Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Übernahme der Verordnung zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstandes

Details

ID
20140031
Title
Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Übernahme der Verordnung zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstandes
Description
Botschaft vom 9. April 2014 zur Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 zur Einführung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 09.04.2014</b></p><p><b>Zwei Botschaften zur Weiterentwicklung der Schengener Zusammenarbeit verabschiedet</b></p><p><b>Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaften zur Übernahme von zwei Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands verabschiedet. Die eine präzisiert und ergänzt die Regeln zur vorübergehenden Wiedereinführung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums. Mit der anderen wird der Schengen-Evaluierungsmechanismus angepasst, durch den Mängel bei der Umsetzung oder Anwendung des Schengen-Rechts in Zukunft effizienter behoben werden sollen.</b></p><p></p><p>Seit Beginn der operationellen Zusammenarbeit von Schengen vor fünf Jahren finden in der Schweiz an den Grenzen zu anderen Schengen-Staaten (sog. Binnengrenzen), keine verdachtsunabhängigen Personenkontrollen allein aufgrund eines Grenzübertritts mehr statt. In klar definierten Ausnahmesituationen können die Schengen-Staaten allerdings zeitlich beschränkt und anlassbezogen wieder solche Binnengrenzkontrollen durchführen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn die innere Sicherheit in Gefahr ist. </p><p></p><p>Klare Kriterien und mehr Mitsprache </p><p>Die Schengen-Staaten haben die Kriterien für die vorübergehende Wiedereinführung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen präzisiert. Damit soll sichergestellt werden, dass verdachtsunabhängige Personenkontrollen an den Binnengrenzen nur erfolgen, wenn dies zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit absolut notwendig ist. Die Entscheidung, wann diese Kriterien erfüllt sind, und somit die Entscheidung, ob und wie lange ein Schengen-Staat seine Binnengrenzen vorübergehend kontrollieren will, obliegt wie bislang den einzelnen Staaten. </p><p>Weiter soll die gemeinsame Verantwortung der Schengen-Staaten für Personenkontrollen an der Aussengrenze gestärkt werden. Wenn im Rahmen einer Schengen-Evaluierung schwerwiegende Mängel bei Kontrollen an den Aussengrenzen festgestellt werden, muss der betreffende Schengen-Staat künftig dringliche Massnahmen ergreifen und darüber Bericht erstatten. Die EU-Kommission kann zudem Empfehlungen für konkrete Massnahmen aussprechen. Tritt keine Verbesserung ein, können unter gewissen Voraussetzungen Kontrollen an den Binnengrenzen zum betreffenden Schengen-Staat wieder eingeführt werden.</p><p>Gleichzeitig sieht die Gesetzesvorlage kleine Anpassungen im Ausländer- und im Asylgesetz vor, die eine Verbindung mit Schengen aufweisen. Es wird unter anderem möglich, Asylsuchende mit einem abgeschlossenen Verfahren in einem Dublin-Staat und einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid in ihren Herkunfts- oder Heimatstaat wegzuweisen. Damit würde einer systematischen Überstellung in den zuständigen Dublin-Staat nicht immer Vorrang gegeben. Ein Nichteintretens- und Wegweisungsentscheid kann gefällt werden, wenn der zuständige Dublin-Staat seit mehreren Monaten keine Wegweisungen in den betreffenden Drittstaat vollzieht und wenn die Schweiz einen solchen Wegweisungsvollzug problemlos und rasch vornehmen kann.</p><p></p><p>Schengen-Evaluierungsmechanismus optimieren </p><p>Mit der zweiten Weiterentwicklung geht es darum, die Regeln für den Evaluierungsmechanismus zur Überprüfung der Anwendung des Schengen-Rechts zu stärken.</p><p>Dadurch sollen Mängel bei der Umsetzung oder Anwendung des Schengen-Rechts in Zukunft effizienter behoben werden können. Hauptinstrument werden auch weiterhin Vor-Ort-Besuche durch Sachverständigengruppen in den einzelnen Schengen-Staaten sein, welche neu auch unangekündigt erfolgen können. Die Sachverständigengruppen setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Schengen-Staaten und der Europäischen Kommission zusammen. Sie fassen die Ergebnisse der Vor-Ort-Besuche in Berichten zusammen. Zur Behebung allenfalls festgestellter Mängel können die Schengen-Staaten im Rahmen eines Ratsbeschlusses anschliessend konkrete Empfehlungen an den evaluierten Schengen-Staat richten. Der betroffene Staat muss anschliessend Massnahmenpläne erstellen und über deren Umsetzung regelmässig Bericht erstatten. </p><p>Die Hauptverantwortung für die Evaluierungsverfahren soll wie bisher bei den Schengen-Staaten selbst liegen. Die Europäische Kommission erhält neu zwar eine allgemeine Koordinationsfunktion, sämtliche Beschlüsse bedürfen jedoch wie bis anhin der Zustimmung der Schengen-Staaten. Der Mechanismus baut somit weiterhin auf Evaluierungen unter gleichrangigen Partnern auf.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 9. April 2014 zur Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 zur Einführung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 zur Einführung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
