Nationalrat. Todesfall im engen Familienkreis als Entschuldigungsgrund
Details
- ID
- 20130446
- Title
- Nationalrat. Todesfall im engen Familienkreis als Entschuldigungsgrund
- Description
- InitialSituation
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich die folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Geschäftsreglement soll so angepasst werden, dass eine Parlamentarierin oder ein Parlamentarier im Todesfall eines engen Familienmitglieds als entschuldigt gilt:</p><p>1. Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe e des Geschäftsreglementes des Nationalrates soll so ergänzt werden, dass eine Parlamentarierin oder ein Parlamentarier im Todesfall eines engen Familienmitgliedes als entschuldigt im Protokoll vermerkt wird;</p><p>2. Artikel 57 des Geschäftsreglementes des Nationalrates soll so ergänzt werden, dass bei der Veröffentlichung der Abstimmungsdaten ersichtlich ist, ob eine Parlamentarierin oder ein Parlamentarier aufgrund eines Todesfalls eines engen Familienmitglieds abwesend und somit entschuldigt war.</p><p>Die Regelung soll bereits für die laufende Legislatur gelten.</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Resolutions
-
Date Council Text 14.02.2014 0 Folge geben (Erstrat) 14.02.2014 0 Folge geben (Erstrat)
-
- Number
- 1
- Text
- Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) (Todesfall im engen Familienkreis als Entschuldigungsgrund)
- Resolutions
-
Date Council Text 15.09.2014 1 Beschluss gemäss Entwurf 26.09.2014 1 Das Geschäftsreglement wird in der Schlussabstimmung angenommen. 14.10.2014 0
-
- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 15.09.2014</b></p><p><b>Nationalrat - Todesfälle in der Familie werden ein Entschuldigungsgrund </b></p><p><b>(sda) Muss ein Mitglied des Nationalrates wegen eines Todesfalles in der Familie von der Session fernbleiben, gilt das heute noch nicht als Entschuldigungsgrund. Der Nationalrat hat nun aber sein Geschäftsreglement geändert, nicht zuletzt wegen der Parlamentarierratings.</b></p><p>Listen der Parlamentarier und Parlamentarierinnen, die häufig den Sitzungen fernbleiben, kursieren immer wieder in den Medien. Dort soll künftig nicht mehr erscheinen, wer wegen des Todes der Partnerin oder des Partners, von Vater oder Mutter, Kindern oder Geschwistern der Sitzung fernbleibt.</p><p>Das bisherige Geschäftsreglement des Nationalrates liess nur Abwesenheit wegen eines Auftrages einer ständigen parlamentarischen Delegation, Mutterschaft, Krankheit oder Unfälle als Entschuldigungsgründe zu. Wer aus anderem Grund keinen Abstimmungsknopf drückte, wurde als "hat nicht teilgenommen" im öffentlich einsehbaren Protokoll aufgeführt.</p><p>Der Nationalrat hiess am Montag ohne Gegenstimme eine Änderung des Geschäftsreglements gut, die auf eine parlamentarische Initiative von Barbara Schmid-Federer (CVP/ZH) zurück geht. Sie schlug vor, im Nationalrat die Regelung des Obligationenrechts (OR) zu übernehmen. Dieses schreibt vor, dass Angestellte nach dem Tod von engen Angehörigen je nach Verwandtschaftsgrad bis zu drei Tage frei bekommen müssen.</p><p>Dieselben Regeln wie bisher im Nationalrat gelten auch im Ständerat. Wird in der kleinen Kammer namentlich abgestimmt und wird das Protokoll der im März 2014 eingeführten elektronischen Abstimmungsanlage veröffentlicht, wird ebenso unterschieden zwischen "hat nicht teilgenommen" und "entschuldigt".</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:31