Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen. Genehmigung

Details

ID
20130105
Title
Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen. Genehmigung
Description
Botschaft vom 29. November 2013 über die Genehmigung und zur Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.11.2013</b></p><p><b>UNO-Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen: Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens und Botschaft</b></p><p><b>Der Bundesrat will mit der Ratifikation des UNO-Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen die internationalen Bestrebungen im Kampf gegen das Verschwindenlassen unterstützen. Er hat heute die Botschaft zur Ratifikation des Übereinkommens und zur Ausführungsgesetzgebung verabschiedet. </b></p><p>Beim sogenannten "Verschwindenlassen" geht es um Freiheitsentzüge, die durch den Staat oder mit dessen Billigung begangen werden. Häufig gehen sie einher mit der Verschleierung des Schicksals der betroffenen Personen und nicht selten auch mit deren Folterung oder Tötung. Das Verschwindenlassen ist eine weitverbreitete Realität auf allen fünf Kontinenten. Das Übereinkommen vom 21. Dezember 2006 verpflichtet die Vertragsstaaten, jedes Verschwindenlassen ungeachtet der Umstände zu verbieten und unter Strafe zu stellen sowie Massnahmen zur Prävention sicherzustellen. Bereits über 90 Staaten haben das Übereinkommen unterzeichnet, und 39 Staaten haben es ratifiziert. Zu den letzteren gehören neben zahlreichen lateinamerikanischen Staaten auch Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Belgien, Spanien und die Niederlande.</p><p>Die internationalen Bemühungen zur Prävention und konsequenten Bestrafung des Verschwindenlassens verdienen die Unterstützung der Schweiz. Aus diesem Grund unterzeichnete die Schweiz das Übereinkommen am 19. Januar 2011. Mit Beschluss vom 19. Dezember 2012 ermächtigt der Bundesrat das EDA, das Vernehmlassungsverfahren durchzuführen, welches bis zum 8. April 2013 dauerte. Insgesamt gingen 48 Stellungnahmen ein. Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer unterstützte die Absicht des Bundesrates, das Übereinkommen zu ratifizieren und zeigte sich mit der Umsetzungsgesetzgebung einverstanden.</p><p>Die Schweizer Rechtsordnung wird dem Hauptanliegen des Übereinkommens bereits in weiten Teilen gerecht. Für die innerstaatliche Umsetzung sind lediglich in einzelnen Bereichen Gesetzesänderungen notwendig. Zum einen soll ein neuer Straftatbestand geschaffen werden, welcher das Verschwindenlassen als eigenständiges Delikt unter Strafe stellt. Zum anderen wird ein Netzwerk von Koordinationsstellen (Bund und Kantone) eingerichtet, um bei einem Verdacht auf Verschwindenlassen rasch den Aufenthaltsort der betroffenen Person zu klären.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 29. November 2013 über die Genehmigung und zur Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
    Resolutions
    Date Council Text
    17.09.2015 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    01.12.2015 2 Abweichung
    14.12.2015 1 Zustimmung
    18.12.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.12.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 17.09.2015</b></p><p><b>UNO-Abkommen - Nationalrat für Ratifikation des Abkommens vor Verschwindenlassen </b></p><p><b>(sda) Die Schweiz soll das UNO-Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen ratifizieren. Dafür hat sich der Nationalrat am Donnerstag als Erstrat ausgesprochen - gegen den Willen der SVP.</b></p><p>Das UNO-Übereinkommen hat zum Ziel, das Verschwindenlassen von Personen zu bekämpfen und konsequent zu verfolgen. Dabei geht es um Menschen, die vom Staat oder mit dessen Billigung festgenommen und an einen unbekannten Ort verschleppt werden.</p><p>Mit der Ratifikation des UNO-Übereinkommens will der Bundesrat die internationalen Bestrebungen im Kampf gegen dieses Verbrechen unterstützen. Für die Umsetzung beantragte er dem Parlament mehrere Gesetzesänderungen.</p><p>So soll das Verschwindenlassen als eigenständiges Delikt ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Zudem soll ein Netzwerk zwischen Bund und Kantonen eingerichtet werden, um bei Verdacht auf Verschwindenlassen rasch den Aufenthaltsort der betroffenen Person zu klären.