Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst. Änderung

Details

ID
20140059
Title
Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst. Änderung
Description
Botschaft vom 27. August 2014 zur Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.08.2014</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision des Zivildienstgesetzes</b></p><p><b>Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Revision des Zivildienstgesetzes verabschiedet: Er gewährleistet damit weiterhin einen schlanken und effizienten Vollzug des Zivildienstes. Gesuchsteller sollen früher über ihre Pflichten informiert, Zivis für ihre Einsätze noch besser ausgebildet werden. Die Einsatzmöglichkeiten werden erweitert.</b></p><p>Die Vollzugsstelle für den Zivildienst soll die hohen Vollzugsmengen - Zivis leisteten 2013 über 1,3 Millionen Diensttage - auch in Zukunft schlank und effizient bewältigen können. Dies verlangt normative Anpassungen. Zum Zivildienst zugelassen wird weiterhin nur, wer den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Neu müssen Gesuchsteller bereits vor der Zulassung eine eintägige Einführung besuchen. Sie sollen sich der Konsequenzen eines Wechsels vom Militär- zum Zivildienst früher und besser bewusst werden. Der Besuch dieses Einführungstages wird zur Zulassungsbedingung, im Anschluss muss das Gesuch weiterhin bestätigt werden.</p><p>Die Ausbildung wird intensiviert, Kursbesuche sind neu grundsätzlich obligatorisch. Der Katalog der Tätigkeitsbereiche wird um das Schulwesen ergänzt. Zivis können somit zur Unterstützung in der schulischen Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden. Einsätze sollen zum Beispiel als Assistenz im Unterricht oder in Lagern, in der Pausenaufsicht, in der Aufgabenhilfe, beim Mittagstisch oder im Hausdienst möglich sein.</p><p>Der Einsatz von Zivis in landwirtschaftlichen Betrieben wird an die neue Agrarpolitik angepasst. Für Projekte und Programme in den Bereichen Biodiversität, Landschaftsqualität oder zur Strukturverbesserung kann auf die Unterstützung von Zivildienstleistenden zurückgegriffen werden.</p><p>Nicht mehr Gegenstand der Revisionsvorlage bilden die geringfügigen Anpassungen im Zivildienstrecht, die sich aufgrund der Weiterentwicklung der Armee ergeben werden. Die betroffenen Bestimmungen im Zivildienstgesetz werden im Rahmen der Revision des Militärgesetzes geändert.</p><p>Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung ebenfalls die Ergebnisse der Vernehmlassung vom Herbst 2013 zur Kenntnis genommen: Die Revision wird in ihren Grundzügen mehrheitlich unterstützt. Eine deutliche Mehrheit begrüsst den neuen Tätigkeitsbereich Schulwesen, darunter drei Viertel der Kantone. Eine Minderheit nimmt diesen Vorschlag kritisch auf: Es besteht die Sorge, Zivis könnten Fachkräfte ersetzen. Die Vorlage sieht jedoch explizit vor, dass Zivis Lehrkräfte lediglich unterstützen: Sie dürfen nicht die Verantwortung für den Unterricht übernehmen. Wie in allen anderen Tätigkeitsbereichen sind Zivis auch in Schulen arbeitsmarktneutral einzusetzen: Sie dürfen keine Lehrkräfte ersetzen. Die Kantone und Gemeinden bleiben zudem frei, ob sie Zivis in diesem Bereich einsetzen wollen oder nicht.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 27. August 2014 zur Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG)
    Resolutions
    Date Council Text
    05.05.2015 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    09.09.2015 2 Abweichung
    15.09.2015 1 Zustimmung
