Pro Service public. Volksinitiative

Details

ID
20140038
Title
Pro Service public. Volksinitiative
Description
Botschaft vom 14. Mai 2014 zur Volksinitiative «Pro Service public»
InitialSituation
<p><b>Die von Konsumentenzeitschriften lancierte Initiative verlangt, dass bundesnahe Unternehmen wie die Post, die Swisscom und die SBB nicht nach möglichst hohen Gewinnen streben, sondern der Bevölkerung in erster Linie einen guten und bezahlbaren Service bieten. Der Bundesrat empfahl die Volksinitiative zur Ablehnung. Sie gebe vor, sich für die Anliegen der Kunden einzusetzen. Tatsächlich könnte sie jedoch eine Schwächung des Service public oder sogar Steuererhöhungen zur Folge haben.In der Bundesversammlung sprach sich kein einziges Ratsmitglied für die Annahme der Initiative aus. In den Schlussabstimmungen empfahl sie der Nationalrat mit 196 zu null und der Ständerat mit 43 zu null Stimmen zur Ablehnung.</b></p><p>Die Initiative "Pro Service public" fordert, dass der Bund bei der Grundversorgung nicht nach Gewinn strebt, auf die Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche verzichtet und keine fiskalischen Interessen verfolgt. Diese Grundsätze sollen auch für jene Unternehmen gelten, die im Bereich der Grundversorgung des Bundes einen gesetzlichen Auftrag haben oder vom Bund durch Mehrheitsbeteiligung direkt oder indirekt kontrolliert werden. Gemeint sind damit insbesondere die Post, die Swisscom und die SBB. Die Löhne und Honorare der Mitarbeitenden dieser Unternehmen sollen zudem nicht über jenen der Bundesverwaltung liegen.</p><p>Die Initianten begründen ihre Anliegen damit, dass die bundesnahen Unternehmen auf Kosten der Bevölkerung immer höhere Gewinne erzielen und gleichzeitig ihren Service abbauen würden. Die Initiative sorge dafür, dass ein guter und bezahlbarer Service public angeboten werde. Dem Bund soll untersagt werden, bei der Post und bei der Swisscom Gewinne abzuschöpfen, da dies indirekte Steuern seien. Zudem wird gefordert, dass die Manager der bundesnahen Betriebe künftig nicht mehr verdienen als Bundesräte.</p><p>Der Bundesrat interpretiert den Initiativtext so, dass in den bundesnahen Unternehmen Gewinne weiterhin zulässig sind, sofern sie etwa der Bildung von Reserven oder dem Ausgleich von Verlusten dienen und damit das Überleben des Unternehmens sicherstellen. Diese Vorgabe kann aus Sicht des Bundesrats jedoch Auswirkungen auf die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit der betroffenen Unternehmen haben.</p><p>Die Dividendenausschüttungen von Swisscom und Post an den Bund erachtet der Bundesrat nicht wie die Initianten als versteckte Steuern, sondern als angemessene Rendite auf dem Kapital, das der Bund in die Unternehmen investiert hat. Über die Verwendung der Gewinne der bundesnahen Unternehmen soll der Bund als Eigentümer entscheiden können. Würden die Gewinnausschüttungen gemäss der Initiative reduziert, müsste der Bund die fehlenden Einnahmen durch Steuererhöhungen oder einen Leistungsabbau auch beim Service public kompensieren.</p><p>Die Forderung der Initiative, wonach die Löhne und Honorare der Mitarbeitenden der bundesnahen Unternehmen nicht höher als beim Bund sein dürfen, würde nicht nur die Manager betreffen, sondern sämtliche Angestellten. Die Unternehmen müssten damit ihr Lohngefüge demjenigen des Bundes anpassen. Dies wäre schwierig umzusetzen und könnte sich teilweise negativ auf die Anstellungsbedingungen der Mitarbeitenden auswirken. Im Weiteren hätten die Sozialpartner weniger Spielraum für unternehmensspezifische Lösungen im Rahmen ihrer GAV-Verhandlungen.</p><p>Der Bundesrat stimmt dem Anliegen der Initianten zu, dass die Schweizer Bevölkerung einen guten und bezahlbaren Service public haben soll. Seiner Ansicht nach wird der Service public jedoch flächendeckend, zuverlässig und effizient erbracht. Die Versorgung aller Landesteile ist sichergestellt. Die bundesnahen Unternehmen sind gut positioniert, erbringen Dienstleistungen von hoher Qualität und sind bedeutende Arbeitgeber. Die Initiative würde zu einer deutlichen Beschneidung der heutigen unternehmerischen Freiheit der bundesnahen Unternehmen führen, die diesen mit der PTT- und Bahnreform in den Jahren 1998 und 1999 gewährt wurde. Ihre Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit wie auch ihre Innovationskraft wären tangiert. (Auszüge aus der Medienmitteilung des Bundesrates vom 14.05.2014)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 14. Mai 2014 zur Volksinitiative «Pro Service public»
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Pro Service public»
    Resolutions
    Date Council Text
    25.09.2014 2 Beschluss gemäss Entwurf
    14.09.2015 1 Zustimmung
    25.09.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    25.09.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Im <b>Ständerat</b> sprach sich niemand für eine Annahme der Volksinitiative aus. Kommissionssprecher René Imoberdorf (CE, VS) sagte, die Initiative würde einen starken Service public gefährden. Sie hätte Einnahmenverluste von 940 Millionen Franken für den Bund und von 280 Millionen Franken für die Kantone zur Folge. Das könnte nur mit Steuererhöhungen kompensiert werden, oder man würde einen Leistungsabbau in Kauf nehmen müssen. </p><p>Vor der Debatte über die Volksinitiative hatte sich der Ständerat für eine neue Verfassungsbestimmung zur Grundversorgung ausgesprochen (Geschäft <a href="http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20130036">13.036</a>). Diese hätte als indirekter Gegenvorschlag betrachtet werden können. Der Nationalrat lehnte diese Vorlage jedoch mit zweimaligem Nichteintreten ab.</p><p>Auch im <b>Nationalrat</b> votierte niemand für die Volksinitiative "Pro Service public". Die Initiative würde einen Rückschritt bedeuten, einen Schritt weg vom Markt, erklärte Kommissionssprecher Kurt Fluri (RL, SO). Die Konsequenz dieser Initiative wäre per saldo die Verschlechterung des Service public, also das Gegenteil dessen, was im Titel der Initiative stehe. Der Initiativtext sei unscharf gehalten; so sei unklar, was "Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche" oder "im Bereich der Grundversorgung strebt der Bund nicht nach Gewinn" bedeute.</p><p>Viele Rednerinnen und Redner äusserten ihre Sympathie für den Titel der Initiative, "Pro Service public". Doch dies sei eine Mogelpackung, sagte Matthias Aebischer (S, BE). Noch selten habe eine Initiative einen Titel getragen, der so unverfroren das Gegenteil dessen verspreche, was die Initiative grundsätzlich fordere. Einzig die Kritik an den hohen Spitzenlöhnen in den bundesnahen Betrieben sei berechtigt, meinten Sprecher der Linken. Dies sah die bürgerliche Seite anders. Gemäss Verena Herzog (V, TG) müssen im Markt stehende Unternehmen wettbewerbsfähige Löhne zahlen können. Auch bräuchten sie Gewinne für Investitionen, damit sie Leistungen effizient und marktgerecht erbringen können.</p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit der ablehnenden Abstimmungsempfehlung im Ständerat mit 43 zu null und im Nationalrat mit 196 zu null Stimmen angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 mit 67,6 Prozent Nein-Stimmen und von 20 Kantonen und 6 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:17

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