Asylgesetz. Verlängerung der dringlichen Änderungen

Details

ID
20140025
Title
Asylgesetz. Verlängerung der dringlichen Änderungen
Description
Botschaft vom 26. Februar 2014 zur Änderung des Asylgesetzes (Verlängerung der dringlichen Änderung des Asylgesetzes)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 26.02.2014</b></p><p><b>Dringliche Änderungen des Asylgesetzes sollen verlängert werden</b></p><p><b>Der Bundesrat schlägt eine Verlängerung der befristeten, dringlichen Änderungen des Asylgesetzes vor. Die dringlichen Massnahmen sollen verlängert werden, um eine mögliche Lücke bis zur Inkraftsetzung der Neustrukturierung des Asylbereichs zu vermeiden. Die entsprechende Botschaft hat der Bundesrat heute zuhanden des Parlaments verabschiedet.</b></p><p>Bundesrat und Parlament wollen die Asylverfahren beschleunigen. Dazu hat das Parlament das Asylgesetz revidiert und mehrere Massnahmen der Revision für dringlich erklärt. Diese Änderungen traten am 29. September 2012 in Kraft und wurden in der Volksabstimmung vom 9. Juni 2013 von 78 Prozent der Bevölkerung angenommen. Die dringlichen Änderungen sind ein wichtiger Schritt für eine grundlegende Neustrukturierung des Asylbereiches und haben sich aus Sicht des Bundesrats bewährt. Sie sind bis zum 28. September 2015 gültig.</p><p>Die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes sollen in die Vorlage zur Neustrukturierung des Asylbereichs aufgenommen und so definitiv in das ordentliche Recht überführt werden. Zum heutigen Zeitpunkt steht indes nicht fest, ob die Vorlage zur Neustrukturierung des Asylbereichs bis am 28. September 2015 verabschiedet und in Kraft gesetzt werden kann. Ist dies nicht möglich, würden die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes wegfallen und das frühere Recht käme zur Anwendung. Um dies zu vermeiden, will der Bundesrat die Gültigkeitsdauer der dringlichen Änderungen um weitere vier Jahre, bis zum 28. September 2019 verlängern. Die Botschaft zur Neustrukturierung wird er voraussichtlich im dritten Quartal dieses Jahres verabschieden.</p><p></p><p>Der Bund zahlt an Beschäftigungsprogramme </p><p>Die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes zielen unter anderem darauf ab, dem Bund die Suche nach Unterkünften für Asylsuchende zu erleichtern. Zudem ermöglichen sie, dass der Bund den Standortkantonen einen Beitrag an die Sicherheitskosten und an die Beschäftigungsprogramme leistet und dass besondere Einrichtungen für renitente Asylsuchende geschaffen werden. Weiter wird der Zugang zum Asylverfahren aus dem Ausland auf Personen beschränkt, die unmittelbar an Leib und Leben gefährdet sind. </p><p></p><p>Testbetrieb in Zürich angelaufen </p><p>Seit dem 6. Januar 2014 prüft das BFM befristet auf zwei Jahre im Testbetrieb Zürich die neuen, beschleunigten Verfahren. Sollten sich die getesteten Verfahren in rechtlicher, finanzieller und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich als geeignet erweisen, kann der Bundesrat die Testphasenverordnung bis zur Inkraftsetzung der Neustrukturierung des Asylbereichs anwenden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 26. Februar 2014 zur Änderung des Asylgesetzes (Verlängerung der dringlichen Änderung des Asylgesetzes)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Asylgesetz (AsylG) (Verlängerung der dringlichen Änderungen des Asylgesetzes)
    Resolutions
    Date Council Text
    12.06.2014 1 Beschluss gemäss Entwurf
    11.09.2014 2 Zustimmung
