Geschäftsbericht 2013 des Bundesgerichts
Details
- ID
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20140002
- Title
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Geschäftsbericht 2013 des Bundesgerichts
- Description
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Geschäftsbericht 2013 des Bundesgerichts vom 12. Februar 2014
- InitialSituation
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<p><b>Pressemitteilung des Bundesgerichts zu seinem Geschäftsbericht 2013</b></p><p>Im Berichtsjahr hat das Bundesgericht 7'919 neue Eingänge erhalten, so viele wie noch nie (2012: 7'871). Das Gericht erledigte 7'878 Fälle (2012: 7'667). Die Pendenzen am Ende des Berichtsjahres stiegen im Vergleich zum Vorjahr insgesamt leicht an (auf 2'510 Fälle gegenüber 2'469 im Jahr 2012).</p><p>Obwohl die Erledigungszahlen im Vergleich zum vergangenen Jahr gesamthaft gesteigert werden konnten, vermochten drei der sieben Abteilungen mit dem Beschwerdeeingang nicht Schritt zu halten. Angespannt ist die Situation insbesondere in der Strafrechtlichen Abteilung. Ausserdem hat die Geschäftslast in der Ersten öffentlichrechtlichen Abteilung, welche zwar von gewissen strafrechtlichen Dossiers entlastet wurde, nicht nachgelassen. Dies namentlich aufgrund der zahlreichen Beschwerden im Zusammenhang mit der neuen Verfassungsbestimmung über die Zweitwohnungen (Lex Weber).</p><p>Der Bundesrat hat am 30. Oktober 2013 den Bericht über die Gesamtergebnisse der Evaluation der neuen Bundesrechtspflege vorgelegt. Er zeigt Rechtsschutzlücken auf, welche mit der Schaffung neuer Kompetenzen zu Gunsten des Bundesgerichts gefüllt werden sollen. Es wird ausserdem festgestellt, dass das Bundesgericht mit zunehmenden Eingängen konfrontiert ist. Diesbezüglich hält der Bundesrat fest, dass er die Ergebnisse der vom Bundesgericht eingesetzten internen Arbeitsgruppe beachten wird. Diese Arbeitsgruppe untersucht zuhanden des Gesamtgerichts Massnahmen, die der Verbesserung der verfassungsrechtlichen Stellung des Bundesgerichts als oberste rechtsprechende Behörde des Bundes dienen. Einerseits sollen die Kompetenzen des Bundesgerichts erweitert werden, so dass es in allen der Gerichtsbarkeit unterliegenden Bereichen die letzte Gerichtsinstanz ist; andererseits soll es von gewissen unbedeutenden Fällen entlastet werden.</p><p>Im Jahr 2013 hat sich das Bundesgericht gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Erweiterung der bundesgerichtlichen Kognition bei Beschwerden gegen Entscheide der Strafkammer des Bundesstrafgerichts geäussert. Im Einvernehmen mit dem Bundesstrafgericht schlägt das Bundesgericht vor, innerhalb des Bundesstrafgerichts eine Berufungsinstanz mit umfassender Kognition zu schaffen. Das Bundesgericht hat sich auch gegen die Motion, welche eine Direktübertragung öffentlicher Urteilsberatungen des Bundesgerichts verlangte, ausgesprochen. Dieser Vorschlag würde den Persönlichkeitsschutz der Parteien und Opfer gefährden und könnte ausserdem die Art und Weise der öffentlichen Urteilsberatungen verändern.</p><p></p><p>Geschäftsbericht: </p><p><a href="http://www.bger.ch/index/federal/federal-inherit-template/federal-publikationen/federal-pub-geschaeftsbericht.htm">http://www.bger.ch/index/federal/federal-inherit-template/federal-publikationen/federal-pub-geschaeftsbericht.htm</a></p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Geschäftsbericht 2013 des Bundesgerichts vom 12. Februar 2014
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 10.06.2014 |
2 |
Kenntnisnahme |
| 11.06.2014 |
1 |
Kenntnisnahme |
-
- Number
-
1
- Text
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Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichts im Jahre 2013
- Resolutions
-
| Date |
Council |
Text |
| 10.06.2014 |
2 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 11.06.2014 |
1 |
Zustimmung |
- Proceedings
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<p><b>Medienmitteilung der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) des National- und Ständerates vom 26.05.2014</b></p><p>Zum Abschluss der Prüfung der jährlichen Geschäftsberichte des Bundesrates und des Bundesgerichts (<a href="http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20140001">14.001</a> und <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20140002">14.002</a>) haben die GPK Aussprachen mit allen Departementsvorsteherinnen und -vorstehern sowie mit dem Bundesgerichtspräsidenten zu ihrer Geschäftsführung im Jahr 2013 geführt. Beim Bundesrat legten die GPK den Schwerpunkt ihrer Prüfung auf die Probleme bei den öffentlichen Beschaffungen. Zu diesem Zweck haben sie in allen Departementen Erhebungen zu den laufenden Dienstleistungsverträgen, sowohl im Bereich der IT-Beschaffungen als auch bei den übrigen Beschaffungen, durchführen lassen. Sie haben mit den Departementsvorsteherinnen und -vorstehern einzelne Problemfälle besprochen und erörtert, wie die Departemente das Controlling im Beschaffungswesen sicherstellen. Die erhobenen Daten werden durch die Subkommission EJPD/BK der GPK des Ständerates im Rahmen der 2. Nachkontrolle zur Inspektion Expertenbeizug in der Bundes-verwaltung ausgewertet werden. </p>
- Updated
-
09.04.2025 00:21
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