Sperrung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen. Bundesgesetz

Details

ID
20140039
Title
Sperrung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen. Bundesgesetz
Description
Botschaft vom 21. Mai 2014 zum Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.05.2014</b></p><p><b>Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Sperrung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen</b></p><p><b>Der Bundesrat hat heute die Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Sperrung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG) verabschiedet. Der Gesetzesentwurf übernimmt bereits bestehende gesetzliche Grundlagen sowie die bisherige Praxis und regelt sie in einem einzigen Erlass. Parallel zu den Gesetzgebungsarbeiten hat der Bundesrat seine Bemühungen intensiviert, die internationale Zusammenarbeit zur Rückführung von Potentatengeldern effizienter zu gestalten.</b></p><p>Im Zusammenhang mit den Ereignissen des Arabischen Frühlings erliess der Bundesrat Anfang 2011 mehrere direkt auf die Bundesverfassung gestützte Vermögenssperren gegen politisch exponierte Personen. Im März 2011 nahmen die Eidgenössischen Räte eine Motion an, die den Bundesrat verpflichtet, für derartige Vermögenssperren eine formelle gesetzliche Grundlage zu schaffen. Der Bundesrat erteilte daraufhin dem EDA den Auftrag zur Erarbeitung einer entsprechenden Vorlage. Im Mai 2013 wurde die Vernehmlassung zum Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Sperrung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (SRVG) eröffnet.Der Gesetzesentwurf regelt die Sperrung, Einziehung und Rückerstattung von Potentatengeldern umfassend und bildet damit die bisherige Praxis der Schweiz in diesem Bereich ab. Er findet Anwendung in Fällen, in denen sich führende Persönlichkeiten unrechtmässig bereichern, indem sie sich durch Korruption oder andere Verbrechen Vermögenswerte aneignen und auf ausländischen Finanzplätzen beiseite schaffen. Der Entwurf enthält Bestimmungen zur vorsorglichen Sperrung von Vermögenswerten von politisch exponierten Personen zu Sicherungszwecken. Er hält fest, unter welchen Voraussetzungen Potentatengelder im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens gerichtlich eingezogen werden können, und nach welchen Grundsätzen eingezogene Vermögenswerte an die Herkunftsstaaten zurückgeführt werden. Schliesslich sieht der Entwurf auch die Möglichkeit gezielter Massnahmen vor, um den Herkunftsstaat in seinen Bemühungen um Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte zu unterstützen. Zudem verankert der Entwurf zwei Weiterentwicklungen der Praxis, um konkreten Erfahrungen Rechnung zu tragen. Der Gesetzesentwurf wurde in verschiedenen Punkten erheblich überarbeitet, um den Rückmeldungen aus der Vernehmlassung Rechnung zu tragen. Dies betrifft insbesondere die Umsetzung der Meldepflicht betreffend gesperrte Vermögenswerte (Schaffung eines sogenannten "Guichet Unique" bei der Meldestelle für die Geldwäscherei MROS) sowie die Informationsweitergabe ans Ausland. Mit dem SRVG wird neu eine formell-gesetzliche Grundlage für den Umgang des Bundesrats mit Potentatengelderfällen geschaffen. Das Gesetz stärkt die demokratische Legitimation der Politik des Bundesrats auf diesem Gebiet. Der neue Erlass zählt auf, welche Voraussetzungen für die Anordnung einer Vermögenssperrung erfüllt sein müssen, und kommt damit Forderungen aus dem Parlament und von weiteren Kreisen nach. Das Gesetz erhöht die Rechtssicherheit und die Transparenz des staatlichen Handelns. Nachdem die auf die Verfassung gestützten Vermögenssperrungen gegen Personen aus dem Umfeld der gestürzten Präsidenten Ben Ali (Tunesien) und Mubarak (Ägypten) im Januar 2014 verlängert wurden, ist der Bundesrat gemäss geltendem Recht verpflichtet, die Botschaft zum SRVG noch vor der Sommerpause an die Eidgenössischen Räte zu überweisen.Parallel zu den Gesetzgebungsarbeiten hat der Bundesrat seine Bemühungen zugunsten einer verbesserten internationalen Koordination in Potentatengelderfällen intensiviert. Die Schweiz hat auf diesem Gebiet im Verlauf der vergangenen 25 Jahre viel Erfahrung gesammelt. Diesen Vorteil will sie nutzen, um künftige Standards der Zusammenarbeit unter Finanzplätzen auf dem Gebiet der Rückgabe von