StGB. Korruptionsstrafrecht

Details

ID
20140035
Title
StGB. Korruptionsstrafrecht
Description
Botschaft vom 30. April 2014 über die Änderung des Strafgesetzbuchs (Korruptionsstrafrecht)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 30.04.2014</b></p><p><b>Privatbestechung wirksamer bekämpfen</b></p><p><b>In Zukunft soll die Bestechung Privater von Amtes wegen verfolgt und auch dann geahndet werden, wenn sie in der Wirtschaft nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zu einer Änderung des Strafgesetzbuches verabschiedet, um die Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung der Korruption zu verbessern.</b></p><p>Die Schweiz gehört zu den Ländern, die am wenigsten von der Korruption betroffen sind, und verfügt grundsätzlich über ein wirksames Korruptionsstrafrecht. Dieser Befund wird von Evaluationen der spezialisierten zwischenstaatlichen Institutionen des Europarates, der OECD und der UNO gestützt. Dennoch drängen sich punktuelle Verbesserungen auf. Zum einen ist die Schweizer Wirtschaft stark auf internationalen Märkten engagiert, deren Korruptionsbekämpfungsstandards bisweilen mangelhaft sind. Zum anderen haben in der Schweiz zahlreiche internationale Sportverbände ihren Sitz, die oft Drehscheibe grosser wirtschaftlicher und finanzieller Interessen sind und deren Entscheide verschiedentlich durch Korruptionsskandale in Verruf kamen. </p><p></p><p>Nicht mehr nur bei Wettbewerbsverzerrungen strafbar </p><p>Heute ist die Bestechung Privater nur dann strafbar, wenn sie zu Wettbewerbsverzerrungen im Sinne des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb führt. Fehlt eine klassische Konkurrenzsituation, ist sie nicht strafbar. Dieser Umstand wurde insbesondere im Zusammenhang mit Bestechungshandlungen in internationalen Sportverbänden kritisiert. Mit der neuen Regelung sind in Zukunft auch solche Bestechungshandlungen, beispielsweise bei der Vergabe grosser Sportanlässe, strafbar. </p><p></p><p>Von Amtes wegen verfolgt</p><p>Im geltenden Recht wird die Privatbestechung nur verfolgt, wenn ein Betroffener Strafantrag stellt. Das Fehlen von Verurteilungen und die sehr wenigen hängigen Fälle lassen darauf schliessen, dass die Voraussetzung des Strafantrags eine zu hohe Hürde für die konsequente Verfolgung der Privatbestechung bildet. Neu soll die Privatbestechung nun zum Offizialdelikt werden, weil eine konsequente Verfolgung der Privatbestechung im öffentlichen Interesse liegt.</p><p>Neben diesen Änderungen im Bereich der Privatbestechung schlägt der Bundesrat zudem vor, den Geltungsbereich der Strafbestimmungen über die Vorteilsgewährung und -annahme unter Strafe leicht auszudehnen. Neu wird auch die Gewährung nicht gebührender Vorteile für Dritte im Hinblick auf die Beeinflussung eines Amtsträgers erfasst. Ein solches Verhalten widerspricht den Anforderungen an das transparente und integre Verhalten des betreffenden Amtsträgers ebenfalls. Deshalb sollen diese Strafbestimmungen in Zukunft auch in jenen Fällen anwendbar sein, in denen der Vorteil einem Dritten Nutzen bringt und nicht nur - wie heute - dem Amtsträger selbst. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 30. April 2014 über die Änderung des Strafgesetzbuchs (Korruptionsstrafrecht)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Schweizerisches Strafgesetzbuch (Korruptionsstrafrecht)
    Resolutions
    Date Council Text
    03.06.2015 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    08.09.2015 1 Abweichung
