ZGB. Beurkundung des Personenstands und Grundbuch

Details

ID
20140034
Title
ZGB. Beurkundung des Personenstands und Grundbuch
Description
Botschaft vom 16. April 2014 zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Beurkundung des Personenstands und Grundbuch)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.04.2014</b></p><p><b>Zivilstandsregister und Grundbuch werden modernisiert</b></p><p><b>Mit der Modernisierung des Zivilstandsregisters und des Grundbuchs will der Bundesrat auch in Zukunft einen sicheren und effizienten Rechtsverkehr sicherstellen. Er hat am Mittwoch die Botschaft zur erforderlichen Änderung des Zivilgesetzbuchs (ZGB) verabschiedet.</b></p><p>Für das elektronische Zivilstandsregister wird zukünftig der Bund allein verantwortlich sein. Diese Neuerung wird von den Kantonen einstimmig unterstützt. Im Gegenzug erwarten sie, dass der Betrieb der Datenbank klar von der Oberaufsicht des Bundes über die Kantone getrennt wird und dass der Bund die Kantone technisch und fachlich unterstützt. Diese beiden Anliegen konnten bereits ohne Gesetzesänderung umgesetzt werden. </p><p>Die Änderung des ZGB wird eine angemessene Kostenregelung zwischen Bund und Kantonen sowie den Einbezug der Kantone bei der Weiterentwicklung der Datenbank gewährleisten. Die Datenbank wird künftig als zentrales Personen-Informationssystem geführt, was einen weiteren Ausbau der elektronischen Zusammenarbeit zwischen den Behörden ermöglicht. Diese Neuerungen kommen direkt den Bürgerinnen und Bürgern zugute, die von einfacheren und kostengünstigeren Verwaltungsabläufen profitieren werden.</p><p></p><p>Bessere Datenqualität dank Personenidentifikator</p><p>Das Grundbuch wird künftig gestützt auf die AHV-Versichertennummer geführt, was die Qualität und Aktualität der Daten verbessern wird. Heute sind natürliche Personen in gewissen Fällen (z.B. bei unterschiedlichen Schreibweisen oder infolge Namensänderung) im Grundbuch nicht eindeutig bezeichnet. Der Personenidentifikator ermöglicht namentlich die landesweite Suche nach Grundstücken.</p><p>Schliesslich stellt eine neue Bestimmung klar, dass ein Unternehmen im Rahmen des elektronischen Grundstückinformationssystems eGRIS in Zusammenarbeit mit den Kantonen bestimmte Dienstleistungen erbringen kann. Vorgesehen sind der Zugriff auf die Daten des Grundbuchamts im Abrufverfahren, die Auskunft über Daten des Hauptbuchs, die ohne Interessennachweis einsehbar sind, sowie der elektronische Geschäftsverkehr mit dem Grundbuchamt</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 16. April 2014 zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Beurkundung des Personenstands und Grundbuch)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Beurkundung des Personenstands und Grundbuch)
    Resolutions
    Date Council Text
    26.04.2016 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    14.12.2016 2 Abweichung
    31.05.2017 1 Rückweisung an die Kommission
    28.11.2017 1 Abweichung
    07.12.2017 2 Zustimmung
    15.12.2017 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    15.12.2017 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Elektronischer Zugriff auf das Grundbuch) (Entwurf der RK-N vom 12. Mai 2016)
    Resolutions
    Date Council Text
    14.06.2016 1 Rückweisung an den Bundesrat
    14.12.2016 2 Nichteintreten.
    31.05.2017 1 Rückweisung an die Kommission
    28.11.2017 1 Nichteintreten.
