Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform). Volksinitiative

Details

ID
20130107
Title
Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform). Volksinitiative
Description
Botschaft vom 13. Dezember 2013 zur Volksinitiative “Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“
InitialSituation
<p><b>Die eidgenössische Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)" wurde am 15. Februar 2013 eingereicht. Die Initiative fordert die Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer. Diese soll auf Nachlässen und Schenkungen über zwei Millionen Franken zu einem Satz von 20 Prozent erhoben werden. Die Erhebung und der Bezug der Steuer erfolgen durch die Kantone. Der Ertrag der Steuer geht zu zwei Dritteln an den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und zu einem Drittel an die Kantone. Witwen und Witwer, überlebende eingetragene Partnerinnen und Partner sowie von der Gewinnsteuer befreite juristische Personen sind von der Steuer befreit. Ebenso ausgenommen sind Schenkungen bis 20 000 Franken pro Jahr und beschenkte Person. Ansonsten sind Schenkungen rückwirkend ab dem 1. Januar 2012 dem Nachlass anzurechnen. Gehören Unternehmen oder Landwirtschaftsbetriebe zum Nachlass oder zur Schenkung und werden sie von den Erben, Erbinnen oder Beschenkten mindestens zehn Jahre weitergeführt, so hat der Gesetzgeber für deren Besteuerung besondere Ermässigungen vorzusehen, damit ihr Weiterbestand nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Das Parlament empfiehlt Volk und Ständen die Initiative ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung. </b></p><p><b></b></p><p>Der<b></b>Bundesrat empfahl in seiner Botschaft vom 13. Dezember 2013 (BBl 2014 125) die Ablehnung der Initiative. Der Bundesrat wolle die Steuerhoheit und insbesondere auch das Steuersubstrat der Kantone nicht antasten. Die finanziellen Auswirkungen der Initiative hingen von der Umsetzung durch den Gesetzgeber ab. Es sei aber schon heute davon auszugehen, dass die Kantone mit Mindereinnahmen rechnen müssten. Diese Mindereinnahmen könnten durch den vorgesehenen Anteil von einem Drittel am Steuerertrag einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht wettgemacht werden. Dies würde zumindest dann der Fall sein, wenn für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe deutliche Ermässigungen gewährt werden, wie dies im Initiativtext im Grundsatz vorgesehen sei.</p><p></p><p>Kritisch beurteilt wurde vom Bundesrat die rückwirkende Zurechnung von Schenkungen an den Nachlass ab dem 1. Januar 2012. Steuerpflichtige würden erst mit dem Ausgang der Volksabstimmung wissen, ob Schenkungen, die sie seit dem 1. Januar 2012 getätigt hätten, dem Nachlass zugerechnet werden oder nicht. Bis nach dem Parlament auch Volk und Stände über die Initiative entschieden hätten, könnten bis zu drei Jahre vergehen. Eine derart lange rückwirkende Zurechnung von Schenkungen erachte der Bundesrat als unverhältnismässig.</p><p></p><p>Nach Einschätzung des Bundesrates entspricht die Initiative dem Erfordernis der Einheit der Materie und somit der Bundesverfassung. Die Erbschaftssteuer-Initiative verlangt, dass der Ertrag einer neuen Bundessteuer auf Erbschaften und Schenkungen zu zwei Dritteln zur Finanzierung der AHV verwendet wird und zu einem Drittel an die Kantone geht. Eine Bundessteuer auf Erbschaften und Schenkungen wäre, so der Bundesrat, demnach als Zwecksteuer konzipiert. Die Einführung solcher Zwecksteuern über eine Verfassungsvorlage sei bisher nie als Verstoss gegen die Einheit der Materie betrachtet worden.</p><p></p><p>Zwei Drittel der Erträge sollen gemäss Initiative an den AHV-Ausgleichsfonds fliessen. Zusätzliche Einnahmen für die AHV seien, so der Bundesrat, an sich willkommen, doch seien die Bedenken bezüglich der föderalistischen Kompetenzordnung nach dem Dafürhalten des Bundesrates höher zu gewichten. Der Bundesrat halte deshalb an seinem Konzept fest, die künftige Finanzierung der AHV im Rahmen der geplanten Reform Altersvorsorge 2020 mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um maximal zwei Prozentpunkte sicherzustellen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 13. Dezember 2013 zur Volksinitiative “Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)»