    25.09.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    25.09.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 05.05.2015</b></p><p><b>Zivildienst - Nationalrat gegen Zivildienst-Einsätze an Schulen </b></p><p><b>"Keine Hilfslehrer ohne pädagogische Ausbildung"</b></p><p><b>(sda) Zivildienstleistende sollen nicht an Schulen eingesetzt werden. Der Nationalrat hat am Dienstag den Vorschlag des Bundesrates abgelehnt, solche Einsätze zu ermöglichen. Mit den übrigen Änderungen des Zivildienstgesetzes zeigte er sich einverstanden.</b></p><p>Der Entscheid gegen die Einsätze von Zivis in Schulen fiel mit 94 zu 82 Stimmen. Der Rat folgte damit seiner vorberatenden Kommission, durchgesetzt haben sich SVP, FDP und CVP.</p><p>Der Bundesrat möchte die Einsätze an Schulen ermöglichen, damit der Andrang bewältigt werden kann. Weil sich seit der Abschaffung der Gewissensprüfung mehr junge Männer für den Zivildienst entscheiden, mangelt es zunehmend an Einsatzplätzen.</p><p></p><p>Pausenaufsicht und Aufgabenhilfe</p><p>Eingesetzt würden die Zivis als Assistenten im Unterricht, in Lagern, in der Pausenaufsicht, in der Aufgabenhilfe, am Mittagstisch oder im Hausdienst. Die Verantwortung für den Unterricht dürften sie nicht übernehmen.</p><p>Die Befürworterinnen und Befürworter aus den Reihen von SP, Grünen, GLP und BDP betonten, dass die Zivis keine Lehrpersonen ersetzen würden. Der Einsatz an Schulen könne aber dazu dienen, dass sich Lehrerinnen und Lehrer wieder vermehrt den pädagogischen Aufgaben widmen könnten, gab Roland Fischer (GLP/LU) zu bedenken.</p><p></p><p>Keine guten Vorbilder</p><p>Die Gegnerinnen und Gegner warnten ihrerseits vor Hilfslehrern ohne pädagogische Ausbildung. "Die Schule ist kein Tummelfeld für solche Übungen", sagte Thomas Hurter (SVP/SH). Würden die Zivis dagegen nur für die Pausenaufsicht eingesetzt, stelle sich die Frage, was sie vor und nach der Pause täten.</p><p>Die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten sei unnötig und nicht sinnvoll, befand auch Marco Romano (CVP/TI). Das Lehrpersonal brauche keine Assistenten. Wo die Schule Unterstützung brauche, müsse die Freiwilligkeit gestärkt werden, etwa in Skilagern. Hans Fehr (SVP/ZH) brachte einen weiteren Grund vor: Wer keinen Militärdienst leisten wolle, sei kein Vorbild und gehöre deshalb nicht in die Schule.</p><p></p><p>Zivildienst zu attraktiv</p><p>Die SVP stellte sich grundsätzlich gegen die Gesetzesrevision. Sie sieht darin eine Schwächung der Armee, wie Fehr sagte. Neue Betätigungsfelder für den Zivildienst zu suchen sei der völlig falsche Weg. Die Hürden sollten vielmehr erhöht werden.</p><p>Das Ziel müsse sein, dass möglichst viele junge Männer den Militärdienst leisteten, sagte auch Andrea Geissbühler (SVP/BE). Mit den geplanten Änderungen würde der Zivildienst "noch attraktiver". Der Nationalrat lehnte den Antrag der SVP auf Nichteintreten jedoch mit 137 zu 48 Stimmen ab.</p><p></p><p>Die "wahren Männer"</p><p>Die Befürworterinnen und Befürworter der Revision wiesen darauf hin, dass der Zivildienst weiterhin anderthalb mal so lange dauern werde wie der Militärdienst und nur jenen offen stehe, die den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren könnten. Mit den geplanten Änderungen werde lediglich dem Wachstum des Zivildienstes Rechnung getragen.</p><p>Aline Trede (Grüne/BE) befand, die Zivildienstleistenden seien "die wahren und die mutigen Männer", denn sie täten etwas für die Gesellschaft. Sie scheuten sich nicht, in ein Altersheim zu gehen, "anstatt unnötig Blei in einen Hügel zu schiessen". Dies brachte ihr den Vorwurf der Respektlosigkeit ein. Evi Allemann (SP/BE) gab zu bedenken, dass sich dank des Zivildienstes weniger Wehrpflichtige auf dem "blauen Weg" verabschiedeten.