtshilfeverfahrens sind. Damit wird die Schweiz den geltenden internationalen Standard erfüllen. Bisher sah das Gesetz vor, dass die Steuerpflichtigen ohne jede Ausnahme vor der Übermittlung der sie betreffenden Daten an den ersuchenden Staat informiert werden mussten. </p><p>Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse präzisiert der Bundesrat in seiner Vorlage, dass eine nachträgliche Information der Steuerpflichtigen nur in Ausnahmefällen erfolgen kann. Der ersuchende Staat wird sein Gesuch auch begründen müssen, beispielsweise indem er die Gefährdung der Untersuchung geltend machen kann, wenn die Information vorgängig erfolgt.</p><p>Was die Gruppenersuchen anbelangt, so sind diese bereits nach dem geltenden Gesetz möglich. Um die Effizienz zu verbessern, sieht die Revision ein auf Gruppenersuchen zugeschnittenes Informationsverfahren vor. Dem Bundesrat wird mit dem Entwurf die Kompetenz eingeräumt, den erforderlichen Inhalt von Gruppenersuchen festzulegen. Er wird dabei dem internationalen Standard Rechnung tragen. </p><p>Starke Opposition hat die Vernehmlassung bei der Frage der Amtshilfegesuche auf der Grundlage gestohlener Daten zutage gebracht. Der Bundesrat wollte die Situation, dass die Schweiz aufgrund einer sehr restriktiven Praxis auf zahlreiche Ersuchen nicht eintreten kann, deblockieren. Gemäss Vernehmlassungsentwurf hätte die Schweiz mit der strengen Auflage auf Ersuchen eintreten können, dass der ersuchende Staat diese Daten nur passiv, beispielsweise über einen Drittstaat, auf legale Weise erlangt hat. Weiterhin nicht eingetreten wäre die Schweiz hingegen auf Ersuchen gestützt auf aktiv beschaffte Daten. </p><p>Diese Lockerung hätte auch günstigere Voraussetzungen für die Schweiz in Bezug auf das Global Forum geschaffen, das in der zweiten Beurteilungsphase die Effizienz der Amtshilfe in der Praxis untersucht. Die Vernehmlassungsteilnehmer haben aber jede Praxisänderung abgelehnt. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, auf die vorgesehene Bestimmung zu verzichten.</p><p>Der Bundesrat erachtet die Revision des Steueramtshilfegesetzes aufgrund der internationalen Entwicklung im Steuerbereich als notwendig. Bei ihrem Gipfel im September 2013 haben die G20-Staaten erneut alle Jurisdiktionen aufgefordert, die Empfehlungen des Global Forum umgehend umzusetzen. Der Aufruf richtet sich insbesondere an jene Staaten, die wie die Schweiz noch nicht zur zweiten Phase der Peer Review zugelassen worden sind. Ausserdem beginnt das Global Forum diesen Herbst mit der Schlussbenotung der ersten 50 Staaten, die beide Phasen der Peer Review absolviert haben.</p><p>Diese Schlussbenotungen werden international eine erhebliche Wirkung haben. Solange die Schweiz die beiden Phasen der Peer Review nicht besteht, wird der Druck und damit das Risiko von schwarzen Listen und anderen bilateralen und multilateralen Sanktionsmassnahmen zunehmen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 16. Oktober 2013 zur Änderung des Steueramtshilfegesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshilfegesetz, StAhiG)
    Resolutions
    Date Council Text
    12.12.2013 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    06.03.2014 2 Zustimmung
    21.03.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.03.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 12.12.2013</b></p><p><b>Weitere Lockerung der Steueramtshilfe</b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat ist damit einverstanden, die Regeln zur Steueramtshilfe erneut anzupassen. Um Sanktionen anderer Staaten gegen die Schweiz zu verhindern, hat er am Donnerstag eine Revision des Steueramtshilfegesetzes gutgeheissen.</b></p><p>Das Steueramtshilfegesetz ist erst seit kurzem in Kraft. Dennoch muss es bereits wieder revidiert werden. Die wichtigste Änderung: Steuersünder sollen nicht mehr in jedem Fall vorgängig informiert werden, wenn Daten über sie an andere Staaten übermittelt werden. In Ausnahmefällen soll die Information künftig nachträglich erfolgen.