Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren
Details
- ID
- 20130421
- Title
- Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren
- Description
- InitialSituation
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Verfassung und Gesetz sind so anzupassen, dass die Gleichstellung eingetragener Partnerschaften mit Ehen im Einbürgerungsverfahren sichergestellt wird.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 30.08.2013 0 Folge geben (Erstrat) 30.08.2013 0 Folge geben (Erstrat) 27.01.2014 0 Zustimmung 27.01.2014 0 Zustimmung
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern in eingetragener Partnerschaft mit Schweizer Staatsangehörigen
- Resolutions
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Date Council Text 14.03.2016 1 Beschluss gemäss Entwurf 26.09.2016 2 Die Behandlung des Geschäfts wird für voraussichtlich mehr als 1 Jahr ausgesetzt. 16.12.2016 1 Die Behandlung des Geschäfts wird für voraussichtlich mehr als 1 Jahr ausgesetzt. 07.03.2022 2 Nichteintreten 15.06.2022 1 Zustimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsgesetz, BüG) (Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren)
- Resolutions
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Date Council Text 14.03.2016 1 Beschluss gemäss Entwurf 26.09.2016 2 Die Behandlung des Geschäfts wird für voraussichtlich mehr als 1 Jahr ausgesetzt. 16.12.2016 1 Die Behandlung des Geschäfts wird für voraussichtlich mehr als 1 Jahr ausgesetzt. 07.03.2022 2 Nichteintreten 15.06.2022 1 Zustimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.03.2016</b></p><p><b>Gleiche Rechte für eingetragene Partnerschaften bei Einbürgerungen </b></p><p><b>Der Nationalrat will, dass für eingetragene Partnerschaften künftig die gleichen Einbürgerungsregeln gelten wie bei einer Ehe. Gleichgeschlechtliche Partner in eingetragenen Partnerschaften sollen wie Eheleute ein Recht auf erleichterte Einbürgerungen haben.</b></p><p>Die grosse Kammer will Verfassung und Gesetz entsprechend anpassen. Sie stimmte am Montag mit jeweils 122 zu 62 Stimmen bei 8 Enthaltungen für eine entsprechende Vorlage seiner Staatspolitische Kommission (SPK). Die Kommission hatte diese aufgrund von mehreren gleich lautenden parlamentarischen Initiativen der Fraktionen von SP, Grünen, BDP und Grünliberalen sowie von Doris Fiala (FDP/ZH) ausgearbeitet.</p><p>Heute können sich nur die ausländischen Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern erleichtert einbürgern lassen. Ausländerinnen und Ausländer in eingetragener Partnerschaft hingegen müssen die aufwendigere ordentliche Einbürgerung durchlaufen, die an strengere Bedingungen geknüpft ist.</p><p>Zwar gilt für sie schon heute die verkürzte Dauer von fünf Jahren Wohnsitz in der Schweiz und drei Jahren eingetragener Partnerschaft, gleich wie bei Ehepaaren. Mit der vorgeschlagenen Revision würde aber das ordentliche Einbürgerungsverfahren entfallen, in dem auch die Vertrautheit mit den schweizerischen Verhältnissen getestet wird und bei dem Kanton und Gemeinde mehr mitreden können.</p><p></p><p>Diskriminierung abschaffen</p><p>Es gehe darum, Rechtsgleichheit herzustellen und eingetragene Partnerschaften gegenüber Ehen im Bereich der Einbürgerung nicht weiter zu diskriminieren, sagte Kommissionssprecherin Marianne Streiff-Feller (CVP/BE).</p><p>Auch der Bundesrat unterstützte die Vorlage. "Sie nehmen bei einer Zustimmung niemandem etwas weg", sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga. "Sie geben hingegen den eingetragenen Partnerinnen und Partner dieselben Rechte wie den Ehepaaren."</p><p>Fast alle Fraktionen sprachen sich für eine Anpassung aus. Nur die SVP stellte sich gegen die Vorlage. Eine Kommissionsminderheit um Céline Amaudruz (SVP/GE) hatte dem Rat deshalb beantragt, gar nicht erst auf die Vorlage einzutreten. Dieser Antrag wurde mit 117 zu 61 Stimmen abgelehnt.</p><p>Die Fristen für eine Einbürgerung seien bei eingetragenen Partnerschaften bereits gleich kurz wie bei der Ehe - es könne daher bereits von einer erleichterten Einbürgerung gesprochen werden, argumentierte Amaudruz. Wenn es dem Parlament aber darum gehe, die Rolle der Familie neu zu definieren, sei dies der falsche Ort dazu.</p><p>Darum gehe es nicht, konterten die Sprecher der Grünen und der Grünliberalen. Es gehe auch nicht, wie von der SVP behauptet, um eine Salamitaktik zur Einführung der umstrittenen "Ehe für alle".