Vertrag über den Waffenhandel. Genehmigung
Details
- ID
- 20140016
- Title
- Vertrag über den Waffenhandel. Genehmigung
- Description
- Botschaft vom 29. Januar 2014 zur Genehmigung des Vertrags über den Waffenhandel
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.01.2014</b></p><p><b>Vertrag über den Waffenhandel: Bundesrat verabschiedet Botschaft</b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 29. Januar 2014 die Botschaft zur Genehmigung des Vertrags über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Der ATT setzt erstmals auf internationaler Ebene völkerrechtlich verbindliche Standards bei der Regelung und der Kontrolle des internationalen Handels mit konventionellen Waffen.</b></p><p>Der Vertrag zielt auf einen verantwortungsvollen internationalen Waffenhandel ab und trägt zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels bei. Damit soll durch missbräuchlichen Waffengebrauch verursachtes menschliches Leid vermindert werden.</p><p>Nach jahrelangen Verhandlungen wurde der ATT am 2. April 2013 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet und von der Schweiz am 3. Juni 2013 unterzeichnet. Die Schweiz hat sich an der Aushandlung des Vertrags intensiv beteiligt und das Zustandekommen deshalb begrüsst. Der Beitritt zum ATT bedingt keine Anpassung des schweizerischen Landesrechts.</p><p>Bis anhin wurde der ATT von 116 Staaten, darunter einigen der grössten Exportländer von konventionellen Waffen, wie beispielsweise die USA, Deutschland oder Frankreich, unterzeichnet sowie von neun Staaten ratifiziert. Drei Monate nach der Hinterlegung der 50. Ratifikationsurkunde wird der ATT in Kraft treten. Aufgrund der anhaltenden Dynamik dürfte dies voraussichtlich gegen Ende 2014 der Fall sein.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 29. Januar 2014 zur Genehmigung des Vertrags über den Waffenhandel
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Vertrags über den Waffenhandel
- Resolutions
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Date Council Text 12.06.2014 1 Beschluss gemäss Entwurf 15.09.2014 2 Zustimmung 26.09.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung 26.09.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 12.06.2014 </b></p><p><b>Nationalrat will internationalem Waffenhandelsvertrag beitreten </b></p><p><b>(sda) Gut ein Jahr nach der Verabschiedung eines Abkommens zum weltweiten Waffenhandel ist auch die Schweiz einer Ratifizierung einen Schritt nähergekommen. Der Nationalrat hat den Vertrag "Arms Trade Treaty" (ATT) am Donnerstag oppositionslos gutgeheissen.</b></p><p>Das ATT-Abkommen setzt erstmals auf internationaler Ebene völkerrechtlich verbindliche Standards bei der Regelung und der Kontrolle des internationalen Handels mit konventionellen Waffen. Die Schweiz hatte sich intensiv an der Aushandlung des Vertrags beteiligt, den die UNO-Generalversammlung schliesslich im Frühling 2013 mit 154 gegen 3 (Syrien, Nordkorea und Iran) Stimmen annahm.</p><p>Der Bundesrat verabschiedete danach die Botschaft zur Genehmigung des Vertrags zuhanden der eidgenössischen Räte. Genehmigt auch die kleine Kammer den Vertrag, kann die Schweiz ihn ratifizieren.</p><p>Der Vertrag verpflichtet die Unterzeichner zur Prüfung, ob mit den gelieferten Waffen schwere Menschenrechtsverletzungen begangen werden könnten. Waffentransfers dürfen nicht bewilligt werden, wenn der Vertragsstaat Grund zur Annahme hat, dass die Waffen bei der Begehung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen verwendet würden.</p><p></p><p>Bessere Zusammenarbeit mit Ausland</p><p>Das schweizerische Landesrecht muss wegen des Beitritts zum ATT nicht angepasst werden. Die Schweizer Kriegsmaterialgesetzgebung werde den Verboten bereits heute gerecht, sagte Bundesrat Johann Schneider-Ammann im Rat. Auch über Exportkontrollen, wie sie der ATT verlangt, verfüge die Schweiz bereits.