Potentatengeldern mitzugestalten und die Arbeit effizienter zu gestalten. Sie stützt sich dabei auf zwei UNO-Mandate aus dem Jahr 2013, die massgeblich auf ihre Anregung zurückgehen. Erste Leitlinien wurden im Rahmen eines internationalen Expertenseminars entwickelt, das die Schweiz zusammen mit ihren Partnern des International Centre for Asset Recovery (ICAR) sowie der Stolen Asset Recovery (StAR) Initiative der Weltbank vom 26. - 28. Januar 2014 in Lausanne durchgeführt hat. Der Bundesrat hat neben dem Gesetz auch eine Strategie der Schweiz zur Sperrung, Einziehung und Rückführung von Potentatengeldern ("Asset Recovery") gutgeheissen. Sie richtet sich an die mit Potentatengeldern befassten Verwaltungsstellen und dient der optimalen Koordination der Schweizer Behörden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 21. Mai 2014 zum Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG)
    Resolutions
    Date Council Text
    10.06.2015 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    24.09.2015 2 Abweichung
    30.11.2015 1 Zustimmung
    18.12.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.12.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Ständerat, 24.09.2015</b></p><p><b>Ständerat will keine Verjährung bei Potentatengeldern </b></p><p><b>(sda) Die Schweiz soll illegale Gelder auch dann einziehen dürfen, wenn die Straftaten eines gestürzten Machthabers verjährt sind. Der Ständerat hat einen umstrittenen Vorschlag des Nationalrates aus dem Potentatengeldergesetz gekippt. Auch sonst will er keine Abschwächung.</b></p><p>Nach dem Willen des Nationalrates soll die Schweiz unrechtmässig erworbene Vermögenswerte nur dann einziehen dürfen, wenn die Straftaten der Potentaten nicht verjährt sind. Die Mehrheit hatte mit rechtsstaatlichen Prinzipien argumentiert.</p><p>Das sieht der Ständerat anders. Oppositionslos strich er am Donnerstag den Passus aus dem Gesetz. Der Bund müsste unter Umständen illegale Gelder an Potentaten zurückgeben, weil die Verfahren so langwierig seien, befand die Mehrheit.</p><p>Für den Bundesrat ist es das Kernstück des Gesetzes. Dieses erlaubt es, Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht zu erheben, um gesperrte Vermögenswerte einzuziehen. Davon seien nur die Gelder, aber nicht die Straftaten der Potentaten betroffen. "Die Verjährung findet deshalb keine Anwendung", erklärte Bundesrat Didier Burkhalter.</p><p>Grundsätzliche Kritik äusserte Thomas Minder (SVP/SH). Die Vorlage sei mutlos, weil sie nur einen Teil des Problems löse. "Viel wichtiger wäre es, wenn die Gelder gar nicht erst in die Schweiz kommen." Am Ende stimmte er aber der Vorlage zu.</p><p></p><p>Kohärentes Gesetz</p><p>Es ist nicht die einzige Änderung des Nationalrates, die im Ständerat durchfiel. Weiter fassen will die kleine Kammer das Gesetz auch bei der Definition von Personen, die ausländischen politisch exponierten Personen nahestehen. Darunter sollen beteiligte Personen fallen.</p><p>Der Nationalrat wollte den Kreis auf nahestehende beteiligte Personen beschränken, die erkennbar dazu Hilfe leisteten, unrechtmässig erworbene Vermögensdelikte dieser Personen zu halten.</p><p>Der Ständerat blieb damit auf der Linie des Bundesrates. Kommissionssprecher Felix Gutzwiller (FDP/ZH) argumentierte, die Formulierung des Nationalrates sei unklar und weiche von der gängigen Definition ab, wie sie bereits im Gesetz gegen Geldwäscherei geregelt ist. "Wir brauchen in der Gesetzgebung eine gewisse Kohärenz", betonte auch Bundesrat Burkhalter.</p><p></p><p>Informationsübermittlung umstritten</p><p>Keine Differenz zwischen den Räten gibt es bei der Frage, in welchem Mass und in welcher Form Informationen an den Herkunftsstaat übermittelt werden sollen. Die Lieferung von Bankdaten soll ausdrücklich verboten werden, wenn die staatlichen Strukturen im Herkunftsland versagen oder die Übermittlung eine Gefahr für das Leben der betroffenen Personen darstellt.</p><p>Damit schränkt das Parlament eine Neuerung des Gesetzesentwurfes des Bundesrates ein. Dieser hatte vorgeschlagen, dass der Bund Bankinformationen schon vor einem Rechtshilfegesuch an den Herkunftsstaat übermitteln darf. Aus seiner Sicht kann damit ein Verfahren beschleunigt werden oder unter Umständen erst ins Rollen kommen.