    10.09.2015 2 Zustimmung
    25.09.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    25.09.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Ständerat, 03.06.2015</b></p><p><b>Korruption - Ständerat zieht "Lex FIFA" die Zähne </b></p><p><b>(sda) Der Ständerat hat sich nicht von der allgemeinen Empörung über das Gebaren der FIFA anstecken lassen. Er hat die Verschärfung des Korrupionsstrafrechts am Mittwoch in einem wichtigen Punkt abgeschwächt.</b></p><p>Zwar waren im Rat markige Worte zu hören, allerdings vorwiegend von Vertretern der Linken. So bezeichnete SP-Präsident Christian Levrat (FR) die Korruption als "Krebs der Gesellschaft". Die aktuellen Ereignisse zeigten, welche Konsequenzen eine unzureichende Gesetzgebungen haben könne.</p><p></p><p>"Kein FIFA-Tribunal"</p><p>Robert Cramer (Grüne/GE) sprach von einer "vollständigen Pervertierung der wirtschaftlichen Beziehungen", der CVP-Vertreter Stefan Engler (GR) hingegen nur noch von einer "üblen Sache". Engler erinnerte auch daran, dass es nicht um die aktuellen Ereignisse, sonder um die Revision des Korruptionsstrafrechts gehe. "Wir sind kein FIFA-Tribunal", sagte er.</p><p>Der Bundesrat hatte, als er die Vorlage ausarbeitete, allerdings durchaus auch die FIFA im Sinn. Den Handlungsbedarf begründete er unter anderem mit den Kontroversen im Zusammenhang mit der Vergabe der Fussball-Weltmeisterschaften nach Russland 2018 und Katar 2022.</p><p>Damals stellte sich die Frage, ob die Vergabe grosser Sportanlässe unter das geltende Recht fällt. Heute ist die Bestechung Privater nämlich nur dann strafbar ist, wenn sie zu Wettbewerbsverzerrungen im Sinne des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) führt. Fehlt eine Konkurrenzsituation, ist Korruption im privaten Sektor heute zulässig.</p><p>Der Bundesrat schlug daher vor, Privatbestechung neu als Straftatbestand im Strafgesetzbuch aufzunehmen. Diese soll auch nicht mehr nur auf Antrag, sondern von Amtes wegen verfolgt werden. Im Grundsatz war dies im Ständerat unbestritten.</p><p></p><p>Kein Verfahren in Bagatellfällen</p><p>Auf Antrag seiner Kommission machte der Rat beim Offizialdelikt aber eine entscheidende Einschränkung: Mit 22 zu 23 beschloss er, dass Privatbestechung nur auf Antrag verfolgt wird, wenn keine öffentlichen Interessen verletzt oder gefährdet sind.</p><p>Christian Levrat (SP/FR) warnte, dass dadurch die ganze Vorlage ihres Gehalts entleert werde. Es sei dem Untersuchungsrichter gar nicht möglich, das öffentliche Interesse abzuklären, wenn er den Sachverhalt noch nicht festgestellt habe.</p><p>Die Mehrheit wollte jedoch sicherstellen, dass in Bagatellfällen kein Strafverfahren durchgeführt werden muss. Wenn sich der Angestellte eines Bäckers bestechen lasse, damit er für den Betrieb einen bestimmten Ofen kauft, solle der Chef über die Durchführung eines Strafverfahrens entscheiden, sagte Pirmin Bischof (CVP/SO).</p><p>Es gebe im Strafgesetzbuch bereits eine Ausnahmebestimmung für Bagatellfälle, erwiderte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Sie warnte vor dem neuen Kriterium, das ihrer Meinung nach unweigerlich zu Abgrenzungsproblemen führen wird. Es frage sich, wer festlegen solle, was im öffentlichen Interesse sei, und das noch vor Eröffnung eines Verfahrens.</p><p>Mit der Ausnahme werde die ganze Strafverfolgung relativiert und eine Rechtsunsicherheit eingeführt, sagte Sommaruga. "Also das Gegenteil davon, was mit der Vorlage beabsichtigt wird."