Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB)
Details
- ID
- 20130092
- Title
- Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB)
- Description
- Botschaft vom 20. November 2013 über die Weiterentwicklung der ziel- und ergebnisorientierten Verwaltungsführung — Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.11.2013</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft für ein Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung</b></p><p><b>In Zukunft sollen sämtliche Verwaltungseinheiten des Bundes mit Globalbudgets gesteuert, der Voranschlag und die Finanzplanung zusammengeführt und zudem mit Leistungsinformationen angereichert werden. Das sind drei Kernpunkte des Neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung (NFB), zu dem der Bundesrat heute die Botschaft an das Parlament verabschiedet hat. Budgetierung und Planung sollen damit stärker auf Ziele und Ergebnisse ausgerichtet und die Verwaltung transparenter und wirtschaftlicher werden. Es ist vorgesehen, das NFB auf den 1. Januar 2017 einzuführen.</b></p><p>Im Zentrum des Neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung (NFB) steht der neu gestaltete Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan (IAFP). Darin werden die Tätigkeiten der Verwaltung zu Leistungsgruppen gebündelt und für jede Leistungsgruppe messbare Ziele ausgewiesen. Im Gegenzug erhalten die Verwaltungseinheiten einen grösseren betrieblichen Handlungsspielraum, indem ihr Eigenaufwand zu Globalbudgets zusammengefasst wird. In den jährlich zwischen den Departementen und ihren Ämtern abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen werden die Leistungs- und Wirkungsziele aus dem Voranschlag konkretisiert und mit weiteren Vorgaben ergänzt. Die Ämter sollen ausserdem unter bestimmten Voraussetzungen Reserven bilden und bei leistungsbedingten Mehrerträgen zusätzliche Ausgaben tätigen können. Mit diesen Instrumenten sollen die Ziel- und Ergebnisverantwortung der Amtsleitungen gestärkt werden.</p><p>Die Einführung des NFB ist ein Ziel der Legislaturplanung 2011-2015. Gestützt auf einen Bericht des Bundesrates fand dazu in der ersten Jahreshälfte 2013 eine Konsultation der interessierten Kommissionen von National- und Ständerat statt. Sie begrüssen das Vorhaben grundsätzlich. Positiv gewürdigt wurde insbesondere die Überwindung des heutigen dualen Systems mit konventioneller Ressourcensteuerung einerseits sowie dem Programm "Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget" (FLAG) andererseits. Die konsultierten Kommissionen unterstützen eine verstärkte Ziel- und Ergebnisorientierung in der Bundesverwaltung. Gleichzeitig fordern sie, dass das NFB nicht zu einem Verlust der Steuerungskompetenzen des Parlaments führen darf. Diesem Anliegen wird dadurch Rechnung getragen, dass die Bundesversammlung Ziele zu einzelnen Leistungsgruppen beschliessen kann (selektive Beschlussfassung). Es bleibt ihr zudem möglich, im Bedarfsfall auch beim Funktionsaufwand der Verwaltung detaillierte Vorgaben zur Kreditverwendung zu erlassen.</p><p>Der Bundesrat will das neue Führungsmodell einfach und pragmatisch umsetzen. Er stützt sich dabei auf Erfahrungen mit dem Programm FLAG und auf Erkenntnisse aus vergleichbaren kantonalen Führungsmodellen. In sämtlichen Departementen beginnen ab dem kommenden Jahr die Vorbereitungsarbeiten. Im Vordergrund steht zunächst das Festlegen der Leistungsgruppen mit Grundaufträgen, Zielen und Messgrössen. Dazu wird 2015 allenfalls eine Konsultation des Parlaments durchgeführt. Später müssen die Prozesse der finanziellen Planung und Steuerung sowie das Controlling auf das neue Modell ausgerichtet werden. Das NFB soll mit dem Voranschlag 2017 eingeführt werden.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 20. November 2013 über die Weiterentwicklung der ziel- und ergebnisorientierten Verwaltungsführung — Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz, FHG) (Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung, NFB)
