Bundesgesetz über den Wald. Änderung
Details
- ID
- 20140046
- Title
- Bundesgesetz über den Wald. Änderung
- Description
- Botschaft vom 21. Mai 2014 zur Änderung des Bundesgesetzes über den Wald
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.05.2014</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Ergänzung des Waldgesetzes</b></p><p>Künftig soll es besser möglich sein, den Wald vor Schadorganismen zu schützen, ihn an den Klimawandel anzupassen und die Holznutzung zu fördern. Der Bundesrat will deshalb das Waldgesetz entsprechend ergänzen. Er hat heute die Botschaft dazu an das Parlament verabschiedet.</p><p>Das bestehende Waldgesetz hat sich im Grundsatz bewährt. Trotzdem sind punktuelle Anpassungen nötig. Die Richtung dieser Ergänzungen gibt die "Waldpolitik 2020" vor, die der Bundesrat 2011 genehmigt hat. Vier Ziele darin machen Anpassungen im Waldgesetz nötig. Es handelt sich dabei um Herausforderungen beim Schutz des Waldes vor Schadorganismen sowie bei der Vorsorge im Hinblick auf den Klimawandel. Zudem soll mehr Holz genutzt und die Leistungsfähigkeit der Waldwirtschaft gestärkt werden. Der Bundesrat hat am 21. Mai 2014 die Botschaft zur Ergänzung des Waldgesetzes zu Handen des Parlaments verabschiedet.</p><p></p><p>Waldschäden auch ausserhalb des Schutzwaldes verhüten und beheben</p><p>Schadorganismen wie der eingeschleppte Asiatische Laubholzbockkäfer können grosse Schäden an Bäumen anrichten und die Funktionen des Waldes gefährden. Mit der Zunahme des internationalen Warenverkehrs gelangen vermehrt solche Organismen in die Schweiz. Bisher konnte der Bund den Kantonen nur im Schutzwald Massnahmen gegen Waldschäden abgelten. Neu soll das Waldgesetz so ergänzt werden, dass der Bund auch ausserhalb des Schutzwaldes Massnahmen ergreifen und unterstützen kann. Dadurch sollen Schäden durch Schadorganismen und Naturereignisse verhütet oder behoben werden.</p><p></p><p>Anpassung an den Klimawandel</p><p>Der Wald kann durch die Klimaänderung gefährdet werden. Es muss damit gerechnet werden, dass neben steigenden mittleren Temperaturen auch Extremereignisse wie Trockenperioden oder Stürme häufiger auftreten. Gefahren wie Waldbrände oder der Befall durch Schadinsekten dürften zunehmen. Die veränderten Standortbedingungen könnten zu einer Gefährdung der Waldfunktionen führen. Darum soll eine gezielte Jungwaldpflege oder die Förderung der Verjüngung (z. B. in instabilen Schutzwäldern) die Waldbestände für die erwarteten Klimaänderungen fit machen. Mit der vorliegenden Anpassung des Waldgesetzes ist vorgesehen, dass Bund und Kantone entsprechende Massnahmen finanziell unterstützen können. Auf Bundesebene ergibt sich daraus ein Mehrbedarf von jährlich 20 Millionen Franken, die Hälfte davon im Schutzwald.</p><p>Die rechtliche Basis im Waldgesetz soll ein neuer Artikel zum Klimawandel sein. Zudem soll dieser Aspekt in den Förderbestimmungen zur naturnahen Waldbewirtschaftung aufgenommen werden.</p><p></p><p>Holznutzung stärken durch Holzförderung</p><p>Im Schweizer Wald wird seit Jahrzehnten weniger Holz genutzt als nachwächst. Eine stärkere Nutzung ist erwünscht, da Holz insbesondere als Baustoff hervorragende Eigenschaften aufweist, seine Verwendung CO2 speichert und es gleichzeitig energieintensive Baumaterialien wie Stahl oder Beton ersetzen kann. Als Rohstoff für die Wärme- und Stromproduktion ist Holz im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen CO2-neutral. </p><p>Das Waldgesetz soll neu mit einem Abschnitt zur Holzförderung ergänzt werden. Der Bund schafft so eine bessere Grundlage, um Absatz und Verwertung von nachhaltig produziertem Holz zu fördern.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 21. Mai 2014 zur Änderung des Bundesgesetzes über den Wald
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG)
- Resolutions