</p><p></p><p>Gesuch erst nach der Rekrutierung</p><p>Zu reden gab neben den Einsätzen an Schulen insbesondere die Frage, wann Interessierte ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst einreichen dürfen. Heute können Militärdienstpflichtige dies jederzeit tun. Das Gesuch darf auch schon vor der Rekrutierung eingereicht werden. Letzteres soll künftig nicht mehr möglich sein. Der Nationalrat folgte in diesem Punkt dem Bundesrat.</p><p>SP und Grüne setzten sich vergeblich dafür ein, beim geltenden Recht zu bleiben. Die SVP wiederum wollte zusätzlich die Möglichkeit für Gesuche während der Rekrutenschule abschaffen. Beides lehnte der Nationalrat aber ab. Auf breite Zustimmung stiess, dass Interessierte vor der Zulassung zum Zivildienst eine eintägige Einführung besuchen müssen.</p><p></p><p>Obligatorische Kurse für alle Einsätze</p><p>Ebenfalls einverstanden ist der Nationalrat damit, dass die Zivildienstleistenden für ihre Einsätze besser ausgebildet werden. Kursbesuche sollen künftig für alle Arten von Einsätzen obligatorisch sein. Bisher galt dies nur für Zivildienstleistende in der Pflege. In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 122 zu 45 Stimmen gut. Nun ist der Ständerat am Zug.</p><p>Bundesrat Johann Schneider-Ammann gestand zu Beginn der Beratungen im Nationalrat, dass er früher skeptisch gegenüber dem Zivildienst gewesen sei. In der Zwischenzeit sei er aber zur Überzeugung gelangt, dass Zivildienstleistende engagierte junge Bürger seien, die sich für die Schweiz einsetzten. "Ich zolle den Zivis meine Anerkennung", sagte Schneider-Ammann. Die Zahlen hätten sich ausserdem stabilisiert, der Zivildienst gefährde den Armeebestand nicht.</p><p><b></b></p><p><b>Debatte im Ständesrat, 09.09.2015</b></p><p><b>Ständerat befürwortet Zivildienst-Einsätze an Schulen </b></p><p><b>(sda) Zivildienstleistende sollen an Schulen eingesetzt werden. Anders als der Nationalrat hat der Ständerat am Mittwoch den Vorschlag des Bundesrates gutgeheissen, solche Einsätze zu ermöglichen. Auf Zustimmung stiessen auch die übrigen Änderungen des Zivildienstgesetzes.</b></p><p>Der Entscheid für die Einsätze von Zivis an Schulen fiel ohne Gegenstimme. Der Rat folgte damit seiner vorberatenden Kommission. Die kantonale Schulhoheit bleibe gewährleistet und für die Schulen selbst entstehe kein Zwang, argumentierte Joachim Eder (FDP/ZG) im Namen der Kommission.</p><p>Der Bundesrat möchte die Einsätze an Schulen ermöglichen, damit der Andrang bewältigt werden kann. Weil sich seit der Abschaffung der Gewissensprüfung mehr junge Männer für den Zivildienst entscheiden, mangelt es zunehmend an Einsatzplätzen. Heute sind solche Einsätze nur möglich, wenn behinderte und leistungsschwache Kinder in Regelklassen unterrichtet werden.</p><p></p><p>Positives Signal der Kantone</p><p>Eingesetzt würden die Zivis als Assistenten im Unterricht, in Lagern, in der Pausenaufsicht, in der Aufgabenhilfe, am Mittagstisch oder im Hausdienst. Die Verantwortung für den Unterricht dürften sie nicht übernehmen.</p><p>Die Vorlage sei notwendig, ausgewogen und haushaltsneutral, befand die Ratsmehrheit. Letztlich werde mit den neuen Tätigkeitsbereichen dem Wachstum des Zivildienstes Rechnung getragen. Die Zivis würden zudem keine Lehrpersonen ersetzen.</p><p>Bundesrat Johann Schneider-Ammann gestand zu Beginn der Beratungen im Ständerat, dass er früher selbst skeptisch gegenüber dem Einsatz an Schulen gewesen sei. Nach positiven Signalen der Kantone und des Lehrerverbands sei er aber zur Überzeugung gelangt, dass diese Möglichkeit geschaffen werden müsse.