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 26.04.2016</b></p><p><b>Nationalrat für Modernisierung des Zivilstandsregisters </b></p><p><b>Das elektronische Zivilstandsregister "Infostar" soll stärker zentralisiert werden. Der Nationalrat hat am Dienstag einer Änderung des Zivilgesetzbuches zugestimmt. Gestrichen hat er neue Bestimmungen zum Grundbuch. Er will dieses Thema separat behandeln.</b></p><p>Der Bundesrat wollte das Zivilstandsregister und das Grundbuch in einem modernisieren. Das Zivilstandsregister soll als zentrales Personen-Informationssystem geführt werden, was einen Ausbau der elektronischen Zusammenarbeit zwischen den Behörden ermöglicht.</p><p>Die Bürgerinnen und Bürger sollen von einfacheren und kostengünstigeren Verwaltungsabläufen profitieren. Es handle sich um einen wichtigen Schritt in Richtung e-government-Verbund zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, hiess es im Rat.</p><p></p><p>Kompetenzen neu regeln</p><p>Die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen werden neu geregelt. Der Bund soll das Informationssystem entwickeln und betreiben, die Kantone aber in die Entwicklung einbeziehen und bei dessen Anwendung unterstützen. Die Betriebs- und Entwicklungskosten würde der Bund zahlen. Die Kantone müssten für die Anwendung des Systems jährlich eine Gebühr entrichten.</p><p>Der Nationalrat sprach sich einstimmig für diese Änderungen aus. Oppositionslos folgte er zudem dem Vorschlag seiner Kommission, die Bestimmungen zum Grundbuch aus der Vorlage zu streichen und später zu behandeln. Die Kommission will dem Rat Änderungsanträge dazu unterbreiten.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.06.2016</b></p><p><b>Nationalrat will neue Vorschläge zum elektronischen Grundbuch </b></p><p><b>Der Bundesrat muss seine Vorschläge zum elektronischen Zugriff auf das Grundbuch überarbeiten. Der Nationalrat hat die Vorlage am Dienstag mit 146 zu 24 Stimmen bei 9 Enthaltungen zurückgewiesen.</b></p><p>Stein des Anstosses war, dass der Bundesrat zur Identifikation die AHV-Versichertennummer vorgeschlagen hatte. Es handle sich um den "sichersten, billigsten und am besten beaufsichtigten Identifikator", sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. </p><p>Der Nationalrat will jedoch einen separaten Identifikator einführen. Kommissionssprecher Hans Egloff (SVP/ZH) verwies auf die Bedenken des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragen, der vor Sicherheitsrisiken gewarnt hatte.</p><p>Nach Ansicht von Bernhard Guhl (BDP/AG) wäre die Einführung eines eigenen Personenidentifikators unverhältnismässig und mit Kosten von mehreren Millionen Franken verbunden. Er beantragte daher, auf die Vorlage einzutreten.</p><p>Vor dem Hintergrund der Informatik-Debakel beim Bund zeigte sich Guhl auch erstaunt über die Forderung im Zusammenhang mit der Rückweisung, die Führung des elektronischen Grundbuchs einer massgeblich vom Bund oder von den Kantonen kontrollierten öffentlich-rechtlichen Institution zu übertragen. Es gehöre nicht zu den Kernkompetenzen der Verwaltung, neue Informatikprojekte zu starten, sagte auch Beat Flach (GLP/AG).</p><p>Schliesslich verlangte der Nationalrat mit der Rückweisung, den erweiterten Zugang von Anwältinnen und Anwälten zum Grundbuch einschränken. Auch sie sollen nur auf Anfrage Auskunft erhalten. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.</p><p>Die Vorschläge des Bundesrat zum elektronischen Grundbuch waren Teil eines Entwurfs, der auch die Modernisierung des Zivilstandsregisters umfasste. Der Nationalrat hat die beiden Themen jedoch getrennt. Die Beschlüsse zum Zivilstandsregister fällte er im letzten April.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 14.12.2016</b></p><p><b>Auch Ständerat will Zivilstandsregister modernisieren </b></p><p><b>Der Ständerat ist im Grundsatz einverstanden mit den Vorschlägen des Bundesrats zur Modernisierung des Zivilstandsregisters und des Grundbuchs. Anders als der Nationalrat hat er auch kein Problem damit, beim Grundbuch die AHV-Nummer zu verwenden.