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Date Council Text 09.03.2015 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 16.09.2015 1 Abweichung 03.12.2015 2 Abweichung 02.03.2016 1 Abweichung 09.03.2016 2 Abweichung 14.03.2016 1 Abweichung 16.03.2016 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 17.03.2016 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz 18.03.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung 18.03.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Ständerat, 03.12.2015</b></p><p><b>Ständerat will nachhaltig produziertes Holz in Bundesbauten </b></p><p><b>(sda) Baut oder verwendet der Bund Holz, muss er nach Möglichkeit die Verwendung von nachhaltig produziertem Holz fördern. Dieser Meinung ist der Ständerat. Demgegenüber will der Nationalrat, dass in öffentlichen Bauten und subventionierten Bauten Schweizer Holz verwendet wird.</b></p><p>Der Ständerat folgte bei der Beratung des geänderten Waldgesetzes am Donnerstag der Mehrheit seiner Umweltkommission (UREK). Er schuf mit 23 zu 20 Stimmen diese Differenz zum Nationalrat.</p><p>Mit der Fassung der Kommissionsmehrheit würden kantonale und kommunale Bauten nicht erfasst, sagte UREK-Präsident Ivo Bischofberger (CVP/AI). Auch werde das Diskriminierungsverbot im WTO-Recht so nicht tangiert.</p><p>Eine Minderheit wollte den Passus streichen. Man sei auf gutem Weg, die Unterstützung von Schweizer Holz im Beschaffungsrecht zu regeln, sagte Sprecher Roland Eberle (SVP/TG). Zudem stünden der Aufwand für die Umsetzung der Bestimmung in keinem Verhältnis zum Nutzen.</p><p></p><p>Kein Geld vom Bund für Erschliessung</p><p>Auf die vom Nationalrat aus Rücksicht auf die Holzbranche ins Gesetz eingefügte Absatzförderung für Schweizer Holz will der Ständerat verzichten. Auch will der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat nicht, dass der Bund Finanzhilfen leistet für die Erschliessung ausserhalb von Schutzwäldern.</p><p>Eine Minderheit meldete ordnungs- und finanzpolitische Bedenken an und drang mit ihrem Antrag durch. Es würden eine neue Verbundaufgabe und ein neuer Subventionstatbestand beim Bund geschaffen, und das nur, weil die Kantone sich scheinbar um die Aufgabe gedrückt oder anderes priorisiert hätten, sagte Werner Hösli (SVP/GL).</p><p>"Es ist falsch, hier Geldquellen zu erschliessen für die Kantone", warnte auch Eberle. Er und auch Anita Fetz (SP/BS) erinnerten an die Aufgabenteilung (NFA). "Es kann nicht sein, dass wir durch die Hintertüre peu à peu wieder Verbundaufgaben einführen", sagte Fetz.</p><p></p><p>Nicht einig bei Ausbildungspflicht</p><p>Auch Bundesrätin Doris Leuthard plädierte für die Minderheit. "Erschliessungsstrassen ausserhalb vom Schutzwald sind Sache der Kantone", stellte sie fest. Es gehe um 8 Millionen Franken, die die Kantone aufzubringen hätten.</p><p>Nicht einig sind sich die Kammern auch bei der Arbeitssicherheit: Bundesrat und Ständerat wollen, dass Holzschlagunternehmen nachweisen müssen, dass ihre eingesetzten Arbeitskräfte eine vom Bund anerkannte Ausbildung haben.</p><p>Der Ständerat möchte fünf Jahre Übergangszeit gewähren, bis die Anforderung gilt. Die Ausbildungspflicht gilt auch Armeeangehörige, Zivilschützer und Zivildienstleistende, die beispielsweise nach Stürmen in Wäldern aufräumen, wie Bischofberger ausführte. Der Nationalrat lehnt diese Ausbildungspflicht ab.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 02.03.2016</b></p><p><b>Nationalrat pocht auf Förderung von Schweizer Holz </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat möchte der Holzbranche unter die Arme greifen. Der Bund soll den Absatz von Schweizer Holz fördern und bei den eigenen Bauten mit gutem Beispiel vorangehen. Mit diesen Forderungen geht der Nationalrat auf Konfrontationskurs mit dem Ständerat.</b></p><p>Der Nationalrat blieb am Mittwoch bei der zweiten Beratung über das Waldgesetz in allen strittigen Punkten hart. Er sprach sich mit 118 zu 71 Stimmen erneut deutlich für eine Absatzförderung für Schweizer Holz aus und stellte sich damit gegen Bundesrat und Ständerat.