</p><p></p><p>Gesuch erst nach der Rekrutierung</p><p>Eine weitere Änderung betrifft die Frage, wann Interessierte ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst einreichen dürfen. Heute können Militärdienstpflichtige dies jederzeit tun. Das Gesuch darf auch schon vor der Rekrutierung eingereicht werden. Letzteres soll künftig nicht mehr möglich sein. Der Ständerat folgte in diesem Punkt dem Bundesrat und dem Nationalrat.</p><p>Auf Zustimmung stiess auch, dass Interessierte vor der Zulassung zum Zivildienst eine eintägige Einführung besuchen müssen. Damit sollen sich die Stellungspflichtigen den Konsequenzen ihres Wechsels vom Militär- zum Zivildienst besser bewusst werden.</p><p></p><p>Obligatorische Kurse für alle Einsätze</p><p>Einverstanden ist der Ständerat ferner damit, die Zivildienstleistenden für ihre Einsätze besser auszubilden. Kursbesuche sollen künftig für alle Arten von Einsätzen obligatorisch sein. Bisher galt dies nur für Zivildienstleistende in der Pflege.</p><p>Weiter als der Bundesrat geht der Ständerat bei der Finanzhilfe zugunsten der Einsatzbetriebe. Er beschloss, ausnahmsweise Projekte finanziell zu unterstützen, die der Kulturgütererhaltung dienen. Dies ermögliche, historische Bauten fachgerecht in Stand zu halten, erklärte Peter Bieri (CVP/ZG) seinen Minderheitsantrag. Der Entscheid fiel mit 36 zu 8 Stimmen.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.09.2015</b></p><p><b>Zivildienstleistende werden künftig an Schulen eingesetzt </b></p><p><b>(sda) Das neue Zivildienstgesetz ist unter Dach und Fach. Der Nationalrat hat am Dienstag die letzte Differenz zum Ständerat ausgeräumt: Zivildienstleistende dürfen in Zukunft auch an Schulen eingesetzt werden. Damit soll der künftige Bedarf gedeckt werden.</b></p><p>Seit der abgeschafften Gewissensprüfung entscheiden sich immer mehr junge Männer für den Zivildienst. Entsprechend werden Einsatzplätze knapp. Ende 2013 gab es rund 13'400 Plätze. Bis 2018 rechnet der Bund mit einem Bedarf von über 17'000.</p><p>Der absehbare Mangel veranlasste den Bundesrat, die heutigen Tätigkeitsbereiche für den Zivildienst zu erweitern. Umstritten war im Parlament insbesondere der Einsatz an Schulen. Bürgerliche Parteien monierten, dies sei kein Rezept gegen den Lehrermangel.</p><p>Am Dienstag sprach sich nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat für den Einsatz von Zivis an Schulen aus - wenngleich mit 97 zu 87 Stimmen bei 5 Enthaltungen äusserst knapp.</p><p>Zivildienstleistende dürfen aber die Verantwortung für den Unterricht nicht übernehmen und werden somit keine Lehrkräfte ersetzen. Es bleibt zudem den Kantonen und Gemeinden überlassen, ob sie Zivildienstleistende in Schulen einsetzen wollen oder nicht.</p><p></p><p>An neue Agrarpolitik angepasst</p><p>Generell neu geregelt werden auch Landwirtschaftseinsätze. Heute dürfen nur unterstützungsbedürftige Betriebe Zivis einsetzen. Dieses Kriterium soll wegfallen und durch jene Kriterien ersetzt werden, die gemäss der neuen Agrarpolitik zu Direktzahlungen berechtigen.</p><p>Zivildienstleistende kommen damit künftig in Projekten und Programmen zum Einsatz, für welche der Betrieb Biodiversitäts-, Kulturlandschafts- oder Landschaftsqualitätsbeiträge erhält. Auch Betrieben mit Investitionshilfen für Strukturverbesserungen können auf solche Hilfe zurückgreifen.</p>
Updated
09.04.2025 00:17

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