Steuerbefreiung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken. Bundesgesetz

Details

ID
20140051
Title
Steuerbefreiung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken. Bundesgesetz
Description
Botschaft vom 6. Juni 2014 zum Bundesgesetz über die Gewinnbesteuerung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 06.06.2014</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft über die Steuerbefreiung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken</b></p><p><b>Juristische Personen mit ideellen Zwecken sollen künftig nicht besteuert werden, sofern ihr Gewinn 20'000 Franken oder weniger beträgt. Die Freigrenze gilt für alle juristischen Personen, deren Gewinn- und Kapitalverwendung ausschliesslich einem ideellen Zweck gewidmet sind. Der Bundesrat hat heute den Ergebnisbericht zur Vernehmlassungsvorlage zur Kenntnis genommen und eine entsprechende Botschaft verabschiedet. Damit wird die Motion "Steuerbefreiung von Vereinen" von Ständerat Alex Kuprecht (09.3343) erfüllt.</b></p><p>Mit der Festsetzung der Freigrenze bei 20'000 Franken wird der administrative Aufwand der Kantone gering gehalten. Für Gewinne oberhalb der Freigrenze setzt die Steuerpflicht unabhängig davon ein, ob eine juristische Person einen ideellen Zweck verfolgt oder nicht. Damit muss nur unterhalb der Freigrenze überprüft werden, inwiefern eine juristische Person die erforderlichen Kriterien erfüllt. Aus Gründen der Rechtsgleichheit sollen zudem nicht nur Vereine, wie dies die Motion fordert, sondern alle juristischen Personen mit ideellen Zwecken unterhalb der Freigrenze von der Gewinnsteuer befreit sein. Die Kantone sollen die Höhe der Freigrenze für die kantonalen Steuern selber festlegen. Sie haben nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zwei Jahre Zeit, die Anpassungen im kantonalen Recht vorzunehmen. </p><p>Die Motion ist am 20. März 2009 eingereicht worden. Sie fordert, dass Vereine ganz oder bis zu einem bestimmten Betrag steuerbefreit werden, sofern diese Vereine ihre Erträge und Vermögensmittel ausschliesslich für ideelle Zwecke verwenden. Namentlich Vereine mit Jugend- und Nachwuchsförderung sollen dadurch entlastet werden. </p><p>Die vorgeschlagenen Änderungen führen bei der direkten Bundessteuer zu jährlichen Mindereinnahmen, die 1 Million Franken kaum überschreiten dürfte. Da die Kantone die Höhe der Freigrenze selbst festlegen können, sind die daraus resultierenden Mindereinnahmen nicht bezifferbar. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 6. Juni 2014 zum Bundesgesetz über die Gewinnbesteuerung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Gewinnbesteuerung von juristischen Personen mit ideellen Zwecken
    Resolutions
    Date Council Text
    10.09.2014 2 Beschluss gemäss Entwurf
    02.03.2015 1 Zustimmung
    20.03.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.03.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Ständerat, 10.09.2014</b></p><p><b>Ständerat will Steuerfreiheit für Vereine mit ideellem Zweck </b></p><p><b>(sda) Kleine Vereine und Stiftungen mit einem ideellen Zweck sollen künftig keine Bundessteuer mehr zahlen müssen. Der Ständerat hat am Mittwoch als Erstrat diesen Vorschlag mit 38 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen.</b></p><p>Heute sind nur juristische Personen steuerbefreit, die einen öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck verfolgen. Neu sollen auch jene von der direkten Bundessteuer befreit werden, die ideelle Zwecke verfolgen, sofern der Gewinn 20'000 Franken nicht überschreitet. Für die Kantons- und Gemeindesteuern sollen die Kantone die Höhe der Freigrenze selbst bestimmen können.</p><p>In der Vernehmlassung war kritisiert worden, der Begriff "ideeller Zweck" sei unklar. Dieser definiere sich negativ, erklärte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf im Ständerat: Ideelle Zwecke verfolge ein Verein, der seinen Mitgliedern keine wirtschaftlichen Vorteile bringe.