</p><p>Diese möchten den Bund lediglich verpflichten, den Absatz von nachhaltig produziertem Holz - egal welcher Herkunft - zu fördern. Bundesrätin Doris Leuthard verwies vergeblich darauf, dass es sich dabei sowieso um Schweizer Holz handle.</p><p>Im Gesetz explizit von Schweizer Holz zu sprechen, schaffe aber Probleme, da es WTO-Recht tangiere. Klüger sei daher, Schweizer Holz zu fördern, dies aber nicht direkt ins Gesetz zu schreiben.</p><p>Davon wollte eine bunte Mehrheit im Nationalrat jedoch nichts wissen. Mehrere Redner verwiesen auf die schwierige Situation der Waldwirtschaft. Der "katastrophalen" Situation auf dem Holzmarkt müsse Rechnung getragen werden, sagte Erich von Siebenthal (SVP/BE). Bastien Girod (Grüne/ZH) betonte, Schweizer Holz sei wegen der kurzen Transportdistanzen ökologisch sinnvoll.</p><p></p><p>Bund mit Vorbildfunktion</p><p>Nach Ansicht des Nationalrats soll der Bund zudem mit gutem Beispiel vorangehen und bei Bauten und Anlagen, die von ihm finanziert werden, soweit möglich Schweizer Holz verwenden. Das sei "falsch verstandene Swissness", kritisierte Christian Wasserfallen (FDP/BE).</p><p>Eine Minderheit um Wasserfallen machte sich für die Version des Ständerats stark. Dieser will den Bund auch hier lediglich verpflichten, nachhaltig produziertes Holz einzusetzen. Diese Version unterlag jedoch mit 104 zu 84 Stimmen.</p><p>Nur ein Stück weit gab der Nationalrat in diesem Punkt nach: Er sah davon ab, auch Gemeinden und Kantone in die Pflicht zu nehmen. Ein entsprechender Antrag des Berners von Siebenthal scheiterte deutlich.</p><p></p><p>Subventionen für Waldstrassen</p><p>Hart blieb der Nationalrat bei den Bundesgeldern für Strassen. Er fordert, dass der Bund den Neubau und die Sanierung von Strassen künftig auch ausserhalb des Schutzwaldes finanziell unterstützen soll. Bundesrätin Leuthard warnte vergeblich davor, eine neue Subvention einzuführen.</p><p>Nicht einig sind sich die Kammern weiterhin auch bei der Arbeitssicherheit: Bundesrat und Ständerat wollen, dass Holzschlagunternehmen nachweisen müssen, dass ihre eingesetzten Arbeitskräfte eine vom Bund anerkannte Ausbildung haben. Der Nationalrat lehnte dies erneut ab.</p><p>Die Mehrheit war der Ansicht, die Ausbildung sei bereits genügend geregelt. Auch das Argument der Sicherheit vermochte die Mehrheit nicht zu überzeugen. Gemäss Unfallstatistik der SUVA ereignen sich bei den registrierten Forstbetrieben jährlich rund 300 Unfälle pro 1000 Vollbeschäftigte, wie Leuthard sagte.</p><p>Mit den übrigen Änderungen am Waldgesetz haben sich beide Kammern bereits einverstanden erklärt. Die Anpassungen sind in den Augen des Bundesrats nötig, damit der Wald seine Funktion auch in Zukunft erfüllen kann. Neu soll der Bund unter anderem auch ausserhalb des Schutzwaldes Massnahmen gegen Waldschäden ergreifen und unterstützen können.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 09.03.2016</b></p><p><b>Ständerat stellt sich erneut gegen Förderung von Schweizer Holz </b></p><p><b>(sda) Das neue Waldgesetz spaltet National- und Ständerat. Zankapfel sind die Fördermassnahmen für die Schweizer Holzbranche, welche der Nationalrat im Gesetz verankern möchte. Der Ständerat lehnte diese auch bei der dritten Beratung ab.</b></p><p>Kein einziger Ständerat unterstützte am Mittwoch die vom Nationalrat befürwortete Absatzförderung für Schweizer Holz. Der Ständerat möchte den Bund lediglich verpflichten, den Absatz von nachhaltig produziertem Holz zu fördern - egal welcher Herkunft.</p><p>Auch mit dieser Formulierung im Gesetz würde die Schweizer Holzwirtschaft unterstützt, argumentierte Kommissionssprecher Ivo Bischofberger (CVP/AI). Anders als bei der nationalrätlichen Version werde jedoch ein Konflikt mit WTO-Recht vermieden.</p><p>Bei den Bauten und Anlagen des Bundes ist der gleiche Konflikt zwischen den Räten entbrannt: Der Ständerat will den Bund verpflichten, wenn immer möglich nachhaltig produziertes Holz zu verwenden; der Nationalrat pocht auf Schweizer Holz.