Angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in einem Bundesrat mit neun Mitgliedern

Details

ID
20130443
Title
Angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in einem Bundesrat mit neun Mitgliedern
Description
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 05.02.2016</b></p><p>Nach Durchführung der Vernehmlassung unterbreitet die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) dem Rat die Vorlage für eine Verfassungsänderung, wonach dem Bundesrat neun Mitglieder angehören sollen. </p><p>Die von der SPK ausgearbeitete und mit 11 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen zuhanden des Rates verabschiedete Vorlage " <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20130443">13.443</a><b> n pa. iv. Angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in einem Bundesrat mit neun Mitgliedern </b>" sieht eine Änderung von Artikel 175 der Bundesverfassung vor: Danach soll der Bundesrat inskünftig aus neun Mitgliedern bestehen. Zudem wurde der Artikel neu so formuliert, dass die verschiedenen Sprachversionen auch in der umgangssprachlichen Wahrnehmung besser übereinstimmen: Die deutsche Fassung soll den französischen und italienischen Versionen angepasst werden, welche den Anspruch der unterschiedlichen Landesgegenden und Sprachregionen auf eine Vertretung im Bundesrat deutlicher zum Ausdruck bringen. </p><p>Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass sich in der Vernehmlassung eine Mehrheit gegen die Vorlage aussprach: Nur fünf Kantone (LU, FR, TI, VD, JU) begrüssten die Vorlage. Von den Parteien äusserten sich die SP, die GPS und die BDP positiv, während sich SVP, CVP, FDP und die glp skeptisch äusserten. Insgesamt waren 30 von 44 Stellungnahmen negativ gegenüber dem Projekt. Dabei ist allerdings zu beachten, dass mehr als die Hälfte der Stellungnahmen von Kantonsregierungen stammen, welche einer Vergrösserung von Exekutivorganen eher skeptisch gegenüberstehen, weil diese Vergrösserung den Einfluss des einzelnen Mitglieds verringert. Die Kommission ist hingegen der Ansicht, dass der sprach- und regionalpolitischen Zusammensetzung der Regierung auf Bundesebene eine hohe symbolische Bedeutung zukommt, welche von den Kantonsregierungen vielleicht unterschätzt wird. Sie ist der Überzeugung, dass sich die Reform so wird umsetzen lassen, dass sich der Koordinationsaufwand in Grenzen hält und nicht mit einer Bürokratisierung gerechnet werden muss. Die Vorlage soll in der Sommersession im Nationalrat behandelt werden können. Der Bundesrat erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. </p><p>Eine Minderheit der Kommission spricht sich gegen die Vorlage aus. Sie teilt die von zahlreichen Vernehmlassern geäusserten Argumente, wonach die Wahl von Angehörigen unterschiedlicher Landesgegenden und Sprachregionen eine Frage des politischen Willens und der Qualität der zur Verfügung stehenden Kapazitäten sei. Sie könne nicht durch eine strukturelle Reform erreicht werden. Eine Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Bundesrates würde nicht zu einer Stärkung, sondern zu einer Schwächung der Regierung führen. Für eine grössere Regierung sei es schwieriger, als Gesamtes zu agieren; das Kollegialprinzip würde gefährdet. </p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.04.2016</b></p><p><b>Bundesrat soll nicht vergrössert werden</b></p><p>Der Bundesrat lehnt die von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) vorgeschlagene Erweiterung des Bundesrates von sieben auf neun Mitglieder ab. Keine grundsätzlichen Einwände hat er gegen eine sprachliche Angleichung der Verfassungsbestimmung, die eine angemessene Vertretung der Sprachregionen im Bundesrat verlangt. </p><p>Im Rahmen einer parlamentarischen Initiative hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates eine Vorlage erarbeitet, die zwei Verfassungsänderungen vorsieht. Zum einen soll der Bundesrat künftig aus neun statt wie heute aus sieben Mitgliedern bestehen. Damit soll eine angemessene Vertretung der unterschiedlichen Landesgegenden und Sprachregionen erleichtert und die erheblich grösser gewordene Arbeitslast der Regierung besser verteilt werden können. Zum anderen soll die Bestimmung, welche eine angemessene Vertretung der Sprachregionen im Bundesrat verlangt (Art. 175, Abs. 4 BV), neu formuliert werden, damit die verschiedenen Sprachfassungen besser übereinstimmen. Gegen diese vorgeschlagene Angleichung der drei Sprachfassungen stellt sich der Bundesrat nicht.