Eine nachhaltige Sanierung der Invalidenversicherung ist dringend notwendig
Details
- ID
- 20133990
- Title
- Eine nachhaltige Sanierung der Invalidenversicherung ist dringend notwendig
- Description
- InitialSituation
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung sowie des Bundesgesetzes über die Sanierung der Invalidenversicherung vom 13. Juni 2008 zu unterbreiten, sodass folgende Zielsetzungen erreicht werden:</p><p>1. Die Schulden des IV-Fonds beim AHV-Fonds müssen auch nach Auslaufen der befristeten Mehrwertsteuerfinanzierung bis in das Jahr 2028 abgetragen werden.</p><p>2. Im Hinblick auf eine Verbesserung der Abläufe bei der Betrugsbekämpfung ist eine gemeinsame Gesetzesgrundlage für alle Versicherungen zu schaffen.</p><p>3. Die Massnahmen zur verstärkten Eingliederung und zum Verbleib im Arbeitsmarkt sind zu verstärken und insbesondere auch auf Menschen mit psychischen Behinderungen auszurichten.</p><p>v</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 12.12.2013 2 Annahme 03.06.2014 1 Annahme der Punkte 1 bis 3; zusätzlich neuer Punkt 4: Die wesentlichen Elemente der Revisionsvorlage 11.030 (Kinderzulagen, Rentensystem Reisekosten) sind dem Parlament bis Ende Juni 2015 in einer neuen Botschaft zu unterbreiten. 16.09.2014 2 Punkt 4: abgelehnt. 18.09.2018 2 Abschreibung 18.09.2018 0 Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 18.029. 14.03.2019 1 Abschreibung 14.03.2019 0 Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 18.029.
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- Proceedings
- <p><b>Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 11.04.2014</b></p><p>Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) nimmt den an die Kommission zurückgewiesenen 3. Teil der 6. IV-Revision (Kinderrenten, Reisekosten) wieder auf. Sie ergänzt eine Motion des Ständerates zur Invalidenversicherung um einen zusätzlichen Punkt. </p><p>Im Zusammenhang mit der <b>Mo. Ständerat (Schwaller). Eine nachhaltige Sanierung der Invalidenversicherung ist dringend notwendig (</b><a href="http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20133990">13.3990</a><b> s) </b>führte die Kommission eine Grundsatzdebatte über die jüngsten Entwicklungen in der Invalidenversicherung und über den Handlungsbedarf, um diese nachhaltig zu sanieren. Sie stimmte in diesem Zusammenhang einem Ordnungsantrag mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu, der die Wiederaufnahme der seinerzeit vom Nationalrat an die Kommission zurückgewiesenen <b>Teil 3 der 6. IV-Revision. Zweites Massnahmenpaket (</b><a href="http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20110030">11.030</a><b> s) </b>verlangte. Betroffen sind insbesondere die Themen Kinderrente und Reisekosten. Die Kommission wird die Beratungen voraussichtlich nach der Herbstsession 2014 aufnehmen. </p><p>Die Motion wurde mit einer Ergänzung (Punkt 4) angenommen (in Klammer die Abstimmungsergebnisse): </p><p>1. Die Schulden des IV-Fonds beim AHV-Fonds müssen auch nach Auslaufen der befristeten Mehrwertsteuerfinanzierung bis in das Jahr 2028 abgetragen werden. (19 zu 0 bei 6 Enthaltungen) 2. Im Hinblick auf eine Verbesserung der Abläufe bei der Betrugsbekämpfung ist eine gemeinsame Gesetzesgrundlage für alle Versicherungen zu schaffen. (19 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen) 3. Die Massnahmen zur verstärkten Eingliederung und zum Verbleib im Arbeitsmarkt sind zu verstärken und insbesondere auch auf Menschen mit psychischen Behinderungen auszurichten (einstimmig). 4. Die wesentlichen Elemente der Revisionsvorlage </p><p><a href="http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20110030">11.030</a> (Kinderzulagen, Rentensystem Reisekosten) sind dem Parlament bis Ende Juni 2015 in einer neuen Botschaft zu unterbreiten. (12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten) </p>
- Updated
- 25.06.2025 00:35