</p><p></p><p>"Die Kröte ist zu schlucken" </p><p>Wie alle Fragen rund um das Bankgeheimnis gab auch diese zu reden. Gegen die Änderung stellte sich die SVP. "Einmal mehr sollen wir uns nach den Befehlen der OECD richten", kritisierte Hans Kaufmann (SVP/ZH). "Einmal mehr ist der Bundesrat eingeknickt." Mit der Änderung würden rechtsstaatliche Garantien über Bord geworfen.</p><p>Fulvio Pelli (FDP/TI) pflichtete ihm teilweise bei: Der neue Standard sei mit der Rechtsstaatlichkeit schwer vereinbar. Zunehmend gelte das Recht des Mächtigeren. Doch die Schweiz habe keine Alternative. "Die Kröte ist zu schlucken, im Interesse des Werk- und Finanzplatzes Schweiz."</p><p></p><p>Im Interesse der Schweiz </p><p>Auch der Bundesrat hatte eingeräumt, dass die Änderung heikel sei. Sie stelle eine Einschränkung der in der Verfassung garantierten Rechtsweggarantie dar. Es liege jedoch im Interesse der Schweiz, den Empfehlungen der OECD nachzukommen. Die Mehrheit sah dies auch so: Der Nationalrat stimmte der Änderung mit 124 zu 66 Stimmen zu.</p><p>Allerdings verschärfte er die Bedingungen für eine nachträgliche Information leicht: Der andere Staat soll geltend machen müssen, dass eine vorgängige Information des Betroffenen sowohl den Zweck als auch den Erfolg der Untersuchung gefährden würde. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf rief den Rat vergeblich dazu auf, nicht von der Formulierung des internationalen Standards abzuweichen.</p><p></p><p>Gruppenanfragen präzisiert </p><p>Im Gesetz wird auch präzisiert, was unter Gruppengesuchen zu verstehen ist. Dabei handelt es sich um Gesuche, mit welchen Informationen über mehrere Personen verlangt werden, die nach einem identischen Verhaltensmuster vorgegangen sind und anhand bestimmter Angaben identifizierbar sind.</p><p>Was Gruppengesuche genau beinhalten müssen, bestimmt der Bundesrat. Die SVP scheiterte mit einem Antrag, diese Kompetenz dem Parlament zuzusprechen. Gruppengesuche sind bereits nach dem geltenden Gesetz möglich. Neu soll ein auf Gruppengesuche zugeschnittenes Informationsverfahren geschaffen werden.</p><p></p><p>Nicht auf Basis gestohlener Daten </p><p>Verzichtet hatte der Bundesrat nach der Vernehmlassung auf eine Lockerung der Regeln zum Umgang mit gestohlenen Daten. Ursprünglich hatte er Amtshilfe bei gestohlenen Daten zulassen wollen, sofern der andere Staat die Daten nicht aktiv beschafft hat oder beschaffen liess. Nach heftiger Kritik liess er den Plan fallen.</p><p>Eine linke Minderheit brachte die Frage im Nationalrat wieder aufs Tapet. Sie beantragte, dass nur dann keine Amtshilfe gewährt werden sollte, wenn das Gesuch den Grundsatz von Treu und Glauben verletzt. Dass es auf gestohlenen Daten basiert, sollte kein Hinderungsgrund sein. Der Rat lehnte dies aber mit 125 zu 50 Stimmen ab.</p><p></p><p>Hunderte Gesuche blockiert </p><p>Die Gegner der Amtshilfe auf Basis gestohlener Daten argumentierten, damit würde geradezu ein Anreiz für kriminelle Handlungen geschaffen. Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) warnte vergeblich davor, dass ohne Änderung in diesem Punkt das Gesetz wohl in einem halben Jahr erneut angepasst werden müsse.</p><p>Im Bericht zur Vernehmlassung hatte der Bundesrat geschrieben, wichtige Partnerländer gäben sich mit der aktuellen Praxis nicht zufrieden, was zu einem grossen Politikum zu werden drohe. Weil die Schweiz auf Basis gestohlener Daten keine Amtshilfe leistet, sind Hunderte von Gesuchen blockiert. Allein aus Indien sind laut Widmer-Schlumpf rund 500 Gesuche offen.</p><p></p><p>Empfehlungen des Global Forum </p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat das revidierte Steueramtshilfegesetz mit 130 zu 55 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut. Es geht nun an den Ständerat. Mit der Gesetzesrevision möchte der Bundesrat erreichen, dass die Schweiz zur zweiten Phase des Peer Review zugelassen wird. Es handelt sich dabei um eine Prüfung durch das Global Forum, ein Gremium der OECD.