Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung 2015-2021. Rahmenkredit
Details
- ID
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20140055
- Title
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Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung 2015-2021. Rahmenkredit
- Description
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Botschaft vom 20. August 2014 zu einem Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2015—2021
- InitialSituation
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<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.08.2014</b></p><p><b>Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung</b></p><p><b>Der Bundesrat will den Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung erneuern. Er beantragt dem Parlament, 1900 Millionen Franken für Eventualverpflichtungen zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu sprechen. Laut der am 20. August 2014 verabschiedeten Botschaft dient der Kredit vor allem der Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW). Die Mittel werden nur ausgabenwirksam, falls eine Bürgschaft eingelöst werden muss.</b></p><p>Der Bund unterstützt mit seinen Bürgschaften die Aktivitäten der EGW, die mittels Anleihen direkt auf dem Kapitalmarkt Gelder beschafft. Dank der Bundesbürgschaft kann die EGW ihren Mitgliedern die Mittel zur Erstellung und Erneuerung von preisgünstigem Wohnraum langfristig zu vorteilhaften Bedingungen zur Verfügung stellen. Auf diese Weise wurden seit 2003 rund 27 000 Wohnungen in knapp 800 Liegenschaften in der ganzen Schweiz günstig finanziert. Zudem gewährt der Bund Rückbürgschaften für die Hypothekar-Bürgschaftsgenossenschaften des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Der 2011 gesprochene Rahmenkredit für Bürgschaften wird im Laufe des Jahres 2015 ausgeschöpft sein. Der Bundesrat beantragt deshalb dem Parlament, einen Rahmenkredit für weitere gut sechs Jahre ab Mitte 2015 im Umfang von 1900 Millionen Franken zu sprechen. </p><p>Der Kredit wird gestützt auf das Wohnraumförderungsgesetz (WFG) bewilligt. Zusammen mit zinsgünstigen Darlehen aus einem Fonds de roulement, der vom Bund alimentiert und von den Dachorganisationen der gemeinnützigen Wohnbauträger verwaltet wird, sollen die Verbürgung von Emissionen der EGW und die Rückbürgschaften weiterhin dazu beitragen, dass die Wohnbaugenossenschaften und andere gemeinnützige Bauträger ihren Marktanteil von rund acht Prozent aller bewohnten Wohnungen mindestens halten können. Wie der Bundesrat in der Botschaft ausführt, ist dieses langfristig preisgünstige Angebot für die Wohnungsversorgung vor allem in den Städten und Agglomerationen von zentraler Bedeutung.</p><p>Da es sich bei den beantragten Mitteln um Eventualverpflichtungen handelt, werden diese nur ausgabenwirksam, sofern eine Bürgschaft eingelöst werden muss. Dies war seit Inkrafttreten des WFG im Jahre 2003 noch nie der Fall.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 20. August 2014 zu einem Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2015—2021
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2015–2021
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 04.12.2014 |
2 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 09.03.2015 |
1 |
Zustimmung |
- Proceedings
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<p><b>Debatte im Ständerat, 04.12.2014</b></p><p><b>Ständerat will günstigen Wohnraum weiterhin fördern </b></p><p><b>(sda) Der Ständerat will weiterhin günstigen Wohnraum fördern. Er hat am Donnerstag den vom Bundesrat vorgeschlagenen Rahmenkredit von 1,9 Milliarden Franken für die Jahre 2015 bis 2021 oppositionslos angenommen. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.</b></p><p>Für den Ständerat ist es bei der derzeitigen Lage auf dem Wohnungsmarkt besonders wichtig, preisgünstigen Wohnraum zu fördern, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO). Zudem habe sich die in der Verfassung verankerte Wohnbauförderung des Bundes bisher als wirksam erwiesen, lautete der Tenor.</p><p>Mit dem Kredit sollen vor allem Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) verbürgt werden. Dank der Bürgschaften kann die EGW ihren Mitgliedern Mittel zu vorteilhaften Bedingungen zur Verfügung stellen, damit diese günstigen Wohnraum erstellen oder erneuern können.</p><p>Der Kredit soll, zusammen mit weiteren Massnahmen, dafür sorgen, dass die Wohnbaugenossenschaften und andere gemeinnützige Bauträger ihren Marktanteil von rund 8 Prozent mindestens halten können. Bereits 2011 hatte das Parlament einen Rahmenkredit von 1,4 Milliarden Franken für den Bau von günstigem Wohnraum gesprochen. Dieser läuft nächstes Jahr aus.</p><p>Bei den mit dem Rahmenkredit beantragten Mitteln handelt es sich um Eventualverpflichtungen. Diese werden nur ausgabenwirksam, wenn eine Bürgschaft eingelöst werden muss. Seit das Wohnraumförderungsgesetz (WFG) 2003 in Kraft getreten ist, war dies noch nie der Fall. Dank der Bürgschaften hätten aber seit 2003 in der Schweiz rund 27'000 Wohnungen in knapp 800 Liegenschaften günstig finanziert werden können, sagte Bundesrat Johann Schneider-Ammann.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.03.2015</b></p><p><b>Parlament will günstigen Wohnraum fördern </b></p><p><b>(sda) Der Bund soll weiterhin günstigen Wohnraum fördern. Der Nationalrat hat am Montag als Zweitrat einen Rahmenkredit in der Höhe von 1,9 Milliarden Franken für die Jahre 2015 bis 2021 genehmigt. Es handelt sich um Mittel für Bürgschaften.</b></p><p>In Städten und Agglomerationen sei es heute schwierig, eine günstige Wohnung zu finden, argumentierten die Befürworterinnen und Befürworter. Die Wohnbauförderung sei in der Verfassung verankert und habe sich bisher als wirksam erwiesen. "Dieser Kredit mindert die Wohnungsnot", sagte Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG).</p><p></p><p>"Günstiger Wohnraum für Günstlinge"</p><p>Der Rat stimmte dem Bundesbeschluss mit 135 zu 50 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu, gegen den Willen der SVP. Deren Vertreter argumentierten, angesichts der finanzpolitischen Lage des Bundes und der derzeitigen tiefen Zinsen sei es der falsche Zeitpunkt für solche Massnahmen. Ohnehin sei fraglich, wer davon profitieren würde.</p><p>Adrian Amstutz (SVP/BE) sprach von "günstigem Wohnraum für Günstlinge". Dies hätten Beispiele in Bern und Zürich gezeigt. Bundesrat Johann Schneider-Ammann widersprach. Es gehe hier nicht um die vergünstigten Stadtwohnungen, die in den Medien thematisiert worden seien, sondern um Genossenschaften des gemeinnützigen Wohnungsbaus.</p>
- Updated
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09.04.2025 00:19
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