- Resolutions
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Date Council Text 12.06.2014 1 Diskussion 13.06.2014 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 10.09.2014 2 Abweichung 23.09.2014 1 Zustimmung 26.09.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung 26.09.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 13.06.2014</b></p><p><b>Nationalrat stimmt neuem Verwaltungsführungsmodell zu </b></p><p><b>Grosse Kammer will dem Parlament mehr Einflussmöglichkeiten geben</b></p><p><b>(sda) Das neue Verwaltungsführungsmodell gibt zu reden. Der Nationalrat hat am Freitag über vier Stunden zum entsprechenden Gesetz debattiert. Am Schluss stimmte er dem Entwurf des Bundesrats grundsätzlich zu, fügte aber Instrumente ein, die dem Parlament mehr Einflussmöglichkeiten geben.</b></p><p>Den Grundzügen der Verwaltungsreform, die der Bundesrat im November vergangenen Jahres verabschiedet hatte, stimmte der Nationalrat zu. Mit 125 zu 46 Stimmen bei einer Enthaltung wurde das Geschäft an den Ständerat überwiesen. Grundsätzliche Vorbehalte gegenüber dem neuen Führungsmodell äusserten nur die SVP-Fraktion sowie einzelne Vertreter der Mitteparteien.</p><p>Die ganze Bundesverwaltung soll künftig mit Globalbudgets arbeiten. Dieses Vorhaben hatte auch die vorberatende Spezialkommission unterstützt. Sie schlug jedoch einige Änderungen am Entwurf des Bundesrats vor. Das Plenum folgte mit zwei Ausnahmen den Anträgen der Kommissionsmehrheit.</p><p></p><p>Parlament hat Kontrolle</p><p>So soll das Parlament einfacher und rascher auf den Finanzplan Einfluss nehmen können, indem dieser zusammen mit dem Entwurf für den Voranschlag als einfacher Bundesbeschluss vorgelegt wird. Das Parlament soll den Finanzplan mit Änderungsaufträgen ergänzen können, welche der Bundesrat mit dem Budgetentwurf für das übernächste Jahr zu erfüllen hätte.</p><p>"Der Finanzplan fristete bisher ein Schattendasein", sagte Roland Fischer (GLP/LU). Dies müsse sich ändern. Auf der anderen Seite wehrten sich Vertreter der SP und der Grünen gegen den vermehrten Einfluss des Parlaments. Dies verursache nur "unnötige Bürokratie", monierten sie. "Schon heute kann der Finanzplan mit Motionen abgeändert werden", sagte Bea Heim (SP/SO). Dies sei einfach, praktisch und tauglich.</p><p>Mit 116 zu 55 Stimmen stimmte der Nationalrat schliesslich den Änderungsvorschlägen der Kommissionsmehrheit zu. Selbst der Bundesrat unterstützte die zusätzlichen Einflussmöglichkeiten für das Parlament.</p><p></p><p>Transparentere Finanzplanung</p><p>Zudem will der Nationalrat im Gesetz präzisieren, dass in der Finanzplanung die Leistungsgruppen und die dazugehörigen Leistungs- und Wirkungsziele ausgewiesen werden müssen und nicht nur die Ziele der Verwaltungseinheiten. Die Mehrheit ist überzeugt, dass die Zielerreichung der Verwaltungseinheiten nur nachvollziehbar ist, wenn Leistungs- und Wirkungsziele gegenüber dem Parlament transparent gemacht werden.</p><p>Zahlreiche Minderheitsanträge wurden vom Plenum abgelehnt, darunter jener, dass das neue Modell bereits nach vier statt wie vom Bundesrat beantragt nach sechs Jahren evaluiert werden soll.</p><p>Nur zweimal setzte sich ein Minderheitsantrag durch. So will der Nationalrat ein Management-Informationssystem im Gesetz verankern, das die finanziellen Steuerungsprozesse von Bundesrat und Parlament unterstützt. