Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe. Volksinitiative
Details
- ID
- 20130085
- Title
- Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe. Volksinitiative
- Description
- Botschaft vom 23. Oktober 2013 zur Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe“
- InitialSituation
- <p><b>Die eidgenössische Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" wurde am 5. November 2012 von der CVP eingereicht. Die Volksinitiative will die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren beseitigen, indem folgender Text in der Bundesverfassung verankert wird: "Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie bildet in steuerlicher Hinsicht eine Wirtschaftsgemeinschaft. Sie darf gegenüber andern Lebensformen nicht benachteiligt werden, namentlich nicht bei den Steuern und den Sozialversicherungen." Das Parlament empfiehlt die Initiative zur Ablehnung, da mit der Annahme der Initiative eine Individualbesteuerung von Ehepaaren ausgeschlossen und eine Definition der Ehe in der Verfassung verankert werden würde. </b></p><p><b></b></p><p>Der Bundesrat empfahl in seiner Botschaft vom 23.10.2013 die Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" zur Annahme. Ihre steuerpolitischen Forderungen würden sich mit der vom Bundesrat verfolgten Politik, die Ungleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren zu beseitigen, decken. Bei einer Annahme der Initiative würde der Grundsatz der gemeinsamen Besteuerung der Ehepaare in der Verfassung verankert. Damit würde die Chance erhöht, einen politischen Kompromiss zu finden, wie die aktuelle Überbesteuerung gewisser Ehepaare beseitigt werden kann. Eine Individualbesteuerung dagegen käme ohne neuerliche Verfassungsänderung als künftiges Besteuerungsmodell nicht mehr in Frage. Im Bereich der Sozialversicherungen hingegen seien Ehepaare nicht schlechter gestellt als unverheiratete Paare, weshalb hier aus Sicht des Bundesrates kein Handlungsbedarf besteht. (Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 23. Oktober 2013 zur Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe“
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe»
- Resolutions
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Date Council Text 10.12.2014 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 10.12.2014 1 Fristverlängerung bis zum 5. Mai 2016. 11.12.2014 2 Fristverlängerung bis zum 5. Mai 2016. 04.03.2015 2 Zustimmung 11.06.2015 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 16.06.2015 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 19.06.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung 19.06.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung 18.02.2020 1 Mit Erklärung vom 4. Februar 2020 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die Initiative mit der nötigen Mehrheit zurückgezogen worden ist (BBl 2020 1284).
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- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über die Abschaffung der Heiratsstrafe und für eine Familienpolitik für alle (Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe") (Entwurf der WAK-N vom 10.11. 2014)
- Resolutions
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Date Council Text 10.12.2014 1 Beschluss gemäss Entwurf 04.03.2015 2 Zustimmung 18.03.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung 18.03.2015 2 Ablehnung in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Im <b>Nationalrat</b> war man sich einig, dass die Heiratsstrafe abgeschafft werden soll. Bei der Umsetzung gingen die Meinungen jedoch auseinander. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates wollte die Diskussion auf die Beseitigung der Heiratsstrafe beschränken und hatte zu diesem Zweck einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, welcher im Unterschied zur Initiative auf eine Definition der Ehe und auf das zwingende Gebot der gemeinsamen Besteuerung verzichtete. Der Gegenvorschlag berücksichtige, so der Kommissionssprecher Andrea Caroni (RL, AR), das Hauptanliegen der Initianten, die Abschaffung der so genannten Heiratsstrafe. Der Gegenvorschlag liesse aber die Türe zur Individualbesteuerung offen und definiere die Ehe nicht. Die CVP hielt dagegen, dass der Gegenvorschlag nicht sage, wie man die Ehepartner besteuern solle. Zudem würden die Forderungen der Initiative ja auch für eingetragene Partnerschaften gelten. Unterstützung erhielt die CVP von Parlamentariern der SVP und der BDP. Die Initiative sei die einzige echte Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe seit 30 Jahren, meinte Hansjörg Hassler (BD, GR), der Gegenvorschlag brächte keine Neuerung. Für Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf war der definierte Ehebegriff kein Argument gegen die Initiative, da die Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren schon heute in der Verfassung verankert seien. Mit 102 zu 86 Stimmen bei einer Enthaltung entschied sich der Nationalrat schliesslich für den direkten Gegenvorschlag.</p><p>Der <b>Ständerat</b> stimmte dem direkten Gegenvorschlag zunächst zu, in der Schlussabstimmung lehnte er ihn jedoch überraschend mit 22 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Den Ausschlag gaben vier FDP-Mitglieder und ein SVP-Ständerat, die zunächst den Gegenvorschlag unterstützt hatten. Ein Argument waren die Folgen für die Sozialversicherungen. </p><p>In der darauf folgenden Session hiess <b>Nationalrat</b> den Antrag der Einigungskonferenz mit 97 zu 72 Stimmen gut und empfahl die Volksinitiative für die Abschaffung der Heiratsstrafe zur Ablehnung. Die Mehrheit der Parlamentarier sah in der Initiative ein Hindernis für die Individualbesteuerung und kritisierte eine zu enge Definition der Ehe. </p><p>Nach der grossen Kammer hiess auch der <b>Ständerat</b> den Antrag der Einigungskonferenz gut und empfahl die Volksinitiative mit 25 zu 16 Stimmen zur Ablehnung. Die Vertreter der CVP und der SVP sprachen sich vergeblich dafür aus, keine Abstimmungsempfehlung abzugeben.