Für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Volksinitiative

Details

ID
20140058
Title
Für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Volksinitiative
Description
Botschaft vom 27. August 2014 zur Volksinitiative “Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“
InitialSituation
<p><b>Am 27.08.2014 hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative "Für ein bedingungsloses Grundeinkommen" (14.058) verabschiedet. Aus Sicht des Bundesrates hätte die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens unerwünschte einschneidende Auswirkungen auf die Wirtschaftsordnung, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das System der sozialen Sicherheit der Schweiz. Insbesondere müssten zur Finanzierung die Steuern massiv erhöht werden. Deshalb lehnt der Bundesrat die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag ab. National- und Ständerat empfehlen Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen, der Nationalrat in der Schlussabstimmung mit 157 zu 19 Stimmen bei 16 Enthaltungen, der Ständerat mit 40 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen,</b></p><p></p><p>Die Volksinitiative möchte den Bund verpflichten, ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen, das allen in der Schweiz lebenden Menschen ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht. Die Höhe des Grundeinkommens und dessen Finanzierung sollen auf Gesetzesstufe geregelt werden. Als Diskussionsgrundlage schlagen die Initiantinnen und Initianten ein Grundeinkommen pro Monat von 2500 Franken für Erwachsene und von 625 Franken für Kinder und Jugendliche vor.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates würde durch ein solches Grundeinkommen der Gesellschaftsvertrag radikal umgestaltet. Die Gesellschaftsordnung und der soziale Zusammenhalt in der Schweiz beruhen auf dem Verständnis, dass nur Personen eine finanzielle Unterstützung in Form von Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeleistungen erhalten, welche nicht in der Lage sind, ein genügend hohes Erwerbseinkommen zu erzielen. Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen erhielten alle Bürgerinnen und Bürger eine Leistung vom Staat, ohne einen Beitrag an die Gesellschaft leisten zu müssen.</p><p>Damit sich die Situation der einzelnen Haushalte nicht verschlechtern würde, müssten die finanziellen Leistungen, die über die Höhe des bedingungslosen Grundeinkommens hinausgehen, sowie die Beratung und Begleitung der Leistungsbeziehenden aufrecht erhalten werden. Das System der sozialen Sicherheit würde somit nicht vereinfacht. Zudem ist die heutige Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik darauf ausgerichtet, die Menschen möglichst (wieder) in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Dieser Grundsatz würde durch das Grundeinkommen in Frage gestellt und in vielen Fällen verunmöglicht, da der finanzielle Anreiz für eine (Wieder-) Eingliederung stark reduziert würde.</p><p>Bei einem garantierten Grundeinkommen von 2500 Franken wäre es gemäss Bundesrat für verschiedene Personengruppen finanziell nicht mehr lohnend, erwerbstätig zu sein. Dies gilt insbesondere für jene Erwerbstätigen, welche weniger oder nicht viel mehr als 2500 Franken verdienen, also für Tieflohnbeziehende und Teilzeitarbeitende, somit vor allem für Frauen. Aber auch für Gutverdienende würde der Arbeitsanreiz wegen der hohen Steuerbelastung sinken. Das derart reduzierte Arbeitsvolumen hätte auch eine geringere volkswirtschaftliche Wertschöpfung zur Folge. Weil weniger Arbeitskräfte - auch Fachkräfte - verfügbar und die finanzpolitischen Rahmenbedingungen unsicher wären, würden gewisse Produktions- und Dienstleistungsaktivitäten ins Ausland verlagert. Für ausländische Unternehmen wäre es weniger attraktiv, sich in der Schweiz neu anzusiedeln.