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf warnte vergeblich davor, dass der Aufbau eines solchen Systems teuer und nicht zielführend sei. "Es würde Schiffbruch erleiden."</p><p>Ebenfalls erfolgreich war ein Einzelantrag des Waadtländer FDP-Nationalrats Olivier Feller. Der Nationalrat stimmte seinem Anliegen zu, wonach der Bundesrat wie bisher mindestens alle sechs Jahre prüft, ob die Bestimmungen über Subventionen und Abgeltungen eingehalten werden. Der Bundesrat wollte hier eine laufende Prüfung durchsetzen.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 10.09.2014</b></p><p><b>Bundesverwaltung - Ständerat stimmt neuem Führungsmodell zu </b></p><p><b>(sda) Die Bundesverwaltung soll ein neues Führungsmodell erhalten. Der Ständerat hat am Mittwoch als Zweitrat den Plänen zugestimmt.</b></p><p>Der Bundesrat will mit dem Neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) die Steuerung von Aufgaben und Finanzen verbessern. Die Einführung ist für 2017 geplant. Neu sollen sämtliche Verwaltungseinheiten mit Globalbudgets arbeiten.</p><p>Budgetierung und Planung werden stärker auf Ziele und Ergebnisse ausgerichtet. So soll die Verwaltung transparenter und wirtschaftlicher werden. Im Zentrum steht der neu gestaltete Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan. Darin werden die Tätigkeiten der Verwaltung zu Leistungsgruppen gebündelt, wobei für jede Leistungsgruppe messbare Ziele ausgewiesen werden.</p><p></p><p>Jährliche Leistungsvereinbarungen</p><p>Im Gegenzug erhalten die Verwaltungseinheiten mit den Globalbudgets einen grösseren betrieblichen Handlungsspielraum. In den jährlich zwischen den Departementen und ihren Ämtern abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen werden die Ziele konkret formuliert und mit weiteren Vorgaben ergänzt.</p><p>Heute gibt es in der Verwaltung zwei Steuerungssysteme. 57 Ämter werden traditionell gesteuert, 20 leistungsorientiert nach dem Modell "Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG)". Der Bundesrat ist der Meinung, dass dieses zweigleisige System den Anforderungen einer modernen Verwaltungsführung nicht mehr genügt.</p><p></p><p>Politische und betriebliche Führung</p><p>Mit der Revision, die über FLAG hinausgeht, reagiere der Bundesrat auch auf Kritik des Parlaments, betonte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf im Ständerat. Dieses erhalte mehr Steuerungsmöglichkeiten. Das Scharnier zwischen politischer und betrieblicher Führung werde gestärkt.</p><p>Grundsätzliche Vorbehalte äusserte der neue Glarner SVP-Ständerat Werner Hösli, der sich in der kleinen Kammer erstmals zu Wort meldete. Mit einem neuen Modell sei es nicht getan, wandte er ein. Führung hänge am Ende immer von den Führungspersonen ab. Die Vorlage mache ihn nicht glücklich. Hans Altherr (FDP/AR) erklärte dem neuen Ratskollegen daraufhin zur allgemeinen Erheiterung, im Parlament das Glück zu suchen, sei möglicherweise der falsche Ansatz.</p><p></p><p>Mehr Einfluss für das Parlament</p><p>Im Detail waren die Neuerungen kaum umstritten. Der Nationalrat hatte einzelne Änderungen angebracht, welchen der Ständerat teilweise folgte. So schufen die Räte im Einverständnis mit dem Bundesrat zusätzliche Einflussmöglichkeiten für das Parlament beim Budget.</p><p>Weiter beschlossen sie, dass Bundesrat und Verwaltung wie bisher mindestens alle sechs Jahre prüfen sollen, ob die Bestimmungen über Subventionen eingehalten werden. Der Bundesrat hatte eine laufende Prüfung vorgeschlagen. Bei den Regeln zur Berichterstattung über das Ergebnis der Prüfung gab der Ständerat allerdings der Version des Bundesrates den Vorzug.