Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen. Bundesgesetz
Details
- ID
- 20130109
- Title
- Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen. Bundesgesetz
- Description
- Botschaft vom 13. Dezember 2013 zum Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.12.2013</b></p><p><b>Verbesserter Informationsaustausch über Waffen: Bundesrat verabschiedet Botschaft</b></p><p><b>Der Informationsaustausch zwischen den Behörden über Waffenbesitzer mit möglichem Missbrauchspotenzial wird verbessert. Zudem sollen alle noch nicht registrierten Feuerwaffen in privatem Besitz nachregistriert werden. Der Bundesrat hat am Freitag die entsprechende Botschaft verabschiedet. Er setzt damit Forderungen mehrerer Motionen der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates und ein Anliegen der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren sowie der Kantonspolizeien um.</b></p><p>Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht sollen demnach künftig die Armee über diejenigen Personen informieren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden könnten. Diese Meldung soll einen allfälligen Missbrauch der Militärwaffe durch diese Personen verhindern. Das "Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen" umfasst deshalb eine entsprechende Anpassung der Strafprozessordnung.</p><p></p><p>Verbindung der Waffenregister</p><p>Die Revision des Waffengesetzes schafft die Voraussetzung dafür, dass die berechtigten Behörden künftig mit einer einzigen Abfrage sowohl sämtliche kantonale Waffenregister als auch die vom Bundesamt für Polizei (fedpol) geführte Waffeninformationsplattform ARMADA konsultieren können. Aktuell sind die kantonalen Waffenregister elektronisch nicht miteinander verbunden. So muss heute eine kantonale Behörde im Einzelfall alle anderen kantonalen Behörden anfragen, ob eine Person oder eine Feuerwaffe bei ihnen registriert ist.</p><p>Weiter sollen künftig alle Feuerwaffen im Privatbesitz in den kantonalen Waffenregistern verzeichnet werden. Dies soll namentlich sicherstellen, dass die Polizei vor einem Einsatz prüfen kann, ob die Zielperson im Besitz von privaten Feuerwaffen ist. Das Bundesgesetz sieht hierfür eine schweizweite Nachregistrierung von privaten Feuerwaffen innerhalb von zwei Jahren vor. Noch nicht registrierte Feuerwaffen sind während dieser Zeit dem Waffenbüro des Wohnsitzkantons zu melden. Eine vorsätzliche Widerhandlung gegen diese Meldepflicht soll mit einer Busse sanktioniert werden.</p><p>Weitere Gesetzesanpassungen betreffen die Verwendung der Versichertennummer im Strafregister-Informationssystem VOSTRA und die Datenbearbeitung in den militärischen Informationssystemen. Zusätzliche Änderungen betreffen die aktive Benachrichtigung der zivilen und militärischen Behörden über neue Einträge in der vom Bund geführten Waffeninformationsplattform ARMADA. Darin verzeichnet sind Angaben über die Verweigerung und den Entzug von Bewilligungen sowie die Abnahme von Feuerwaffen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 13. Dezember 2013 zum Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen
- Resolutions
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Date Council Text 05.05.2015 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 24.09.2015 2 Zustimmung 25.09.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung 25.09.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 05.05.2015</b></p><p><b>Waffen - Nationalrat gegen Pflicht zur Registrierung aller Waffen</b></p><p><b>Warnung vor "schleichender Entwaffnung des Schweizer Volkes"</b></p><p><b>(sda) Ältere Schusswaffen sollen in der Schweiz nicht registriert werden müssen. Der Nationalrat hat es am Dienstag nach einer hitzigen Debatte abgelehnt, eine Pflicht zur Registrierung aller Waffen einzuführen.</b></p><p>Mit 106 zu 84 Stimmen beschloss der Rat, die entsprechenden Bestimmungen aus der Waffenvorlage zu streichen. Durchgesetzt haben sich die bürgerlichen Parteien.</p><p>Heute müssen in der Schweiz nur jene Waffen in den kantonalen Registern eingetragen sein, die nach dem 12. Dezember 2008 gekauft wurden. Wie viele ältere Waffen es gibt, ist unbekannt. Der Bundesrat schätzt, dass es etwa zwei Millionen sind. Nach seinem Willen sollen diese innerhalb von zwei Jahren nachregistriert werden müssen.