Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten. Bundesgesetz. Totalrevision

Details

ID
20130090
Title
Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten. Bundesgesetz. Totalrevision
Description
Botschaft vom 13. November 2013 zur Totalrevision des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.11.2013</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Revision des Kulturgüterschutzgesetzes</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das totalrevidierte Kulturgüterschutzgesetz verabschiedet. Damit soll das Gesetz der aktuellen Gefahren- und Bedrohungslage angepasst und der Kulturgüterschutz zusätzlich auf Katastrophen und Notlagen ausgerichtet werden. Als weltweit erster Staat schafft die Schweiz zudem die Grundlagen für einen "Bergungsort" für die vorübergehende Aufbewahrung von im Ausland akut gefährdeten Kulturgütern.</b></p><p>Das geltende Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (KGSG) entstand unter dem Eindruck der massiven Zerstörungen während des Zweiten Weltkrieges. Seither hat sich die Gefahren- und Bedrohungslage stark gewandelt. Deshalb soll der Geltungsbereich des KGSG erweitert werden: Neben Massnahmen zur Prävention und Schadensbewältigung im Hinblick auf einen bewaffneten Konflikt sollen neu auch solche in Zusammenhang mit natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen und Notlagen erfasst werden. Die Erfahrungen - etwa vom Brand der Kapellbrücke in Luzern oder aus den Hochwassern von 2005 und 2007 - bestätigen die Notwendigkeit einer solchen Erweiterung. Diese wird bereits im Titel des Gesetzes aufgezeigt, der neu "Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen" lauten soll.</p><p>Mit der Revision des KGSG werden ebenfalls neue Bestimmungen des internationalen Rechts in der Schweizer Gesetzgebung umgesetzt. 2004 ist mit dem Zweiten Protokoll zum Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954 für die Schweiz eine neue völkerrechtliche Grundlage verbindlich geworden. Das Zweite Protokoll schafft für Kulturgüter unter der Bezeichnung "verstärkter Schutz" eine neue Kategorie sowie die Möglichkeit zur Errichtung eines "Bergungsorts". Ein "Bergungsort" ist ein Aufbewahrungsort für bewegliche Kulturgüter, die im Besitzer- oder Eigentümerstaat akut gefährdet sind und für eine begrenzte Zeit im Ausland aufbewahrt werden sollen. Die Schweiz ist das erste Land, das ein entsprechendes Angebot schafft.</p><p></p><p><b>Vernehmlassung zeigt Unterstützung einer Erweiterung</b></p><p>Die Stossrichtung der Totalrevision wurde in der Vernehmlassung durchwegs begrüsst. Insbesondere die Erweiterung auf Katastrophen und Notlagen wurde vielfach als notwendig bezeichnet. Der Bundesrat verzichtet zudem auf die Streichung der Bundesbeiträge an Sicherstellungsdokumentationen, die im Rahmen der Botschaft vom 19. Dezember 2012 zum Bundesgesetz über das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets 2014 vorgesehen und in der Vernehmlassung von sämtlichen Kantonen und mehreren Parteien kritisiert wurde.</p><p>Die Inkraftsetzung der Revision ist für 1.1.2015 geplant.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 13. November 2013 zur Totalrevision des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen (KGSG)
    Resolutions
    Date Council Text
    13.03.2014 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    04.06.2014 2 Zustimmung
    20.06.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.06.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 13.3.2014</b></p><p><b>Nationalrat will Kulturgüter neu auch vor Feuer und Wasser schützen </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat will wertvolle Kulturgüter nicht nur bei Kriegen schützen, sondern auch vor Katastrophen und Notlagen wie zum Beispiel Überschwemmungen, Erdrutschen oder Bränden. Er hiess am Donnerstag oppositionslos mit 168 Stimmen das revidierte Kulturgüterschutzgesetz gut.</b></p><p>Das Gesetz schafft unter anderem die Grundlage für einen "Bergungsort", wo gefährdete Kulturgüter aus dem Ausland vorübergehend sicher aufbewahrt werden können. Die Schweiz wäre der weltweit erste Staat mit einem solchen "Safe Haven"-Angebot. Ein "Safe Haven"-Fall würde 50'000 bis 100'000 Franken im Jahr kosten.