Strafregistergesetz (VOSTRA)

Details

ID
20140053
Title
Strafregistergesetz (VOSTRA)
Description
Botschaft vom 20. Juni 2014 zum Strafregistergesetz
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.06.2014</b></p><p><b>Zugang zum Strafregister wird erweitert, der Datenschutz gestärkt</b></p><p><b>Um den veränderten Sicherheitsbedürfnissen der Gesellschaft gerecht zu werden, will der Bundesrat künftig mehr Behörden Zugang zu Daten im Strafregister gewähren.. Mit verschiedenen Arten von Auszügen wird allerdings sichergestellt, dass die Behörden nur jene Daten sehen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben brauchen. Gleichzeitig wird auch der Datenschutz verbessert, indem Privatpersonen Auskunft über sie betreffende Abfragen von Behörden verlangen können. Zudem werden die behördlichen Kontrollen der Datenbearbeitung verstärkt. Der Bundesrat hat am Freitag die Botschaft zum Strafregistergesetz verabschiedet.</b></p><p>Die Vorlage sieht vor, den Kreis der zugangsberechtigten Behörden massvoll auszuweiten. So sollen künftig etwa die kantonalen Polizeistellen, die für die Zulassung von Sicherheitsfirmen zuständigen Stellen und die für die Pflegekinderaufsicht zuständigen Behörden Zugang zum Strafregister erhalten. Sämtliche Zugangsrechte werden gemäss den Vorgaben des Datenschutzgesetzes neu auf Gesetzesstufe geregelt.</p><p></p><p>Differenziertes Auszugskonzept </p><p>Um die unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Behörden zu berücksichtigen und dem Datenschutz gerecht zu werden, sieht das Strafregistergesetz neu vier Auszugsarten vor. Jede Behörde wird nur jene Daten sehen können, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Für Strafverfolgungsbehörden ist etwa ein Auszug vorgesehen, worin die Daten wesentlich länger als heute registriert werden. Dies ermöglicht einen besseren Überblick über allfällige Vorstrafen.</p><p>Das neue Gesetz soll ferner die Datenqualität verbessern und die Effizienz der Datenverarbeitung steigern. Namentlich ermöglicht die Verwendung der neuen Sozialversicherungsnummer eine bessere Identifikation der Personen. Diese Nummer dient nur internen Zwecken und erscheint nicht in den Auszügen. Weiter werden neu alle Urteile im Volltext elektronisch erfasst. Dies erleichtert die Beurteilung des Straftäters durch die Behörden im Bereich der Strafverfolgung und des Strafvollzugs, weil das abgespeicherte Urteil auch Angaben zum Sachverhalt enthält. Dank der Erfassung elektronischer Urteilskopien kann zudem das Bundesamt für Justiz (BJ) im Falle von Beanstandungen durch Betroffene rascher prüfen, ob die Auszüge korrekt sind. Andere Behörden können diese Urteilskopien hingegen nicht einsehen.</p><p></p><p>Erweitertes Auskunftsrecht und Kontrolle der Datenbearbeitung </p><p>Als Gegengewicht zu den erweiterten Zugangsrechten sieht das Strafregistergesetz eine Stärkung des Datenschutzes vor. Auf Anfrage soll eine Person künftig nicht nur darüber informiert werden, welche Straftaten über sie verzeichnet sind. Sie soll auch sehen können, welche Behörde innerhalb der letzten zwei Jahre zu welchem Zweck Daten über sie abgefragt hat. Nur zum Schutz überwiegender öffentlicher Interessen können Behörden ihre Anfragen gegenüber den Betroffenen verdeckt tätigen. Zudem muss das vom BJ geführte Schweizerische Strafregister künftig die vorschriftsmässige Bearbeitung der Daten durch die zugangsberechtigen Behörden kontrollieren.</p><p></p><p>Strafregisterauszug für Unternehmen </p><p>Das Strafregistergesetz schafft ferner die rechtlichen Grundlagen, um Strafurteile und hängige Strafverfahren gegen Unternehmen registrieren zu können. Die Registrierung von Unternehmen ermöglicht insbesondere eine korrekte Strafzumessung bei Wiederholungstaten. Bedeutsam ist für Unternehmen zudem die Möglichkeit, sowohl im Verkehr mit Behörden als auch in der Privatwirtschaft einen "guten Leumund" in Form eines Strafregisterauszugs nachweisen zu können. Die Erfassung von Unternehmen setzt neben der Schaffung der rechtlichen Grundlagen die Konzeption einer neuen Datenbank voraus.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 20. Juni 2014 zum Strafregistergesetz
