Internationaler Strafgerichtshof. Änderung des Römer Statuts (Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen)

Details

ID
20140021
Title
Internationaler Strafgerichtshof. Änderung des Römer Statuts (Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen)
Description
Botschaft vom 19. Februar 2014 zur Genehmigung der Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs betreffend das Verbrechen der Aggression und die Kriegsverbrechen
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.02.2014</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zu den Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs</b></p><p><b>Der Bundesrat will die Respektierung des völkerrechtlichen Gewaltverbots verbessern und die Begehung von Kriegsverbrechen weiter eindämmen. Er hat heute die Botschaft zur Ratifikation der Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs betreffend das Verbrechen der Aggression und die Kriegsverbrechen verabschiedet. Die Änderungen müssen von der Bundesversammlung genehmigt werden, bevor sie der Bundesrat ratifizieren kann. </b></p><p>Anlässlich einer Überprüfungskonferenz im Juni 2010 wurde das Römer Statut um zwei wesentliche Elemente ergänzt. Zum einen soll der Strafgerichtshof in Zukunft das Verbrechen der Aggression verfolgen können. Damit können hochrangige Personen zur Verantwortung gezogen werden, die eine Angriffshandlung in die Wege leiten, die das Gewaltverbot der UNO-Charta offenkundig verletzt. </p><p>Zum anderen soll der bestehende Tatbestand des Kriegsverbrechens ausgedehnt werden. Neu soll die Verwendung von Gift und vergifteten Waffen, von Gas und ähnlichen Stoffen und Vorrichtungen sowie von sogenannten "Dumdumgeschossen" nicht nur in einem internationalen sondern auch in einem nicht internationalen bewaffneten Konflikt für strafbar erklärt werden.</p><p>Die Ahndung dieser Verbrechen leistet einen wichtigen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben der Völker, zur Achtung der Menschenrechte und zur Linderung von Not und Armut in der Welt - verfassungsmässige Kernziele der schweizerischen Aussenpolitik. Entsprechend hat sich die Schweiz für deren Aufnahme in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs eingesetzt. </p><p>Damit die Änderungen des Römer Statuts für die Schweiz in Kraft treten können, müssen sie von der Bundesversammlung genehmigt und vom Bundesrat ratifiziert werden. Mit der Ratifizierung sind keine Anpassungen des schweizerischen Strafrechts verbunden. </p><p>Der Internationale Strafgerichthof ist eine ständige Institution mit Sitz in Den Haag (Niederlande) und hat die Aufgabe, schwerste Verbrechen zu ahnden (derzeit Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, künftig auch Verbrechen der Aggression). Der Strafgerichtshof wurde durch das Römer Statut errichtet, dem mit der Schweiz bisher 122 Staaten beigetreten sind. Die Schweiz hat sich seit jeher stark für den Strafgerichtshof engagiert und stellt zurzeit einen Vizepräsidenten der Versammlung der Vertragsstaaten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 19. Februar 2014 zur Genehmigung der Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs betreffend das Verbrechen der Aggression und die Kriegsverbrechen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs betreffend das Verbrechen der Aggression und die Kriegsverbrechen
    Resolutions
    Date Council Text
    26.11.2014 2 Beschluss gemäss Entwurf
    09.03.2015 1 Zustimmung
    20.03.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.03.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Ständerat, 26.11.2014</b></p><p><b>Strafgerichtshof: Ständerat will Änderungen des Römer Statuts ratifizieren</b></p><p><b>(sda) Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) soll künftig auch das Verbrechen der Aggression verfolgen können, zudem soll der Tatbestand des Kriegsverbrechens ausgedehnt werden. Der Ständerat hat der Ratifizierung dieser zwei Änderungen des Römer Statuts des ICC einstimmig zugestimmt.</b></p><p>Die kleine Kammer folgte damit dem Antrag der vorberatenden Rechtskommission. Das Geschäft geht nun in den Nationalrat. Stimmt auch dieser zu, kann der Bundesrat die Änderungen des Römer Statuts ratifizieren. Diese tritt frühestens 2017 in Kraft.</p><p>Die Änderungen waren bereits im Juni 2010 von den Mitgliedstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs beschlossen worden. Im Februar dieses Jahres überwies der Bundesrat die Botschaft zur Ratifikation der Änderungen ans Parlament. Das Schweizer Strafrecht muss dafür nicht angepasst werden, wie Aussenminister Didier Burkhalter im Rat versicherte.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.03.2015</b></p><p><b>Nationalrat genehmigt Ausweitung der Tatbestände </b></p><p><b>(sda) Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag soll künftig hochrangige Personen zur Verantwortung ziehen können, die eine Angriffshandlung in die Wege leiten. Zudem soll der Tatbestand des Kriegsverbrechens ausgedehnt werden. Der Nationalrat hat am Montag als Zweitrat der Ratifizierung des Römer Statuts zugestimmt - mit 142 zu 2 Stimmen.</b></p><p>Der Einsatz von Gift, Gas und ähnlichen Stoffen wird gemäss der Änderung auch bei nicht internationalen Konflikten strafbar sein. Das Verbrechen der Aggression wird neu verfolgbar. Die Ahndung dieser Verbrechen leiste einen wichtigen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben der Völker, zur Achtung der Menschenrechte und zur Linderung von Not und Armut in der Welt, begründete der Bundesrat in der Botschaft.</p><p>Die Änderungen waren bereits im Juni 2010 von den Mitgliedsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs beschlossen worden. Damit die Änderung in der Schweiz in Kraft tritt, muss sie von der Bundesversammlung genehmigt und vom Bundesrat ratifiziert werden. Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung.</p>
Updated
09.04.2025 00:21

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