    26.09.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    26.09.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 12.06.2014</b></p><p><b>Nationalrat verlängert dringliche Änderung des Asylgesetzes </b></p><p><b>(sda) Die befristeten, dringlichen Änderungen des Asylgesetzes sollen um vier Jahre verlängert werden. Das hat der Nationalrat am Donnerstag ohne Gegenstimme beschlossen. Die Linke enthielt sich der Stimme.</b></p><p>Das Parlament hatte das Asylgesetz im Jahr 2012 revidiert und einen Teil der Änderungen für dringlich erklärt. Diese traten damit umgehend in Kraft. Sie sind jedoch befristet gültig: Werden sie nicht ins ordentliche Recht überführt, tritt Ende September 2015 wieder das frühere Recht in Kraft.</p><p>Die dringlichen Änderungen sollen in die geplante Revision des Asylgesetzes aufgenommen werden, welche die Beschleunigung der Asylverfahren zum Ziel hat. Es ist jedoch nicht sicher, ob diese Vorlage bis im September 2015 verabschiedet und in Kraft gesetzt werden kann.</p><p></p><p>Vorschläge für Revision</p><p>Um eine Lücke zu vermeiden, hat der Bundesrat die Verlängerung der befristeten Änderungen beantragt. Die Botschaft für die grosse Revision mit einer Neustrukturierung der Asylverfahren will er noch in diesem Jahr vorlegen.</p><p>Eine links-grüne Minderheit wollte dem Bundesrat nicht vier, sondern drei Jahre Zeit geben für die definitive Regelung. Balthasar Glättli (Grüne/ZH) erinnerte daran, dass die dringlichen Massnahmen eigentlich auf zwei Jahre befristet beschlossen worden sind. "Wir geben dem Bundesrat damit das Recht, vom geltenden Recht abzuweichen. Das ist eine sehr weit gehende Ermächtigung."</p><p>Die SP hatte grundsätzlich Mühe, Massnahmen zu verlängern, welche sie abgelehnt hatte. Sie respektiere aber den klaren Volksentscheid von 2013, sagte Silvia Schenker (BS). Ob die Massnahmen nun um drei oder vier Jahre verlängert würden, sei aber "Geschmackssache".</p><p>Die Mehrheit war der Meinung, dass drei Jahre nicht genügen würden. Gerhard Pfister (CVP/ZG) warnte vor einer Lücke bis zum Inkrafttreten der Asylgesetz-Revision. Es gehe nicht an, den Volksentscheid durch die Hintertür zu umgehen. Mit 106 zu 61 Stimmen entschied der Rat, dem Bundesrat für die Revision vier Jahre Zeit zu geben.</p><p>Pirmin Schwander (SVP/SZ) hatte beantragt, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen und diesen zu beauftragen, die dringlichen Massnahmen umgehend ins ordentliche Recht zu überführen. Kommissionssprecher Kurt Fluri (FDP/SO) wandte dagegen ein, dass die zweijährige Testphase für neue Asylverfahren nicht vollständig ausgeschöpft werden könnte. Der Rat lehnte die Rückweisung mit 120 zu 46 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.</p><p></p><p>Umstrittenes Massnahmenpaket</p><p>Die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes sahen Bundesrat und Parlament als ersten Schritt auf dem Weg zu schnelleren Asylverfahren. Im Abstimmungskampf standen jedoch Verschärfungen im Vordergrund, welche die Schweiz als Asylland weniger attraktiv machen sollten. Besonders umstritten war die Abschaffung des Botschaftsasyls und die neuen Bestimmungen zu Dienstverweigerern oder Deserteuren.</p><p>Für den Bund steht im Vordergrund, dass er seit der Gesetzesänderung Bundesbauten vorübergehend ohne Bewilligung des Kantons oder der Gemeinde als Asylunterkünfte nutzen kann. Weiter kann er die Kantone mit Sicherheitspauschalen und Beiträgen für Beschäftigungsprogramme unterstützen. Asylsuchende, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder den Betrieb eines Asylzentrums erheblich stören, können in besonderen Zentren untergebracht werden.</p><p>Schliesslich erhielt Justizministerin Simonetta Sommaruga mit den dringlichen Gesetzesänderungen die Möglichkeit, mit Blick auf die nächste Revision neue Asylverfahren zu testen. Seit Jahresbeginn prüft das Bundesamt für Migration (BFM) befristet auf zwei Jahre im Testbetrieb Zürich neue Abläufe. Laut Sommaruga ist der Testbetrieb gut angelaufen.