</b></p><p>Das soll verhindern, dass Personen etwa wegen unterschiedlicher Schreibweisen oder Namensänderungen im Grundbuch nicht eindeutig identifiziert werden können. Wegen Sicherheitsbedenken hat der Nationalrat vom Bundesrat dazu neue Vorschläge verlangt.</p><p>Diese hat die kleine Kammer gleich selber ausgearbeitet. Sie hat am Mittwoch beschlossen, dass die Oberaufsichtsbehörde des Bundes eine zentrale Datenbank über die im Grundbuch geführten Personen betreiben soll. Diese verwendet zur Identifizierung die AHV-Nummer, aber nur intern. Für andere Zwecke wird den in der Datenbank verzeichneten Personen eine Grundbuchidentifikationsnummer zugeteilt.</p><p>"Diese lässt keine Rückschlüsse zu auf die AHV-Nummer", sagte Rechtskommissionspräsident Fabio Abate (FDP/TI). Die Hoheit über die Daten sowie die Führung des Grundbuchs blieben weiterhin Sache der Kantone, ergänzte Stefan Engler (CVP/GR).</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga sagte, das sich der Bundesrat der ständerätlichen Lösung nicht verschliessen wolle. Diese bedeute zwar einen gewissen Mehraufwand im Vergleich zur Lösung des Bundesrats. Wenn das zu einem Kompromiss zwischen den Räten führe, sei das aber zu begrüssen.</p><p></p><p>Elektronischen Verbund stärken</p><p>Einig sind sich die Räte bei der Modernisierung des Zivilstandsregisters. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat beschlossen, dass elektronische Register "Infostar" stärker zu zentralisieren. Ein zentrales Personen-Informationssystem soll eine bessere elektronische Zusammenarbeit zwischen den Behörden ermöglichen.</p><p>Die Bürgerinnen und Bürger sollen von einfacheren und kostengünstigeren Verwaltungsabläufen profitieren. Es handle sich um einen wichtigen Schritt in Richtung E-Government-Verbund zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, lautet der einhellige Tenor im Parlament.</p><p>Die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen werden neu geregelt. Der Bund soll das Informationssystem entwickeln und betreiben, die Kantone aber in die Entwicklung einbeziehen und bei dessen Anwendung unterstützen. Die Betriebs- und Entwicklungskosten würde der Bund zahlen. Die Kantone müssten für die Anwendung des Systems jährlich eine Gebühr entrichten.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage mit 35 zu 2 Stimmen gut. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 31.05.2017</b></p><p>Der Nationalrat hat die Vorlage zur Modernisierung des Grundbuchs an die Rechtskommission zurückgewiesen. Grund waren Einzelanträge und die Eingaben verschiedener Kantone. Umstritten ist vor allem die Verwendung der AHV-Nummer für die Identifikation von Personen. Der Ständerat hatte letzten Dezember beschlossen, eine zentrale Datenbank über die im Grundbuch geführten Personen zu schaffen. Diese soll die AHV-Nummer verwenden, aber nur intern. Für andere Zwecke soll den in der Datenbank verzeichneten Personen eine Grundbuchidentifikationsnummer zugeteilt werden. Zunächst war die Kommission damit einverstanden, in der Ratssitzung beantragte sie dann aber selber die Rückweisung.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 28.11.2017</b></p><p><b>Nationalrat will im Grundbuch die AHV-Nummer verwenden </b></p><p><b>Das Grundbuch gibt Auskunft über das Eigentum an Grundstücken. Daher müssen die Berechtigten eindeutig identifiziert werden können. Nach anfänglicher Skepsis ist der Nationalrat einverstanden, dafür die AHV-Nummer zu verwenden.</b></p><p>Der Vorschlag stammt vom Bundesrat. Aus Gründen des Datenschutzes haben die Räte die Verwendung der AHV-Nummer bisher abgelehnt. Dabei gingen sie jedoch unterschiedlich vor.</p><p>Während der Nationalrat vom Bundesrat Alternativen verlangte, hat der Ständerat selber eine Lösung erarbeitet: Statt die AHV-Nummer zu verwenden, möchte die kleine Kammer eine zentrale Datenbank und eine spezielle Identifikationsnummer schaffen. Mit deren Hilfe sollen Personen im Grundbuch eindeutig identifiziert werden können.