</p><p>Auf der Berechnungsbasis von 2500 Franken pro Person und Monat resp. 625 Franken pro Kind (unter 18 Jahren) und Monat hätten im Jahr 2012 zur Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens 208 Milliarden Franken bereit gestellt werden müssen: 55 Milliarden Franken hätten aus bestehenden Leistungen der sozialen Sicherheit umgelagert werden können und 153 Milliarden Franken hätten als zusätzliche Steuern erhoben werden müssen. Dies entspricht mehr als einem Viertel des Bruttoinlandprodukts. Dabei hätten 128 Milliarden Franken über Steuern auf bestehenden Erwerbseinkommen abgeschöpft und 25 Milliarden Franken durch weitere Steuern und Abgaben (wie z. B. einer Erhöhung der Mehrwertsteuersätze um etwa 8 Prozentpunkte) gedeckt werden müssen. Aufgrund des tieferen Beschäftigungsvolumens und der geringeren Wertschöpfung wäre im Weiteren mit nicht bezifferbaren negativen Folgen für das bestehende Steueraufkommen und die Finanzierung der Sozialversicherungen zu rechnen.</p><p>Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag ab.</p><p></p><p>(Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.08.2014)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 27. August 2014 zur Volksinitiative “Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen»
    Resolutions
    Date Council Text
    23.09.2015 1 Beschluss gemäss Entwurf
    17.12.2015 2 Zustimmung
    18.12.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.12.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Der <b>Nationalrat b</b>efasste sich als Erstrat mit der Vorlage. Fast ein Fünftel der Ratsmitglieder trat ans Rednerpult. In der Debatte sprachen sich einige Sozialdemokraten und Grüne für die Initiative aus. </p><p>Gegner und Gegnerinnen der Initiative kritisierten unter anderem, Eigenverantwortung und Anreiz zur Erwerbsarbeit gingen verloren, wenn jeder und jede unabhängig von Alter, Vermögen oder Gesundheitszustand ein Grundeinkommen bekäme. Die Initiative sei ein "sozialromantisches Experiment" mit zerstörender Auswirkung auf Wirtschaft und Gesellschaft. Die Initiative sei auch viel zu wenig konkret. Was die richtige Höhe des Grundeinkommens wäre und was mit den Sozialversicherungen geschehen würde, sei völlig offen. Die Rede war von einer "entsicherten Handgranate", welche das ganze System der sozialen Sicherheit zu zerstören drohe. Es sei dies gar die gefährlichste und schädlichste je eingereichte Initiative. Gewarnt wurde vor enormen finanziellen Konsequenzen bei Annahme des bedingungslosen Grundeinkommens. Die Initiative verkenne zudem den Wert der Erwerbsarbeit, die wichtige psychische Bedürfnisse wie das Selbstwertgefühl oder die soziale Integration abdecke. Moniert wurde nicht nur auf bürgerlicher Seite, dass der Initiativtext sehr auslegungsbedürftig sei. Kritische Stimmen von linker Seite sorgten sich um die Zukunft der Sozialversicherungen, da deren Verhältnis zum Grundeinkommen nicht geklärt sei. Die Sozialversicherungen seien zwar nicht perfekt, hätten sich aber immerhin bewährt.</p><p>Auf Seiten der Ratsmitglieder, welche die Initiative unterstützten, wurde argumentiert, die Initiative befreie die Arbeit vom Zwang, weil niemand mehr Angst um seine Existenz haben müsse. Unentgeltliche Familienarbeit und freiwilliges Engagement würden aufgewertet. Zudem könne der Arbeitsmarkt gar nicht alle Menschen aufnehmen. Silvia Schenker (S, BS) beantragte als Mitglied und einzige Befürworterin der Initiative in der vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) die Initiative anzunehmen. Sie hielt fest, das gesamte System der sozialen Sicherheit gehe davon aus, dass eine Integration oder Wiederintegration in den ersten Arbeitmarkt angestrebt werden solle. Für diese Integrationsbemühungen werde von Seiten der Versicherungen und der öffentlichen Hand viel Geld investiert, was gut gemeint sein möge. Die Erfahrung in der Praxis zeige jedoch, dass diese Form von Integrationsbemühungen in vielen Fällen nicht erfolgreich sei und auch nicht sein könne. Denn der heutige Arbeitsmarkt sei nicht in der Lage, all jene aufzunehmen, die aus unterschiedlichsten Gründen die erforderlichen Leistungen nicht erbringen könnten und denen es an der notwendigen Qualifikation fehle. Es sei moralische und rechtliche Pflicht der Gesellschaft, diesen Teil ihrer