KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Details
- ID
- 20130477
- Title
- KVG. Änderung der Prämienkategorien für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
- Description
- InitialSituation
- <p><b>Auszug aus dem Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 7. Juli 2016 </b></p><p>Familien sollen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung finanziell entlastet werden. Deshalb soll der Risikoausgleich unter den Versicherern so verändert werden, dass diese den jungen Erwachsenen im Alter von 19 bis 25 Jahren und den Versicherten im Alter von 26 bis 35 Jahren abgestufte Prämienrabatte gewähren können. Zudem sollen die Prämien für Kinder, die in Haushalten mit unteren und mittleren Einkommen leben, stärker verbilligt werden. </p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.10.2016 </b></p><p>In seiner Stellungnahme begrüsst der Bundesrat die Stossrichtung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats. Diese will die Prämienverbilligungen für Kinder erhöhen. Die Kantone sollen verpflichtet werden, die Kinderprämien für untere und mittlere Einkommen um mindestens 80 Prozent zu verbilligen. Heute sind es 50 Prozent. Zudem will sie beim Risikoausgleich ansetzen, um junge Erwachsene zu entlasten. Der Risikoausgleich schafft einen Ausgleich zwischen jenen Krankenversicherern, die viele junge, gesunde und tendenziell günstigere Personen versichern, und jenen Krankenkassen, die mehr ältere, kranke und daher tendenziell auch teurere Versicherte haben. Heute werden junge Erwachsene durch diesen Ausgleichmechanismus stark belastet. Die Krankenversicherer zahlen heute für junge Erwachsene relativ hohe Beiträge in den Risikoausgleich ein, so dass sie keinen finanziellen Anreiz haben, ihnen Rabatte zu gewähren, wie sie das Gesetz für diese Altersgruppe eigentlich zulassen würde. Die Kommission schlägt deshalb vor, junge Erwachsene beim Risikoausgleich zu entlasten und die Prämien für diese Altersgruppe tiefer anzusetzen. </p><p>Ein anderer Vorschlag der Kommission zielt darauf hin, auch Erwachsene zwischen 26 und 35 Jahren entsprechend zu entlasten. Das Krankenversicherungsgesetz sieht indes heute für die Erwachsenen ab 26 Jahren altersunabhängige Prämien vor. Damit leisten diese jüngeren Versicherten einen Solidaritätsbeitrag an die Kosten der älteren Versicherten, die durchschnittlich mehr Kosten verursachen. Der Bundesrat lehnt diesen Vorschlag ab. Würde hier eine neue Alterskategorie geschaffen, wird der Grundsatz der altersunabhängigen Prämien für Erwachsene ab 26 Jahren und damit die Solidarität unter den Prämienzahlenden in Frage gestellt. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 15.10.2014 0 Folge geben (Erstrat) 15.10.2014 0 Folge geben (Erstrat) 17.11.2014 0 Zustimmung 17.11.2014 0 Zustimmung
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
- Resolutions
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Date Council Text 14.12.2016 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 07.03.2017 2 Zustimmung 17.03.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung 17.03.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.12.2016</b></p><p><b>Nationalrat senkt Prämien für Kinder und junge Erwachsene </b></p><p><b>(sda) Kinder und junge Erwachsene sollen weniger Krankenkassenprämien zahlen. Der Nationalrat hat am Mittwoch konkrete Massnahmen beschlossen, um die Prämienlast der Familien zu senken.</b></p><p>Die 19- bis 25-Jährigen sollen via Risikoausgleich entlastet werden. Heute wird nur rund ein Drittel der Prämien dieser Altersgruppe für medizinische Leistungen aufgewendet, den Rest zahlen die Krankenkassen in den Risikoausgleich ein.</p><p>Diese Einzahlungen sollen um 50 Prozent reduziert werden. Das erlaubt den Krankenkassen, Prämienrabatte von schätzungsweise 92 Franken pro Monat zu gewähren, wie Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AG) sagte. Auf der anderen Seite würden die Prämien Erwachsener um rund 10 Franken steigen.</p><p></p><p>Tiefere Kinderprämien</p><p>Dank der Entlastung sind aber weniger junge Erwachsene auf Prämienverbilligungen angewiesen. Dadurch sparen die Kantone laut Humbel schätzungsweise 70 bis 75 Millionen Franken. Dieses Geld sollen sie für die Subventionierung der Kinderprämien von Familien mit tiefen und mittleren Einkommen einsetzen: Der Nationalrat verpflichtete die Kantone, Kinderprämien um mindestens 80 Prozent zu verbilligen. Heute sind es 50 Prozent.</p><p>Die Mehrheit von SVP und FDP wollte beim geltenden Recht bleiben. "Es ist an den Kantonen, zu entscheiden, ob sie mit den Einsparungen Prämienverbilligungen finanzieren wollen oder nicht", sagte Bruno Pezzatti (FDP/ZG). Das Föderalismus-Argument sei bloss eine Verschleierung der Tatsache, dass man nichts für die Familien machen wolle, kritisierte Barbara Gysi (SP/SG).</p><p>Gesundheitsminister Alain Berset unterstützte das Anliegen. Auch der Bundesrat wolle, dass sich für die Familien etwas verändere, sagte er. Mit 96 zu 91 Stimmen bei 4 Enthaltungen setzten sich die höheren Prämienverbilligungen für Kinder nur knapp durch.