Asylgesetz. Neustrukturierung des Asylbereichs
Details
- ID
- 20140063
- Title
- Asylgesetz. Neustrukturierung des Asylbereichs
- Description
- Botschaft vom 3. September 2014 zur Änderung des Asylgesetzes (Neustrukturierung des Asylbereiches)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 03.09.2014</b></p><p><b>Neustrukturierung des Asylwesens: Bundesrat verabschiedet Botschaft</b></p><p><b>Der Bundesrat will die Asylverfahren rascher und fair abwickeln und dazu den Asylbereich neu strukturieren. Nachdem bereits die Kantone, Städte und Gemeinden an zwei nationalen Asylkonferenzen die Neustrukturierung gutgeheissen haben, hat der Bundesrat am Mittwoch die entsprechenden Gesetzesänderungen verabschiedet. Demnach soll die Mehrheit der Asylverfahren innerhalb von 140 Tagen rechtskräftig entschieden und vollzogen werden. Um die rechtliche Qualität der Verfahren weiterhin sicherzustellen, wird der Rechtsschutz der Asylsuchenden verstärkt.</b></p><p>Die vom Bundesrat heute verabschiedete Botschaft zur Neustrukturierung des Asylbereichs geht zurück auf den Beschleunigungsbericht vom März 2011, den Schlussbericht der Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen sowie die gemeinsame Erklärung der der nationalen Asylkonferenz vom März 2014. Die Revision sieht vor, Asylverfahren rascher und rechtstaatlich fair durchzuführen. Die Mehrheit der Asylgesuche, für die es keine weiteren Abklärungen braucht, werden demnach künftig in einem beschleunigten Verfahren mit ausgebautem Rechtsschutz behandelt und abgeschlossen. Diese Asylsuchenden sind für die gesamte Dauer des Verfahrens bis zu ihrer allfälligen Wegweisung aus der Schweiz in regionalen Zentren des Bundes untergebracht. Das Verfahren dauert maximal 140 Tage.</p><p>Sind für den Entscheid über ein Asylgesuch weitere Abklärungen notwendig, werden die Asylsuchenden für erweiterte Verfahren wie bisher den Kantonen zugewiesen. Diese Verfahren sollen innerhalb eines Jahres rechtskräftig abgeschlossen werden und Asylsuchende mit negativem Entscheid müssen in dieser Zeitspanne aus der Schweiz ausreisen. Für den Vollzug einer allfälligen Wegweisung sind wie bisher die Kantone zuständig.</p><p></p><p>Ausgebauter Rechtsschutz und Beratung</p><p>Damit die neuen Verfahren rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen, sind kostenlose Beratungen über das Asylverfahren und eine kostenlose Rechtsvertretung vorgesehen. Damit ist sichergestellt, dass die Asylverfahren nicht nur wesentlich rascher, sondern weiterhin fair durchgeführt werden. Asylsuchende sollen zudem frühzeitig und umfassend über das bestehende Rückkehrhilfeangebot informiert werden. Der Zugang zur Rückkehrberatung und die freiwillige Ausreise mit Rückkehrhilfe sollen in jeder Verfahrensphase möglich sein.</p><p></p><p>Breite Basis für neue Zentren des Bundes</p><p>Bund, Kantone, Gemeinde und Städte haben sich dafür ausgesprochen, die Umsetzung der Neustrukturierung gemeinsam anzugehen. Sie haben im März 2014 einstimmig eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, in der sie die Eckwerte für die Gesamtplanung und ein Kompensationsmodell für die Abgeltung der Standortkantone festhalten. Demnach werden sechs Regionen gebildet mit jeweils mehreren Bundeszentren. Das konkrete Standortkonzept wird vom Bundesamt für Migration in enger Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Regierungsrätinnen und Regierungsräte der Kantone in den einzelnen Regionen bis Ende 2014 ausgearbeitet.</p><p>Der Bund verfügt heute über rund 1400 Unterbringungsplätze in fünf Empfangs- und Verfahrenszentren. Derzeit besteht bei der vorgeschlagenen Neustrukturierung des Asylbereiches ein Bedarf von rund 5000 Plätzen in Zentren des Bundes. Darin bereits enthalten ist eine Reserve von 20 Prozent für Schwankungen, damit auch bei einer steigenden Zahl von Asylgesuchen möglichst keine Personen auf die Kantone verteilt werden.</p><p></p><p>Mittelfristige Einsparungen</p><p>Für Bauten, die dauerhaft für die Unterbringung von Asylsuchenden durch den Bund genutzt werden oder die dafür neu errichtet werden, muss nach geltendem Recht ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Für eine rasche Umsetzung der Neustrukturierung im Asylbereich soll dieses langwierige Verfahren durch ein neues Plangenehmigungsverfahren ersetzt werden.</p><p>Auf mittlere Sicht wird die Neustrukturierung des Asylwesens zu jährlichen Einsparungen von bis zu 170 Millionen Franken im Vergleich zum heutigen System führen. Für die Bereitstellung dieser Unterkünfte respektive der Arbeitsplätze sind Investitionen von bis zu 548 Millionen Franken nötig.</p><p></p><p>Erste Erfahrungen aus dem Testbetrieb in Zürich</p><p>Der Testbetrieb zur Neustrukturierung des Asylbereiches läuft seit dem 6. Januar 2014 in Zürich. Ein erstes, vorläufiges Fazit fällt positiv aus: Die beschleunigten Verfahren im Testbetrieb konnten bisher rasch und rechtsstaatlich korrekt durchgeführt und die budgetierten Kosten eingehalten werden. Das BFM lässt die Wirtschaftlichkeit der verbesserten Prozesse und die Wirksamkeit der beschleunigten Verfahren extern evaluieren. Die Zwischenergebnisse dieser Evaluationen werden Ende Jahr vorliegen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 3. September 2014 zur Änderung des Asylgesetzes (Neustrukturierung des Asylbereiches)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Asylgesetz (AsylG)