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 11.09.2014</b></p><p><b>Asylpolitik - Parlament verlängert dringliche Änderungen des Asylgesetzes </b></p><p><b>(sda) Die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes werden um vier Jahre verlängert. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag der Ständerat zugestimmt. Dies gibt dem Bund unter anderem die Möglichkeit, die Testphase für beschleunigte Asylverfahren weiterzuführen.</b></p><p>Das Parlament hatte das Asylgesetz im Jahr 2012 revidiert und einen Teil der Änderungen für dringlich erklärt. Diese traten damit umgehend in Kraft. Sie sind jedoch befristet gültig: Würden sie nicht verlängert, träte Ende September 2015 wieder das frühere Recht in Kraft.</p><p>Die dringlichen Änderungen sollen im Rahmen der geplanten grossen Revision des Asylgesetzes zur Beschleunigung der Asylverfahren unbefristet ins ordentliche Recht überführt werden. Es ist jedoch nicht sicher, ob diese bis im September 2015 verabschiedet und in Kraft gesetzt werden kann. Um eine Lücke zu vermeiden, hat der Bundesrat die Verlängerung der befristeten Änderungen beantragt.</p><p></p><p>Stimmvolk sagte Ja</p><p>Gegen das Paket von Massnahmen hatten die jungen Grünen zusammen mit anderen linken Organisationen das Referendum ergriffen. Das Stimmvolk hiess die Änderungen jedoch 2013 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 78 Prozent gut.</p><p>Im Abstimmungskampf standen Verschärfungen im Vordergrund, welche die Schweiz als Asylland weniger attraktiv machen sollten. Besonders umstritten waren die Abschaffung des Botschaftsasyls sowie die neuen Bestimmungen zu Dienstverweigerern und Deserteuren.</p><p></p><p>Neue Verfahren testen</p><p>Für den Bund steht indes im Vordergrund, dass er seit der Gesetzesänderung Bundesbauten vorübergehend ohne Bewilligung des Kantons oder der Gemeinde als Asylunterkünfte nutzen kann.</p><p>Ferner erhielt Justizministerin Simonetta Sommaruga mit den dringlichen Gesetzesänderungen die Möglichkeit, mit Blick auf die nächste Revision während zwei Jahren neue Asylverfahren zu testen. Seit Jahresbeginn läuft der Testbetrieb in Zürich.</p><p></p><p>Wichtiger Schritt</p><p>Die dringlichen Massnahmen und deren Verlängerung seien ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Neustrukturierung des Asylwesens, sagte Verena Diener (GLP/ZH) im Namen der vorberatenden Kommission.</p><p>Skeptisch äusserte sich Thomas Minder (parteilos/SH). Die Vorlage löse die wirklichen Probleme im Asylwesen nicht, stellte er fest. Die Verlängerung der Testphase widerspreche dem Geist, schnell Lösungen zu finden.</p><p></p><p>Kantone an Bord</p><p>Sommaruga erwiderte, eine Neustrukturierung des Asylwesens sei nicht von einem Tag auf den anderen zu schaffen. Es gehe aber voran. Die Justizministerin erinnerte daran, dass der Bundesrat vergangene Woche die Botschaft zur grossen Reform ans Parlament geleitet hat.</p><p>"Föderalismus braucht immer Zeit", stellte Sommaruga fest. Es sei aber ein grosser Erfolg, dass die Kantone hinter den Reformplänen stünden. Sommaruga rief die Ständerätinnen und Ständeräte in der Folge dazu auf, sich in ihren Kantonen bei der Suche nach Standorten für Asylzentren zu engagieren.</p><p></p><p>Widersprüchliche Politik</p><p>Es seien immer die gleichen Parteien, die sich in Kantonen und Gemeinden vehement gegen Zentren wehrten, stellte Sommaruga fest. Gleichzeitig gehe es ihnen nicht schnell genug, das sei "ein bisschen widersprüchlich".</p><p>Der Ständerat stimmte der Verlängerung der dringlichen Massnahmen schliesslich mit 34 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.</p>
Updated
09.04.2025 00:17

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