Effizienz des Parlamentsbetriebs steigern
Details
- ID
- 20130483
- Title
- Effizienz des Parlamentsbetriebs steigern
- Description
- InitialSituation
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Geschäftsreglement des Nationalrates ist dahingehend zu ändern, dass das beschleunigte Verfahren bei den vom Bundesrat akzeptierten, aber von einem Ratsmitglied bekämpften Vorstössen wieder eingeführt wird. </p><p>Dabei ist gleichzeitig zu prüfen, wie auch beim beschleunigten Verfahren der Urheberin des Vorstosses wie auch dem Ratsmitglied, das den Vorstoss bekämpft, eine Wortmeldung eingeräumt werden kann. Ziel der parlamentarischen Initiative ist es somit, die Effizienz des Parlamentsbetriebs wieder zu erhöhen und zugleich das Rederecht des Parlamentes zu wahren.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 16.05.2014 0 Folge geben (Erstrat) 16.05.2014 0 Folge geben (Erstrat)
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- Number
- 1
- Text
- Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) (Prioritäre Behandlung von bekämpften Vorstössen)
- Resolutions
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Date Council Text 24.11.2014 1 Beschluss gemäss Entwurf 12.12.2014 1 Das Geschäftsreglement des Nationalrates wird in der Schlussabstimmung angenommen. 23.12.2014 0
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 24.11.2014</b></p><p><b>Nationalrat führt beschleunigte Verfahren wieder ein </b></p><p><b>(sda) Beschleunigte Verfahren bei Vorstössen, welche der Bundesrat akzeptiert, aber ein Ratsmitglied bekämpft, werden im Nationalrat wieder eingeführt. Die grosse Kammer hat ihr Geschäftsreglement entsprechend angepasst. Sie machte damit eine Änderung vom Juni 2013 rückgängig.</b></p><p>Erst vor anderthalb Jahren hatte das Parlament Änderungen des Parlamentsgesetzes und der Geschäftsreglemente der beiden Räte beschlossen. Damit war auch das Verfahren bei vom Bundesrat nicht bestrittenen, aber im Rat bekämpften persönlichen Vorstössen im Nationalrat geändert worden.</p><p>Seither wird der Urheberin und dem Mitglied, das den Vorstoss bekämpft hat, immer die Gelegenheit zu einer mündlichen Begründung eingeräumt. Dies hat zur Folge, dass viele dieser Vorstösse nie zur Behandlung kommen und nach zwei Jahren abgeschrieben werden müssen.</p><p>Der Nationalrat hob am Montag diese Änderung nun wieder auf und führte das beschleunigte Verfahren wieder ein. Vorstösse, die der Bundesrat zur Annahme beantragt und die aus der Mitte des Rates bekämpft werden, werden wieder vor den Vorstössen behandelt, die der Bundesrat zur Ablehnung beantragt.</p><p>In der Praxis werden bekämpfte Vorstösse somit zuoberst auf die chronologisch geordneten Vorstosslisten pro Departement gesetzt. Gleichzeitig wird geprüft, ob auch beim beschleunigten Verfahren dem Urheber des Vorstosses sowie dem Ratsmitglied, das den Vorstoss bekämpft, eine Wortmeldung eingeräumt werden kann.</p><p>Mit 178 Stimmen ohne Gegenstimme wurde die entsprechende parlamentarische Initiative der Baselbieter SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer angenommen. Das vorberatende Nationalratsbüro hatte die Initiative mit 11 Stimmen bei einer Enthaltung unterstützt. Es bestimmt nun das Inkrafttreten der Änderung.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:21