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung empfahlen beide Räte Volk und Ständen, die Volksinitiative abzulehnen, der Nationalrat mit 107 zu 85 Stimmen bei einer Enthaltung, der Ständerat mit 25 zu 20 Stimmen. </b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 mit 50,8 Prozent Nein-Stimmen und von 5 Kantonen und 3 Halbkantonen abgelehnt.</b></p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 10. April 2019 </b></p><p><b>Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe": Abstimmung aufgehoben</b></p><p><b>Das Bundesgericht hebt die Abstimmung von 2016 über die Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" auf. Die unvollständigen und intransparenten Informationen des Bundesrates haben die Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten verletzt. Angesichts der knappen Ablehnung der Vorlage und der Schwere der Unregelmässigkeiten ist es möglich, dass das Abstimmungsresultat anders hätte ausfallen können.</b></p><p>Am 28. Februar 2016 fand die Volksabstimmung zur eidgenössischen Initiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" statt. Die Initiative wurde von 50,8 Prozent der Abstimmenden verworfen (1'664'224 Nein-Stimmen gegen 1'609'152 Ja-Stimmen) und von einer grossen Mehrheit der Kantone angenommen (durch 15 Kantone und 3 Kantone mit einer halben Standesstimme). Mit Erwahrungsbeschluss vom 19. April 2016 stellte der Bundesrat fest, dass die Vorlage somit abgelehnt worden sei. Aus den vom Bundesrat zur Verfügung gestellten und von den politischen Akteuren sowie von den Medien vor der Abstimmung aufgenommenen Informationen ging unter anderem hervor, dass rund 80'000 Zweiverdiener-Ehepaare und zahlreiche Rentner-Ehepaare bei der direkten Bundessteuer von der als "Heiratsstrafe" bezeichneten Schlechterstellung gegenüber unverheirateten Paaren betroffen seien. 2018 informierte der Bundesrat mit einer Medienmitteilung, dass aufgrund korrigierter Schätzungen rund 454'000 Zweiverdiener-Ehepaare (anstatt 80'000) betroffen seien. Mehrere Privatpersonen gelangten wegen Verletzung der politischen Rechte in der Folge zunächst an ihre jeweilige Kantonsregierung und anschliessend ans Bundesgericht. Sie verlangten insbesondere die Aufhebung der Abstimmung.</p><p>Das Bundesgericht heisst die Beschwerden an seiner öffentlichen Beratung vom Mittwoch gut und hebt die Abstimmung vom 28. Februar 2016 auf. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wurden im Vorfeld der Abstimmung in mehreren Punkten fehler- und lückenhaft informiert. Zunächst hatten sie keine Kenntnis darüber, dass die genannte Zahl von 80'000 betroffenen Zweiverdiener-Ehepaaren auf einer Schätzung beruhte. Die Zahl wurde denn auch nie in Frage gestellt, weder in den verschiedenen offiziellen Medienmitteilungen des Bundesrates oder des Parlaments, noch in den parlamentarischen Debatten oder in den Medien anlässlich der öffentlichen Diskussion vor der Abstimmung. Die Stimmbürger konnten sich auf jeden Fall nicht vorstellen, dass allenfalls über fünfmal mehr Zweiverdiener-Ehepaare von der "Heiratsstrafe" betroffen würden als die angekündigten 80'000. Weiter wurde die Stimmbevölkerung nie darüber informiert, dass die Eidgenossenschaft über keine Statistiken zur Zahl der von der "Heiratsstrafe" betroffenen verheirateten Zweiverdiener verfügt. Schliesslich wussten die Stimmberechtigten nicht, dass die Zahl von 80'000 betroffenen Zweiverdiener-Ehepaaren auf Daten aus dem Jahr 2001 beruhte und dass diese nicht aktualisiert worden waren. Damit wurde das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf objektive und transparente Information verletzt; ihnen wurden wichtige Elemente vorenthalten, so dass sie ihre Meinung nicht korrekt bilden und ausdrücken konnten. Demzufolge ist von einer Verletzung der Abstimmungsfreiheit gemäss Artikel 34 Absatz 2 der Bundesverfassung auszugehen.</p><p>Die festgestellten Unregelmässigkeiten waren geeignet, das Abstimmungsresultat zu beeinflussen. Mit einem Mehr von 50,8 Prozent für die Abweisung der Vorlage ist der Unterschied zwischen den Nein-Stimmen und den Ja-Stimmen gering ausgefallen. Die Initiative wurde zudem von einer grossen Mehrheit der Kantone angenommen. Hinzu kommt, dass die Unregelmässigkeiten als sehr schwer zu qualifizieren sind, da die Zahl der betroffenen Zweiverdiener-Ehepaare mehr als fünfmal höher liegen könnte. Es ist deshalb möglich, dass die festgestellten Unregelmässigkeiten einen Einfluss auf den Ausgang der Abstimmung gehabt haben. Schliesslich hat die Abweisung der Vorlage zu keiner Veränderung der Situation geführt, die nun nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte. Die Rechtssicherheit steht einer Aufhebung der Abstimmung damit nicht entgegen.</p><p></p><p>Urteile vom 10. April 2019 (1C_315/2018, 1C_316/2018, 1C_329/2018, 1C_331/2018, 1C_335/2018, 1C_337/2018, 1C_338/2018, 1C_339/2018, 1C_347/2018)</p><p></p><p><b>Volksinitiative gegen die Heiratsstrafe zurückgezogen</b></p><p>Der Bundesrat ist am 12. Februar 2020 von der Bundeskanzlei darüber informiert worden, dass am 4. Februar 2020 eine von der Mehrheit des Initiativkomitees unterzeichnete Rückzugserklärung zur Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" bei der Bundeskanzlei eingegangen ist. Der Bundesrat nimmt vom Rückzug der Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" Kenntnis und wird diese Volk und Ständen nicht erneut zur Abstimmung unterbreiten. (BBl 2020 1284) </p>
- Updated
- 09.04.2025 00:20