Weiterentwicklung des Dublin/Eurodac-Besitzstands. Übernahme der revidierten Rechtsgrundlagen
Details
- ID
- 20140029
- Title
- Weiterentwicklung des Dublin/Eurodac-Besitzstands. Übernahme der revidierten Rechtsgrundlagen
- Description
- Botschaft vom 7. März 2014 zur Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der revidierten Rechtsgrundlagen der Dublin/Eurodac-Zusammenarbeit (Verordnung (EU) Nr. 603/2013 und Verordnung (EU) Nr. 604/2013) (Weiterentwicklungen des Dublin/Eurodac-Besitzstands)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 07.03.2014</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet neue Dublin- und Eurodac-Verordnungen</b></p><p><b>Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zur Übernahme und Umsetzung der neuen Dublin-III- und der Eurodac-Verordnung verabschiedet. Diese Verordnungen verlangen Änderungen im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) und im Asylgesetz. Gestützt auf die Rückmeldungen der Vernehmlassung unterbreitet der Bundesrat dem Parlament insbesondere überarbeitete Bestimmungen zur Administrativhaft.</b></p><p>Die neue Dublin-III-Verordnung hat einerseits zum Ziel, das Dublin-System effizienter zu gestalten. Anderseits will die Verordnung die Rechtsgarantien der betroffenen Personen stärken. Die effiziente Anwendung der Dublin-III-Verordnung wird durch die revidierte Eurodac-Verordnung unterstützt.</p><p></p><p>Bedingungen für Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft </p><p>Ein Grossteil der Bestimmungen der neuen Dublin-III-Verordnung bedarf keiner Umsetzung auf Gesetzesstufe. Der Bundesrat hat daher eine partielle vorläufige Anwendung der Dublin-III-Verordnung verabschiedet. Diese trat am 1. Januar 2014 in Kraft. Die Dublin-III-Verordnung präzisiert die Bedingungen, unter denen eine asylsuchende Person in Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft gesetzt werden darf. Diese können neu nur bei Gefahr des Untertauchens angeordnet werden. Dabei wird auch die maximal zulässige Dauer der Haft verkürzt. Bisher betrug die maximale Haftdauer im gesamten Verfahren 18 Monate. Neu sind für die Vorbereitungshaft sieben Wochen und für die Ausschaffungshaft sechs Wochen vorgesehen.</p><p>Gestützt auf die Rückmeldungen der Vernehmlassung schlägt der Bundesrat deshalb die Einführung einer Haft wegen unkooperativen Verhaltens von zusätzlichen sechs Wochen vor. Diese Haft soll verhindern, dass sich obstruktives Verhalten auszahlt und eine Dublin-Überstellung verhindert werden kann. Der effiziente Vollzug von Dublin-Wegweisungsentscheiden ist ein wichtiges Element einer glaubwürdigen Migrationspolitik. Ausserdem wird neu bei allen Arten der Haft ausdrücklich festgeschrieben, dass die Voraussetzungen für die Haftanordnung verhältnismässig sein müssen und dass keine mildere Massnahme zum gleichen Ziel führen würde.</p><p>Für Familien und unbegleitete Minderjährige werden die Regeln klarer gefasst und zusätzliche Schutzvorschriften aufgenommen. So wird dem Kindswohl besser Rechnung getragen. Unbegleiteten Minderjährigen muss neu eine Vertrauensperson zur Seite gestellt werden, welche die Interessen der Minderjährigen während des ganzen Verfahrens wahrnehmen soll.</p><p>Generell basiert die Dubliner Zusammenarbeit auf dem Grundsatz, dass jedes Asylgesuch, das im Dublin-Raum gestellt wird, effektiv auch behandelt wird. Dabei ist stets nur ein einziger Staat für die Behandlung eines Asylgesuchs zuständig. Die Kriterien der Dublin-Verordnung legen fest, welcher Staat dies ist. Diese Zuständigkeitsregeln stellen sicher, dass sich immer ein Dublin-Staat für die asylsuchende Person als zuständig erachtet.</p><p></p><p>Personen leichter identifizieren </p><p>Eurodac ist eine europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken. In den Stellungnahmen zur Vernehmlassung wurde die Übernahme der revidierten Eurodac-Verordnung begrüsst. Sie bestimmt, dass künftig zusätzliche Daten von Asylsuchenden an das zentrale Eurodac-System geliefert werden. Daten von anerkannten Flüchtlingen, die heute im Zentralsystem gesperrt sind, sollen künftig ebenfalls abrufbar und gekennzeichnet werden. Dank dieser Kennzeichnung ist es möglich, Personen leichter zu identifizieren, die von einem Dublin-Staat bereits als Flüchtlinge anerkannt worden sind.