Beschränkung der Löschung der DNA-Profile von Personen
Details
- ID
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20130408
- Title
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Beschränkung der Löschung der DNA-Profile von Personen
- Description
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- InitialSituation
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<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 16 Absatz 1 des DNA-Profil-Gesetzes vom 20. Juni 2003 ist wie folgt zu ändern:</p><p>Art. 16</p><p>Abs. 1</p><p>...</p><p>Bst. b</p><p>Aufgehoben</p><p>...</p><p>Bst. e-k</p><p>Aufgehoben</p><p>...</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 06.05.2014 |
1 |
Folge gegeben |
| 02.12.2014 |
2 |
Keine Folge gegeben |
- Proceedings
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<p><b>Debatte im Ständerat, 02.12.2014</b></p><p><b>Ständerat lehnt unbeschränkte Aufbewahrung von DNA-Profilen ab </b></p><p><b>(sda) Der Ständerat möchte nicht, dass DNA-Profile von Tätern künftig unbeschränkt aufbewahrt werden. Mit 25 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat er am Dienstag eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Andrea Geissbühler (SVP/BE) abgelehnt. Damit ist der Vorstoss vorläufig vom Tisch.</b></p><p>Die grosse Kammer hatte in der Sommersession die Initiative knapp angenommen. Diese forderte, dass einmal erfasste DNA-Profile von verurteilten Tätern nie mehr gelöscht werden. Heute werden die Profile nach fünf oder zehn Jahren gelöscht.</p><p>Gemäss Kriminalitätsstatistik würden Verurteilte aber mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut straffällig, argumentierte Geissbühler im Nationalrat. Würden die Profile nicht gelöscht, könnte dies zur Aufklärung von Straftaten dienen.</p><p>Der Ständerat folgte indes seiner vorberatenden Rechtskommission, welche den Vorstoss mit 8 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung zur Ablehnung empfohlen hatte. Die Mehrheit argumentierte, eine unbeschränkte Aufbewahrung wäre unverhältnismässig. Der Täter habe Anspruch auf Vergessen, mit der Strafe sei die Tat gesühnt.</p><p>Trotzdem gab es auch Ratsmitglieder, welche Sympathien für die Initiative äusserten. "Es entspricht dem Wunsch vieler Polizeikorps und Staatsanwaltschaften, die Löschung von DNA-Profilen in gewissen Fällen einzuschränken", sagte Peter Föhn (SVP/SZ). Ein dringender Handlungsbedarf bestehe.</p><p>Einige Ständeräte lehnten die Initiative ab, obwohl sie mit deren Inhalt einverstanden wären. Sie führten ins Feld, dass das Thema im Rahmen der Überprüfung des Strafprozessrechts behandelt werden solle. "Das Anliegen ist berechtigt, aber soll später diskutiert werden", sagte etwa Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG).</p>
- Updated
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10.04.2024 17:57
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