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz, StReG)
    Resolutions
    Date Council Text
    10.06.2015 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    15.03.2016 1 Abweichung
    02.06.2016 2 Abweichung
    14.06.2016 1 Zustimmung
    17.06.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.06.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Ständerat, 10.06.2015</b></p><p><b>Ständerat lehnt Strafregister für Unternehmen ab </b></p><p><b>Neues Gesetz über Strafregister-Informationssystem VOSTRA</b></p><p><b>(sda) Der Zugang zum Strafregister wird neu geregelt. Mehr Behörden als heute sollen auf die Einträge zugreifen können, dabei aber nur jene Informationen erhalten, die sie wirklich benötigen. Ein Strafregister für Unternehmen hat der Ständerat am Mittwoch abgelehnt.</b></p><p>Ein solches schlägt der Bundesrat im Rahmen des neuen Strafregistergesetzes vor. Heute ist es nicht möglich, juristische Personen im Strafregister-Informationssystem VOSTRA einzutragen. </p><p>Ein Unternehmensstrafregister würde laut Justizministerin Simonetta Sommaruga eine korrekte Strafzumessung bei Wiederholungstaten ermöglichen. Unternehmen mit einem leeren Strafregisterauszug könnten ihren guten Leumund nachweisen. Zudem hat das Anti-Korruptionsgremium des Europarats GRECO der Schweiz empfohlen, die Schaffung eines Unternehmensstrafregisters zu prüfen.</p><p></p><p>Zu wenig Urteile</p><p>Der Ständerat sprach sich aber mit 28 zu 13 Stimmen bei 2 Enthaltungen dagegen aus. Meist genannter Grund für die Ablehnung ist die Tatsache, dass es nur sehr wenige Urteile gibt, die eingetragen würden. In der Regel machen sich Unternehmen nämlich nur strafbar, wenn die Straftat keiner natürlichen Person zugeordnet werden kann. Nur wenige Verbrechen, beispielsweise Terrorfinanzierung, können von Unternehmen selber begangen werden.</p><p>Seit 2003 sind nur zwei Urteile gegen Unternehmen ergangen. "Das Unternehmensstrafregister wäre fast überall leer", stellte Thomas Minder (parteilos/SH) fest. Diesem geringen Nutzen stünden erhebliche Kosten für Aufbau und Betrieb gegenüber. Die Gegner wiesen auch darauf hin, dass ein Unternehmen Struktur und Führung wechseln könne. Das Vorleben lasse sich daher nicht in gleicher Weise darstellen wie bei einer natürlichen Person. </p><p>Der Grüne Robert Cramer (GE) machte sich vergebens für das Unternehmensstrafregister stark. Er warnte unter anderem vor Reputationsschäden: "Die Schweiz würde einmal mehr den Eindruck erwecken, die Korrupten zu schützen", sagte er.</p><p></p><p>Neue Zugriffsrechte </p><p>So weit die Vorlage natürliche Personen betraf, war sie im Ständerat im Grundsatz unbestritten. Der Bundesrat hatte das neue Gesetz ausgearbeitet, weil er die heutige Regelung von VOSTRA nicht mehr für zeitgemäss hält. Ein Grund dafür ist der technologische Fortschritt, ein anderer veränderte Sicherheitsbedürfnisse. </p><p>So haben verschiedene Behörden zusätzliche Zugriffsrechte verlangt. Künftig sollen beispielsweise Kantonspolizeistellen, die für die Zulassung von Sicherheitsfirmen zuständigen Behörden, die kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden oder die kantonalen Migrationsbehörden neue Zugangsrechte erhalten. Einige Behörden erhalten direkten Online-Zugang zum Register. </p><p>Anders als heute soll es aber nicht nur einen Auszug geben. Jede Behörde soll nur jene Informationen erhalten, die sie tatsächlich braucht. Strafverfolgungsbehörden erhalten beispielsweise einen umfassenden Auszug mit länger zurückliegenden Daten als heute. Darin sind auch frühere Urteile im Volltext erfasst, was einen besseren Überblick über Vorstrafen ermöglicht.