Bundesgesetz über die politischen Rechte. Änderung
Details
- ID
- 20130103
- Title
- Bundesgesetz über die politischen Rechte. Änderung
- Description
- Botschaft vom 29. November 2013 zur Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.11.2013</b></p><p><b>Teilrevision der Nationalratswahlnormen. Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens und Botschaft</b></p><p><b>Das Vernehmlassungsverfahren hat Zustimmung zu den Grundzügen einer Teilrevision der Nationalratswahlnormen, aber Ablehnung einiger technischer Neuerungen erbracht. Der Bundesrat unterbreitet die Vorlage in entsprechend abgespeckter Form.</b></p><p>Am 8. März 2013 ermächtigte der Bundesrat die Bundeskanzlei, bis zum 30. Juni 2013 bei Kantonen, Parteien, Spitzenverbänden und weiteren interessierten Organisationen zum Vorentwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Mit der Vorlage sollte angesichts der unaufhaltsam wachsenden Anzahl Listen und Kandidaten die Funktionstüchtigkeit des Wahlverfahrens sicher gestellt werden. Ausserdem sollte entgegen bundesgerichtlichem Urteil die Nachzählung eidgenössischer Volksabstimmungsergebnisse entsprechend dem Willen des historischen Gesetzgebers auf den Fall glaubhaft gemachter Unregelmässigkeiten beschränkt werden. Schliesslich unterbreitete die Vorlage einen Regelungsvorschlag zu einer Differenzierung der Sammelfristen für eidgenössische Volksbegehren, um Fällen eines Nichtzustandekommens wegen verspäteter Einholung von Stimmrechtsbescheinigungen besser vorzubeugen.</p><p>Die Vernehmlassung zeitigte starke Opposition der Kantone gegen das arbeitsintensive Einholen gehashter AHV-Nummern für alle Nationalratskandidaten, starke Opposition gegen den Verzicht auf die Berufsangabe der Nationalratskandidaten und gegen die obligatorische Angabe der Postleitzahl ihrer Heimatorte sowie sehr disparate Ergebnisse zur Differenzierung der Sammelfristen für Volksbegehren, aber weit überwiegende bis einhellige Zustimmung für beinahe alle übrigen Revisionsvorschläge. Der Bundesrat hat heute von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen.</p><p></p><p>In entsprechend überarbeiteter Form hat der Bundesrat die Vorlage zuhanden des Parlamentes verabschiedet:</p><p></p><p>Verzichtet wird</p><p>- auf die Differenzierung der Sammelfristen zu Volksbegehren; </p><p>- auf die gehashte AHV-Nummer aller Nationalratskandidaten; </p><p>- auf die Streichung der Berufsangabe der Nationalratskandidaten.</p><p></p><p>Berücksichtigt werden einige Detailanregungen aus der Vernehmlassung; so wird neu anstelle der Postleitzahl der Heimatorte ihre Kantonszugehörigkeit für alle Kandidaten verlangt.</p><p></p><p>Die wichtigsten Neuerungen</p><p>Die übrigen Revisionsvorschläge des Vorentwurfs werden dem Parlament materiell unverändert unterbreitet:</p><p>- Neu sollen unzulässige Doppelkandidaturen nachträglich gestrichen werden können. </p><p>- Der Wahlanmeldeschluss soll auf den August des Wahljahres konzentriert werden. </p><p>- Das Wahlmaterial soll in der 4.-letzten Woche vor dem Wahltag verteilt werden. </p><p>- Für die stark interessierende Panaschierstimmenstatistik soll eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden. </p><p>- Nachzählungen eidgenössischer Volksabstimmungen sollen beschränkt werden auf Fälle, in denen Unregelmässigkeiten glaubhaft gemacht worden sind. Statt dessen soll eine Gesetzesgrundlage für die Beobachtung von Urnengängen durch Stimmberechtigte auf der Basis gewachsener kantonaler Gewohnheiten geschaffen werden.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 29. November 2013 zur Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die politischen Rechte (Nationalratswahlen)
- Resolutions
