Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES. Totalrevision

Details

ID
20140015
Title
Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES. Totalrevision
Description
Botschaft vom 15. Januar 2014 zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.01.2014</b></p><p><b>Den elektronischen Geschäftsverkehr vereinfachen</b></p><p><b>Der Bundesrat will durch die Einführung eines elektronischen Siegels den Einsatz elektronischer Zertifikate für juristische Personen und Behörden vereinfachen. Er hat am Mittwoch die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES) verabschiedet, welche die Bedürfnisse der Wirtschaft und der Verwaltung nach einer zeitgemässen, effizienten Regelung befriedigen soll. </b></p><p>Im ZertES ist die qualifizierte elektronische Signatur natürlichen Personen vorbehalten. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 2003 wurde allerdings die Frage eines geregelten Zertifikats für juristische Personen und Behörden diskutiert. Es war umstritten, ob mit der Einschränkung auf natürliche Personen die Latte nicht zu hoch gesetzt und insbesondere die Anwendung für Massengeschäfte zu kompliziert sei. </p><p>Die Totalrevision des ZertES gibt dem Bundesrat die Kompetenz, neben der bisherigen qualifizierten elektronischen Signatur, die weiterhin nur natürlichen Personen zugänglich bleibt, zwei weitere, ähnliche Anwendungen von elektronischen Zertifikaten zu regeln:</p><p>- Zum einen die geregelte elektronische Signatur, an die reduzierte Anforderungen gestellt werden. </p><p>- Zum andern das geregelte elektronische Siegel, das auch juristischen Personen und Behörden zugänglich ist. </p><p>Die beiden neuen Anwendungen sind nicht mit dem rechtlichen Konzept der elektronischen Signatur zu verwechseln. Ihre Verwendung hat keine direkten Rechtswirkungen und dient lediglich dazu, den Herkunftsnachweis sowie die Integrität der betreffenden Mitteilung zu gewährleisten.</p><p>Mit dieser Totalrevision des ZertES sollen auch die Bestimmungen zur elektronischen Übermittlung in den verschiedenen Prozessordnungen des Bundes harmonisiert werden. Die Harmonisierung führt dazu, dass der elektronische Rechtsverkehr mit Gerichten und Behörden vereinfacht und landesweit einheitlich umgesetzt werden kann.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 15. Januar 2014 zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur und anderer Anwendungen digitaler Zertifikate (Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES)
    Resolutions
    Date Council Text
    17.12.2015 1 Beschluss gemäss Entwurf
    29.02.2016 2 Zustimmung
    18.03.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.03.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 17.12.2015</b></p><p><b>Nationalrat sagt Ja zu neuer elektronischer Signatur für Firmen </b></p><p><b>(sda) Firmen und Behörden sollen künftig mit neuen Formen der elektronischen Signatur arbeiten können. Der Nationalrat hat am Donnerstag eine Gesetzesrevision gutgeheissen, welche den elektronischen Geschäftsverkehr vereinfachen soll.</b></p><p>Heute steht die qualifizierte elektronische Signatur, welche der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist, nur natürlichen Personen offen. Künftig sollen auch juristischen Personen mit geregelten Zertifikaten arbeiten können.</p><p>Die Gesetzesrevision gibt dem Bundesrat die Kompetenz, neben der qualifizierten elektronischen Signatur zwei weitere Anwendungen von elektronischen Zertifikaten zu regeln: Zum einen die geregelte elektronische Signatur, an die weniger strenge Anforderungen gestellt werden, zum andern das geregelte elektronische Siegel, das auch juristischen Personen und Behörden zugänglich ist.</p><p>Der Bundesrat will mit den Änderungen den Bedürfnissen von Wirtschaft und Verwaltung Rechnung tragen. Die neuen Verwendungen haben keine direkten Rechtswirkungen. Sie dienen lediglich dazu, den Herkunftsnachweis sowie die Integrität einer Mitteilung zu gewährleisten.</p><p></p><p>Schwarze, rote und blaue Kugelschreiber</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga erklärte die technische Vorlage mit einer Kugelschreiber-Analogie. Bisher habe es schwarze Kugelschreiber gegeben sowie rote zum rechtsgültigen Unterschreiben. Neu würden nun blaue Kugelschreiber eingeführt, die für verschiedene Zwecke verwendet werden könnten.</p><p>Das Gesetz regle, unter welchen Voraussetzungen welche Farbe zu verwenden sei und welche Bedingungen Kugelschreiberhersteller erfüllen müssten, um staatlich anerkannt zu werden. Die Wirtschaft habe diese Regulierung gewünscht, betonte Sommaruga. Karl Vogler (CVP/OW) stellte im Namen der vorberatenden Kommission fest, in der Wirtschaft bestehe ein grosser Bedarf nach elektronischen Zertifikaten.</p><p>Die Revision des Gesetzes über die elektronische Signatur geht auf eine Motion des ehemaligen Nationalrats Alexander Baumann (SVP/TG) aus dem Jahr 2008 zurück. Der Nationalrat hiess sie mit 119 zu 61 Stimmen bei 1 Enthaltung gut. Dagegen stellte sich die SVP. Pirmin Schwander (SVP/SZ) befand, die geltenden Regeln genügten.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 29.02.2016</b></p><p><b>Parlament sagt Ja zu neuer elektronischer Signatur für Firmen </b></p><p><b>(sda) Firmen und Behörden sollen künftig mit neuen Formen der elektronischen Signatur arbeiten können. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat eine Gesetzesrevision gutgeheissen, welche den elektronischen Geschäftsverkehr vereinfachen soll.</b></p><p>Heute steht die qualifizierte elektronische Signatur, welche der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist, nur natürlichen Personen offen. Künftig sollen auch juristische Personen mit geregelten Zertifikaten arbeiten können. Der Ständerat gab einstimmig grünes Licht für die Gesetzesrevision.</p><p>.</p>
Updated
09.04.2025 00:36

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