    Resolutions
    Date Council Text
    03.06.2014 2 Rückweisung an die Kommission
    24.09.2014 2 Beschluss gemäss Entwurf
    08.12.2014 1 Zustimmung
    12.12.2014 1 Der Antrag der Redaktionskommission wird angenommen.
    12.12.2014 2 Der Antrag der Redaktionskommission wird angenommen.
    12.12.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    12.12.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Der <b>Ständerat</b> sprach sich in der Herbstsession 2014 mit 32 zu 11 Stimmen, bei zwei Enthaltungen, gegen die Initiative aus. Eine linke Minderheit argumentierte, Erbschaften seien Vermögen, die von den Betroffenen nicht selber erarbeitet wurden. 59 Prozent der Vermögen seien in der Hand von einem Prozent der Bevölkerung. Nur zwei bis drei Prozent der Bevölkerung mit einem Vermögen über zwei Millionen Franken seien betroffen. In bürgerlichen Voten wurde davor gewarnt, dass trotz geplanter Sonderregelungen beispielsweise die Nachfolgeregelung von Betrieben behindert und der Wirtschaft geschadet würde. Ebenfalls wurde die Rückwirkung ab 2012 kritisiert, wie auch eine fehlende Einheit der Materie durch die Zweckbindung der Steuer an die AHV. In der Sommersession hatte der Ständerat die Initiative deshalb an die vorberatende Wirtschaftskommission zwecks vertiefter Prüfung der Frage der Gültigkeit und Einholung eines Mitberichtes der Staatspolitischen Kommission (SPK) zurückgewiesen. Die SPK hatte in ihrem Mitbericht festgehalten, dass diese Volksinitiative gemäss den heute geltenden Kriterien gültig erklärt werden kann. </p><p></p><p>Der <b>Nationalrat </b>lehnte in der Wintersession 2014 die Initiative mit 124 zu 56 Stimmen, bei einer Enthaltung, ab. Bürgerliche Redner kritisierten, dass durch die neue Bundessteuer ein Einkommen gleich dreifach versteuert werden müsste. Neben der Erbschaftssteuer wären auch noch die Einkommens- und Vermögenssteuer wirksam. Der Freibetrag von zwei Millionen sei willkürlich gewählt. Ausserdem würde die rückwirkende Anrechnung von Schenkungen über 20'000 Franken jährlich pro Person und die noch offenen Fragen zur Unternehmensnachfolge die Rechtsicherheit gefährden und die Nachfolgeregelung behindern. Erben müssten für die Steuer einer Firma Mittel entziehen, was Arbeitsplätze gefährde. Die Ratslinke wollte diesen Bedenken mit Freibeträgen und tiefen Steuersätzen für KMU und Landwirtschaftsbetriebe entgegensetzen. Gemeinsam mit der EVP verwies sie auf das Anliegen der Gerechtigkeit. Die Erbschaftssteuer entlaste die Erwerbstätigen und unterstütze den sozialen Frieden.</p><p></p><p>In der Wintersession haben beide Kammern, gestützt auf einen Antrag der Redaktionskommission, ausserdem einen Übersetzungsfehler im Initiativtext behoben. Während in der deutschen Version vom "Nachlass" gesprochen wurde, war in der französischsprachigen Version von "Vermächtnis" oder "Legat" die Rede. Die Begriffe des "Nachlasses" und des "Vermächtnisses" hätten nicht dieselbe juristische Bedeutung. Dies wurde nun korrigiert. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss im Ständerat mit 34 zu 9 Stimmen bei zwei Enthaltungen und im Nationalrat mit 135 zu 60 bei einer Enthaltung angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 mit 71 Prozent Nein-Stimmen und von allen Kantonen und Halbkantonen abgelehnt.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:26

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