</p><p></p><p>Hafen für Despotengelder</p><p>Das neue Gesetz fasst im Wesentlichen die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und die vom Bundesrat gestützt auf seine aussenpolitische Kompetenz angewendete Praxis in einem Erlass zusammen. In den letzten 15 Jahren konnte die Schweiz so rund 1,8 Milliarden Franken an die Herkunftsstaaten zurückerstatten.</p><p>Lange Zeit galt die Schweiz als sicherer Hafen für die gehorteten Millionen ausländischer Kleptokraten. Weil darunter der Ruf des Landes und der Banken litt, haben die Schweizer Behörden die Schraube in den letzten Jahren angezogen. Neue Aktualität erhielt das Thema durch den Arabischen Frühling 2011.</p><p>Als nächstes ist nun wieder der Nationalrat am Zug.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 30.11.2015</b></p><p><b>Potentatengelder - Parlament verabschiedet Potentatengeldergesetz </b></p><p><b>(sda) Die Schweiz soll illegale Gelder auch dann einziehen dürfen, wenn die Straftaten eines gestürzten Machthabers verjährt sind. Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat in der zweiten Beratung diesem Vorschlag des Bundesrats zugestimmt.</b></p><p>Die grosse Kammer bereinigte am Montag diese und eine zweite verbliebene Differenz zum Ständerat und folgte damit ihrer vorberatenden Rechtskommission. Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung.</p><p></p><p>Verjährung gefährdet Gesetz</p><p>Bei der Frage der Verjährung folgte der Nationalrat mit 120 zu 62 Stimmen dem Vorschlag des Ständerats. Alle Parteien mit Ausnahme der SVP stimmte gegen eine Verjährung.</p><p>Diese hatte beantragt, am ersten Beschluss des Nationalrats vom vergangenen Juni festzuhalten. Demnach hätte die Schweiz unrechtmässig erworbene Vermögenswerte nur dann einziehen dürfen, wenn die Straftaten der Potentaten nicht verjährt sind. "Nur so bleiben wir auf dem Weg des Rechtsstaats", sagte Pirmin Schwander (SVP/SZ).</p><p>Die anderen Parteien liessen sich jedoch vom Argument von Ständerat und Bundesrat überzeugen, wonach der Bund bei einer Verjährung unter Umständen illegale Gelder an Potentaten zurückgeben müsste, weil die Verfahren so langwierig seien.</p><p>"Die Verjährung darf nicht dazu führen, dass das Ziel eines Gesetzes ernsthaft gefährdet wird", sagte Karl Vogler (CVP/OW). Beim vorliegenden Gesetz sei aber genau dies der Fall.</p><p></p><p>Schwieriger Nachweis einer Beteiligung</p><p>Während der Nationalrat in der Sommersession die Definition von Personen, die ausländischen politisch exponierten Personen nahestehen, noch abschwächen wollte, ist er nun auch in diesem Punkt der kleinen Kammer gefolgt - mit 117 zu 61 Stimmen.</p><p>Wie in der vorberatenden Kommission wollte nur noch die SVP den Kreis auf "nahestehende beteiligte Personen" beschränken, die erkennbar dazu Hilfe leisteten, unrechtmässig erworbene Vermögensdelikte dieser Personen zu halten.</p><p>Der Zusatz "beteiligte" fällt nun aber weg. Die Mehrheit argumentierte, mit dem Zusatz sei die Formulierung unklar und weiche von der gängigen Definition ab, wie sie bereits im Gesetz gegen Geldwäscherei geregelt ist.</p><p>"Das Adjektiv würde nicht anderes heissen als jahrelange Prozesse darum, ob X oder Y beteiligt ist oder nicht", sagte Margret Kiener Nellen (SP/BE). Eine Beteiligung sei schwierig nachzuweisen, lautete auch der Tenor bei Vertretern der Grünen, CVP, GLP und BDP.</p><p></p><p>Klare Regeln</p><p>Damit wird das Potentatengeldergesetz praktisch so verabschiedet, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat. Dieses erlaubt es, Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht zu erheben, um gesperrte Vermögenswerte einzuziehen.</p><p>Die Lieferung von Bankdaten soll ausdrücklich verboten werden, wenn die staatlichen Strukturen im Herkunftsland versagen oder die Übermittlung eine Gefahr für das Leben der betroffenen Personen darstellt.</p><p>Damit schränkt das Parlament eine Neuerung des Gesetzesentwurfes des Bundesrats ein. Dieser hatte vorgeschlagen, dass der Bund Bankinformationen schon vor einem Rechtshilfegesuch an den Herkunftsstaat übermitteln darf. Aus seiner Sicht kann damit ein Verfahren beschleunigt werden oder unter Umständen erst ins Rollen kommen.</p>
Updated
09.04.2025 00:32

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