</p><p>Insgesamt gibt es künftig vier verschiedene Behördenauszüge und zwei Privatauszüge. Einer davon ist der Anfang Jahr eingeführte Sonderprivatauszug für den Umgang mit Minderjährigen und besonders schutzbedürftigen Personen</p><p>Gleichzeitig wird der Datenschutz verbessert. Für die Bearbeitung besonders schützenswerter Daten wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Zudem werden die Abfragen protokolliert. Private können Auskunft verlangen, wer etwas über sie wissen wollte.</p><p></p><p>Identifikation mit AHV-Nummer</p><p>Gewisse Daten werden automatisch weitergeleitet, etwa Fahrverbote an die Strassenverkehrsbehörden des Wohnsitzkantons. Informationen über Urteile oder Verfahren, die Ausländer betreffen, werden an die zuständigen Ausländerbehörden übermittelt. </p><p>Die registerinterne Identifikation erfolgt künftig über die AHV-Nummer. Dies war in der Vernehmlassung auf Kritik gestossen, im Ständerat gab es dagegen keine Opposition. </p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage ohne Gegenstimme gut. Sommaruga freute sich zwar über die grosse Einigkeit. Das Geschäft könnte aber auch sehr kontrovers diskutiert werden, da es sich um eine heikle Materie handle, sagte sie. </p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.03.2016</b></p><p><b>Auch der Nationalrat will kein Strafregister für Unternehmen </b></p><p><b>(sda) Der Nationalrat hat sich als Zweitrat dafür ausgesprochen, dass der Zugang zum Strafregister mit einem entsprechenden Gesetz neu geregelt wird. Nein sagte die grosse Kammer wie schon der Ständerat zur Einführung eines Strafregisters für Unternehmen.</b></p><p>Heute ist es nicht möglich, juristische Personen im Strafregister-Informationssystem VOSTRA einzutragen. Justizministerin Simonetta Sommaruga plädierte am Dienstag vergeblich für ein Unternehmensstrafregister. Auch das Anti-Korruptionsgremium des Europarats GRECO habe der Schweiz die Einführung eines solchen Registers nahegelegt, rief die Justizministerin in Erinnerung.</p><p>Eine links-grüne Kommissionsminderheit sprach sich ebenfalls dafür aus. Es gehe um Fälle, in denen sich Unternehmen schuldig machten, diese Vergehen aber keiner einzelnen natürlichen Person zugerechnet werden könnten, argumentierte Margret Kiener-Nellen (SP/BE). Hier greife ein solches Strafregister. Das Ziel sei wirksame Korruptionsbekämpfung.</p><p>Der Nationalrat stellte sich in dieser Frage jedoch mit 127 zu 55 Stimmen gegen den Bundesrat. Die Vorlage sei in diesem Bereich nicht ausgereift, argumentierte etwa Petra Gössi (FDP/SZ). Firmen seien auf einen guten Ruf angewiesen, um erfolgreich zu sein. Sei der Ruf angekratzt, organisierten sich Unternehmen neu.</p><p>Auf die Frage, was in solchen Fällen mit dem Strafregister-Auszug geschehe, habe die Vorlage keine befriedigenden Antwort, sagte Gössi. Die Neuerung eigne sich nicht dazu, mehr Transparenz zu schaffen. "Das würde einen enormen Verwaltungsaufwand generieren", argumentierte auch Bernhard Guhl (BDP/AG). Unternehmen wechselten ständig Form und Namen. Ein solches Register könne kaum aktuell gehalten werden.</p><p></p><p>Anpassung an die Zeit</p><p>So weit die Vorlage natürliche Personen betrifft, folgte der Nationalrat weitgehend dem Bundesrat. Die Regierung will mit dem Gesetz den veränderten Sicherheitsbedürfnissen der Gesellschaft und dem technologischen Fortschritt Rechnung tragen.</p><p>Bei dieser Revision gehe es um die Verbesserung der Sicherheit, der Datenqualität und des Datenschutzes, fasste Justizministerin Simonetta Sommaruga zusammen.</p><p>Auf Grundlage des neuen Gesetztes sollen künftig mehr Behörden ins Strafregister Einblick erhalten als heute - neu etwa Kantonspolizeistellen, die kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden oder die kantonalen Migrationsbehörden. Anders als heute soll es aber nicht nur einen Auszug geben. Jede Behörde soll nur jene Informationen erhalten, die sie tatsächlich braucht.</p><p>Gleichzeitig wird auch der Datenschutz verbessert, indem Privatpersonen Auskunft über sie betreffende Abfragen von Behörden verlangen können. Zudem werden die behördlichen Kontrollen der Datenbearbeitung verstärkt.