- Resolutions
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Date Council Text 15.06.2015 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 09.09.2015 1 Abweichung 22.09.2015 2 Zustimmung 25.09.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung 25.09.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Das Parlament hat die Revision des Asylgesetzes mit geringfügigen Änderungen an der Vorlage des Bundesrates mit 35 zu 3 Stimmen im Ständerat und 138 zu 55 Stimmen im Nationalrat angenommen. Das geänderte Gesetz sieht insbesondere eine beträchtliche Beschleunigung des Asylverfahrens und die Bildung neuer Bundeszentren vor. Um sowohl eine rasche als auch eine faire Prüfung der Asylgesuche zu gewährleisten, sind in den Zentren kostenlose Beratungen und Rechtsvertretungen vorgesehen. Gegen die Revision sprach sich einzig die SVP-Fraktion aus. Sie bemängelte den fehlenden politischen Willen das Asylrecht konkret zu verschärfen, Missbräuche im Asylwesen zu bekämpfen und die Anzahl vorläufig aufgenommener Personen zu verringern. </b></p><p><b></b></p><p>Die Revision des Asylgesetzes, welche eine Beschleunigung der Verfahren, dafür aber eine unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung vorsieht, hat im Parlament eine breite Unterstützung gefunden. Lediglich die SVP-Fraktion war der Meinung, dass die Revision ihr Ziel verfehlt, weil sie die die Attraktivität der Schweiz als Asylland in keiner Weise schmälere. Ihre Versuche die Revisionsvorlage von Grund auf zu ändern blieben allerdings erfolglos. So lehnte der Nationalrat ihren Nichteintretensantrag mit 135 zu 52 Stimmen ab. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis sprach er sich auch gegen den Antrag der SVP-Fraktion aus, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, die Attraktivität der Schweiz als Asylland umgehend zu vermindern und ohne weitere Verzögerung den Vollzug zu verbessern. Der Ständerat seinerseits trat ohne Gegenstimme auf die Vorlage ein. </p><p>Die Grüne und die Sozialdemokratische Fraktion versuchten vergeblich, die Möglichkeit, auf einer Schweizer Vertretung im Ausland ein Asylgesuch einzureichen, wenigstens teilweise wieder einzuführen. Diese sogenannten Botschaftsgesuche waren mit den vom Volk angenommenen dringlichen Änderungen des Asylgesetzes abgeschafft worden. Für die Mehrheit der Ratsmitglieder bestand daher kein Anlass, auf diese Frage zurückzukommen. Der Ständerat fügte die Bestimmung ein, wonach der Bund seine Pauschalabgeltungen von einem Kanton zurückfordern kann, wenn dieser seiner Vollzugsaufgabe, Personen mit negativem Asylbescheid auszuweisen, nicht nachkommt. Diese Bestimmung wurde von der Grünen und der Sozialdemokratischen Fraktion erfolglos bekämpft.</p><p>Ausgiebig diskutiert wurden die Bestimmungen zum Rechtsschutz. Angenommen wurden die Artikel 102f ff., welche festlegen, dass Asylsuchende, deren Gesuche im beschleunigten Verfahren in einem Zentrum des Bundes behandelt werden, Anspruch auf unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung haben. In den Augen der Mehrheit beider Räte gewährleistet diese Bestimmung eine rasche und faire Behandlung der Asylgesuche bei gleichzeitiger Beschleunigung der Beschwerdeverfahren. Gegen diese Regelung sprach sich einzig die SVP-Fraktion aus, da diese eine Beschwerdeflut befürchtete. Die anderen Fraktionen befürworteten den Anspruch auf unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung, sei es aus Gründen der Gerechtigkeit oder weil die im Testbetrieb gesammelten Erfahrungen sie überzeugten. Der Testbetrieb habe doch das Argument der Beschwerdeflut entkräftet. </p><p>Die SVP-Fraktion sprach sich zudem - ebenfalls vergeblich - gegen die Befugnis des Bundes aus, ohne Zustimmung der betroffenen Gemeinden Asylzentren zu errichten. Allerdings verstärkten beide Räte die Rolle der Kantone und Gemeinden insofern, als diese so früh wie möglich in die Planung von Bundesszentren eingebunden werden sollen. </p><p>Schliesslich verschärften beide Räte die vom Bundesrat vorgesehenen Sanktionen für Asylsuchende, welche ihre Mitwirkungspflicht verletzen. So sollen Gesuche von Asylsuchenden, welche in einem Verfahrenszentrum des Bundes den Behörden ohne triftigen Grund während mehr als fünf Tagen - anstelle den vom Bundesrat vorgeschlagen 20 Tagen - nicht zur Verfügung stehen, formlos abgeschrieben werden. Asylsuchende, welche die Sicherheit und Ordnung innerhalb und ausserhalb eines Verfahrenszentrums erheblich stören, sollen zwingend in besonderen Zentren mit fest zugeteiltem Rayon untergebracht werden. Die SVP-Fraktion wünschte geschlossene Zentren für alle Asylsuchende.</p><p>In den Schlussabstimmungen wurde die Änderung des Asylgesetzes im Ständerat mit 35 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen und im Nationalrat mit 138 zu 55 Stimmen angenommen.</p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 mit 66,8 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:36