Exportrisikoversicherungsgesetz (SERVG). Änderung

Details

ID
20140040
Title
Exportrisikoversicherungsgesetz (SERVG). Änderung
Description
Botschaft vom 21. Mai 2014 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (Exportrisikoversicherungsgesetz, SERVG)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.05.2014</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Exportrisikoversicherungsgesetz</b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 21. Mai 2014 die Botschaft zum teilrevidierten Exportrisikoversicherungsgesetz (SERVG) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Ziel der Vorlage ist es, dass die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) auch in Zukunft bedürfnisgerechte und wettbewerbsfähige Dienstleistungen anbieten kann. Schweizer Unternehmen sollen ihre Exportgeschäfte zu vergleichbaren Bedingungen wie ausländische Mitbewerber finanzieren und absichern können. Die Massnahmen werden vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen.</b></p><p>Die Schweiz hat traditionell eine international stark vernetzte Volkswirtschaft. Mit der Globalisierung ist der Exportanteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) zwischen 2004 und 2013 von 45 auf rund 52 Prozent angewachsen. Die SERV ist ein integraler Bestandteil der Standortfaktoren der Schweiz. Sie unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Exporteure und trägt zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen bei. </p><p>Angesichts des Strukturwandels in der Finanzbranche gewinnen die Finanzierungsmöglichkeiten und -kosten im verschärften internationalen Wettbewerb erheblich an Bedeutung. Der Strukturwandel im Finanzbereich, die zunehmende Regulierung der Finanzdienstleister und die als Antwort darauf entstehenden neuen Deckungsangebote der konkurrierenden Exportkreditagenturen erfordern eine regelmässige Überprüfung des Deckungsangebots der SERV.</p><p>Im Einzelnen erfordert die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der SERV die folgenden Massnahmen, welche über eine Teilrevision des SERV-Gesetzes (SERVG) und durch Anpassungen der SERV-Verordnung (SERV-V) erreicht werden sollen:</p><p>- Das Angebot der SERV soll dauerhaft mit der Fabrikationskreditversicherung, der Bondgarantie und der Refinanzierungsgarantie ergänzt werden. Diese drei Instrumente tragen zur Liquiditätsverbesserung der Exporteure bei. Dadurch soll der schweizerischen Exportwirtschaft ermöglicht werden, im Wettbewerb mit der ausländischen Konkurrenz bestehende Benachteiligungen zu verringern.</p><p>- Gleichzeitig soll die Gelegenheit genutzt werden, weitere Verbesserungen vorzunehmen, welche aufgrund der mehr als siebenjährigen Erfahrung der SERV und ihrer Versicherungsnehmer als zweckdienlich erscheinen. Dazu gehören Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Abschluss von privatrechtlichen Rückversicherungsverträgen und der künftige Abschluss von Versicherungen in der Regel durch Verfügungen<b></b>statt wie bisher durch öffentlich-rechtliche Verträge.</p><p>- Mit der Teilrevision der SERV-V sollen die Anforderungen an den schweizerischen Wertschöpfungsanteil als Voraussetzung für die Gewährung einer Versicherung durch die SERV systematisiert werden. Ferner soll die Benachteiligung kleinerer Exportgeschäfte beseitigt werden, indem der maximale Deckungssatz für Delkredererisiken bei ungesicherten Lieferantenkrediten mit privaten Schuldnern dauerhaft von 85 auf 95 Prozent erhöht wird.</p><p>Die SERV misst der Nachhaltigkeit inkl. Menschenrechte grosse Bedeutung zu, was in einem separaten Kapitel zur Nachhaltigkeit in der Botschaft im Detail erläutert wird. Im Rahmen der Änderung der SERV-V ist vorgesehen, die Menschenrechte explizit zu erwähnen.</p><p>Die vorgeschlagenen Massnahmen sind Teil der Standortförderungspolitik des Bundes. Diesbezüglich wird dem Bundesrat im Frühjahr 2015 eine neue Botschaft 2016-19 vorgelegt. Die mit dem vorliegenden Antrag unterbreiteten Massnahmen werden vorgezogen, um den wirtschaftlichen Akteuren Planungs- und Rechtssicherheit zu gewährleisten.</p><p>Die SERV verfügt über das erforderliche Kapital, um das Versicherungs- und Garantiegeschäft selbständig und auf eigene Rechnung zu führen. Aufgrund der vorgeschlagenen Neuregelungen wird mit keiner nennenswerten Ausweitung des SERV-Geschäftsvolumens gerechnet. Somit bleiben die finanziellen Auswirkungen auf die SERV gering und gefährden ihr finanzielles Gleichgewicht nicht. Für den Bund entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 21. Mai 2014 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (Exportrisikoversicherungsgesetz, SERVG)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (Exportrisikoversicherungsgesetz, SERVG)