</p><p></p><p>Ausnahme bei Löschfristen</p><p>Der Nationalrat nahm am Dienstag allerdings einen Antrag seiner Kommission an, wonach der Strafregistereintrag bei bestimmten schweren Gewalt- und Sexualstraftaten lebenslänglich bestehen bleibt und nur beim Tod des Täters entfernt wird. Zugriff darauf haben nur Behörden. Die grosse Kammer stimmte mit 128 zu 56 Stimmen ja zu dieser Ergänzung. Über die Differenz muss sich nun der Ständerat beugen.</p><p>Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats sollten nur lebenslängliche Freiheitsstrafen im Register eingetragen bleiben. Dies mache wenig Sinn, weil nur wenige solche Strafen ausgesprochen würden, argumentierte etwa Natalie Rickli (SVP/ZH).</p><p>Der Bundesrat sowie eine linke Minderheit stellten sich vergeblich gegen den Antrag. Sexualdelikte würden herausgepickt, aber andere Deliktsgruppen, etwa Raserdelikte mit Todesopfern, würden ausgelassen, kritisierte Margret Kiener-Nellen (SP/BE). "Das ist unsystematisch und rechtsungleich."</p><p>Dem Katalog mute Willkürliches an, befand auch Bundesrätin Sommaruga. Ungleich schwere Taten würden ohne Vorliegen von Gründen gleich behandelt.</p><p></p><p>Keine Änderung zu DNA-Profilen</p><p>Abgelehnt hat der Nationalrat einen Minderheitsantrag von Natalie Rickli (SVP/ZH), welcher darauf abzielte, die Löschung der DNA-Profile von rechtskräftig verurteilten Personen einzuschränken.</p><p>Dafür sprach er sich mit 86 zu 83 Stimmen für einen Minderheitsantrag von Yves Nidegger (SVP/GE) aus. Dieser verlangt, dass rechtskräftige Einstellungsverfügungen von Strafverfahren nicht im Strafregister eingetragen werden.</p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 150 zu 30 Stimmen gut.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 02.06.2016</b></p><p><b>Ständerat schickt Strafregistergesetz in die Schlussrunde </b></p><p><b>(sda) Der Strafregistereintrag bei bestimmten schweren Gewalt- und Sexualstraftaten soll lebenslänglich bestehen bleiben und nur beim Tod des Täters entfernt werden. Der Ständerat hat am Donnerstag diese letzte wichtige Differenz im Strafregistergesetz (VOSTRA) ausgeräumt.</b></p><p>Das Geschäft dürfte damit bald unter Dach und Fach sein. In der zweiten Beratung schloss sich die kleine Kammer auch allen anderen Änderungsbeschlüssen des Nationalrats an. Zu klären sind nur noch Formalitäten.</p><p>Der Nationalrat hatte in der Frühjahrssession einen Antrag seiner Rechtskommission angenommen, wonach der Strafregistereintrag bei bestimmten schweren Gewalt- und Sexualstraftaten lebenslänglich bestehen bleibt. Zugriff auf den Eintrag haben nur Behörden.</p><p>Die vorberatende Kommission des Ständerats wollte aber bei der Version des Bundesrats bleiben. Demnach sollten nur lebenslängliche Freiheitsstrafen im Register eingetragen bleiben.</p><p></p><p>Das Recht auf Vergessen hat Grenzen</p><p>Diese Regelung mache nur wenig Sinn, sagte Daniel Jositsch (SP/ZH). Nicht jeder Mörder werde zu einer lebenslänglichen Strafe verurteilt. Insgesamt würden nur sehr wenige solcher Strafen ausgesprochen. Deshalb sei eine Änderung bei schwersten Gewalt- und Tötungsdelikten angezeigt.</p><p>Die öffentliche Sicherheit und die Interessen der Strafverfolgung seien stärker zu gewichten als das Recht auf Vergessen, sagte auch der parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder. Mit 29 zu 14 Stimmen schloss sich die kleine Kammer deutlich diesem Votum an.</p><p>Der Bundesrat sowie eine linke Minderheit stellten sich vergeblich gegen den Antrag. Sexualdelikte würden herausgepickt, aber andere Deliktsgruppen würden ausgelassen, kritisierte Stefan Engler (CVP/GR) im Namen der Kommission.</p><p>Dem Katalog mute Willkürliches an, befand auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Ungleich schwere Taten würden ohne Vorliegen von Gründen gleich behandelt. Das Argument, dass der Bundesrat die Entfernungsfristen im neuen Gesetz bereits massiv verlängert habe, vermochte die Verschärfungsbefürworter nicht zu überzeugen.