</p><p>Die Befürworterinnen und Befürworter aus den Reihen von SP, Grünen und Grünliberalen vertraten im Nationalrat die Auffassung, dass damit namentlich die Sicherheit von Polizisten verbessert werden könnte. Diese sollten vor einem Einsatz prüfen können, ob die Zielperson im Besitz von Feuerwaffen sei.</p><p></p><p>"Jede Kuh ist registriert"</p><p>In der Schweiz sei jeder Hund, jede Kuh, jedes Bibliotheksbuch und jedes Auto registriert, stellte Chantal Galladé (SP/ZH) im Namen der vorberatenden Kommission zu Beginn der Debatte fest. Wer eine Schusswaffe habe, sei aber unbekannt.</p><p>Galladé betonte, es gehe nicht darum, jemanden zu kriminalisieren. Eine Grossmutter, die vergessen habe, dass im Estrich noch das Sturmgewehr des verstorbenen Mannes lagere, würde sich nicht strafbar machen. Geahndet würde nämlich nur vorsätzliches Widerhandeln gegen die Bestimmungen.</p><p></p><p>Grosser Aufwand</p><p>Gegen die Pflicht zur Nachregistrierung der Waffen machte sich insbesondere Jakob Büchler (CVP/SG) stark, der als Präsident des kantonalen Schützenverbandes von St. Gallen auch für die Schützenverbände sprach. Das Gesetz werde zu einem "unendlichen administrativen Aufwand" führen, warnte er. Unbescholtene Bürger würden kriminalisiert.</p><p>"Die Registrierung wird nie funktionieren, weil der ehrliche Bürger gar nichts weiss davon", argumentierte Büchler. Nur besonders gesetzestreue Bürgerinnen und Bürger würden der Pflicht nachkommen. Gegen Kriminelle nützten die Bestimmungen nichts. Somit erhöhe sich auch die Sicherheit nicht.</p><p></p><p>"Schleichende Entwaffnung"</p><p>Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) sprach von einem "unanständigen Misstrauen des Staates gegenüber dem Bürger". Walter Müller (FDP/SG) warnte gar vor der "schleichenden Entwaffnung des Schweizer Volkes". Es sei absolut naiv zu glauben, dass mit der Pflicht zur Nachregistrierung die Sicherheit steige.</p><p>Die Befürworterinnen und Befürworter widersprachen. Für die Polizei sei es sehr wohl wertvoll zu wissen, ob Schusswaffen im Spiel sein könnten, sagte Christian van Singer (Grüne/VD). Bei Kriminellen gehe sie ohnehin davon aus, dass möglicherweise Waffen vorhanden seien. In Fällen von häuslicher Gewalt beispielsweise könne die Information aus dem Waffenregister jedoch nützlich sein.</p><p></p><p>Sicherheitskräfte dafür</p><p>Gemäss der Logik der Gegner könnte man auch darauf verzichten, Diebstahl zu verbieten, da sich die Diebe nicht daran halten würden, stellte Chantal Galladé (SP/ZH) fest. Aline Trede (Grüne/BE) zeigte sich erstaunt, dass jene, die sonst "nach Sicherheit schreien", die Nachregistrierungspflicht so vehement bekämpften.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga wies darauf hin, dass mit der Nachregistrierung niemandem eine Waffe weggenommen würde. Es seien die Polizeidirektoren und -kommandanten der Kantone, welche die Nachregistrierungspflicht gefordert hätten, gab sie zu bedenken. "Die Polizeikräfte verdienen es, dass wir alles tun, um ihre Sicherheit zu erhöhen."</p><p></p><p>Schon früher dagegen</p><p>Die Mehrheit im Nationalrat überzeugte dies jedoch nicht. Mit dem Thema hat sich das Parlament schon früher befasst, im Zusammenhang mit einem parlamentarischen Vorstoss. Beide Räte sprachen sich damals für die Registrierungspflicht aus, der Nationalrat allerdings mit einer hauchdünnen Mehrheit.</p><p>Am Tag nach dem Entscheid wiederholte der Nationalrat die Abstimmung auf Antrag von Jakob Büchler. Diesmal lehnte er den Vorstoss für die Registrierungspflicht ab. Der Bundesrat erhielt also keinen Auftrag, dem Parlament eine entsprechende Gesetzesänderung vorzulegen. Er war allerdings bereits in eigener Kompetenz tätig geworden, im Rahmen von anderen Änderungen des Waffenrechts.</p><p></p><p>Registerabfrage erleichtern</p><p>Diese waren im Nationalrat unbestritten. In der Gesamtabstimmung hiess der Rat die Vorlage mit 179 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung gut. Im Zentrum stehen Massnahmen, die den Informationsaustausch zwischen den Behörden verbessern sollen. Staatsanwaltschaften und Gerichte sollen künftig die Armee über Personen informieren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden könnten.</p><p>Weiter sollen die berechtigten Behörden künftig mit einer einzigen Abfrage sowohl sämtliche kantonale Waffenregister als auch die vom Bundesamt für Polizei geführte Waffeninformationsplattform ARMADA konsultieren können. Heute sind die kantonalen Waffenregister elektronisch nicht miteinander verbunden. Eine kantonale Behörde muss im Einzelfall alle anderen kantonalen Behörden anfragen, ob eine Person oder eine Feuerwaffe registriert ist.