Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen. Volksinitiative

Details

ID
20130086
Title
Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen. Volksinitiative
Description
Botschaft vom 23. Oktober 2013 zur Volksinitiative «Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen»
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 23.10.2013</b></p><p><b>Der Bundesrat lehnt die Ecopop-Initiative ab</b></p><p><b>Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur Eidgenössischen Volksinitiative "Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen" verabschiedet. Er beantragt dem Parlament, die Initiative Volk und Ständen ohne Gegenentwurf zu unterbreiten, mit der Empfehlung, sie abzulehnen. Der Bundesrat hatte diesen Beschluss bereits am 29. Mai 2013 gefasst und erläutert. Die Botschaft, die er nun vorlegt, macht noch einmal deutlich, dass Ziele und Inhalt der Initiative weder mit der heutigen Migrationspolitik der Schweiz noch mit der schweizerischen Praxis im Bereich der internationalen Entwicklungszusammenarbeit vereinbar sind.</b></p><p>Die Volksinitiative verlangt eine fixe Obergrenze für die Zuwanderung und damit eine grundsätzlich neue Zuwanderungspolitik. Konkret verlangt sie, dass die ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz infolge Zuwanderung nicht um mehr als 0,2 Prozent pro Jahr wachsen darf. Zudem gibt die Initiative vor, dass der Bund mindestens 10 Prozent seiner Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit in die Förderung der freiwilligen Familienplanung investieren muss.</p><p>Die Limite für Aufenthaltsbewilligungen würde auch für das Asylwesen, die humanitäre Aufnahme sowie den Familiennachzug gelten. In diesen Bereichen ist die Schweiz allerdings an gewisse verfassungs- und völkerrechtliche Verpflichtungen gebunden. Zudem hätten die verschiedenen Branchen der Wirtschaft entsprechend schlechtere Aussichten auf die notwendigen ausländischen Arbeitskräfte.</p><p></p><p>Bewährte Migrationspolitik im Interesse der Wirtschaft</p><p>Die heutige Migrationspolitik basiert auf der Personenfreizügigkeit mit der EU sowie einer eingeschränkten Zulassung von Drittstaatsangehörigen. Die Zuwanderung aus der EU wird in erster Linie durch den Bedarf der Wirtschaft nach Arbeitskräften beeinflusst. Die Initiative würde es den Branchen durch eine strenge Beschränkung der Zuwanderung in die Schweiz verunmöglichen, die nötigen Arbeitskräfte zu beschaffen. </p><p>Würde die Volksinitiative angenommen, müssten für alle Kategorien von Bewilligungen für Aufenthalte von über einem Jahr Kontingente festgelegt werden. Dies wäre aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Aufenthaltskategorien sowie aufgrund der divergierenden Interessen der betroffenen Branchen eine höchst komplexe Aufgabe, die mit grossem administrativem Aufwand verbunden wäre.</p><p>Eine Annahme der Initiative könnte dazu führen, dass das Freizügigkeitsabkommen (FZA) gekündigt würde. Aufgrund der Guillotine-Klausel treten bei einer Kündigung des FZA nach sechs Monaten alle anderen betroffenen Abkommen der Bilateralen I ausser Kraft. Dies würde der Schweiz und ihrer Wirtschaft erheblichen Schaden zufügen, ist die EU doch der wichtigste Handelspartner der Schweiz.</p><p></p><p>Bewährte Praxis der Schweiz im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit</p><p>Die Initiative fordert neben einer Obergrenze bei den Aufenthaltsbewilligungen, dass 10 Prozent der Mittel der Entwicklungszusammenarbeit für Massnahmen im Bereich der freiwilligen Familienplanung zu verwenden sind. Die langjährigen Erfahrungen der Schweiz in der Entwicklungszusammenarbeit zeigen, dass isolierte Einzelmassnahmen nicht zielführend sind. </p><p>Eine Annahme der Initiative hätte zur Folge, dass die Schweiz Projekte im Bereich der freiwilligen Familienförderung in Entwicklungsländern selbst dann durchführen müsste, wenn deren Wirkung nachweislich beschränkt wäre. Auch müssten für wichtige andere Massnahmen die finanziellen Mittel gekürzt werden, was mit Blick auf die Zielsetzung der Initianten sogar kontraproduktive Folgen haben könnte.</p><p>Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung, die Initiative ohne Gegenentwurf Volk und Ständen zu unterbreiten, mit der Empfehlung, sie abzulehnen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 23. Oktober 2013 zur Volksinitiative «Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen»
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen"
    Resolutions
    Date Council Text
    19.03.2014 2 Beschluss gemäss Entwurf
    10.06.2014 1 Diskussion
