Anwendung des Gewässerschutzgesetzes. Die örtlichen Gegebenheiten nicht ausser Acht lassen
Details
- ID
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20130455
- Title
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Anwendung des Gewässerschutzgesetzes. Die örtlichen Gegebenheiten nicht ausser Acht lassen
- Description
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- InitialSituation
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<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 36a Gewässerraum</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>Der Bundesrat regelt die Einzelheiten und beauftragt die Kantone, die Breite der Gewässerräume unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten festzulegen.</p><p>...</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 28.10.2014 |
0 |
Folge geben (Erstrat) |
| 28.10.2014 |
0 |
Folge geben (Erstrat) |
| 27.10.2015 |
0 |
Keine Zustimmung |
| 27.10.2015 |
0 |
Keine Zustimmung |
| 01.12.2016 |
1 |
Folge gegeben |
| 12.06.2017 |
2 |
Keine Folge gegeben |
- Proceedings
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<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 01.12.2016</b></p><p><b>Kantone sollen bei Gewässerschutz mehr Spielraum erhalten </b></p><p><b>Die Kantone sollen beim Gewässerschutz mehr Kompetenzen erhalten. Sie sollen, statt wie bis anhin der Bund, für die Ausscheidung von Gewässerräumen zuständig sein.</b></p><p>Der Nationalrat hat eine entsprechende parlamentarische Initiative des ehemaligen Nationalrats Guy Parmelin (SVP/VD) am Donnerstag mit 114 zu 57 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. Das Geschäft geht nun an den Ständerat. Dessen vorberatende Kommission hatte sich gegen den Vorstoss ausgesprochen.</p><p>Der Nationalrat begründet seine Zustimmung damit, dass die Kantone besser in der Lage seien, die Breite von sogenannten Gewässerräumen festzulegen. Dies, weil sie besser mit den lokalen und regionalen Gegebenheiten vertraut seien. Gewässerräume dienen den natürlichen Funktionen der Gewässer, dem Hochwasserschutz und der Gewässernutzung.</p><p>Eine Anpassung der heutigen Regelung ist bereits beschlossen, eine entsprechende Änderung der Gewässerschutzverordnung soll im Laufe des Jahres 2017 in Kraft treten. Mit der Unterstützung des Vorstosses wolle man sich die Möglichkeit zu einer Gesetzesrevision offen halten, sollte die Verordnung nicht zufriedenstellend ausfallen, sagte Kommissionssprecher Karl Vogler (CSP/OW).</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 12.06.2017</b></p><p><b>Ständerat will Gewässerschutz nicht weiter lockern </b></p><p><b>Der Ständerat will den Gewässerschutz nicht weiter lockern. Er hat am Montag eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Nationalrats und heutigen Bundesrats Guy Parmelin (SVP/VD) oppositionslos abgelehnt. Der Vorstoss ist damit vom Tisch.</b></p><p>Parmelin verlangte, dass künftig die Kantone statt der Bund die Breite der Gewässerräume festlegen dürfen. Er begründete das mit Schwierigkeiten bei der Anwendung der Gewässerschutzverordnung. Dazu gab es zahlreiche Vorstösse. In der Zwischenzeit sind die Regeln angepasst worden, die Änderungen traten am 1. Mai in Kraft.</p><p>Werner Luginbühl (BDP/BE) stellte im Namen der vorberatenden Kommission fest, es seien erhebliche Anstrengungen unternommen worden, um eine pragmatische Lösung zu finden. Nun gelte es, die neuen Bestimmungen anzuwenden und den Kantonen die Zeit für die Entwicklung einer Praxis zu lassen.</p><p>Die geänderte Verordnung enthält eine Besitzstandsgarantie für gewisse Dauerkulturen im Gewässerraum sowie gelockerte Bestimmungen für Anlagen wie land- und forstwirtschaftliche Wege. Ausserdem sieht sie die Möglichkeit vor, Randstreifen landwirtschaftlich zu nutzen und bei sehr kleinen Gewässern auf die Festlegung des Gewässerraums zu verzichten</p>
- Updated
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10.04.2024 17:51
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