</p><p>In der Vernehmlassung hatte die SVP noch argumentiert, die erleichterte Einbürgerung generell abschaffen zu wollen. Sie sehe keinen Grund, warum "nicht auch Ehepartner oder eingetragene Partner von Schweizern zuerst 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben müssen, um das Schweizer Bürgerrecht zu erhalten".</p><p></p><p>Zukunftsfähige Zivilstandsbeziehung</p><p>Mit der angestrebten Verfassungsänderung soll der Bund die Kompetenz erhalten, auch die Einbürgerung aufgrund einer eingetragenen Partnerschaft zu regeln. Aktuell sind in der Verfassung neben Heirat nur Abstammung und Adoption erwähnt.</p><p>Eine Kommissionsminderheit beantragte, die geplante Verfassungsänderung um den Begriff "Zivilstandsbeziehungen" zu erweitern. Diese Formulierung erlaube es, bereits jetzt absehbare gesellschaftliche Entwicklungen zu integrieren, ohne die Verfassung erneut ändern zu müssen, argumentierte Angelo Barrile (SP/ZH) im Namen der Minderheit. Die Gegner warnten davor, die Vorlage zu überladen. Der Nationalrat lehnte den Antrag schliesslich mit 124 zu 66 Stimmen ab.</p><p>Parallel zur Verfassung soll das Bürgerrechtsgesetz revidiert werden, so dass die Bestimmungen für die erleichterte Einbürgerung fortan auch für ausländische Personen in einer eingetragenen Partnerschaft mit einem Schweizer Staatsbürger gelten.</p><p></p><p>Viel Symbolkraft</p><p>Von der angestrebten Verfassungs- und Gesetzesänderung sind voraussichtlich nur wenige Personen betroffen, wie die SPK im erläuternden Bericht festhält. In den Jahren 2010 bis 2013 seien in der Schweiz 266 Personen ordentlich eingebürgert worden, die in einer eingetragenen Partnerschaft mit einem Schweizer oder einer Schweizerin leben. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum wurden 38'388 Personen erleichtert eingebürgert.</p><p>Auch der Ständerat muss noch über das Geschäft beraten. Seine Kommission hat denselben Antrag gestellt wie seine Schwesterkommission im Nationalrat. Nimmt das Parlament die Vorlage an, wird wegen der Verfassungsänderung eine Volksabstimmung nötig.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 26.09.2016</b></p><p><b>Ständerat sistiert Gleichstellung bei der Einbürgerung </b></p><p>Ob für eingetragene Partnerschaften künftig die gleichen Einbürgerungsregeln gelten sollen wie für eine Ehe, bleibt vorläufig offen. Der Nationalrat hat dies zwar beschlossen, doch der Ständerat hat am Montag die Behandlung von fünf inhaltlich identischen parlamentarischen Initiativen dazu sistiert.</p><p>Der Ständerat folgte stillschweigend seiner Staatspolitischen Kommission. Er wollte warten, bis die zuständige Nationalratskommission eine Vorlage zur parlamentarischen Initiative "Ehe für alle" erarbeitet hat und diese erledigt ist.</p><p>Erst wenn geklärt sei, ob der Ehebegriff erweitert werde, könne entschieden werden, welche Gleichstellungs-Regeln noch notwendig seien, hatte die Ständeratskommission argumentiert. Weil das mit Sicherheit länger als ein Jahr dauere, brauche es den Stistierungsantrag an den Rat. Auch der Nationalrat müsse der Sistierung zustimmen, sagte Kommissionssprecher Peter Föhn (SVP/SZ).</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 07.03.2022</b></p><p><b>Ständerat gegen erleichterte Einbürgerung für eingetragene Paare</b></p><p><b>Frauen und Männer, die in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer Schweizerin oder einem Schweizer leben, sollen sich nicht erleichtert einbürgern lassen können. Der Ständerat will eine Vorlage mit diesem Anliegen aufgeben.</b></p><p>Das Parlament hatte 2016 entschieden, die Vorlage auf Eis zu legen bis zur Abstimmung über die "Ehe für alle". Diese wurde im Herbst 2021 an der Urne angenommen. Damit können gleichgeschlechtliche Paare vom 1. Juli 2022 an zivil heiraten.</p><p>Heute können sie ihre Partnerschaft lediglich registrieren lassen. Neue eingetragenen Partnerschaften sind ab dem 1. Juli nicht mehr möglich. Bestehende registrierte Partnerschaften können in eine Ehe umgewandelt oder aber aufrechterhalten werden.</p><p>Aufgrund dieser neuen Umstände will der Ständerat die Vorlage nun aufgeben. Er entschied am Montag mit 29 zu 12 Stimmen, nicht darauf einzutreten, gegen den Willen einer rot-grünen Minderheit.</p><p>Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-S) fand, das Anliegen sei erfüllt, weil gleichgeschlechtlichen Paaren mit der zivilen Ehe auch der Zugang zur erleichterten Einbürgerung offen stehe. Nur wer die bestehende eingetragene Partnerschaft nicht in eine Ehe umwandeln wolle, profitiere noch davon.