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständesrat, 24.09.2015</b></p><p><b>Parlament lehnt Pflicht zur Nachregistrierung von Waffen ab </b></p><p><b>(sda) Wer eine Feuerwaffe besitzt, die nicht registriert ist, soll diese nicht melden müssen. Der Ständerat ist am Donnerstag dem Nationalrat gefolgt und hat sich gegen eine Gesetzesänderung ausgesprochen.</b></p><p>Der Entscheid fiel mit 23 zu 19 Stimmen. Die Befürworter argumentierten vergeblich, mit der Pflicht zur Nachregistrierung könnte die Sicherheit verbessert werden, insbesondere jene von Polizistinnen und Polizisten. Die Gegner bezweifelten dies. Aus ihrer Sicht würden unbescholtene Bürger mit administrativem Aufwand belastet.</p><p>Hans Hess (FDP/OW) gab zu bedenken, ihre Waffe melden würden nur Personen, die damit keinen Missbrauch betreiben wollten. Wer die Absicht habe, eine Waffe zu missbrauchen, werde sich nicht melden. Der Aufwand lohne sich also nicht. Ohnehin gebe es keine absolute Sicherheit. Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG) sprach von "Scheinsicherheit".</p><p></p><p>Widersprüchliche Argumentation</p><p>Gegen die Nachregistrierung hatten vor allem Schützenvereine und Jäger gekämpft. Kommissionssprecher Peter Bieri (CVP/ZG) stellte fest, deren Argumentation sei widersprüchlich. Einerseits behaupteten sie, es gebe nicht viele unregistrierte Waffen. Andererseits warnten sie vor dem riesigen Aufwand.</p><p>Unhaltbar sei auch die Behauptung, Jäger, Schützen und Waffensammler würden kriminalisiert, befand Bieri. Niemand werde dadurch kriminalisiert, dass er seine Waffe registrieren lassen. Für die Registrierungspflicht machte sich auch Roberto Zanetti (SP/SO) stark. Wenn die Sicherheit der Polizistinnen und Polizisten auch nur ein bisschen verbessert werden könne, habe das Parlament "die verdammte Pflicht", das zu tun.</p><p></p><p>Widerstand nicht nachvollziehbar</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte fest, die Registrierung von Waffen sei eine wesentliche Voraussetzung, um gegen illegalen Waffenhandel vorgehen zu können. "Ich kann den Widerstand nicht nachvollziehen", sagte sie. Wer rechtmässig eine Waffe besitze, habe nichts zu befürchten. Sie hoffe, dass das Parlament nicht zum nächsten Mal dann darüber sprechen werde, wenn wieder etwas passiert sei.</p><p>Heute müssen in der Schweiz nur jene Waffen in den kantonalen Registern eingetragen sein, die nach dem 12. Dezember 2008 gekauft wurden. Wie viele ältere Waffen es gibt, ist unbekannt. Der Bundesrat schätzt, dass es etwa zwei Millionen sind. Nach seinem Willen sollten diese innerhalb von zwei Jahren gemeldet werden müssen.</p><p></p><p>Langes Hin und Her</p><p>Mit dem Thema hatte sich das Parlament schon früher befasst, im Zusammenhang mit einem parlamentarischen Vorstoss. Beide Räte sprachen sich damals für die Registrierungspflicht aus, der Nationalrat allerdings mit einer hauchdünnen Mehrheit.</p><p>Am Tag nach dem Entscheid wiederholte der Nationalrat die Abstimmung. Diesmal lehnte er den Vorstoss ab. Der Bundesrat erhielt also keinen Auftrag, dem Parlament eine Gesetzesänderung vorzulegen. Er war allerdings bereits in eigener Kompetenz tätig geworden, im Rahmen von anderen Änderungen des Waffenrechts.</p><p></p><p>Andere Änderungen unbestritten</p><p>Diese waren im Parlament weitgehend unbestritten. Im Zentrum stehen Massnahmen, die den Informationsaustausch zwischen den Behörden verbessern sollen. Staatsanwaltschaften und Gerichte sollen künftig die Armee über Personen informieren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden könnten.</p><p>Weiter sollen die berechtigten Behörden mit einer einzigen Abfrage sowohl sämtliche kantonale Waffenregister als auch die vom Bundesamt für Polizei geführte Waffeninformationsplattform ARMADA konsultieren können. Heute sind die kantonalen Waffenregister elektronisch nicht miteinander verbunden. Eine kantonale Behörde muss im Einzelfall alle anderen kantonalen Behörden anfragen, ob eine Person oder eine Feuerwaffe registriert ist.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage mit 33 zu 1 Stimmen bei 8 Enthaltungen gut. </p>
- Updated
- 09.04.2025 00:26