Groupe d’action financière. Umsetzung der Empfehlungen 2012
Details
- ID
- 20130106
- Title
- Groupe d’action financière. Umsetzung der Empfehlungen 2012
- Description
- Botschaft vom 13. Dezember 2013 zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe daction financière (GAFI)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.12.2013 </b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet die Botschaft über die Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft über das neue Bundesgesetz zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d'action financière (GAFI) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Mit der Vorlage kann die Geldwäscherei wirksamer bekämpft werden und es wird der Entwicklung der internationalen Finanzkriminalität Rechnung getragen. Der Bundesrat hat zudem entschieden, eine interdepartementale Arbeitsgruppe einzusetzen.</b></p><p>Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse schlägt der Bundesrat in seiner revidierten Vorlage in folgenden drei Punkten Änderungen vor: Transparenz bei den Inhaberaktien, Vortaten im Steuerbereich und Verdachtsmeldesystem. Auch eine Reihe technischer, von den Kantonen und interessierten Kreisen vorgeschlagener Änderungen wurden berücksichtigt. In folgenden sieben Punkten enthält das Gesetz Neuerungen: </p><p>- Verbesserung der Transparenz bei den jurististischen Personen und den Inhaberaktien, womit zugleich die Anforderungen des Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke erfüllt werden; </p><p>- Verschärfung der Pflichten der Finanzintermediäre bei der Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen; </p><p>- Ausdehnung des Begriffs der politisch exponierten Person (PEP) auf inländische PEP sowie auf PEP von zwischenstaatlichen Organisationen sowie Einführung entsprechender risikobasierter Sorgfaltspflichten; </p><p>- Einführung einer Vortat für schwere Fälle im Bereich der direkten Steuern und Ausweitung des geltenden Straftatbestands des Schmuggels im Zollbereich auf die indirekten Steuern; </p><p>- obligatorischer Beizug eines Finanzintermediärs für Barzahlungen über 100000 Franken beim Kauf von beweglichen Gütern und Immobilien; </p><p>- Erhöhung der Wirksamkeit des Verdachtsmeldesystems; </p><p>- Verbesserung der Umsetzung des GAFI-Standards bezüglich der Finanzsanktionen im Zusammenhang mit Terrorismus und Terrorismusfinanzierung.</p><p>Die Schweiz misst dem Erhalt eines integren Finanzplatzes als Garant ihrer Attraktivität für internationale Investoren grosse Bedeutung bei. Um den neuen Gefahren und der Entwicklung der internationalen Standards Rechnung zu tragen, passt sie ihre Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung regelmässig an.</p><p>Die Schweiz verfügt über ein solides und umfassendes System zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Gewisse Anpassungen sind jedoch notwendig, um die 2012 revidierten Empfehlungen in der Schweiz wirksam umzusetzen und einige bei der Länderprüfung durch die GAFI im Jahre 2005 festgestellte Mängel beheben zu können. Die GAFI wird 2015 in der Schweiz erneut ein Länderexamen durchführen, um die technische Konformität des schweizerischen Dispositivs mit den 40 revidierten Empfehlungen zu prüfen. Die neue Evaluationsrunde, die bei allen Mitgliedstaaten der GAFI durchgeführt wird, legt zudem das Schwergewicht speziell auf die Wirksamkeit der Dispositive zur Geldwäschereibekämpfung und untersucht, wie gut diese die Risiken im Bereich von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung berücksichtigen. </p><p><b></b></p><p>Interdepartementale Arbeitsgruppe</p><p>Der Bundesrat hat zudem entschieden, bundesintern die Koordination der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zu verstärken. Zu diesem Zweck setzt er eine ständige, interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung des Eidgenössischen Finanzdepartements ein, die aus Vertretern der betroffenen Behörden besteht. Die Arbeitsgruppe wird ihre Tätigkeit 2014 aufnehmen. Eine ihrer Hauptaufgaben wird darin bestehen, die einschlägigen Risiken auf nationaler Ebene zu beurteilen.</p><p>Mit dieser Massnahme setzt der Bundesrat die entsprechende GAFI-Empfehlung betreffend nationale Risikobeurteilung um. Dieses neue Instrument wird der Schweiz auch erlauben, ihr Dispositiv zu optimieren, indem sie es in den Bereichen mit einem hohen Risikopotenzial gezielt stärkt, aber dafür die Bereiche mit einem geringen Risikopotenzial entlastet. Schliesslich werden die von der Arbeitsgruppe erstellten Analysen dazu dienen, die Finanzintermediäre in ihren Anstrengungen bei der Risikobeurteilung zu unterstützen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 13. Dezember 2013 zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe daction financière (GAFI)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière
- Resolutions