</p><p></p><p>Bundesgelder für Waldstrassen</p><p>Dem Nationalrat ein Stück entgegen gekommen ist der Ständerat bei den Bundesgeldern für Strassen. Bisher wehrte sich die kleine Kammer dagegen, dass der Bund den Neubau und die Sanierung von Strassen auch ausserhalb des Schutzwaldes finanziell unterstützen soll.</p><p>Am Mittwoch hiess der Ständerat jedoch einen Vorschlag von Erich Ettlin (CVP/OW) knapp mit 22 zu 21 Stimmen gut. Gemäss diesem soll der Bund die Anpassung und die Wiederinstandstellung der Strassen finanziell unterstützen, nicht aber deren Erstellung. Auch soll im Gesetz festgehalten werden, dass eine Übererschliessung verhindert werden muss.</p><p>Angesichts der finanziell schwierigen Situation der Holzbranche sei eine Unterstützung durch den Bund angezeigt, befanden die Befürworter. Werner Hösli (SVP/GL) argumentierte vergeblich, das Problem sei der fehlende Absatz von Holz - und nicht die fehlende Erschliessung der Wälder. Die Gegner meldeten zudem ordnungspolitische Bedenken an.</p><p></p><p>Ständerat beharrt auf Ausbildung</p><p>Nicht einig sind sich die Kammern weiterhin bei der Arbeitssicherheit: Bundesrat und Ständerat wollen, dass Holzschlagunternehmen nachweisen müssen, dass ihre eingesetzten Arbeitskräfte eine vom Bund anerkannte Ausbildung haben. Der Nationalrat lehnt dies ab.</p><p>Im Ständerat wollte sich eine Minderheit dem Nationalrat anschliessen. Es komme bereits heute niemandem in den Sinn, Leute ohne Ausbildung in den Wald zu schicken, sagte Werner Hösli (SVP/GL).</p><p>Robert Cramer (Grüne/GE) kritisierte, bei immer mehr Berufen würden Ausbildungen verlangt. Dadurch würden nicht qualifizierte Personen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Der Ständerat entschied jedoch mit 26 zu 17 Stimmen, auf der Ausbildungspflicht zu beharren.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.03.2016</b></p><p><b>Waldgesetz wird zum Fall für die Einigungskonferenz </b></p><p><b>(sda) Die Revision des Waldgesetzes spaltet die Räte. Der Nationalrat schwenkte am Montag zwar in drei strittigen Punkten auf die Linie des Ständerats ein, in einem blieb er jedoch hart. Damit kommt nun die Einigungskonferenz zum Zug.</b></p><p>Als letzte Differenz verbleibt die Ausbildungspflicht bei Holzarbeiten, die Ständerat und Bundesrat im Gesetz verankern möchten. Der Nationalrat lehnte diese auch in der dritten Beratungsrunde mit 98 zu 96 Stimmen knapp ab.</p><p>Gegen die Ausbildungspflicht sprachen sich FDP und SVP aus. Wer professionell arbeite, mache dies heute schon mit ausgebildeten Mitarbeitenden, sagte Peter Schilliger (FDP/LU) im Namen der Minderheit. Die Befürworter verwiesen vergeblich darauf, dass die Branche selbst eine solche Ausbildungspflicht verlange.</p><p>Eingelenkt hat der Nationalrat in den drei übrigen strittigen Punkten. So verzichtete er stillschweigend darauf, eine Absatzförderung für Schweizer Holz im Gesetz zu verankern. Stattdessen wird der Bund verpflichtet, den Absatz von nachhaltig produziertem Holz zu fördern - egal welcher Herkunft.</p><p>Auch mit dieser Formulierung im Gesetz werde die Schweizer Holzwirtschaft unterstützt, argumentierten die Befürworter der ständerätlichen Version. Die Förderung von Schweizer Holz explizit ins Gesetz zu schreiben, hätte laut Bundesrätin Doris Leuthard gegen WTO-Recht verstossen.</p><p>Dem Bund hat das Parlament eine Vorreiterrolle zugedacht: Es hat im Gesetz einen Artikel eingefügt, wonach der Bund beim Bau von eigenen Gebäuden und Anlagen soweit geeignet nachhaltig produziertes Holz verwenden muss. Der Nationalrat beharrte zunächst auf der Verwendung von Schweizer Holz, sah jedoch am Montag davon ab.</p><p>Geeinigt haben sich die Räte auch bei den Bundesgeldern für die Erschliessung von Wäldern. Der Bund muss demnach die Anpassung und die Wiederinstandstellung von Strassen auch ausserhalb des Schutzwaldes finanziell unterstützen, nicht aber deren Erstellung. Diesen Kompromissvorschlag des Ständerats nahm der Nationalrat am Montag stillschweigend an.