    12.06.2014 1 Zustimmung
    20.06.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.06.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Nahezu einstimmig empfiehlt das Parlament Volk und Ständen, die Ecopop-Initiative abzulehnen. Die Parlamentsmitglieder sind der Ansicht, dass das gewünschte Ziel mit den in der Initiative vorgeschlagenen Massnahmen nicht erreicht werden kann. Diese wären darüber hinaus nicht mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar, würden der Schweizer Wirtschaft schaden und grossen bürokratischen Aufwand mit sich bringen.</b></p><p></p><p>Die Ecopop-Initiative kann im Parlament auf die Unterstützung keiner Fraktion zählen. Vielmehr weisen viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf die negativen Auswirkungen dieser Volksinitiative hin. In beiden Räten wurde zudem sogar die Frage nach deren Gültigkeit gestellt.</p><p></p><p>Die Anträge auf Ungültigerklärung der Volksinitiative, die von CVP/EVP-Minderheiten der Staatspolitischen Kommissionen in beiden Räten eingereicht worden waren, wurden jedoch von vielen Parlamentsmitgliedern mit Verweis auf den Grundsatz "in dubio pro populo" (Im Zweifel für das Volk) abgelehnt. Die Antragssteller hatten argumentiert, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Zuwanderung und der Unterstützung der Familienplanung im Ausland gebe und die Initiative folglich das Gebot der Einheit der Materie verletze. Die Mehrheit der Parlamentsmitglieder teilte diese Ansicht nicht, sondern folgte der Argumentation der Kommission und des Bundesrates, wonach die Initiative zwar zwei Massnahmen vorschlage, damit jedoch ein einziges Ziel verfolge, die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen in der Schweiz und im Ausland. Ständerat und Nationalrat anerkannten die Gültigkeit der Initiative mit 29 zu 11 Stimmen bzw. mit 120 zu 45 Stimmen bei 9 Enthaltungen.</p><p>Der Nationalrat hatte sich zudem mit einem von der BDP-Fraktion eingereichten Antrag auf Rückweisung an die Kommission zu befassen. Mit diesem sollte die Staatspolitische Kommission des Nationalrates beauftragt werden, eine "tragfähige Praxis" zu definieren, "welche sowohl dem Prinzip des Respekts vor den demokratischen Rechten der Initianten als auch der Rechtsstaatlichkeit Rechnung trägt". Zahlreiche Rednerinnen und Redner erinnerten daran, dass die in den letzten Jahren im Zusammenhang mit der Gültigkeit von Volksinitiativen aufgetretenen Probleme vor allem auf die Definition des zwingenden Völkerrechts und nicht auf das Gebot der Einheit der Materie zurückzuführen sind. Der Nationalrat lehnte diesen Antrag klar mit 162 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab.</p><p>Auch wenn sie die Sorgen der Initianten teilen, so lehnen doch alle Fraktionen die Volksinitiative ab. Die Rednerinnen und Redner stellten nicht in Abrede, dass viele Schweizerinnen und Schweizer besorgt sind über den zunehmenden Druck der Menschen auf die Umwelt und die Ressourcen, unterstrichen jedoch vor allem die Fehler der Volksinitiative und deren Ungeeignetheit, die Probleme zu lösen. Zum einen wurde bemängelt, und zwar selbst von der SVP-Fraktion, dass die von der Initiative zugelassene Zuwanderung bei Weitem nicht ausreicht, um den Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft zu decken. Des Weiteren sei die vorgesehene Pflicht, internationale Verträge, welche den Zielen der Initiative widersprechen, zu kündigen, nicht mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen vereinbar. Auch stelle diese Pflicht eine weitere Gefährdung für die Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union dar. Darüber hinaus bezeichneten viele die Förderung der Geburtenkontrolle in den Entwicklungsländern als kolonialistisch angehauchten Nonsens. Ständerat Thomas Minder (SVP-Fraktion, SH), einziger Verteidiger der Initiative, äusserte ernsthafte Zweifel daran, dass die Masseneinwanderungsinitiative wirklich umgesetzt werde. Da die Schweiz weiterhin zahlreiche Ausländer anziehe, sei die Ecopop-Initiative das einzige Mittel, um den Migrationsdruck wirksam zu bekämpfen.</p><p></p><p><b>Der Bundesbeschluss, in welchem empfohlen wird, die Initiative abzulehnen, wurde in der Schlussabstimmung im Ständerat mit 44 zu 1 Stimmen und im Nationalrat mit 190 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.</b></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 30. November 2014 mit 74,1 Prozent Nein-Stimmen und von 20 Kantonen und 6 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:20

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