Distanz- und Übernachtungsentschädigung

Details

ID
20130402
Title
Distanz- und Übernachtungsentschädigung
Description
InitialSituation
<p><b>Grundzüge der Vorlage</b></p><p>Der Entwurf sieht vor, die Übernachtungsentschädigung neu in Abhängigkeit der Reisezeit von der Haltstelle des öffentlichen Verkehrs nach Bern zu berechnen. Zudem ist eine Minimaldistanz von 10 Kilometer Luftlinie vorausgesetzt. Die Regelung der Distanzentschädigung gemäss Art. 6 VPRG erfährt keine Änderung (ausgenommen Berechnungsgrundlage).</p><p>Zur administrativen Vereinfachung der Berechnung der Reisezeit wird vorgeschlagen, als Berechnungsgrundlage die erste fahrplanmässige Verbindung nach Bern ab 07.00 Uhr zu verwenden. Massgebend ist die gesamte Reisezeit von der Einsteigestelle eines lokalen öffentlichen Verkehrsbetriebes (Tram, Bus), welche am nächsten bei der Wohnadresse des Ratsmitgliedes liegt, bis zum Bahnhof Bern.</p><p>Nicht berücksichtigt wird die Verschiebezeit von der Wohnung bis zur Einsteigestelle. Diese Berechnungsgrundlage wird auch für die Berechnung der Distanzentschädigung angewendet.</p><p>Heute erhalten 16 Ratsmitglieder keine Übernachtungsentschädigung. Neu würden bei einem Schwellenwert der Reisezeit von 15 Minuten 11 Ratsmitglieder, bei 30 Minuten 21 Ratsmitglieder, bei 45 Minuten 33 Ratsmitglieder und bei 60 Minuten 50 Ratsmitglieder keine Übernachtungsentschädigung erhalten.</p><p>Die Verwaltungsdelegation schlägt einen Schwellenwert von 30 Minuten vor.</p><p>Ratsmitglieder, deren Reisezeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln weniger als 30 Minuten beträgt, sollen neu die Möglichkeit haben, notwendige Übernachtungen (z.B. bei Auswärtssitzungen) melden zu können und dafür die pauschale Übernachtungsentschädigung zu erhalten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    15.02.2013 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    15.02.2013 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    04.03.2013 0 Zustimmung
    04.03.2013 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG)
    Resolutions
    Date Council Text
    09.09.2013 2 Beschluss nach Entwurf des Büros.
    06.03.2014 1 Zustimmung
    21.03.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.03.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    08.04.2014 2 Diese Verordnung wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald die Koordinationskonferenz der Bundesversammlung das Inkfrattreten bestimmt hat.
Proceedings
<p><b>Debatte im Ständerat, 09.09.2013</b></p><p><b>Parlamentsbetrieb - Neue Regelung für Übernachtungsentschädigung</b></p><p>(sda) Mehrere Parlamentarierinnen und Parlamentarier könnten ihren Anspruch auf Übernachtungsentschädigungen verlieren. Der Ständerat stimmte am Montag einer Änderung der entsprechenden Regelung zu. Nur bei einer Reisezeit von über 30 Minuten soll es die Entschädigung geben.</p><p>Künftig soll die Reisezeit vom Wohnort nach Bern mit öffentlichen Verkehrsmitteln und nicht mehr die Entfernung zur Bundesstadt - mindestens 25 Kilometer - ausschlaggebend sein. Das Büro des Ständerats beantragte diese Änderung, weil die Entfernung je nach ÖV-Verbindung nichts darüber aussagt, wie lange jemand nach Bern unterwegs ist.</p><p>Statt 16 Ratsmitglieder hätten damit 21 Personen keinen Anspruch auf die Übernachtungsentschädigung von 180 Franken, wenn eine Sitzung an zwei aufeinanderfolgenden Tagen stattfindet. Allerdings dürfen diese Parlamentarier neu einzelne Übernachtungen geltend machen, wenn sie tatsächlich in Bern bleiben müssen. Finanziell soll die Änderung kaum Auswirkungen haben.</p><p>Der Ständerat hiess die Verordnungsänderung mit 29 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung gut. </p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 6.3.2014</b></p><p><b>Neue Regelung für Entschädigungen fürs Übernachten in Bern </b></p><p>(sda) Mehrere Parlamentarierinnen und Parlamentarier verlieren ihren Anspruch auf automatisch überwiesene Übernachtungsentschädigungen. Der Nationalrat stimmte am Donnerstag als Zweitrat einer Änderung der entsprechenden Regelung zu.</p><p>Nur bei einer Reisezeit von über 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Bern soll es die Entschädigung automatisch geben. Ratsmitglieder mit kurzem Anfahrtsweg können aber die pauschale Entschädigung von 180 Franken beantragen, wenn sie - etwa während der Session - doch einmal in Bern übernachten müssen.</p><p>Heute ist die Entfernung zur Bundesstadt - mindestens 25 Kilometer - für die Auszahlung ausschlaggebend. Laut Büro-Mitglied Jakob Büchler (CVP/SG) erhalten mit der heutigen Regelung 16 Räte die Entschädigung nicht automatisch. Mit der neuen Regelung ist das für 21 Parlamentarier und Parlamentarierinnen der Fall.</p><p>Das Büro des Ständerats hatte diese Änderung beantragt, weil die Entfernung je nach ÖV-Verbindung nichts darüber aussagt, wie lange jemand nach Bern unterwegs ist. Finanziell soll die Änderung kaum Auswirkungen haben. Wann sie in Kraft tritt, entscheidet die Koordinationskonferenz.</p>
Updated
09.04.2025 00:24

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