</p><p>Der Bundesrat erhofft sich vom ATT aber positive Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Staaten. Gerade die Einforderung von Nichtwiederausfuhrerklärungen und Überprüfungen von gelieferten Waffen vor Ort durch die Schweiz erhielten durch den ATT eine breitere Akzeptanz und eine erhöhte Legitimität. Die Schweiz steht beim Export von Kleinwaffen und leichten Waffen weltweit an fünfter Stelle.</p><p></p><p>Genf als möglicher Standort</p><p>Als möglicher Standort des Sekretariats des ATT ist auch Genf im Gespräch. Um diese Diskussion mitgestalten und bei der entsprechenden Entscheidung mitbestimmen zu können, sollte die Schweiz den ATT möglichst rasch ratifizieren, schreibt der Bundesrat in der Botschaft.</p><p>Bis Anfang April wurde der Vertrag von 118 Staaten unterzeichnet, darunter sind auch grosse Exportländer von konventionellen Waffen wie beispielsweise die USA, Deutschland oder Frankreich. Ratifiziert haben ihn bisher 31 Staaten. In Kraft tritt der Vertrag aber erst, wenn mindestens 50 Staaten ihn ratifizieren. Dies dürfte voraussichtlich noch vor Ende 2014 der Fall sein.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerates, 15.09.2014</b></p><p><b>Waffenhandel - Parlament genehmigt internationales Abkommen über Waffenhandel </b></p><p><b>(sda) Das Parlament genehmigt das internationale Abkommen über den Waffenhandel. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat den Vertrag "Arms Trade Treaty" (ATT) einstimmig gutgeheissen.</b></p><p>Das ATT-Abkommen setzt erstmals völkerrechtlich verbindliche Standards zur Regelung und zur Kontrolle des internationalen Handels mit konventionellen Waffen. Die Schweiz hatte sich intensiv an der Aushandlung des Vertrags beteiligt, den die UNO-Generalversammlung im Frühling 2013 mit 154 gegen 3 (Syrien, Nordkorea und Iran) Stimmen annahm.</p><p></p><p>Landesrecht muss nicht angepasst werden</p><p>Der Vertrag verpflichtet die Unterzeichner zur Prüfung, ob mit den gelieferten Waffen schwere Menschenrechtsverletzungen begangen werden könnten. Waffentransfers dürfen nicht bewilligt werden, wenn der Vertragsstaat Grund zur Annahme hat, dass die Waffen bei der Begehung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen verwendet würden.</p><p>Das schweizerische Landesrecht muss wegen des Beitritts zum ATT nicht angepasst werden. Die Schweizer Kriegsmaterialgesetzgebung wird den Verboten bereits heute gerecht. Auch über Exportkontrollen, wie sie das Abkommen verlangt, verfügt die Schweiz bereits.</p><p>Der Bundesrat erhofft sich vom ATT aber positive Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit anderen Staaten. Es sei ein erster Schritt, ein grenzüberschreitendes Problem global zu regeln, sagte Bundesrat Johann Schneider-Ammann. "Es kann erwartet werden, dass der ATT die negativen Auswirkungen des Waffenhandels mittel- und langfristig reduzieren wird."</p><p></p><p>Genf als Standort im Gespräch</p><p>Als möglicher Standort des Sekretariats des ATT ist auch Genf im Gespräch. Um diese Diskussion mitgestalten und bei der entsprechenden Entscheidung mitbestimmen zu können, will der Bundesrat den Vertrag möglichst rasch ratifizieren.</p><p>Dieser wurde von 118 Staaten unterzeichnet. Zu den Unterzeichnern gehören auch grosse Exportländer konventioneller Waffen wie die USA, Deutschland, Frankreich, Spanien oder Italien. Ratifiziert haben das Abkommen bisher 45 Staaten. In Kraft tritt der Vertrag, wenn mindestens 50 Staaten ihn ratifizieren. Dies wird voraussichtlich 2015 der Fall sein.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:30