</p><p></p><p>Angst vor Missbrauch</p><p>Eine Befragung ergab dann aber, dass die Kantone diese Lösung nicht nur als teurer und umständlicher beurteilen, sondern auch keinen Mehrwert beim Datenschutz sehen. Ein Gutachten hatte ergeben, dass die Datensicherheit mit dem so genannten sektoriellen Personenidentifikator nicht wesentlich verbessert wird. Die Rechtskommission des Nationalrats schlug daher vor, trotz anfänglicher Bedenken die AHV-Nummer zur Identifikation im Grundbuch zu verwenden.</p><p>Die Grünen blieben skeptisch. Ihre Sprecherin Lisa Mazzone (GE) beantragte, den vom Ständerat eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen. Beim generellen Einsatz der AHV-Nummer drohe der Verlust und der Missbrauch von Daten. Zudem könnten mit Hilfe der AHV-Nummer verschiedene Datenbanken miteinander verknüpft werden.</p><p>Unterstützung bekamen die Grünen von der SVP. Heute würden in über 14'000 Registern persönliche und sensible Daten gespeichert und mit der AHV-Nummer indexiert, sagte Fraktionssprecher Hans Egloff (ZH). Eine Verknüpfung dieser verschiedenen Register berge enormes Missbrauchspotenzial und erleichtere den Identitätsklau immens.</p><p>Die SP hingegen, die die Verwendung der AHV-Nummer zunächst skeptisch beurteilte, machte einen Sinneswandel durch. Ein einheitlicher Identifikator verringere das Risiko von Verwechslungen und damit von Fehlern, sagte Jean Christophe Schwaab (VD). Zudem müsste für einen sektoriellen Personenidentifikator eine zentrale Datenbank geschaffen werden, was Datendieben die Arbeit erleichtere.</p><p></p><p>Keine eindeutigen Vorteile</p><p>Das gab auch CVP-Sprecher Karl Vogler (OW) zu bedenken. Keine der beiden Methoden sei eindeutig besser als die andere, sagte er. Die AHV-Nummer werde schon heute von sehr vielen Stellen verwendet, ohne dass es zu Problemen gekommen sei, rief FDP-Sprecher Giovanni Merlini (TI) in Erinnerung.</p><p>Diese Auffassung setzte sich im Nationalrat durch: Die grosse Kammer beschloss mit 115 zu 69 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dass künftig die AHV-Nummer für die Identifikation im Grundbuch verwendet werden soll.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 07.12.2017</b></p><p><b>Grundbuch verwendet zur Identifizierung die AHV-Nummer </b></p><p><b>Das Grundbuch gibt Auskunft über das Eigentum an Grundstücken. Daher müssen die Berechtigten eindeutig identifiziert werden können. Nach anfänglicher Skepsis sind die Räte nun doch damit einverstanden, dafür die AHV-Nummer zu verwenden.</b></p><p>Der Vorschlag stammt vom Bundesrat. Die Räte hatten jedoch Bedenken wegen des Datenschutzes. Der Nationalrat verlangte Alternativen vom Bundesrat. Der Ständerat erarbeitete gleich selber eine Lösung.</p><p>Statt die AHV-Nummer zu verwenden, wollte die kleine Kammer eine zentrale Datenbank und eine spezielle Identifikationsnummer schaffen. Mit deren Hilfe sollen Personen im Grundbuch eindeutig identifiziert werden können.</p><p>Damit waren aber die Kantone nicht einverstanden. Auch die Datenschützer sahen keinen Mehrwert. Der Nationalrat erklärte sich daher mit der Lösung des Bundesrats einverstanden. Am Donnerstag lenkte nun auch der Ständerat ein, mit 30 zu 13 Stimmen . Nur noch eine Minderheit setzte sich für den so genannten sektoriellen Personenidentifikator ein.</p><p>Es gebe keinen Anlass, die Lösung so rasch über Bord zu werfen, sagte Thomas Hefti (FDP/GL). Mit der E-ID kämen nächstes Jahr alle Fragen in dem Zusammenhang ohnehin aufs Tapet. Robert Cramer (Grüne/GE) warte vor einer einheitlichen Identifikationsnummer. Bald könne man auf einen Knopfdruck alles über eine Person erfahren - von Vorstrafen bis hin zu den Steuerdaten.</p><p>Die Mehrheit hatte jedoch keine Einwände mehr gegen die Verwendung der AHV-Nummer. Zu den wichtigsten Argumenten gehörte, dass diese dezentral in den Kantonen verwaltet wird. Eine spezielle Identifikationsnummer würde zentral gespeichert und wäre damit auch anfälliger für Missbrauch.</p>
Updated
09.04.2025 00:30

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