</p><p></p><p>Schweizer Geschäftsgebräuche kein Gradmesser</p><p>Gegen eine weitere Aufweichung kämpfte die Justizministerin hingegen erfolgreich. Die Kommission beantragte, dass "im Geschäftsleben übliche" Vorteile nicht als ungebührend gelten. Jean-René Founier (CVP/VS) schlug vor, die "Schweizer Geschäftswelt" zur Messgrösse zu erheben.</p><p>"Wir müssen Acht geben, dass nicht plötzlich bei uns übliche Geschäftsgebräuche strafbar werden", sagte Thomas Hefti (FDP/GL). Eine Firma müsse weiterhin Weihnachts- oder Jubiläumsgeschenke verteilen oder Vertreter einladen dürfen. Sommaruga erinnerte ihn daran, dass dies so lange nicht strafbar sei, wie damit keine Treuepflichtverletzung beabsichtigt sei.</p><p>Mit der Einschränkung für die Privatbestechung würde aber gleichzeitig die Strafbarkeit von Amtsträgern verwässert: Auch sie könnten sich künftig auf die Gebräuche der Schweizer Geschäftswelt berufen. Damit würde das Korruptionsstrafrecht nicht gestärkt, sondern geschwächt.</p><p>Der Rat lehnte den Kommissionsantrag schliesslich ab. Auch ein Antrag der Linken scheiterte, mit dem die Strafdrohung für schwere Fälle hätte verschärft werden sollen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Ausweitung der Strafbarkeit für Amtsträger passierte den Rat dagegen diskussionslos.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Rat das Gesetz mit 23 zu 4 Stimmen gut, jedoch mit 16 Enthaltungen, vorwiegend von Links-Grün. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.09.2015</b></p><p><b>Korruption - "Lex FIFA": Nationalrat will Ausnahmen bei "leichten Fällen" </b></p><p><b>(sda) Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat bei der "Lex FIFA" eine Ausnahme eingefügt: Privatbestechung soll nicht immer ein Offizialdelikt sein, wie dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte. In leichten Fällen soll die Tat nur auf Antrag verfolgt werden - und nicht von Amtes wegen.</b></p><p>Ziel der Verschärfung des Korruptionsstrafrechts ist es, Privatbestechung - beispielsweise bei der Vergabe von Sportanlässen - besser verfolgen zu können. Privatbestechung soll deshalb neu als Straftatbestand im Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Zudem soll sie gemäss dem Vorschlag des Bundesrats von Amtes wegen verfolgt werden.</p><p>Die Mehrheit des Nationalrats zeigte sich im Grundsatz einverstanden, fügte aber eine Ausnahme ein: Privatbestechung soll in "leichten Fällen" nur auf Antrag verfolgt werden. Der Nationalrat stimmte mit 133 zu 58 Stimmen einem entsprechenden Antrag von Daniel Fässler (CVP/AI) zu.</p><p>Als "leicht" sollen laut Fässler Fälle eingestuft werden, bei denen die Deliktsumme höchstens wenige tausend Franken beträgt, die Sicherheit und Gesundheit von Dritten nicht betroffen ist und keine mehrfache oder bandenmässige Tatbegehung vorliegt.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga machte vergeblich darauf aufmerksam, dass leichte Fälle ohnehin von der Strafverfolgung ausgenommen seien. Daniel Vischer (Grüne/ZH) verwies zudem darauf, dass manchmal erst am Schluss der Untersuchung klar sei, ob ein leichter Fall vorliege.</p><p></p><p>"Just FIFA-Fall nicht erfasst"</p><p>Der Ständerat hatte die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts, die so genannte "Lex FIFA", in der vergangenen Session im selben Punkt abgeschwächt: Er plädierte dafür, dass bei der Bestechung Privater der Täter nur auf Antrag verfolgt wird, wenn durch die Tat keine öffentlichen Interessen verletzt oder gefährdet sind.