Klarstellung der langjährigen Praxis beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer

Details

ID
20130479
Title
Klarstellung der langjährigen Praxis beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer
Description
InitialSituation
<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (SR 642.21) ist wie folgt zu ergänzen:</p><p>Art. 20</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>In der Verordnung enthaltene Fristen für die Einreichung des Gesuchs um Anwendung des Meldeverfahrens bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung stellen eine Ordnungsfrist dar. </p><p>Das Bundesgesetz über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (SR 672.2) ist wie folgt zu ergänzen:</p><p>Art. 2</p><p>Abs. 1</p><p>...</p><p>Bst. abis</p><p>In der Verordnung enthaltene Fristen für die Einreichung der Meldung der Ausrichtung einer Dividende bei Anwendung des Meldeverfahrens bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung stellen eine Ordnungsfrist dar.</p><p>...</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen sind zudem so zu ändern, dass in Zukunft die Verletzung der Ordnungsfrist mit dem Instrument der Ordnungsbusse geahndet werden kann.</p><p>Da keine Schlechterstellung von Betroffenen von dieser Klarstellung zu erwarten ist, sind keine Übergangsfristen festzulegen. Sodann sind diese neu ins Gesetz aufzunehmenden Bestimmungen soweit möglich für alle noch offenen Fälle anzuwenden. Gleichzeitig ist eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit in jenen Fällen, in welchen die Verzugszinsen rechtskräftig verfügt worden sind, eine Rückzahlung erfolgen kann.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    19.05.2014 0 Folge geben (Erstrat)
    19.05.2014 0 Folge geben (Erstrat)
    30.06.2014 0 Zustimmung
    30.06.2014 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz VStG)
    Resolutions
    Date Council Text
    16.06.2015 1 Beschluss gemäss Entwurf
    23.09.2015 2 Abweichung
    07.12.2015 1 Abweichung
    20.09.2016 2 Abweichung
    22.09.2016 1 Zustimmung
    30.09.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    30.09.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Änderung zu Verrechnungssteuer unter Dach und Fach </b></p><p><b>22.09.2016 (sda) Das Verrechnungssteuergesetz wird geändert, und zwar rückwirkend auf 2011. Das hat das Parlament beschlossen. Der Nationalrat hat am Donnerstag die letzte Differenz zum Ständerat ausgeräumt.</b></p><p>Die Gesetzesänderung geht auf eine parlamentarische Initiative von Urs Gasche (BDP/BE) zurück. Die Änderung betrifft das Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer. Bei konzerninternen Dividenden können Unternehmen auf die Zahlung von Verrechnungssteuern verzichten, müssen aber die Dividendenzahlung der Steuerverwaltung melden.</p><p>Halten die Unternehmen die Deklarationsfrist von dreissig Tagen nicht ein, fällt heute der Anspruch auf das Meldeverfahren dahin. Die Unternehmen müssen in diesem Fall die Verrechnungssteuer bezahlen. Das hat das Bundesgericht in einem Urteil von 2011 festgehalten.</p><p>Die Verrechnungssteuern können die Unternehmen später zwar wieder zurückfordern, nicht aber den Verzugszins von fünf Prozent. Künftig soll das Melderecht auch nach Ablauf der Meldefrist bestehen, ohne dass die Unternehmen Verzugszinsen zahlen müssen.</p><p></p><p>Nur eine Ordnungsbusse</p><p>Umstritten waren bis zuletzt die Sanktionen für Unternehmen, welche die Meldepflicht nicht erfüllen. Der Nationalrat ist nun dem Ständerat gefolgt und hat sich für eine Ordnungsbusse von 5000 Franken ausgesprochen. Die Verletzung der Meldepflicht wird damit nicht als Steuerdelikt betrachtet.</p><p>SP, Grüne, BDP und GLP wollten nicht ausschliessen, dass die Meldepflicht zum Zweck der Steuerhinterziehung absichtlich verletzt wird. Sie schlugen eine Busse von bis zu 30'000 Franken vor - oder bis zum dreifachen der hinterzogenen Steuern.</p><p>Mit einer Ordnungsbusse von 5000 Franken wäre die Meldung quasi freiwillig, gab Urs Gasche (BDP/BE) zu bedenken. Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) sprach von einer Einladung zur Steuerhinterziehung. Der Rat sprach sich aber mit 122 zu 64 Stimmen für die Ordnungsbusse von 5000 Franken aus.</p><p></p><p>Kosten von 600 Millionen</p><p>Neben den Sanktion war vor allem umstritten, was mit den Verzugszinsen geschieht, die seit 2011 bei Unternehmen erhoben wurden, die die Meldefrist verpasst haben. Es geht um rund 600 Millionen Franken. National- und Ständerat haben beschlossen, dass der Bund das Geld den Unternehmen zurückerstatten muss.</p><p>Der Ständerat hatte sich wegen Zweifeln an der Verfassungsmässigkeit zunächst gegen die Rückwirkung ausgesprochen, gestützt auf ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz. Weil ein anderes Rechtsgutachten zum Schluss kam, die Rückwirkung sei verfassungskonform, schwenkte er später jedoch um.</p><p>Gemäss dem Gutachten des emeritierten Rechtsprofessors Georg Müller ist die Rückwirkung verfassungskonform, weil sie den Betroffenen zugute kommt und weil die Höhe der Verzugszinsen für eine nicht existierenden Steuerschuld in keinem Verhältnis zu einer Fristversäumung steht.</p><p></p><p>Staatspolitischer Sündenfall</p><p>Die Befürworter der Rückwirkung machten ausserdem geltend, die Steuerverwaltung habe nicht nachweisen können, dass vor 2011 überhaupt solche Fälle vorgekommen seien. Damals habe es eine Praxisänderung gegeben.</p><p>Gegen die Rückwirkung stellte sich die Linke. Sie blieb dabei, dass eine solche verfassungswidrig sei und einen gefährlichen Präzedenzfall schaffe. SP-Präsident Christian Levrat (FR) sprach im Ständerat von einem "staatspolitischen Sündenfall". Problematisch seien nicht nur die finanziellen Konsequenzen. Von der Rückwirkung würden Unternehmen profitieren, die sich nicht korrekt verhalten hätten. Das sei eine grosse Ungerechtigkeit.</p><p>Die Befürworter aus den Reihen der bürgerlichen Parteien widersprachen. Die betroffenen Unternehmen hätten bloss ein Formular zu spät eingereicht. Das sei eine Lappalie. Dafür 600 Millionen Franken bezahlen zu müssen, sei nicht angemessen. Der Staat habe das Geld fälschlicherweise eingenommen, er habe keinen Anspruch darauf.</p>
Updated
09.04.2025 00:24

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