    Resolutions
    Date Council Text
    18.09.2014 1 Beschluss gemäss Entwurf
    04.12.2014 2 Zustimmung
    12.12.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    12.12.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 18.09.2014</b></p><p><b>Nationalrat will Exportrisikoversicherung stärken </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat will die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) stärken. Er hat am Donnerstag als Erstrat einstimmig eine Gesetzesänderung gutgeheissen, von der vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren sollen.</b></p><p>Mit der Revision sollen die Versicherungen der SERV dauerhaft um die Fabrikationskreditversicherung, die Bondgarantie und die Refinanzierungsgarantie ergänzt werden. Die Instrumente waren 2009 im Rahmen der Stabilisierungsmassnahmen vorübergehend eingeführt worden. Sie sollen zu einer besseren Liquidität bei den Exporteuren führen.</p><p>Die drei Instrumente hätten sich auf dem Markt bewährt, sagte Kommissionssprecher Corrado Pardini (SP/BE). Sie entsprächen den echten Bedürfnissen der Exportwirtschaft und stärkten deren internationale Wettbewerbsfähigkeit. Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann betonte, auch im Ausland gehörten diese drei Instrumente zum Standard.</p><p></p><p>Keine Opposition</p><p>Im Nationalrat wurde die Vorlage durchs Band begrüsst: Alle Fraktionen sprachen sich dafür aus, dass die drei Instrumente ins permanente Angebot aufgenommen werden sollen.</p><p>Unbestritten waren auch weiter Änderungen, die der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Unter anderem soll die Ausnahmeklausel bei Exportgeschäften mit einem geringen Schweizer Wertschöpfungsanteil neu gestaltet werden. Zudem soll der maximale Deckungssatz bei der Lieferantenkreditversicherung von 85 auf 95 Prozent erhöht werden.</p><p>Der Rat trat stillschweigend auf die Vorlage ein und stimmte dieser mit 181 zu 0 Stimmen zu. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 04.12.2014</b></p><p><b>Parlament stärkt Exportrisikoversicherung </b></p><p><b>(sda) Der Ständerat will die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) stärken. Er hat am Donnerstag als Zweitrat eine Gesetzesänderung gutgeheissen, von der vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren.</b></p><p>Mit der Revision sollen die Versicherungen der SERV dauerhaft um die Fabrikationskreditversicherung, die Bondgarantie und die Refinanzierungsgarantie ergänzt werden. Die Instrumente waren 2009 im Rahmen der Stabilisierungsmassnahmen vorübergehend eingeführt worden. Sie sollen zu einer besseren Liquidität bei den Exporteuren führen.</p><p>Die drei Instrumente hätten sich auf dem Markt bewährt, sagte Kommissionssprecherin Anita Fetz (SP/BS). Sie entsprächen den echten Bedürfnissen der Exportwirtschaft und stärkten deren internationale Wettbewerbsfähigkeit. Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann betonte, auch im Ausland gehörten diese drei Instrumente zum Standard. Deren definitive Einführung sei ein Beitrag, um die Industrialisierung der Schweiz zu erhalten.</p><p>Keine Opposition</p><p>Wie im Nationalrat wurde die Aufnahme der drei Instrumente ins permanente Angebot der SERV auch vom Ständerat einstimmig gutgeheissen. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Auf Verordnungsstufe will der Bundesrat weitere Anpassungen machen: Unter anderem soll die Ausnahmeklausel bei Exportgeschäften mit einem geringen Schweizer Wertschöpfungsanteil neu gestaltet werden. Zudem soll der maximale Deckungssatz bei der Lieferantenkreditversicherung von 85 auf 95 Prozent erhöht werden.</p><p>Die SERV dient dazu, Unternehmen die Teilnahme am internationalen Wettbewerb zu erleichtern. Sie arbeitet eigenwirtschaftlich und bietet ihre Deckungen nur im nicht marktfähigen Bereich an.</p><p>In den vergangenen Jahren ist die Nachfrage nach Absicherungen für Exportgeschäfte stark gewachsen. Die Summe der von der SERV ausgestellten Versicherungspolicen und grundsätzlichen Versicherungszusagen ist um fast einen Drittel auf 6,4 Milliarden Franken gestiegen. Davon profitieren vor allem kleine und mittlere Unternehmen.</p>
Updated
14.11.2025 08:18

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