Parlamentsentschädigung. Alle Bürgerinnen und Bürger steuerlich gleich behandeln

Details

ID
20130412
Title
Parlamentsentschädigung. Alle Bürgerinnen und Bürger steuerlich gleich behandeln
Description
InitialSituation
<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsressourcengesetz (PRG) und allenfalls weitere Gesetze sind dahingehend zu ändern, dass die nach Artikel 3a PRG ausgerichtete "Jahresentschädigung für Personal- und Sachausgaben" in Höhe von derzeit 33 000 Franken neu als Jahreseinkommen steuerbar und sozialversicherungsabgabepflichtig (AHV u. a.) ist.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    16.01.2014 0 Folge geben (Erstrat)
    16.01.2014 0 Folge geben (Erstrat)
    15.10.2015 0 Keine Zustimmung
    15.10.2015 0 Keine Zustimmung
    27.04.2016 1 Folge gegeben
    12.09.2017 2 Keine Folge gegeben
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 27.04.2016</b></p><p><b>Parlamentarier sollen pauschale Entschädigung versteuern müssen </b></p><p><b>Der Nationalrat will Steuerprivilegien für Parlamentarierinnen und Parlamentarier abschaffen. Künftig sollen diese die jährliche pauschale Entschädigung für Personal- und Sachausgaben in der Höhe von 33'000 Franken versteuern müssen.</b></p><p>Oppositionslos hat der Nationalrat am Mittwoch einer parlamentarischen Initiative von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) zugestimmt. Er hält es für richtig, die Mitglieder des Bundesparlaments steuerrechtlich gleich zu behandeln wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger.</p><p>Nun entscheidet der Ständerat. Seine Kommission hat sich knapp gegen eine Änderung ausgesprochen. Die Gegnerinnen und Gegner befanden, die Steuerpflicht und die damit verbundene Möglichkeit, Gewinnungskosten geltend zu machen, würden das System zu kompliziert machen. Die steuerfreie Pauschalentschädigung sei viel einfacher zu handhaben und komme die öffentliche Hand kaum teurer zu stehen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 12.09.2017</b></p><p><b>Ständerat hält an Steuerprivileg für Parlamentarier fest </b></p><p><b>Der Ständerat hält an einem Steuerprivileg für Parlamentarierinnen und Parlamentarier fest. Diese sollen die jährliche pauschale Entschädigung für Personal- und Sachausgaben in der Höhe von 33'000 Franken auch in Zukunft nicht versteuern müssen.</b></p><p>Die kleine Kammer lehnte eine parlamentarischen Initiative von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) ab. Die Nationalrätin verlangte, dass die Pauschale als Einkommen versteuert werden muss. Es sei auch in der Privatwirtschaft üblich, Spesen steuerfrei auszuzahlen, hielt Kommissionssprecher Philipp Müller (FDP/AG) fest. Es handle sich also nicht um ein Privileg.</p><p>Die Alternative sei, dass die Parlamentarierinnen und Parlamentarier alle Belege im Zusammenhang mit ihrem Mandat sammeln müssten. Sie könnten auch Bürokosten oder den Lohn für persönliche Mitarbeitende geltend machen. Das würde zu Abgrenzungsschwierigkeiten und einem grossen bürokratischen Aufwand führen.</p><p>Unter dem Strich würde die Bürokratie mehr kosten als eingespart würde, sagte Claude Janiak (SP/BL). Ohnehin gebe es keine Lösung, die die Nörgler überzeugen würde.</p><p>Die Besteuerung richte sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, rief Roland Eberle (SVP/TG) in Erinnerung. Seiner Meinung nach ist es nicht unzumutbar, vom Einkommen die belegbaren Spesen abzuziehen. In einer Zeit, in der die kantonalen Steuerbehörden die Spesenregelungen ständig verschärften, müssten die Mitglieder des Parlaments eine Vorbildfunktion übernehmen.</p><p>Ins gleiche Horn stiessen einzelne Mitglieder von SP und FDP. Der Ständerat lehnte die Initiative trotzdem mit 35 zu 9 Stimmen ab. Diese ist damit vom Tisch. Der Nationalrat hatte der Initiative letztes Jahr oppositionslos zugestimmt.</p>
Updated
10.04.2024 17:56

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