</p><p>Die Minderheit hätte die ungleiche Behandlung von Ehe und eingetragener Partnerschaft beseitigen wollen. Es gebe "nicht mehr um Hunderte Betroffene", sagte Hans Stöckli (SP/BE). Unabhängig von der Zahl der Betroffenen gelte es, Rechtsgleichheit zu schaffen.</p><p>"Wer A sagt, muss auch B sagen", fand auch Daniel Jositsch (SP/ZH). Das Parlament habe die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare geschaffen. "Damit gibt es ein Recht, sie zu leben, und wir haben sie immer noch im Gesetz." Um die Vorlage umzusetzen, müssten das Bürgerrechtsgesetz und die Bundesverfassung geändert werden.</p><p>Laut Bundesamt für Statistik (BFS) lebten rund 1500 Ausländerinnen und Ausländer in eingetragener Partnerschaft mit einem Schweizer oder einer Schweizerin, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Es sei davon auszugehen, dass viele von ihnen, die sich einbürgern lassen wollten, ihre Partnerschaft in eine Ehe umwandeln wollten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.06.2022</b></p><p><b>Erleichterte Einbürgerung für eingetragene Paare vom Tisch</b></p><p><b>Wer in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer Schweizerin oder einem Schweizer lebt, kann sich auch künftig nicht erleichtert einbürgern lassen. Nach dem Ständerat hat es am Mittwoch auch der Nationalrat abgelehnt, auf eine entsprechende Vorlage einzutreten.</b></p><p>Mit 101 zu 83 Stimmen bei einer Enthaltung folgte die grosse Kammer dem Antrag der Mehrheit ihrer Staatspolitischen Kommission (SPK-N). Das Geschäft ist damit vom Tisch.</p><p>Die Debatte im Nationalrat hatte eine lange Vorgeschichte. Im März 2016 hatte die grosse Kammer der Vorlage noch zugestimmt. Die SPK-N hatte diese ausgearbeitet - aufgrund von fünf gleichlautenden parlamentarischen Initiativen der Fraktionen von SP, Grünen, BDP und Grünliberalen sowie von FDP-Nationalrätin Doris Fiala (ZH).</p><p></p><p>Heirat ab Juli möglich</p><p>In der Zwischenzeit haben sich die Umstände durch die Einführung der "Ehe für alle" allerdings geändert. Ab dem 1. Juli können gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Ab diesem Datum sind neue eingetragenen Partnerschaften nicht mehr möglich. Bestehende registrierte Partnerschaften können in eine Ehe umgewandelt oder aufrechterhalten werden.</p><p>Schon im Laufe des Jahres 2016 hatten beide Kammern angesichts der damals bevorstehenden Entscheidungen über die "Ehe für alle" die Behandlung des Geschäfts sistiert. Im März 2022 beschloss der Ständerat gegen den Willen einer rot-grünen Minderheit, die Vorlage aufzugeben. Dieser Haltung schloss sich nun der Nationalrat an.</p><p>Der Ständerat und die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Nationalrats waren der Ansicht, das Anliegen sei erfüllt, da gleichgeschlechtlichen Paaren nun die Ehe offen stehe. Von einer Neuregelung würde nur noch eine kleine Zahl Personen profitieren.</p><p></p><p>"Keine Frage der Zahl"</p><p>Die Kommissionsminderheit vertrat hingegen den Standpunkt, die Ungleichbehandlung von Paaren in eingetragener Partnerschaft müsse beseitigt werden.</p><p>Gerechtigkeit sei keine keine Frage der Zahl Betroffener, sagte Fiala. Und wenn jemand an der eingetragenen Partnerschaft festhalten wolle, sei dies zu respektieren. Unterstützung erhielt sie von den Fraktionen von SP, Grünen und GLP.</p><p>Das Parlament habe entschieden, dass es bestehende eingetragene Partnerschaften weiter geben solle, sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH). Und die parlamentarischen Initiativen seien ursprünglich klar angenommen worden. Nun müsse man konsequent sein.</p><p></p><p>Volk und Stände hätten entscheiden müssen</p><p>Für Nichteintreten warb dagegen Christian Lohr (TG) namens der Mitte-Fraktion. Es sei einfach, eine eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Die Gleichstellung sei schon gewährleistet.</p><p>Die FDP-Fraktion stellte sich auf den selben Standpunkt. Die eingetragene Partnerschaft sei ein Auslaufmodell, sagte Andri Silberschmidt (ZH). Eine Annahme der Vorlage würde zudem eine Verfassungsänderung und damit eine Volksabstimmung nötig machen. Die SVP war ebenfalls für Nichteintreten.</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter war wie ihr Parteikollege Silberschmidt der Ansicht, der Aufwand für eine Änderung der Bundesverfassung wäre unverhältnismässig. Schon heute gälten zudem verkürzte Fristen für die Einbürgerung von Menschen in eingetragener Partnerschaft, gab sie zu bedenken.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:30