</p><p>Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO) illustrierte dies an einem Beispiel: Wenn ein Fussballclub am Freitagabend nach dem Match ein Restaurant aufmache, sei das noch kein gewerbsmässiger Betrieb; der Fussballclub könne deshalb steuerbefreit werden. Anders verhalte es sich, wenn ein Fussballclub ständig ein Restaurant betreibe. </p><p></p><p>Rund eine Million Franken weniger</p><p>Die neue Regelung dürfte bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen in der Grössenordnung von einer Million Franken führen, wie Widmer-Schlumpf sagte. Dies sei verkraftbar, waren sich die Ständeräte einig. Schliesslich seien Vereine und die Freiwilligenarbeit wichtig. "Es geht darum, ein Zeichen für Engagement und Gemeinsinn zu setzen", sagte Felix Gutzwiller (FDP/ZH).</p><p>Über die finanziellen Auswirkungen bei den Kantonen könne nichts gesagt werden, weil diese die Freigrenze selbst festlegen könnten, sagte Bischof. Erwartet werde aber eine beachtliche administrative Vereinfachung.</p><p></p><p>Forderung des Parlaments</p><p>Die Forderung nach einer Ausweitung der Steuerbefreiung für Vereine stammt vom Parlament. 2010 hatten die Räte eine Motion von Ständerat Alex Kuprecht (SVP/SZ) überwiesen, welche vom Bundesrat verlangte, Vereine mit ideellem Zweck bis zu einem bestimmten Betrag von den Steuern zu befreien. Damit solle insbesondere die Jugend- und Nachwuchsförderung gestärkt werden.</p><p>Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 02.03.2015</b></p><p><b>Steuerrecht - Kleine Vereine müssen keine Steuern mehr bezahlen </b></p><p><b>(sda) Kleine Vereine sollen in Zukunft von der Steuer befreit werden. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass sich der Verein ideellen Zwecken widmet.</b></p><p>Zudem darf der Gewinn höchstens 20'000 Franken betragen und ausschliesslich ideellen Zwecken gewidmet sein. Diese Bedingungen gelten für die Bundessteuer. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern können die Kantone die Höhe der Freigrenze selbst bestimmen.</p><p>Heute sind nur jene juristischen Personen von der Steuer befreit, die einen öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck verfolgen und deren Gewinn ausschliesslich diesen Zwecken gewidmet ist - eine bloss ideelle Tätigkeit genügt nicht.</p><p>Der Ständerat hatte sich einstimmig für die Steuerbefreiung ausgesprochen. In der vorberatenden Kommission des Nationalrats sprach sich aber eine starke Minderheit gegen die Vorlage aus. Aus ihrer Sicht reichen die heutigen Regeln, um Vereine mit ideellen Zielen zu unterstützen.</p><p>Am Montag folgte die grosse Kammer aber der Kommissionsmehrheit und sprach sich mit 126 zu 58 Stimmen bei einer Enthaltung für die Steuerbefreiung aus. Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung.</p><p></p><p>Widerstand von FDP, GLP und SP</p><p>Die Vorlage käme den "tausenden Vereinen zugute, die Aufgaben im Dienst der Allgemeinheit wahrnehmen", sagte SVP-Nationalrat Adrian Amstutz (BE).</p><p>Der Widerstand kam aus den Reihen von FDP, GLP und SP. Den meisten Vereinen würde die Neuerung nichts nützen, sagte FDP-Nationalrat Andrea Caroni (AR). Die Mehrheit erziele keinen Gewinn oder so wenig, dass sie sich schon heute von den Steuern befreien lassen könnten.</p><p>Corrado Pardini (SP/BE) machte auf die Schwierigkeiten bei der Definition des ideellen Zwecks aufmerksam. Diese werde Anwälte und Gerichte beschäftigen. Dies bestritt auch die Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf nicht: "Es wird nicht ganz einfach sein, ideelle Zwecke zu definieren." Diese Aufgabe komme nun der Rechtsprechung zu.</p>
Updated
09.04.2025 00:18

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