Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden. Abkommen mit Italien

Details

ID
20140048
Title
Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden. Abkommen mit Italien
Description
Botschaft vom 28. Mai 2014 zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 28.05.2014</b></p><p><b>Die Schweiz und Italien verstärken die bisher bestehende polizeiliche Zusammenarbeit. Ein neues bilaterales Abkommen ersetzt das bisher geltende Abkommen aus dem Jahr 1998. Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechende Botschaft verabschiedet.</b></p><p>Das revidierte Abkommen wurde am 14. Oktober 2013 von Bundesrätin Simonetta Sommaruga und dem italienischen Innenminister Angelino Alfano in Rom unterzeichnet. Es sieht eine Reihe von Massnahmen vor, die es den schweizerischen und italienischen Strafverfolgungsbehörden künftig ermöglichen, gemeinsam effizienter gegen grenzüberschreitende Kriminalität vorzugehen. Auf Schweizer Seite profitieren das Bundesamt für Polizei, die Eidgenössische Zollverwaltung und die kantonalen Polizeibehörden von den neuen Bestimmungen über die Zusammenarbeit.</p><p>Das Abkommen erleichtert den Informationsaustausch zwischen den schweizerischen und den italienischen Behörden, die Koordination gemeinsamer Massnahmen und die Entsendung von Einsatzkräften, die sich an Operationen der Einheiten der anderen Vertragspartei beteiligen können. Zudem ermöglicht das Abkommen die gegenseitige Hilfestellung bei Grossereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen.</p><p>Ferner können dank dem neuen Abkommen die Schweiz und Italien künftig gemischte Patrouillen bilden und grenzüberschreiten Geleitschutz organisieren. Die Bestimmungen über die grenzüberschreitende Observation und Nacheile sind umfassender und detaillierter geregelt, als die einschlägigen Regelungen des Schengen-Besitzstandes.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 28. Mai 2014 zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Italien über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden
    Resolutions
    Date Council Text
    11.03.2015 1 Beschluss gemäss Entwurf
    03.06.2015 2 Zustimmung
    19.06.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.06.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 11.03.2015</b></p><p><b>Nationalrat stimmt engerer Polizei-Zusammenarbeit mit Italien zu </b></p><p><b>(sda) Die Schweiz und Italien sollen die polizeiliche Zusammenarbeit verstärken. Der Nationalrat hat am Mittwoch einstimmig dem neuen bilateralen Abkommen zugestimmt, welches das bisherige aus dem Jahr 1998 ersetzen soll.</b></p><p>Dieses sieht eine Reihe von Massnahmen vor, die es den schweizerischen und italienischen Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, gemeinsam effizienter gegen grenzüberschreitende Kriminalität vorzugehen. Dank dem neuen Abkommen können die beiden Länder beispielsweise gemischte Patrouillen bilden und grenzüberschreitend Geleitschutz organisieren.</p><p>Zudem werden die geltenden Schengen-Regeln über die grenzüberschreitende Observation präzisiert. Das Abkommen erleichtert auch den Informationsaustausch zwischen den Behörden und ermöglicht die gegenseitige Hilfestellung bei Grossereignissen und Katastrophen.</p><p>Die beiden Länder würden damit auch über eine Grundlage verfügen für eine Vereinbarung, welche Dienstwaffen und Munition zum Einsatz gelangen dürfen. Dies ist nötig, weil die von Schweizer Polizeieinheiten verwendete Munition in Italien als Kriegsmunition gilt.</p><p>Justizministerin Simonetta Sommaruga und der italienische Innenminister Angelino Alfano hatten das Abkommen letzten Oktober in Rom unterzeichnet. </p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Ständerat, 03.06.2015</b></p><p><b>Parlament stimmt engerer Polizei-Zusammenarbeit mit Italien zu </b></p><p><b>(sda) Die Schweiz und Italien können die polizeiliche Zusammenarbeit verstärken. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einem neuen bilateralen Abkommen zugestimmt, welches das bisherige aus dem Jahr 1998 ersetzt.</b></p><p>Die kleine Kammer genehmigte die Vorlage am Mittwoch einstimmig. Diese ist damit bereit für die Schlussabstimmungen. Das Abkommen soll den schweizerischen und italienischen Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, gemeinsam effizienter gegen grenzüberschreitende Kriminalität vorzugehen. Vorgesehen sind beispielsweise gemischte Patrouillen.</p><p>Zudem werden die geltenden Schengen-Regeln über die grenzüberschreitende Observation präzisiert. Das Abkommen erleichtert auch den Informationsaustausch zwischen den Behörden und ermöglicht die gegenseitige Hilfestellung bei Grossereignissen und Katastrophen. Weiter schafft es eine Grundlage für eine Vereinbarung zu Dienstwaffen und zur Munition, die eingesetzt werden dürfen.</p>
Updated
09.04.2025 00:28

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