    Resolutions
    Date Council Text
    12.06.2014 2 Beschluss gemäss Entwurf
    08.09.2014 1 Zustimmung
    26.09.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    26.09.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 08.09.2014</b></p><p><b>Schengen - Neue Regeln zu Grenzkontrollen in besonderen Lagen </b></p><p><b>Parlament heisst Weiterentwicklung des Schengen-Rechts gut</b></p><p>(sda) In besonderen Lagen sollen die Schengen-Länder künftig verdachtsunabhängige Personenkontrollen an den Grenzen durchführen dürfen, und zwar während bis zu zwei Jahren. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat diese Neuerung gutgeheissen.</p><p>Der grossen Kammer lagen am Montag zwei Vorlagen zur Weiterentwicklung des Schengen-Rechts vor. Diese seien Teil eines Pakets zur Stärkung des gesamten Schengen-Systems, sagte Walter Müller (FDP/SG) im Namen der vorberatenden Kommission.</p><p>Auslöser für die neue Regelung zu den Grenzkontrollen war der Arabische Frühling. Einzelne Staaten hatten damals ihre Binnengrenzen wieder systematisch kontrolliert, was zu Auseinandersetzungen führte. In der Folge legten die Schengen-Staaten Spielregeln für solche Massnahmen fest.</p><p>Längere Grenzkontrollen</p><p>Bisher konnten bei schwerwiegenden Bedrohungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit während höchstens 30 Tagen Personenkontrollen an den Binnengrenzen durchgeführt werden. Neu ist dies während sechs Monaten möglich.</p><p>Liegen aussergewöhnliche Umstände vor, dürfen während bis zu zwei Jahren Grenzkontrollen durchgeführt werden. Die Länder können selbst entscheiden, ob und wie lange sie an den eigenen Grenzen Kontrollen durchführen wollen, doch muss die Massnahme im Verhältnis zur Bedrohung stehen. Der Nationalrat hiess diese Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes sowie Änderungen im Asyl- und Ausländerrechts mit grosser Mehrheit gut.</p><p></p><p>Bessere Evaluation</p><p>Die zweite Vorlage betraf die neuen Regeln zur Überprüfung der Anwendung von Schengen-Recht in den Mitgliedstaaten. Mit dem neuen Evaluierungsmechanismus könnten Mängel effizienter behoben werden, sagte Kommissionssprecher Müller.</p><p>Unter anderem sind verbindliche Fristen für die Etappen der Überprüfung vorgesehen. Werden Mängel festgestellt, muss der betroffene Staat rasch einen Aktionsplan vorlegen. Die Verantwortung für die Koordination liegt neu bei der Europäischen Kommission und nicht mehr bei der Präsidentschaft. Ferner können Vor-Ort-Besuche durch Sachverständigengruppen auch unangekündigt erfolgen.</p><p></p><p>Grundsatzkritik an Schengen</p><p>Dagegen stellte sich die SVP-Fraktion. Der Evaluierungsmechanismus sei viel zu kompliziert und bringe keine Verbesserung der heutigen Situation, sagte Fraktionssprecher Roger Golay (MCG/GE). Ohnehin habe Schengen keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung gebracht. Die Kriminalität sei gestiegen.</p><p>Nein stimmte auch ein Teil der Grünen, ein weiterer Teil enthielt sich der Stimme. Wie die SVP hegen die Grünen grundsätzliche Bedenken gegenüber Schengen, wenn auch aus anderen Gründen. Sie lehnen die Idee der "Festung Europa" ab, für die Schengen aus ihrer Sicht steht.</p><p></p><p>Tragödien im Mittelmeer</p><p>Die anderen Fraktionen begrüssten die Neuerungen, der Rat hiess sie mit 125 zu 55 Stimmen bei 13 Enthaltungen gut. Das Ziel sei es, bei Problemen besser und effizienter eingreifen zu können, betonte Hugues Hiltpold (FDP/GE). Dagegen sei nichts einzuwenden.</p><p>Roland Fischer (GLP/LU) gab zu bedenken, die Alternative zu Schengen sei der Alleingang, und dieser wäre für die Schweiz mit sehr grossen Nachteilen verbunden. Edith Graf-Litscher (SP/TG) erinnerte an die Flüchtlingstragödien auf dem Mittelmeer. Es sei wichtig, die Anrainerstaaten zu unterstützen. Das neue System zur Evaluierung trage dazu bei, dass beschlossene Massnahmen zur Verbesserung der Situation auch umgesetzt würden.</p><p></p><p>Das Märchen von den Kontrollen</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga zeigte sich überrascht vom Widerstand der SVP. Es gehe um die Stärkung der Inneren Sicherheit, auch jener der Schweiz, betonte sie. Die Schweiz habe das "allergrösste Interesse" daran, dass der Evaluierungsmechanismus verbessert werde.</p><p>Zur Grundsatzkritik an den offenen Grenzen im Schengen-System stellte Sommaruga fest, dass auch vor Schengen an den Schweizer Grenzen keine systematischen Grenzkontrollen stattgefunden hätten. Wer das Gegenteil behaupte, verbreite ein Märchen. Lediglich fünf Prozent seien kontrolliert worden. Kriminalität müsse im Übrigen grenzüberschreitend bekämpft werden, und genau dies erlaube Schengen.</p>
Updated
09.04.2025 00:25

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