</p><p>Eine Minderheit aus FDP- und SVP-Vertretern setzte sich im Nationalrat für den Vorschlag des Ständerats ein. Die grosse Kammer zog jedoch mit 100 zu 83 Stimmen Fässlers Variante vor.</p><p>Mit der ständerätlichen Formulierung werde Rechtsunsicherheit geschaffen, befand die Mehrheit des Nationalrats. Zudem werde damit just der Fall FIFA nicht erfasst, sagte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH).</p><p>"Alibi-Gesetz"</p><p>Grundsätzlicher Widerstand gegen die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts kam von der SVP - sie wollte gar nicht erst auf die Vorlage eintreten. Mit der "Lex FIFA" werde "dem Volk vorgegaukelt, wir tun etwas", sagte Pirmin Schwander (SVP/SZ). Sein Parteikollege Yves Nidegger (SVP/GE) sprach von einem unnötigen </p><p></p><p>"Alibi-Gesetz".</p><p>Alle anderen Parteien waren sich jedoch darin einig, dass die heutige gesetzliche Regelung ungenügend sei. Mehrere Redner verwiesen darauf, dass es seit der Einführung der heutigen Strafnorm 2006 noch zu keiner Verurteilung gekommen sei.</p><p>Heute ist die Bestechung Privater nur dann strafbar, wenn sie zu Wettbewerbsverzerrungen im Sinne des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb führt. Fehlt eine Konkurrenzsituation, ist Korruption im privaten Sektor zulässig.</p><p>"Dass das Gesetz lückenhaft ist, haben nicht zuletzt die Bestechungsvorwürfe um die FIFA deutlich gezeigt", sagte Justizministerin Sommaruga. Der Nationalrat trat schliesslich mit 133 zu 51 Stimmen auf die Vorlage ein.</p><p></p><p>Keine Meldestelle</p><p>Nichts wissen wollte die Mehrheit des Nationalrats von einer Meldestelle für Korruption. SVP-Nationalrat Lukas Reimann verlangte zusammen mit Vertretern aus dem links-grünen Lager eine solche Stelle, um Korruption besser bekämpfen zu können. Die bürgerlichen Parteien beurteilten den Vorschlag jedoch als teuer und unnötig.</p><p>Auch Justizministerin Sommaruga sprach sich gegen den Antrag aus. Das Anliegen werde bereits umgesetzt: Künftig sollen Meldungen anonym online eingereicht werden können. Das Projekt befindet sich laut Sommaruga derzeit in interner Evaluation.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Verschärfung des Korruptionsrechts mit 133 zu 58 Stimmen - gegen den Willen der SVP - gut. </p><p><b>Debatte im Ständerat, 10.09.2015</b></p><p><b>Bestechung bei Vergabe von Sportanlässen künftig strafbar </b></p><p><b>Bestechung bei der Vergabe von Sportanlässen ist in der Schweiz künftig strafbar. Der Ständerat hat am Donnerstag die so genannte "Lex FIFA" unter Dach und Fach gebracht. Eine Ausnahme schuf das Parlament für Bagatellfälle.</b></p><p>Schmiergelder an Sportfunktionäre oder an Angestellte einer Firma: Solche Privatbestechung soll künftig besser strafrechtlich verfolgt werden können. Mit der Verhaftung hochrangiger FIFA-Funktionäre in Zürich erhielt die vom Parlament nun beschlossene Verschärfung des Korruptionsstrafrechts diesen Sommer zusätzlichen Zündstoff.</p><p>Der Bundesrat hatte die "Lex FIFA" zwar bereits im Frühling 2014 vorgelegt, den Weltfussballverband hatte er dabei aber bereits im Visier: Er begründete den Handlungsbedarf unter anderem mit den Kontroversen rund um die Vergaben der Fussball-Weltmeisterschaften nach Russland und Katar.