Mitglieder mitzutragen. Das bedingungslose Grundeinkommen wäre eine mögliche Antwort darauf. Weiter wurde von Befürwortern der Initiative argumentiert, das bedingunglose Grundeinkommen führe zur Entstigmatisierung der Personen, die aufgrund gesundheitlicher oder anderer Schwierigkeiten nicht so viel arbeiten können, wie es die Gesellschaft im heutigen System erwartet. Der Minderheitsantrag Schenker, die Initiative zur Annahme zu empfehlen, wurde mit 146 zu 14 Stimmen bei 12 Enthaltungen abgelehnt. Die SP-Fraktion lehnte den Antrag mit mit 23 zu 10 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab. Die Grünen sprachen sich - ebenfalls bei 6 Enthaltungen - knapp für Annahme des Minderheitsantrags aus.</p><p>In der Schlussabstimmung folgte der Nationalrat den Anträgen des Bundesrates und seiner Kommission, die Vorlage anzunehmen und damit die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen, mit 157 zu 19 Stimmen bei 16 Enthaltungen. Bei der SP-Fraktion hielten sich in der Schlussabstimmung bei 13 Enthaltungen Gegner und Befürworter ungefähr die Waage, ebenso bei den Grünen - bei 3 Enthaltungen.</p><p></p><p>Im <b>Ständerat</b> gab es nur eine kurze Diskussion zum bedingungslosen Grundeinkommen. Konrad Graber (C, LU) sprach für die Kommission, welche mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung dem Plenum beantragte, dem Nationalrat zur folgen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Kommission sei zum Schluss gelangt, dass die Initiative nicht zur Vereinfachung, sondern zu einer Verkomplizierung des fein austarierten schweizerischen Sozialsystems führen müsste. Auch bei einem Grundeinkommen von 2500 Franken wäre es nicht möglich, die AHV und die IV, die berufliche Vorsorge, die Arbeitslosenversicherung, die Kranken- und Unfallversicherung, die Erwerbsersatzordnung und die Familienzulagen abzuschaffen, ganz abgesehen von anderen bedarfsabhängigen Leistungen wie Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung. Zudem fänden sich auf kantonaler und kommunaler Ebene zahlreiche weitere Bedarfsleistungen für die Existenzsicherung. Wie im Nationalrat wurde auch auf die finanziellen Auswirkungen für die Volkswirtschaft hingewiesen. Neben der enormen Belastung der bestehenden Erwerbseinkommen müssten 55 Milliarden Franken aus heutigen Leistungen der sozialen Sicherheit in die Finanzierung des bedingungslosen Grundeinkommens umgelagert werden. Was die Initiative fordere, sei gesellschaftspolitisch und volkswirtschaftlich kaum verkraftbar.</p><p>Die nachfolgende kurze Diskussion wurde allein von Sozialdemokraten bestritten. Es wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass das Ziel der Initiative, allen Menschen ein Dasein in Würde zu ermöglichen, sich bereits aus der Verfassung ergebe. Es mache keinen Sinn, das bewährte Sozialversicherungssystem durch ein Grundeinkommen zu ersetzen, das erst noch ungenügend sei für ein Leben in Würde. Andererseits wurde aber auch festgehalten, es lohne sich, über die Vision der Initianten nachzudenken. So werde beispielsweise die Digitalisierung der Arbeitswelt zu massiven Jobverlusten führen. Begleiterscheinungen dieser Entwicklung seien bereits heute spürbar und könnten sich im Verlauf der nächsten Jahre und Jahrzehnte zu einer veritablen sozialen Frage zuspitzen. Es gehe nicht etwa um eine moralische Forderung, sondern vor allem um eine ökonomische und volkswirtschaftliche. Es gäbe deshalb auch namhafte Ökonomen, welche sich für die Einführung eines Grundeinkommens einzsetzen würden.</p><p>In der Schlussabstimmung wurde die Intiative mit 40 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen Volk und Ständen zur Ablehnung empfohlen.</p><p></p><p><a href="https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2015/9553.pdf">Schlussabstimmungstext</a></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 5 juin 2016 mit 76,9 Prozent Nein-Stimmen und von 20 Kantonen und 6 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>
Updated
09.04.2025 00:19

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