</p><p>Im Nationalrat wiesen die einen darauf hin, dass auch andere Länder noch nicht zur zweiten Phase zugelassen wurden. Die anderen gaben zu bedenken, die Schweiz sei das einzige OECD-Land, das noch nicht zugelassen sei. Bei den übrigen Ländern handle es sich um "exotische Feriendestinationen", wie es Leutenegger Oberholzer ausdrückte.</p><p>Die Möglichkeit der nachträglichen Information Betroffener ist eine von drei Massnahmen, die das Global Forum der Schweiz 2011 empfohlen hatte. Die zweite Massnahme betrifft die Transparenz bei Inhaberaktien, die dritte Doppelbesteuerungsabkommen mit Amtshilfeklauseln nach OECD-Standard. Eine der drei Empfehlungen muss die Schweiz vollständig umsetzen, damit sie zur zweiten Phase des Peer Review zugelassen wird.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Ständerat, 6.3.2014</b></p><p><b>Parlament sagt Ja zu nachträglicher Information bei Steueramtshilfe </b></p><p><b>(sda) Steuersünder müssen nicht mehr in jedem Fall vorgängig informiert werden, wenn die Schweiz Daten über sie an andere Staaten übermittelt. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine Revision des Steueramtshilfegesetzes gutgeheissen.</b></p><p>Der Ständerat folgte am Donnerstag den Beschlüssen des Nationalrates und sprach sich mit 34 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Vorlage aus. Diese ist damit bereit für die Schlussabstimmung am Ende der Session.</p><p>Mit der Gesetzesrevision macht die Schweiz eine weitere Konzession beim Bankgeheimnis. Das Parlament hatte die Regeln für die Amtshilfe bei Steuerdelikten in den letzten Jahren mehrmals angepasst, um internationale Forderungen zu erfüllen.</p><p></p><p>Empfehlung des Global Forum</p><p>Mit der jetzigen Anpassung möchten der Bundesrat und das Parlament erreichen, dass die Schweiz zur zweiten Phase des Peer Review zugelassen wird und diese auch besteht. Es handelt sich dabei um eine Prüfung durch das "Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes" , ein Gremium der OECD.</p><p>Die Möglichkeit der nachträglichen Information ist eine von drei Massnahmen, die das Global Forum der Schweiz 2011 empfohlen hatte. Die zweite Massnahme betrifft die Transparenz bei Inhaberaktien, die dritte die Anzahl Doppelbesteuerungsabkommen mit Amtshilfeklauseln nach OECD-Standard. Eine der drei Empfehlungen muss die Schweiz vollständig umsetzen, damit sie zur zweiten Phase zugelassen wird.</p><p></p><p>Bedingungen verschärft</p><p>National- und Ständerat haben sich nun damit einverstanden erklärt, dass in bestimmten Fällen die Betroffenen erst nachträglich informiert werden. Sie verschärften aber die Bedingungen etwas: Der andere Staat soll geltend machen müssen, dass eine vorgängige Information des Betroffenen sowohl den Zweck als auch den Erfolg der Untersuchung gefährden würde.</p><p>Diese kumulative Formulierung fand auch im Ständerat eine Mehrheit, wenn auch eine knappe: Bei 18 zu 18 Stimmen fällte Ratspräsident Hannes Germann (SVP/SH) den Stichentscheid. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hatte vergeblich dazu aufgerufen, nicht von der "oder"-Formulierung des internationalen Standards abzuweichen. Laut Widmer-Schlumpf ist der Unterschied materiell zwar nicht gross, doch könnte das Abweichen zu Problemen führen.</p><p></p><p>Rechtsstaatliche Bedenken</p><p>Der Kern der Revision - die Möglichkeit zur nachträglichen Information - war im Parlament ebenfalls umstritten. In beiden Räten wurden rechtsstaatliche Bedenken geäussert. Es stelle sich die Frage der Verfassungsmässigkeit, sagte Peter Föhn (SVP/SZ).</p><p>Die Mehrheit befand aber, die Anpassung sei nötig, um Sanktionen gegen die Schweiz zu verhindern. "Wer auf dem internationalen Feld mitspielen will, muss die internationalen Regeln akzeptieren", sagte Roberto Zanetti (SP/SO).</p><p>Der Bundesrat hatte eingeräumt, dass die Änderung heikel sei. Sie stelle eine Einschränkung der in der Verfassung garantierten Rechtsweggarantie dar. Es liege jedoch im Interesse der Schweiz, den Empfehlungen der OECD nachzukommen.</p>
Updated
09.04.2025 00:22

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