</p><p>Die Bestechungsvorwürfe rund um die FIFA hätten die Lücken in der Gesetzgebung deutlich gezeigt, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga im Parlament. Schmiergeldzahlungen bei der Vergabe von Grossanlässen würden heute vom Korruptionsstrafrecht gar nicht erfasst. Die Bestechung Privater ist bisher nur strafbar, wenn sie zu Wettbewerbsverzerrungen im Sinne des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb führt.</p><p>Das hat das Parlament nun geändert. Konkret wird Privatbestechung als Straftatbestand im Strafgesetzbuch aufgenommen. Zudem gilt sie in schweren Fällen als Offizialdelikt; die Strafverfolger müssen diese also künftig von Amtes wegen verfolgen.</p><p></p><p>Von leichten und schweren Fällen</p><p>Der Bundesrat wollte eigentlich die Privatbestechung generell zum Offizialdelikt erklären, dem Parlament ging das jedoch zu weit. Die Mehrheit befand, in leichten Fällen solle der Betroffene entscheiden, ob er einen Strafantrag stelle oder nicht.</p><p>Justizministerin Sommaruga hatte vergeblich darauf hingewiesen, dass Bagatellfälle ohnehin von der Strafverfolgung ausgenommen seien. Beide Räte befürworteten eine Ausnahmeregelung, strittig war zunächst aber die Formulierung.</p><p>Der Ständerat schlug vor, dass Privatbestechung nur auf Antrag verfolgt wird, wenn keine öffentlichen Interessen verletzt oder gefährdet sind. Der Nationalrat hingegen sprach sich dafür aus, dass Privatbestechung in "leichten Fällen" nur auf Antrag verfolgt werden soll.</p><p>Der Ständerat schwenkte am Donnerstag in diesem Punkt stillschweigend auf die Linie des Nationalrats ein. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Welche Taten als "leichte Fälle" eingestuft werden, wird im Gesetz nicht geregelt. Laut Daniel Fässler (CVP/AI), der den Antrag für die Gesetzesänderung eingereicht hatte, könnten Fälle als leicht eingestuft werden, wenn die Deliktsumme höchstens wenige tausend Franken beträgt, die Sicherheit und Gesundheit von Dritten nicht betroffen ist und keine mehrfache Tatbegehung vorliegt.</p><p></p><p>Keine einzige Verurteilung</p><p>Abgesehen von dieser Änderung folgte das Parlament den Vorschlägen des Bundesrats. Auch die vorgeschlagene Ausweitung der Strafbarkeit für Amtsträger passierte das Parlament diskussionslos. Heute sind die Strafbestimmungen nur anwendbar, wenn der Vorteil dem Amtsträger selbst Nutzen bringt. Künftig sollen sie auch dann anwendbar sein, wenn der Vorteil der Bestechung eines Amtsträgers einem Dritten Nutzen bringt.</p><p>Grundsätzlicher Widerstand gegen die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts kam einzig von der SVP, die von einem "Alibi-Gesetz" sprach. Die anderen Parteien sahen Handlungsbedarf. Mehrere Redner verwiesen darauf, dass es seit der Einführung der heutigen Strafnorm 2006 noch zu keiner Verurteilung wegen Privatbestechung gekommen sei.</p><p></p><p>Problem noch nicht gelöst</p><p>Im Kampf gegen die Korruption ist es mit den nun beschlossenen Gesetzesänderungen aber noch nicht getan, wie Vertreter mehrerer Parteien betonten. Sie forderten zusätzlich einen besseren Schutz für Whistleblower - denn auch wenn Privatbestechung künftig ein Offizialdelikt ist, müssen die Behörden zunächst Wind bekommen von den illegalen Vorgängen.</p><p>Über den Schutz von Whistleblowern berät das Parlament in einer separaten Vorlage. Unabhängig davon läuft derzeit beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) ein Projekt zur Einrichtung einer Korruptionsmeldeplattform im Internet.</p>
Updated
09.04.2025 00:27

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