</p><p></p><p>Fünf Jahre Dublin Assoziierungsabkommen </p><p>Der Dublin-Raum umfasst heute 32 Staaten: Die 28 der Europäischen Union sowie Norwegen, Island, das Fürstentum Liechtenstein und die Schweiz. In den ersten fünf Jahren seit der Anwendung des Dublin-Systems konnte die Schweiz 17'049 Personen an Dublin-Staaten überstellen. Im gleichen Zeitraum übernahm die Schweiz 2'483 Personen. Der Aufwand für die Durchführung eines Dublin-Verfahrens ist kleiner, und die Verfahrensdauer mit durchschnittlich 50 Tagen kürzer als im nationalen Asylverfahren.</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 7. März 2014 zur Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der revidierten Rechtsgrundlagen der Dublin/Eurodac-Zusammenarbeit (Verordnung (EU) Nr. 603/2013 und Verordnung (EU) Nr. 604/2013) (Weiterentwicklungen des Dublin/Eurodac-Besitzstands)
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Weiterentwicklung des Dublin/Eurodac-Besitzstands)
- Resolutions
-
Date Council Text 19.06.2014 1 Beginn der Diskussion; Fortsetzung in der Herbstsession 2014. 08.09.2014 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 17.09.2014 2 Zustimmung 26.09.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung 26.09.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 über die Errichtung von «Eurodac» sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung der IT-Agentur (Weiterentwicklung des Dublin/Eurodac-Besitzstands)
- Resolutions
-
Date Council Text 19.06.2014 1 Beginn der Diskussion; Fortsetzung in der Herbstsession 2014. 08.09.2014 1 Beschluss gemäss Entwurf 17.09.2014 2 Zustimmung 26.09.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung 26.09.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 08.09.2014 </b></p><p><b>Asyl - Grosse Kammer bewilligt "Haft wegen unkooperativen Verhaltens" </b></p><p><b>Nationalrat für Gesetzesanpassungen wegen geändertem Dublin-System</b></p><p>(sda) Der Nationalrat hat gegen den Willen der SVP entschieden, das Asyl- und das Ausländergesetz an das Dublin-III-Ankommen anzupassen. Umstritten war die Haft für Asylsuchende, die sich so verhalten, dass sie nicht in den zuständigen Dublin-Staat überstellt werden können.</p><p>Die grosse Kammer hiess diese so genannte "Haft wegen unkooperativen Verhaltens" am Montag als Erstrat mit 126 gegen 56 Stimmen gut. SP und Grüne lehnten die vom Bundesrat neu beantragte Haftform ab. </p><p>"Renitenzhaft" nicht statthaft</p><p>Francine John-Calame (Grüne/NE) machte geltend, dass diese Haft über die Vorgaben der EU hinausgehe. Dass sich jemand einer Überstellung in einen Dublin-Staat widersetze, genüge nicht für eine Haft. Eine solche "Renitenzhaft", die sechs Wochen bis drei Monate dauern könne, sei nicht statthaft, fand auch Claudia Friedl (SP/SG). </p><p>Walter Müller (FDP/SG) dagegen sprach von einer Kompensation für die gemäss den EU-Vorgaben verkürzte Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft. Die zusätzliche Haft von sechs Wochen bei nicht kooperativem Verhalten werde die beabsichtigte Wirkung nicht haben, befürchtete Christoph Mörgeli (SVP/ZH).</p><p>Der Bundesrat will gemäss der Dublin-III-Verordnung die Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft für Dublin-Fälle von höchstens 18 Monaten auf maximal 13 Wochen verkürzen. Weil dies in der Vernehmlassung nicht goutiert worden ist, schlug er zusätzlich eine "Haft wegen unkooperativen Verhaltens" vor. </p><p></p><p>Kompensation im Interesse der Kantone</p><p>Angewendet würde diese Haft, wenn Asylsuchende, die einem Dublin-Staat überstellt werden sollen, dies mit ihrem Verhalten verhindern. Die Abweichung sei mit Dublin III vereinbar. Sie solle die verkürzte Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft im Interesse der Kantone kompensieren, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga.</p><p>Umstritten war auch die aufschiebende Wirkung von Beschwerden gegen Überstellungsentscheide. Eine rot-grüne Minderheit wollte eine zwingende aufschiebende Wirkung, Bundesrat und Mehrheit beantragten, dass die Beschwerdeführer um aufschiebende Wirkung ersuchen müssen.</p><p>Minderheiten-Sprecher Martin Naef (SP/ZH) plädierte zu Gunsten der Schwächsten im Verfahren für die automatische aufschiebende Wirkung. Walter Müller (FDP/SG) hielt dagegen, dass die nicht automatische aufschiebende Wirkung dem vom Volk gutgeheissenen Gesetz entspreche. Der rot-grüne Antrag wurde mit 127 zu 56 Stimmen abgelehnt.