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 17.03.2016</b></p><p><b>Parlament einigt sich auf neues Waldgesetz </b></p><p><b>(sda) Nach langem Hin und Her hat das Parlament am Donnerstag das neue Waldgesetz unter Dach und Fach gebracht. Mit diesem soll der Schweizer Wald besser vor Schädlingen wie dem Asiatischen Laubholzbockkäfer geschützt und für Klimaveränderungen gewappnet werden.</b></p><p>Ziel der Gesetzesrevision ist es, den Wald fit zu machen für die Zukunft. Eingeschleppte Schädlinge wie der Asiatische Laubholzbockkäfer oder die Kastaniengallwespe sollen künftig besser bekämpft werden können. Durch den wachsenden Welthandel und den Klimawandel nehmen die Gefahren durch solche Schädlinge zu.</p><p>Die Regelungen zur Abwehr der Schädlinge seien heute aber ungenügend und lückenhaft, schrieb der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament. Das neue Gesetz erlaubt es dem Bund neu unter anderem, auch ausserhalb des Schutzwaldes Massnahmen gegen Waldschäden zu ergreifen und zu unterstützen.</p><p>Doch nicht nur Käfer, Pilze und andere Schädlinge, sondern auch der Klimawandel bedroht den Wald. Laut Bundesrat sind mehr Extremereignisse wie Stürme und Hitzeperioden zu erwarten. Um die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit des Waldes zu erhöhen, fördert der Bund deshalb unter anderem die Waldverjüngung neu mit zusätzlichen 10 Millionen Franken jährlich.</p><p></p><p>Umstrittene Fördermassnahme</p><p>Für Gesprächsstoff im Parlament sorgten allerdings andere Themen, insbesondere die Fördermassnahmen zugunsten der Schweizer Holz- und Waldwirtschaft. Diese befinde sich in einer schwierigen Lage, war in den Räten immer wieder zu hören.</p><p>Neu wird der Bund daher verpflichtet, den Absatz von nachhaltig produziertem Holz zu fördern. Zudem muss er beim Bau von eigenen Gebäuden und Anlagen soweit geeignet nachhaltig produziertes Holz verwenden. Diese Bestimmung ergänzte das Parlament im Gesetz.</p><p>Der Nationalrat wollte ursprünglich noch weitergehen und eine Absatzförderung für Schweizer Holz im Gesetz verankern. Diese Formulierung hätte laut Bundesrätin Doris Leuthard jedoch gegen WTO-Recht verstossen. Sie versicherte, wenn der Bund nachhaltig produziertes Holz fördere, handle es sich dabei um Schweizer Holz.</p><p></p><p>Obligatorischer Kurs</p><p>Als Zankapfel erwies sich bei den Beratungen zudem eine Massnahme zur Verbesserung der Arbeitssicherheit, die der Bundesrat einführen wollte: Holzschlagunternehmen sollten nachweisen, dass ihre Mitarbeitenden über eine vom Bund anerkannte Ausbildung verfügen. Der Nationalrat lehnte dies beharrlich ab.</p><p>Durchgesetzt hat sich schliesslich ein Kompromiss: Statt einer Ausbildung wird künftig ein zweiwöchiger Kurs zur Sensibilisierung über die Gefahren von Holzerntearbeiten verlangt.</p><p>Der Nationalrat stimmte diesem Vorschlag der Einigungskonferenz am Donnerstag stillschweigend zu. Der Ständerat hatte bereits am Vortag einstimmig seinen Segen dafür gegeben. Das Kurs-Obligatorium gilt nach einer Übergangszeit von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes.</p><p></p><p>Windräder und Strassen</p><p>Geeinigt haben sich die Räte nach langem Hin und Her auch bei den Bundesgeldern für die Erschliessung von Wäldern. Der Bund muss neu die Anpassung und die Wiederinstandstellung von Strassen auch ausserhalb des Schutzwaldes finanziell unterstützen, nicht aber deren Erstellung.</p><p>Das Parlament brachte im Gesetz auch eine Änderung an, um die Hürden für den Bau von Windrädern und Hochspannungsleitungen im Wald zu senken. Konkret soll das nationale Interesse am Bau von Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie und für Energietransport als gleichrangig mit anderen nationalen Interessen betrachtet werden.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:32