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Date Council Text 19.03.2014 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 10.06.2014 2 Abweichung 15.09.2014 1 Abweichung 18.09.2014 2 Abweichung 23.09.2014 1 Abweichung 24.09.2014 2 Zustimmung 26.09.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung 26.09.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Ständerat, 24.06.2014</b></p><p><b>Politische Rechte - Gescheiterte Referenden zu Steuerabkommen bleiben folgenlos </b></p><p><b>Parlament einigt sich beim Gesetz über politische Rechte</b></p><p><b>(sda) Nach dem Scheitern der Referenden gegen drei Steuerabkommen ist der Ruf nach Änderungen bei der Referendumsfrist laut geworden. Das Parlament hat nun aber entschieden, an der Frist nichts zu ändern. Der Ständerat hat am Mittwoch die entsprechende Vorlage bereinigt.</b></p><p>Auch künftig müssen die beglaubigten Unterschriften für ein Referendum daher innert 100 Tagen eingereicht werden. Der Nationalrat hatte ursprünglich darauf gedrängt, dass Unterschriften noch nachträglich bescheinigt werden können, wenn sie innerhalb der Frist bei der zuständigen Amtsstelle eingetroffen sind. Damit wäre die Referendumsfrist faktisch verlängert worden.</p><p>Die grosse Kammer reagierte damit auf die Kontroverse, die 2012 wegen den gescheiterten Referenden gegen die Steuerabkommen mit Grossbritannien, Österreich und Deutschland entbrannt war. Die Gegner der Abkommen machten damals Verzögerungen in Gemeinden dafür verantwortlich, dass nicht genügend Unterschriften zusammenkamen.</p><p>Der Ständerat lehnte die vorgeschlagene Änderung bei der Referendumsfrist jedoch ab, und der Nationalrat gab schliesslich nach. Das Parlament entschied jedoch, dass Komitees die Unterschriften in Zukunft laufend und nicht erst kurz vor Ablauf der Frist gesamthaft zur Beglaubigung einreichen müssen.</p><p></p><p>Wahlmaterial wird früher versandt</p><p>Andere Gesetzesänderungen waren unbestritten: So soll das Wahlmaterial vor den Parlamentswahlen neu mindestens drei Wochen statt wie bis anhin zehn Tage vor den Wahlen zugestellt werden. Damit dies möglich ist, wird die Wahlanmeldefrist auf den August des Wahljahres vorverschoben. </p><p>Fallen die Resultate von Abstimmungen und Wahlen sehr knapp aus, gibt es in der Regel keine Nachzählung. Das Parlament hat entschieden, dass nur nachgezählt wird, wenn Unregelmässigkeiten glaubhaft gemacht werden, die geeignet sind, das gesamtschweizerische Resultat zu beeinflussen.</p><p>Eine Minderheit hatte darauf gedrängt, dass bei knappen Ergebnissen immer nachgezählt werden muss, war damit jedoch nicht durchgedrungen.</p><p></p><p>Kein Gesetzesartikel zur Wahlbeobachtung</p><p>Als regelrechter Zankapfel erwies sich ein Gesetzesartikel zur Wahlbeobachtung. Der Ständerat wollte ursprünglich wie der Bundesrat im Gesetz verankern, dass die Kantone eine Beobachtung der Urnengänge ermöglichen. Der Nationalrat stellte sich dagegen.</p><p>Am Mittwoch lenkte der Ständerat schliesslich ein und schloss sich mit 23 zu 21 Stimmen dem Nationalrat an. Er folgte damit einer Kommissionsminderheit aus den Reihen von SVP, FDP und CVP.</p><p>Diese hatte davor gewarnt, wegen der einen Differenz die ganze Vorlage zu riskieren - zumal diese nicht materiell sei, wie Stefan Engler (CVP/GR) sagte. Strittig sei nur, ob die Wahlbeobachtung im Gesetz verankert werden solle. Verbieten wolle sie niemand.</p><p>Kommissionssprecherin Christine Egerszegi (FDP/AG) warnte vergebens, die Schweiz stehe als schlechtes Beispiel da, wenn sie sich gegen diesen Gesetzesartikel ausspreche.</p><p></p><p>Geschlecht muss genannt werden</p><p>Änderungen beschlossen hat das Parlament auch bei den Vorgaben für Kantone, welche Angaben über Kandidierende sie bei Wahlen veröffentlichen müssen: Künftig muss neben Namen und Vornamen, Adresse, Heimatort und Parteizugehörigkeit auch das Geschlecht angegeben werden. Der Ständerat hatte diese Vorgabe hinzugefügt, weil manche Namen sowohl für Männer als auch für Frauen verwendet werden.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:17