</p><p></p><p>SVP will Familien nicht entlasten</p><p>Die SVP hatte ohnehin keinen Handlungsbedarf gesehen und beantragte, nicht auf die Gesetzesänderung einzutreten. "Wir wollen keine zusätzliche Entlastung von Kindern und jungen Erwachsenen", erklärte Toni Brunner (SG). Sonst würden die Erwachsenen noch stärker belastet, was angesichts der ohnehin steigenden Prämien unverantwortlich sei. Der Nationalrat lehnte den Antrag der SVP auf Nichteintreten mit 116 zu 60 Stimmen bei 13 Enthaltungen ab.</p><p>Die SP scheiterte mit dem Antrag, einen neuen Risikoausgleich für Kinder einzuführen. Mit diesem wollte die Fraktion die Solidarität unter den Kindern stärken und einer Risikoselektion vorbeugen. Auch unter Kindern gebe es sehr schwere Krankheiten, deren Behandlung von der Grundversicherung gedeckt werden müsse, sagte Gysi. Heute unterstehen Kinder nicht dem Risikoausgleich.</p><p>Die Gesetzgebungsarbeit geht auf zwei parlamentarische Initiativen zurück. Beide haben zum Ziel, die Last von Familien durch Krankenkassenprämien zu verringern. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 07.03.2017</b></p><p><b>Räte senken Krankenkassenprämien für Kinder und junge Erwachsene </b></p><p><b>(sda) Familien und junge Erwachsene sollen weniger Krankenkassenprämien zahlen müssen. Das Parlament senkt die Prämien von 19- bis 25-Jährigen. Für Kinder von Familien mit tiefen und mittleren Einkommen müssen die Kantone die Prämien stärker als heute verbilligen.</b></p><p>Der Ständerat hat am Dienstag einer Gesetzesvorlage zugestimmt, die die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrates ausgearbeitet hatte. Die Vorlage geht auf zwei parlamentarische Initiativen zurück. Beide wollten die Last von Familien durch Krankenkassenprämien zu verringern.</p><p></p><p>Entlastung via Risikoausgleich</p><p>Junge Erwachsene, also 19- bis 25-Jährige, sollen bei den Krankenkassenprämien via Risikoausgleich entlastet werden. Heute wird nur rund ein Drittel der Prämien dieser Altersgruppe für medizinische Leistungen aufgewendet. Den Rest zahlen die Krankenkassen in den Risikoausgleich ein.</p><p>Diese Zahlungen sollen nun um 50 Prozent reduziert werden. Dies wiederum erlaubt den Krankenkassen, Prämienrabatte von schätzungsweise 92 Franken im Monat zu gewähren. Im Gegenzug steigen die Prämien für Erwachsene um rund 10 Franken.</p><p>Dank der Entlastung sind weniger junge Erwachsene auf Prämienverbilligungen angewiesen. Die Kantone müssen schätzungsweise 75 Millionen Franken weniger auslegen.</p><p>Dieses Geld sollen sie für die Subventionierung der Kinderprämien von Familien mit tiefen und mittleren Einkommen einsetzen: National- Ständerat verpflichten die Kantone, für diese Familien die Kinderprämien um mindestens 80 Prozent zu verbilligen. Heute sind es 50 Prozent. Prämien von jungen Erwachsenen in Ausbildung werden um mindestens 50 Prozent verbilligt.</p><p></p><p>Zusatzbelastung befürchtet</p><p>Diese Prämienverbilligungen war schon im Nationalrat und nun auch im Ständerat umstritten. Eine Minderheit von FDP und SVP wollte beim geltenden Recht bleiben und unterlag im Ständerat mit 21 zu 22 Stimmen lediglich knapp. Die Gegner betrachteten die Vorgabe an die Kantone als einen Eingriff in deren Hoheit.</p><p>Josef Dittli (FDP/UR) gab namens der Minderheit auch zu bedenken, dass unklar sei, ob die aus der Anpassung des Risikoausgleichs bei den jungen Erwachsenen freiwerdenden Mittel genügten, um die Kinderprämien derart stark zu verbilligen. "Es sind höhere Kosten der Kantone zu befürchten."</p><p>Roland Eberle (SVP/TG) rechnete vor, dass die Belastung für seinen Kanton "alles andere als ausgeglichen" wäre. Thurgau würde mit der Neuregelung des Risikoausgleichs für junge Erwachsene um rund 160'000 Franken entlastet. Doch für die zusätzliche Verbilligung für Kinder müsste der Kanton rund 4 Millionen Franken aufwenden.</p><p>Laut SGK-Präsident Konrad Graber (CVP/LU) liegen keine Zahlen für die Verschiebung der Lasten in den einzelnen Kantonen vor. Das Hauptanliegen, die Familien zu entlasten, habe bei den Beratungen im Vordergrund gestanden, sagte er.</p><p>Innenminister Alain Berset konnte mangels Zahlen nicht Stellung nehmen zur Rechnung von Eberle. Über das ganze Land gesehen gehe man aber von einer ausgeglichenen Belastung aus, sagte er und verwies auf den Spielraum der Kantone. Diese könnten bestimmen, was unter tiefen und mittleren Einkommen zu verstehen sei.</p><p></p><p>"Ein Kompromiss"</p><p>"Die Vorlage ist ein Kompromiss", sagte Berset. Zunächst sei ja eine Befreiung von den Krankenkassenprämien für alle Kinder gefordert worden. Die Entlastung der Familien sei wichtig. Denn die heutigen Kinderprämien deckten die Ausgaben nicht, trotz überproportionalem Anstieg in den letzten Jahren. Weitere Erhöhungen seien zu erwarten.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage schliesslich mit 27 zu 9 Stimmen bei 8 Enthaltungen gut. Die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) muss nun noch die Schlussabstimmungen überstehen.</p><p>Das neue System für die Prämienverbilligung für Kinder müsste nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:23