Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen 2016-2019

Details

ID
20140066
Title
Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen 2016-2019
Description
Botschaft vom 3. September 2014 zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Beitragsperiode 2016—2019
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 03.09.2014</b></p><p><b>Ausstattung der Finanzausgleichsgefässe für die Jahre 2016-2019</b></p><p><b>Aufgrund der Ergebnisse des zweiten Berichts über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs und gestützt auf das Ergebnis der Vernehmlassung schlägt der Bundesrat vor, den Grundbeitrag des Ressourcenausgleichs für die Jahre 2016-2019 zu kürzen und die Dotation des Lastenausgleichs beizubehalten. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.</b></p><p>Im März 2014 hat der Bundesrat den Bericht über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs bei den Kantonen und interessierten Parteien in die Vernehmlassung geschickt. Der Bericht kommt zum Schluss, dass der Finanzausgleich gut funktioniert und die Ziele weitgehend erreicht hat. Aus diesem Grund drängen sich aus Sicht des Bundesrats keine grundlegenden Änderungen am System auf. Aufgrund der Analyse des Wirksamkeitsberichts schlägt der Bundesrat für die nächste Vierjahresperiode eine Reduktion der Dotation des Ressourcenausgleichs und die Beibehaltung der Dotation des Lastenausgleichs vor.</p><p>Die Vernehmlassungsergebnisse haben gezeigt, dass die Kantone das heutige System des Finanzausgleichs grundsätzlich unterstützen. Bei der Anpassung der Dotation des Ressourcenausgleichs stehen sich zwei Positionen gegenüber: Auf der einen Seite die ressourcenstarken Kantone, die der vom Bundesrat vorgeschlagenen Reduktion der Dotation zustimmen, die Massnahme aber als ungenügend erachten. Auf der anderen Seite die ressourcenschwachen Kantone, welche die Reduktion der Dotation ablehnen und stattdessen eine Erhöhung des Bundesbeitrags an den Ressourcenausgleich wünschen. In Bezug auf den Lastenausgleich möchte die Mehrheit der Kantone, dass die Finanzmittel des Bundes für den soziodemografischen Lastenausgleich aufgestockt werden, beispielsweise mit den frei werdenden Mitteln des Ressourcenausgleichs.</p><p>Aufgrund der Empfehlungen des zweiten Wirksamkeitsberichts und entgegen der mehrheitlichen Auffassung der Kantone schlägt der Bundesrat für die dritte Vierjahresperiode 2016-2019 folgende Ausstattung der Ausgleichsgelder vor.</p><p></p><p>- Ressourcenausgleich</p><p>Die Grundbeiträge des horizontalen und des vertikalen Ressourcenausgleichs werden auf der Basis der Zahlen 2015 aktualisiert und um den Betrag gekürzt, um den der Zielwert von 85 Prozent in der Vierjahresperiode 2012-2015 durchschnittlich übertroffen wurde. Diese Kürzung beläuft sich auf 330 Millionen Franken (Bund: 196 Mio.; ressourcenstarke Kantone: 134 Mio.). Diese Anpassung der Dotation erweist sich angesichts der Überschreitung des Mindestausstattungsziels in den Jahren 2012-2015 als folgerichtig und systemkonform. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Vorgehen soll analog angewendet werden, wenn bei einer nächsten Beurteilung eine Unterschreitung des Zielwerts von 85 Prozent festgestellt wird. In diesem Fall wäre die Dotation des Ressourcenausgleichs aufzustocken.</p><p></p><p>- Lastenausgleich</p><p>Die Grundbeiträge des geografisch-topografischen (GLA) und des soziodemografischen Lastenausgleichs (SLA) werden, ausgehend von den Werten des Jahres 2015, mit der Teuerung fortgeschrieben. Das Dotationsverhältnis zwischen den beiden Ausgleichsgefässen bleibt unverändert. Bei der Einführung des neuen Ausgleichsystems 2008 wurde bewusst entschieden, die beiden Gefässe trotz unterschiedlicher Lasten gleich abzugelten. Nach Ansicht des Bundesrats sollen zudem die mit der Reduktion des Ressourcenausgleichs frei werdenden Mittel nicht für eine Aufstockung des SLA eingesetzt werden, da der Ressourcen- und der Lastenausgleich keine kommunizierenden Röhren darstellen. Ausserdem liefern die Ergebnisse des zweiten Wirksamkeitsberichts keine ausreichende Grundlage für eine Erhöhung der Dotation des SLA. Das zunehmende Missverhältnis beim Kostendeckungsgrad zwischen den beiden Lastenausgleichsgefässen kann auf die Abnahme der geografisch-topografischen Sonderlasten zurückgeführt werden. Die Gründe dafür sind nicht bekannt. Es ist auch nicht klar, ob diese Effekte nur temporärer Natur sind.</p><p>Zudem sieht die Botschaft vor, dass der Härteausgleich wie bisher weitergeführt wird. Die Analysen im Wirksamkeitsbericht haben ergeben, dass eine vorzeitige Abschaffung oder eine stärker als in Artikel 19 Absatz 3 FiLaG vorgesehene Reduktion für einzelne Kantone ernsthafte finanzielle Folgen hätte. Die Weiterführung des Härteausgleichs erfordert keinen neuen Bundesbeschluss.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 3. September 2014 zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Beitragsperiode 2016—2019