</p><p>Dahingegen lehnt der Bundesrat die vorgeschlagene Erweiterung des Bundesrates von sieben auf neun Mitglieder ab. In seiner Stellungnahme zuhanden der SPK-N hält er fest, dass die Bundesversammlung schon heute verpflichtet ist, eine angemessene Vertretung der Sprachregionen und Landesgegenden im Bundesrat sicher zu stellen. In der Praxis zeigt es sich, dass die Bundesversammlung das Erfordernis einer angemessenen Vertretung der Landesgegenden und Sprachregionen insgesamt gut berücksichtigt. Eine Erweiterung erscheint dem Bundesrat auch aus strukturellen Gründen problematisch. Der administrative Aufwand würde bei einer Erweiterung grösser, weil mehr interdepartementale Schnittstellen entstünden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    30.08.2013 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    30.08.2013 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    27.01.2014 0 Zustimmung
    27.01.2014 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die angemessene Vertretung der Sprachregionen in einem Bundesrat mit neun Mitgliedern
    Resolutions
    Date Council Text
    27.09.2016 1 Nichteintreten.
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 27.09.2016</b></p><p><b>Nationalrat will Bundesrat nicht auf neun Mitglieder vergrössern </b></p><p><b>(sda) Der Bundesrat soll nicht auf neun Mitglieder vergrössert werden. Der Nationalrat hat am Dienstag eine parlamentarische Initiative seiner Kommission mit dieser Forderung abgelehnt. Damit ist diese vom Tisch.</b></p><p>Einige politische Ideen sind wie Untote: Kaum sind sie beerdigt, tauchen sie wieder auf. Die Vergrösserung der Landesregierung führt ein solches Wiedergänger-Dasein. Schon 1900 lehnte das Volk die Aufstockung des Gremiums auf neun Köpfe ab.</p><p>Anfang dieses Jahrhunderts laborierte das Parlament während über zehn Jahren an einer grossen Regierungsreform, bevor es dem Projekt den Gnadenstoss gab. 2013 fiel eine Standesinitiative aus dem Tessin im Ständerat durch. Noch im gleichen Jahr legte die Staatspolitische Kommission des Nationalrates die Idee mit einer parlamentarischen Initiative neu auf, die Schwesterkommission stimmte zu.</p><p>Der Vorschlag der nationalrätlichen Kommission sieht vor, die Zahl der Regierungsmitglieder von sieben auf neun zu erhöhen. Anderseits soll der Verfassungsartikel sprachlich so angepasst werden, dass deutlich zum Ausdruck kommt, dass die unterschiedlichen Landesgegenden und die Sprachregionen im Bundesrat vertreten sein sollen. Im heute Text ist einzig "darauf Rücksicht zu nehmen".</p><p></p><p>Symbolisch bedeutsam</p><p>Wie umstritten die Frage politisch ist, zeigte sich bereits in der Kommission des Nationalrates, welche die Verfassungsänderung für einen neunköpfigen Bundesrat ausgearbeitet hat. Die Kommission stimmte dem Vorschlag mit 11 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen knapp zu.</p><p>Ihr Argument: Die sprach- und regionalpolitische Zusammensetzung der Landesregierung habe hohe symbolische Bedeutung. Die Repräsentation müsse in dieser Hinsicht verbessert werden. Die Mehrheit denkt dabei vor allem an die italienischsprachige Schweiz. Seit dem Ausscheiden von Flavio Cotti (CVP) im Jahr 1999 sei diese nicht mehr in der Regierung vertreten, kritisierte Marco Romano (CVP/TI) im Namen der Kommission.</p><p></p><p>Kostenpunkt Personal</p><p>Eine Minderheit aus den Reihen der SVP, FDP und CVP forderte, nicht auf die Vorlage einzutreten. Ihrer Meinung nach ist die angemessene Vertretung von Landesgegenden und Sprachregionen eine Frage des politischen Willens und nicht der Grösse der Regierung.</p><p>Zu reden gaben auch die höheren Kosten. Mit einem erweiterten Bundesrat würde der Staat unnötig aufgebläht, sagte Barbara Steinemann (SVP/ZH). Im Bericht der Kommission werden die jährlichen Kosten auf 34 bis 39 Millionen Franken veranschlagt. Zudem fallen einmalige Kosten von rund 17 Millionen Franken an.</p><p></p><p>Im Einklang mit Bundesrat</p><p>Die Gegner einer Vergrösserung verwiesen auch auf die klare Ablehnung in der Vernehmlassung. Nur 12 von 44 Institutionen, Verbänden und Personen äusserten sich positiv. Gegen einen Bundesrat mit neun Mitgliedern sprachen sich 19 Kantonsregierungen aus.</p><p>Nichts von einer neunköpfigen Regierung hält auch der Bundesrat. Die Bundesversammlung sei schon heute verpflichtet, für eine angemessene Vertretung der Sprachregionen und Landesgegenden im Gremium zu sorgen, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga.</p><p>Diese Argumente überzeugten auch den Nationalrat. Am Ende lehnte er die parlamentarische Initiative seiner Kommission mit 97 zu 88 Stimmen ab.</p>
Updated
09.04.2025 00:16

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