</p><p></p><p>Mörgeli: "Gesetznehmende Behörde"</p><p>Die Eintretensdebatte über die Anpassungen auf Grund des geänderten Dublin-Abkommens hatte der Nationalrat schon in der Sommersession geführt, die Beratung dann aber unterbrochen, weil Justizministerin Simonetta Sommaruga wegen eines Empfangs für den kroatischen Präsidenten Ivo Josipovic den Ratssaal verlassen musste.</p><p>Die SVP lehnte die Vorlage ab. Christoph Mörgeli (SVP/ZH) hatte dies schon im Juni damit begründet, dass die Vorlage den 2012 vom Volk verlangten schärferen Regelung widerspreche. Am Montag monierte Mörgeli, der Nationalrat sei zum Nachzug gezwungen. Er sei damit nicht gesetzgebende, sondern "gesetznehmende Behörde".</p><p>Der Nationalrat hiess die Änderungen im Asyl- und im Ausländergesetz mit 132 gegen 52 Stimmen gut. Stillschweigend genehmigte er danach die für die Übernahme von neuen Regelungen für die Datenbank "Eurodac" nötigen Anpassungen im Asyl- und im Ausländergesetz. </p><p>Künftig sollen Daten von anerkannten Flüchtlingen, die heute im Zentralsystem gespeichert sind, ebenfalls abrufbar sein. Damit sollen die Behörden einfacher klären können, ob eine Person bereits in einem anderen Staat als Flüchtling anerkannt worden ist.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 17.09.2014</b></p><p><b>Asyl - Parlament bewilligt Haft wegen unkooperativen Verhaltens </b></p><p><b>(sda) Muss eine asylsuchende Person in einen Dublin-Staat überstellt werden und verhält sie sich so, dass sie nicht transportiert werden kann, kann sie neu wegen unkooperativen Verhaltens in Haft genommen werden. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat zugestimmt.</b></p><p>Die höchstens sechs Wochen dauernde Haft wird angewendet, wenn der oder die Asylsuchende nicht mehr in Vorbereitungs- oder in Ausschaffungshaft genommen werden kann und es kein milderes Mittel gibt, um die Überstellung sicherzustellen. Der Ständerat genehmigte die Änderung im Asyl- und Ausländerrecht stillschweigend.</p><p></p><p>Neue Haftform</p><p>Der Ständerat hiess die Vorlage am Mittwoch mit 37 zu 2 Stimmen aus der SVP-Fraktion und 4 Enthaltungen gut. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Die neu eingeführte Haft wegen unkooperativen Verhaltens darf sechs Wochen bis höchstens drei Monate dauern.</p><p>Der Bundesrat hatte die neue Haftform vorgeschlagen, weil gemäss Vorgaben der EU in der Dublin-III-Verordnung die Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft von heute 18 Monaten auf zusammengezählt noch höchstens 13 Wochen verkürzt werden muss. Sie darf nur bei Gefahr, dass die betroffene Person untertaucht, angeordnet werden.</p><p></p><p>Keine automatisch aufschiebende Wirkung</p><p>Wie im Nationalrat verlangte auch im Ständerat eine Minderheit die automatische aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen den Entscheid, einen Asylsuchenden dem zuständigen Dublin-Staat zuzuweisen.</p><p>Sonst könne eine Beschwerde erst aufschiebende Wirkung erhalten, wenn die betroffene Person bereits im Ausland sei, sagte Didier Berberat (SP/NE) als Sprecher der Minderheit. Der Antrag wurde mit 29 zu 13 Stimmen abgelehnt.</p><p>Die Mehrheit war aber der Ansicht, dass die aufschiebende Wirkung separat beantragt werden und das Bundesverwaltungsgericht innerhalb von fünf Tagen darüber entscheiden müsse. Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte klar, dass es nicht um Wegweisungen ins Herkunftsland gehe, sondern in einen Dublin-Staat.</p><p>Die Änderungen im Asyl- und Ausländergesetz bedeuten zudem klarere Regeln für den Umgang mit asylsuchenden Familien und unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden. Eine Vertrauensperson soll Minderjährige neu durch das gesamte Verfahren begleiten und ihre Interessen wahrnehmen.</p><p></p><p>Neue Regelungen für "Eurodac"</p><p>Ebenfalls bewilligt hat das Parlament Anpassungen im Asyl- und im Ausländerrecht, die für die Übernahme von neuen Regelungen für die Datenbank "Eurodac" nötig sind. Der Ständerat genehmigte diese Änderungen stillschweigend mit 34 gegen 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen.</p><p>Künftig sollen Daten von anerkannten Flüchtlingen, die heute im Zentralsystem gespeichert sind, ebenfalls abrufbar sein. Damit sollen die Behörden einfacher klären können, ob eine Person bereits in einem anderen Staat als Flüchtling anerkannt worden ist.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:25