Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen. Volksinitiative
Details
- ID
- 20130084
- Title
- Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen. Volksinitiative
- Description
- Botschaft vom 23. Oktober 2013 zur Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen"
- InitialSituation
- <p><b>Am 5. November 2012 reichte die CVP Schweiz die Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" ein. Um Familien mit Kindern zusätzlich zu entlasten, sollen die Kinder- und Ausbildungszulagen von den Einkommenssteuern befreit werden. Das Parlament empfiehlt Volk und Ständen die Initiative ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung.</b></p><p><b></b></p><p></p><p>Der Bundesrat beantragte in seiner Botschaft vom 23. Oktober 2013, die Initiative abzulehnen und ihr keinen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Die Familien sollten weiterhin vorwiegend mit Instrumenten ausserhalb des Steuerrechts gefördert werden. Im Steuerrecht werde den Kinderkosten bereits heute angemessen Rechnung getragen, was zur Folge habe, dass rund die Hälfte der Haushalte mit Kindern keine direkte Bundessteuer bezahlt. Eine steuerliche Freistellung der Kinder- und Ausbildungszulagen wäre nicht zielgerichtet und würde zu Mindereinnahmen von rund 1 Milliarde Franken für Bund, Kantone und Gemeinden führen.</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 23. Oktober 2013 zur Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen"
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen»
- Resolutions
-
Date Council Text 04.06.2014 1 Beschluss gemäss Entwurf 15.09.2014 2 Zustimmung 26.09.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung 26.09.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <p>Mit ihrem Anliegen stand die CVP <b>im Nationalrat</b> weitgehend allein da. Die Mehrheit der Opponenten von links bis rechts führte die zu erwartenden Steuerausfälle ins Feld: Gemeinden und Kantonen würden jährlich rund 760 Millionen Steuerfranken entgehen und dem Bund noch einmal 200 Millionen. Auch lägen keine Vorschläge vor, wie die Mindereinnahmen zu kompensieren seien. Gegen die Initiative spreche zudem, dass ausgerechnet jene Familien, die es am nötigsten hätten, leer ausgehen würden. Die Hälfte der Haushalte mit Kindern sei bereits heute von der direkten Bundessteuer befreit; die Initiative käme einzig privilegierten Familien zugute. Die CVP-Vertreter wehrten sich vehement für ihre Initiative: Es sei widersinnig, wenn die Arbeitgeber jedes Jahr rund 5 Milliarden Franken in die Kinderzulagen steckten und der Staat davon 1 Milliarde gleich wieder abschöpfe, argumentierten sie. Kinder haben sei zwar ein Glück, doch nur schon die daraus entstehenden direkten Kosten beliefen sich für zwei Kinder auf monatlich 1600 Franken. Die Steuerbefreiung gebe allen Familien Kaufkraft zurück, auch jenen, die keine direkte Bundessteuer bezahlten. Neben der Bundessteuer seien nämlich auch die Kantons- und Gemeindesteuern betroffen. Mit 131 zu 39 Stimmen bei 12 Enthaltungen empfahl der Nationalrat schliesslich die Initiative zur Ablehnung. Er überwies jedoch ein Kommissionspostulat, das den Bundesrat verpflichtet, eine Auslegeordnung zu erstellen wie Familien mit Kindern zielgerichtet finanziell entlastet oder gefördert werden können.</p><p></p><p>Auch <b>im Ständerat </b>fand das Anliegen aufgrund derselben Argumentation kaum Zustimmung. Ein Gegenentwurf stand auch im Ständerat nicht zur Diskussion. Ein CVP-Vertreter kritisierte, dass dies die Frage aufwerfe, wie ernst es den Gegnern der Initiative sei, die betonten, sie seien für eine Entlastung von Familien. Aber auch die CVP selbst musste Kritik dafür einstecken, dass sie nach dem deutlichen Verdikt im Nationalrat keine Alternative vorgelegt hatte. Wie zuvor die grosse Kammer, empfahl die kleine Kammer die Initiative mit 27 zu 14 Stimmen zur Ablehnung. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit der ablehnenden Abstimmungsempfehlung im Nationalrat mit 159 zu 35 Stimmen bei 4 Enthaltungen und im Ständerat mit 32 zu 12 stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 8. März 2015 mit 75,4 Prozent Nein-Stimmen und von 20 Kantonen und 6 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>
- Updated
- 14.11.2025 07:07