</p><p>Im Nationalrat stellte sich einzig die SVP gegen die Vorlage. Es brauche keinen eigenständigen Straftatbestand, da es bereits eine umfassende Regelung gebe, sagte Pirmin Schwander (SVP/SZ).</p><p>Sein Parteikollege Yves Nidegger (GE) argumentierte, das Problem des Verschwindenlassens existiere in der Schweiz nicht. Die Ratifikation des Abkommens sei daher so unnötig wie ein Gesetz gegen die Wilderei von Elefanten in der Schweiz.</p><p></p><p>"Völlig daneben"</p><p>Die anderen Parteien widersprachen vehement. Der Vergleich sei völlig daneben, sagte Bernhard Guhl (BDP/AG). Mehrere Redner betonten, auch in der Schweiz lebten Verwandte von Menschen, die im Ausland Opfer eines Verschwindenlassens wurden.</p><p>Bundesrat Didier Burkhalter gab zu bedenken, wenn die Schweiz das Abkommen nicht ratifiziere, könne sie sich auf internationaler Ebene kaum glaubwürdig gegen das Verschwindenlassen einsetzen.</p><p>Bisher haben 94 Staaten das Abkommen unterzeichnet, 45 haben es ratifiziert, wie Kommissionssprecher Daniel Vischer (Grüne/ZH) sagte. Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, jedes Verschwindenlassen ungeachtet der Umstände zu verbieten und unter Strafe zu stellen sowie Massnahmen zur Prävention sicherzustellen.</p><p>Der Nationalrat hiess die Vorlage schliesslich gegen den Willen der SVP mit 128 zu 45 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut. </p><p><b>Debatte im Ständerat, 01.12.2015</b></p><p><b>UNO-Abkommen - Ständerat für Ratifikation des Abkommens vor Verschwindenlassen </b></p><p><b>(sda) Die Schweiz soll sich auf dem internationalen Parkett glaubwürdig gegen das Verschwindenlassen von Personen einsetzen können. Mit diesem Ziel hat das Parlament einem UNO-Abkommen und der zur Umsetzung nötigen Gesetzesänderungen zugestimmt.</b></p><p>Nach dem Nationalrat hat am Dienstag auch der Ständerat der Ratifikation des UNO-Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen zugestimmt. Dabei geht es um Menschen, die vom Staat oder mit dessen Billigung festgenommen und an einen unbekannten Ort verschleppt werden. Nicht selten folgten dem Folter oder Tötung, schreibt der Bundesrat in der Botschaft ans Parlament.</p><p>Weil die Behörden das Verschwindenlassen bestreiten, haben weder die Betroffenen noch Angehörige eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Mit dem Abkommen verpflichten sich die Vertragsstaaten daher, jedes Verschwindenlassen unter Strafe zu stellen und Präventionsmassnahmen zu ergreifen.</p><p>Laut Aussenminister Didier Burkhalter sind in der Schweiz keine Fälle von Verschwindenlassen bekannt geworden. Doch lebten auch hier Angehörige von Personen, die im Ausland verschwunden sind. Die Regierung unterzeichnete den Staatsvertrag auch mit dem Ziel, die internationalen Bestrebungen im Kampf gegen dieses Verbrechen zu unterstützen. Wenn man auf dem internationalen Parkett glaubwürdig sein wolle, müsse man mit gutem Beispiel vorangehen, sagte Burkhalter.</p><p></p><p>Neue Bestimmung im Strafgesetzbuch</p><p>Mit der Genehmigung des Parlaments kann der Bundesrat das Abkommen nun ratifizieren. Um die internationale Verpflichtung daraus umzusetzen, haben die Räte auch gleich die nötigen Gesetzesänderungen beschlossen. Insbesondere wird eine neue Bestimmung im Strafgesetzbuch geschaffen, die das Verschwindenlassen als eigenständiges Delikt unter Strafe stellt.</p><p>Mit der Vorlage wird auch die gesetzliche Grundlage für die Errichtung eines Netzwerks zwischen Bund und Kantonen geschaffen. Dieses soll es ermöglichen, Personen im Freiheitsentzug rasch aufzufinden.</p><p>Im Nationalrat hatte die SVP die Vorlage bekämpft. Im Ständerat war das Abkommen und die Umsetzung hingegen unbestritten. Diese gehen nun mit einer kleinen Differenz an den Nationalrat.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.12.2015</b></p><p><b>(sda) </b>Die Schweiz soll sich auf dem internationalen Parkett glaubwürdig gegen das Verschwindenlassen von Personen einsetzen. Der Nationalrat hat die letzte Differenz in der Vorlage diskussionslos bereinigt.</p>
Updated
09.04.2025 00:34

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