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Date Council Text 12.03.2014 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 18.06.2014 1 Diskussion 19.06.2014 1 Abweichung 09.09.2014 2 Abweichung 27.11.2014 1 Abweichung 04.12.2014 2 Abweichung 10.12.2014 1 Abweichung 10.12.2014 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 11.12.2014 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 12.12.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung 12.12.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Zusammenfassung der Debatten</b></p><p><b>Einigung zu neuen Geldwäscherei-Regeln </b></p><p><b>(sda) Die verschärften Geldwäscherei-Regeln sind unter Dach und Fach. Der Nationalrat hat am Donnerstag nach langem Hin und Her seinen Widerstand aufgegeben und den Antrag der Einigungskonferenz stillschweigend gutgeheissen. </b></p><p>Mit den Gesetzesänderungen wollen der Bundesrat und das Parlament die Geldwäscherei-Regeln dem aktuellen internationalen Standard anpassen und so verhindern, dass die Schweiz auf einer schwarzen Liste landet. Massnahmen empfohlen hatte die "Groupe d'action financière" (GAFI), eine von den G-7 ins Leben gerufene Expertengruppe zur Geldwäschereibekämpfung.</p><p>Im Nationalrat stiessen die Änderungen auf heftigen Widerstand. Besonders umstritten war der Vorschlag des Bundesrates, Bargeldzahlungen über 100'000 Franken zu verbieten. Der Ständerat wäre damit einverstanden gewesen, doch der Nationalrat wollte nichts davon wissen.</p><p>Nicht jeder, der beim Bijoutier für 100'000 Franken Geschenke kaufe und bar bezahle, sei ein Mafioso, lautete der Tenor. Die Befürworterinnen und Befürworter argumentierten vergeblich, es gebe keinen redlichen Grund für Barzahlungen über 100'000 Franken.</p><p></p><p>Alternative zum Bargeldverbot</p><p>Nun haben die Räte eine Alternative zum Bargeldverbot beschlossen: Wenn Händler mehr als 100'000 Franken in bar entgegennehmen, müssen sie künftig genau hinschauen. Sie unterliegen Sorgfaltspflichten. Möchten sie diese nicht wahrnehmen, müssen sie den Kunden zur Bank schicken.</p><p>Zu den Pflichten gehört es, die Vertragsparteien und die wirtschaftlich berechtigten Personen zu identifizieren und dies zu dokumentieren. Erscheint ein Geschäft ungewöhnlich oder liegen Anhaltspunkte vor, dass das Geld aus einem Verbrechen oder aus Steuerbetrug stammt, muss der Händler die Hintergründe abklären.</p><p>Erhärtet sich der Verdacht, muss er unverzüglich die Geldwäschereimeldestelle benachrichtigen. Betroffen sind unter anderen Immobilien-, Kunst- oder Edelsteinhändler. Bei konkursamtlichen Steigerungen soll eine Bargeldlimite von 100'000 Franken gelten. In der EU müssen Verkäufer ab 15'000 Euro die Identität des Käufers prüfen.</p><p></p><p>Steuerbetrug als Vortat zu Geldwäscherei</p><p>Zu den weiteren zentralen Neuerungen gehört, dass Steuerbetrug als Vortat zu Geldwäscherei gilt, wenn die hinterzogenen Steuern bei mindestens 300'000 Franken pro Steuerperiode liegen. Damit müssen die Banken bei Verdacht auf ein solches Delikt den Kunden der Geldwäschereibehörde melden. Der Bundesrat wollte die Schwelle bei 200'000 Franken ansetzen.</p><p>Ursprünglich hatte der Bundesrat ein anderes Kriterium vorgeschlagen. Dies stiess jedoch auf Kritik. Damit greife der Bundesrat der geplanten Revision des Steuerstrafrechts vor, mit welcher Steuerdelikte anders definiert werden sollen, wurde bemängelt. Nach GAFI-Standard müssen schwere Steuerdelikte als Vortaten zu Geldwäscherei gelten - welche Delikte genau, überlässt das Gremium den Staaten.</p><p></p><p>Transparenz bei Inhaberaktien</p><p>Ferner wird mit der Gesetzesrevision Transparenz geschaffen bei Inhaberaktien. Wer Inhaberaktien einer Gesellschaft erwirbt, deren Aktien nicht an der Börse kotiert sind, muss künftig den Erwerb der Gesellschaft melden und sich identifizieren. Die Gesellschaft muss ein Verzeichnis über die Inhaber führen. Der Nationalrat hatte die Vorschrift zunächst auf grosse Gesellschaften beschränken wollen, lenkte aber schliesslich ein.</p><p>Die GAFI und auch das "Global Forum" der OECD hatten Ländern mit Inhaberaktien Massnahmen empfohlen, damit Gesellschaften mit Inhaberaktien nicht für Geldwäsche missbraucht werden. Die Behörden sollen auch bei nichtbörsenkotierten Unternehmen Zugang zu den Informationen über die Aktionäre sowie über jene Personen haben, die ein Unternehmen letztlich kontrollieren.</p><p>Neuerungen bringt die Gesetzesrevision auch für sogenannte politisch exponierte Personen (PEP). Gegenüber solchen Personen müssen Banken bereits heute erhöhte Sorgfaltspflichten wahrnehmen. Neu gelten jedoch nicht nur Machthaber im Ausland, sondern auch Personen in der Schweiz als PEP, beispielsweise Mitglieder der eidgenössischen Räte. Eine weitere Änderung betrifft kirchliche Stiftungen, die sich neu ins Handelsregister eintragen müssen.</p><p></p><p>Ruf der Schweiz steht auf dem Spiel</p><p>Der Nationalrat hatte die Vorlage zunächst zerzaust. Die bürgerliche Mehrheit bezweifelte, dass der Schweiz ohne die neuen Regeln wirklich Sanktionen drohten. SVP- und FDP-Vertreter warfen Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf vor, das Parlament unter Druck zu setzen und schärfere Bestimmungen als nötig vorzuschlagen.</p><p>Im Ständerat stiess diese Haltung auf harsche Kritik. Der Nationalrat manövriere die Schweiz mit seinem Trotz in eine unmögliche Situation, hiess es. Die Schweiz brauche nicht Musterschülerin zu sein, doch sie müsse die GAFI-Empfehlungen so umsetzen, dass sie beim nächsten Länderexamen nicht scheitere.</p><p>Auf dem Spiel stünden der Ruf des Landes und der Zugang der Banken zum EU-Markt, warnten die Befürworter strengerer Regeln. Sie wiesen darauf hin, dass das nächste Länderexamen bereits im Februar anstehe.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:29