</p><p></p><p>Kein Eintrag von Einstellungsverfügungen</p><p>Auch mit dem im Nationalrat knapp erfolgreichen Minderheitsantrag von Yves Nidegger (SVP/GE) ist der Ständerat einverstanden. Dieser verlangt, dass rechtskräftige Einstellungsverfügungen von Strafverfahren nicht im Strafregister eingetragen werden.</p><p>Mit 40 Stimmen zu einer Stimme folgte die kleine Kammer dieser Änderung. Laut Kommissionssprecher Engler muss die Unschuldsvermutung in diesem Punkt stärker gewichtet werden als die Interessen der Strafverfolgungsbehörden.</p><p>Der Bundesrat wollte in ganz seltenen Ausnahmefällen, etwa bei Wiederholungstätern, an einer Registrierung von Einstellungsverfügungen festhalten.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.06.2016</b></p><p><b>Parlament regelt Zugang zu Strafregister neu </b></p><p><b>(sda) Das Parlament hat die Totalrevision des Strafregistergesetzes bereinigt. Damit steht nun fest, dass der Strafregistereintrag bei bestimmten schweren Gewalt- und Sexualstraftaten lebenslänglich bestehen bleibt und nur beim Tod des Täters entfernt wird.</b></p><p>Mit dem neuen Gesetz wird der Zugang zum Strafregister neu geregelt. Der Nationalrat hat am Dienstag letzte redaktionelle Differenzen zum Ständerat im Strafregistergesetz (VOSTRA) ausgeräumt. </p><p>Gegen den Willen des Bundesrates hat das Parlament beschlossen, dass bei bestimmten schweren Gewalt- und Sexualstraftaten der Strafregistereintrag lebenslänglich bestehen bleibt.</p><p>Die öffentliche Sicherheit und die Interessen der Strafverfolgung seien stärker zu gewichten als das Recht auf Vergessen, argumentierte es. Zugriff auf den Eintrag haben nur Behörden. Der Bundesrat wollte ursprünglich nur lebenslängliche Freiheitsstrafen lebenslänglich im Register eintragen.</p><p></p><p>Kein Unternehmensstrafregister</p><p>In wichtigen Punkten machte das Parlament dem Bundesrat einen dicken Strich durch die Rechnung: Nein sagte es zum geplanten Unternehmensstrafregister. Der Bundesrat wollte damit eine korrekte Strafzumessung bei Wiederholungstaten ermöglichen. Unternehmen hätten aber auch die Möglichkeit erhalten, ihren "guten Unternehmens-Leumund" mittels Strafregisterauszug nachzuweisen.</p><p>Die Vorlage sei in diesem Bereich nicht ausgereift, argumentierten bürgerliche Parlamentarier. Die Neuerung eigne sich nicht dazu, mehr Transparenz zu schaffen. Unternehmen wechselten ständig Form und Namen. Ein solches Register könne kaum aktuell gehalten werden.</p><p>Der Bundesrat wollte weiter in ganz seltenen Ausnahmefällen, etwa bei Wiederholungstätern, Einstellungsverfügungen registrieren. Auch hier verweigerte das Parlament Folge: Rechtskräftige Einstellungsverfügungen von Strafverfahren werden nicht im Strafregister eingetragen.</p><p></p><p>Pro Datenschutz und Sicherheit</p><p>Soweit die Vorlage natürliche Personen betrifft, folgte das Parlament ansonsten dem Bundesrat. Auf Grundlage des neuen Gesetzes sollen künftig mehr Behörden ins Strafregister Einblick erhalten als heute - neu etwa Kantonspolizeistellen, die kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) oder die kantonalen Migrationsbehörden.</p><p>Anders als heute soll es aber nicht nur einen Auszug, sondern vier verschiedene Auszüge geben. Jede Behörde soll damit nur jene Informationen erhalten, die sie tatsächlich braucht. Gleichzeitig wird auch der Datenschutz verbessert, indem Privatpersonen Auskunft über sie betreffende Abfragen von Behörden verlangen können. Zudem werden die behördlichen Kontrollen der Datenbearbeitung verstärkt.</p><p>Die Regierung will mit dem Gesetz den veränderten Sicherheitsbedürfnissen der Gesellschaft und dem technologischen Fortschritt Rechnung tragen. Es ging um die Verbesserung der Sicherheit, der Datenqualität und des Datenschutzes.</p>
Updated
09.04.2025 00:17

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