</p><p>Zudem kann der Bund neu neben Zivilschutzangehörigen auch Fachleute von kulturellen Institutionen für den Kulturgüterschutz ausbilden. Zu reden gab im Nationalrat die Absicht des Bundes, die Kantone beim Erstellen von Dokumenten zu unterstützen - etwa Fotos, Skizzen oder Kopien - für die Sicherung von Kulturgütern.</p><p>Der Bundesrat hatte diese Unterstützung zunächst aus dem Gesetz streichen wollen, beliess aber nach der heftigen Kritik in der Vernehmlassung eine "Kann"-Formulierung und eine Unterstützung von höchstens 20 Prozent der Kosten im Entwurf. Eine Minderheit hätte eine zwingende Unterstützung durch den Bund gewünscht.</p><p></p><p>Bund kann Hilfe leisten für Sicherungsdokumente</p><p>Damit werde erreicht, dass die Dokumentationen einheitlich und verlässlich erstellt würden, argumentierte Sprecher Walter Müller (FDP/SG). Verteidigungsminister Ueli Maurer hielt dagegen, die Mehrheit der Kantone sei mit der "Kann"-Formulierung einverstanden. Der Rat lehnte den Antrag deutlich ab.</p><p>Eine rot-grüne Minderheit wollte auch Kulturgüter von regionaler Bedeutung ins Gesetz aufnehmen. Angesichts bisweilen rigoroser Sparmassnahmen in den Kantonen bestehe das Risiko von Abstrichen auf Kosten des Kulturgüterschutzes, argumentierte Sprecherin Evi Allemann (SP/BE). Der Antrag wurde mit 120 zu 58 Stimmen abgelehnt.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat 04.06.2014</b></p><p></p><p><b>Kulturgüterschutz - Parlament will Kulturgüter neu auch vor Feuer und Wasser schützen </b></p><p><b>Schweiz schafft als erster Staat weltweit einen "Bergungsort"</b></p><p><b>(sda) Das Kulturgüterschutzgesetz soll künftig nicht nur bei Kriegen, sondern auch bei Katastrophen und Notlagen gelten. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat das revidierte Gesetz oppositionslos mit 41 Stimmen verabschiedet. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.</b></p><p><b></b></p><p>Bundesrat und Parlament wollen mit der Totalrevision des Gesetzes wertvolle Kulturgüter auch bei Überschwemmungen, Erdrutschen oder Bränden schützen. Zudem kann der Bund neu neben Zivilschutzangehörigen auch Fachleute von kulturellen Institutionen für den Kulturgüterschutz ausbilden.</p><p>Das Gesetz schafft unter anderem die Grundlage für einen "Bergungsort", wo gefährdete Kulturgüter aus dem Ausland vorübergehend sicher aufbewahrt werden können. Die Schweiz wäre der weltweit erste Staat mit einem solchen "Safe Haven"-Angebot. Ein "Safe Haven"-Fall würde 50'000 bis 100'000 Franken im Jahr kosten.</p><p>Die Suche nach einem geeigneten "Bergungsort" läuft bereits. Ein Standortentscheid wird erst bei der Umsetzung des neuen Gesetzes getroffen. Gemäss Bundesrat soll die Revision Anfang 2015 in Kraft treten.</p><p></p><p>Ständerat winkt Gesetz durch</p><p>Die Totalrevision des Bundesgesetzes über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen (KGSG) war im Parlament unumstritten. Im Ständerat gab es keine Diskussion mehr darüber.</p><p>Redebedarf hatte es nur im Nationalrat gegeben. Dort wurde die Absicht des Bundes diskutiert, die Kantone beim Erstellen von Dokumenten für die Sicherung von Kulturgütern zu unterstützen.</p><p>Die Sicherheitskopien sind gemäss der Internetseite des Bevölkerungsschutzes eine der wichtigsten Massnahmen zum Schutz von Kulturgütern. Eine weitere sind die rund 300 Schutzräume, in welche die wertvollsten beweglichen Kulturgüter im Bedrohungsfall gebracht werden können.</p><p>Der Bundesrat hatte diese Unterstützung zunächst aus dem Gesetz streichen wollen, beliess aber nach der heftigen Kritik in der Vernehmlassung eine "Kann"-Formulierung und eine Unterstützung von höchstens 20 Prozent der Kosten im Entwurf.</p><p></p><p>Anpassung notwendig</p><p>Das geltende Gesetz entstand unter dem Eindruck der massiven Zerstörungen während des Zweiten Weltkrieges. "Seither hat sich die Welt weitergedreht", sagte der Zuger CVP-Ständerat Peter Bieri. Es sei an der Zeit, das Gesetz den neuen Gegebenheiten anzupassen.</p>
Updated
09.04.2025 00:33

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