</p><p></p><p>Elektronische Informationen</p><p>Eine weitere Differenz zwischen den Räten betrifft ein Informationssystem, das die finanziellen Steuerungsprozesse von Bundesrat und Parlament unterstützt. Der Nationalrat will im Gesetz verankern, dass ein solches System betrieben wird. Laut der Finanzministerin ist dies ohnehin geplant. Der Ständerat hat die Passage deshalb gestrichen.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess die kleine Kammer die Vorlage mit 39 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Zur Bereinigung der Differenzen ist nun wieder der Nationalrat am Zug.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 23.09.2014</b></p><p><b>Bundesverwaltung - Parlament stimmt neuem Führungsmodell für die Verwaltung zu </b></p><p><b>(sda) Die Bundesverwaltung erhält ein neues Führungsmodell. Der Nationalrat hat am Dienstag die Differenzen zum Ständerat ausgeräumt. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.</b></p><p>Der Bundesrat will mit dem Neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) die Steuerung von Aufgaben und Finanzen verbessern. Die Einführung ist für 2017 geplant, neu sollen sämtliche Verwaltungseinheiten mit Globalbudgets arbeiten.</p><p>Budgetierung und Planung werden stärker auf Ziele und Ergebnisse ausgerichtet. So soll die Verwaltung transparenter und wirtschaftlicher werden. Im Zentrum steht der neu gestaltete Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan. Darin werden die Tätigkeiten der Verwaltung zu Leistungsgruppen gebündelt, wobei für jede Leistungsgruppe messbare Ziele ausgewiesen werden.</p><p></p><p>Jährliche Leistungsvereinbarungen</p><p>Im Gegenzug erhalten die Verwaltungseinheiten mit den Globalbudgets einen grösseren betrieblichen Handlungsspielraum. In den jährlich zwischen den Departementen und ihren Ämtern abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen werden die Ziele mit weiteren Vorgaben ergänzt.</p><p>Heute gibt es in der Verwaltung zwei Steuerungssysteme. 57 Ämter werden traditionell gesteuert, 20 leistungsorientiert nach dem Modell "Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG)". Der Bundesrat ist der Meinung, dass dieses zweigleisige System den Anforderungen einer modernen Verwaltungsführung nicht mehr genügt.</p><p></p><p>Parlament kann steuern</p><p>Mit der Revision reagiere der Bundesrat auch auf Kritik des Parlaments, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Dieses erhalte mehr Steuerungsmöglichkeiten. Das Scharnier zwischen politischer und betrieblicher Führung werde gestärkt.</p><p>Im Detail waren die Neuerungen kaum umstritten. Die Räte haben indes einzelne Änderungen an der Vorlage angebracht. So schufen sie im Einverständnis mit dem Bundesrat zusätzliche Einflussmöglichkeiten für das Parlament beim Budget.</p><p></p><p>Elektronische Informationen</p><p>Strittig war, ob im Gesetz verankert werden sollte, dass eine Software bereitgestellt wird, welche die finanziellen Steuerungsprozesse von Bundesrat und Parlament unterstützt. Der Nationalrat hatte sich zunächst dafür ausgesprochen, beschloss am Dienstag aber mit 118 zu 54 Stimmen bei 1 Enthaltungen, dem Ständerat zu folgen und darauf zu verzichten.</p><p>Die Befürworter des Gesetzesartikels argumentierten, ein elektronisches Informationssystem sei nötig, damit das Parlament seine Oberaufsicht wahrnehmen könne. Widmer-Schlumpf erwiderte, es sei ein Gebot der Zeit, dass Daten der Finanzverwaltung elektronisch verfügbar seien. Ein elektronisches System werde aber ohnehin eingeführt, dafür brauche es keinen Gesetzesartikel.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:30