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcenausgleichs für die Beitragsperiode 2016–2019
    Resolutions
    Date Council Text
    09.12.2014 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    10.03.2015 1 Abweichung
    17.03.2015 2 Abweichung
    03.06.2015 1 Abweichung
    08.06.2015 2 Abweichung
    15.06.2015 1 Zustimmung
    19.06.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.06.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die Festlegung der Grundbeiträge des Lastenausgleichs für die Beitragsperiode 2016–2019
    Resolutions
    Date Council Text
    09.12.2014 2 Beschluss gemäss Entwurf
    10.03.2015 1 Zustimmung
    19.06.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.06.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Ständerat, 17.03.2015</b></p><p><b>Finanzausgleich - Ständerat will Geberkantone nicht entlasten </b></p><p><b>(sda) Der Ständerat bleibt dabei: Die Geberkantone sollen gleich viel in den Nationalen Finanzausgleich (NFA) einzahlen wie bisher. Bereits zum zweiten Mal hat die kleine Kammer am Dienstag eine Senkung der Beiträge abgelehnt.</b></p><p>Damit stellt sich der Ständerat gegen den Nationalrat und den Bundesrat, welche die Geberkantone entlasten wollen. Der Entscheid fiel mit 27 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltungen.</p><p>Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Beiträge für die Periode 2016 bis 2019 zu senken. Die Kantone sollten 134 Millionen Franken weniger in den Ressourcenausgleich einzahlen, der Bund 196 Millionen Franken weniger.</p><p>Damit wollte der Bundesrat den Geberkantonen entgegenkommen, die sich seit Jahren über die ihrer Meinung nach zu hohen Zahlungen beschweren. Allein in den Ressourcenausgleich, den mit Abstand grössten NFA-Topf, zahlen die neun Geberkantone dieses Jahr 1,552 Milliarden Franken ein. Weitere 2,273 Milliarden Franken steuert der Bund bei.</p><p>Gemäss Berechnung des Bundesrates könnten die Nehmerkantone auch mit den tieferen Beiträgen auskommen. Konkret geht es um das im Gesetz vorgeschriebene Ziel, wonach sich die finanziellen Ressourcen eines Kantons auf mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts belaufen sollen. Dies werde auch mit den tieferen Beiträgen erreicht, zeigten sich Bundesrat und Nationalrat überzeugt.</p><p></p><p>Richtwert, nicht Ziel</p><p>Der Ständerat sah dies am Dienstag anders. Eine Ratsmehrheit stellte sich auf den Standpunkt, die 85 Prozent seien ein Richtwert, nicht ein Ziel. Das Hauptziel des Finanzausgleichs sei es, Disparitäten abzubauen. Dieser Abbau sei nicht erreicht worden.</p><p>Die Steuerbelastungsunterschiede etwa seien nach wie vor beträchtlich, betonten mehrere Ständeräte. Eine Familie in Delsberg zahle zum Beispiel deutlich mehr Steuern als eine Familie in Zug. "Der ressourcenstärkste Kanton hat heute fast 450 Prozent mehr Ressourcen als der schwächste. Beim Start waren es noch ungefähr 350 Prozent", sagte Werner Hösli (SVP/GL). Er warnte davor, die Schere zwischen den Kantonen könnte weiter aufgehen.</p><p>Vertreter der Geberkantone wehrten sich vergebens. "Es war nie die Meinung, dass die Minimalausstattung beliebig auf 90 oder gar 100 Prozent erhöht werden könnte", sagte Peter Bieri (CVP/ZG). Mit der Vorgabe wollte man den schwächsten Kanton auf 85 Prozent bringen. "Niemand kann begründen, weshalb ressourcenschwache Kantone in den nächsten Jahren Überschüsse schreiben, während wir Geberkantone infolge der massiv gestiegenen NFA-Beiträge dreistellige Millionendefizite schreiben, Rückstellungen auflösen oder gar die Steuern zu erhöhen haben", sagte Bieri.</p><p>Die Solidarität werde einseitig strapaziert, sagte Hannes Germann (SVP/SH). Anita Fetz (SP/BS) sprach von einem "Kartell der Mehrheit". Die Nehmerkantone, welche im Parlament die Mehrheit stellten, hätten die Macht, sich durchzusetzen. "Das Recht dazu haben sie aber nicht". Fetz verwies auch darauf, dass längst nicht alle Geberkantone zu den Tiefsteuerkantonen gehörten.</p><p>Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf zeigte sich "völlig desillusioniert" vom Ständerat. Das festgelegte Minimalziel von 85 Prozent sei mehr als erreicht. Dass es unterschiedliche Steuerbelastungen und Steuerwettbewerb gebe zwischen den Kantonen, sei so gewollt.</p><p>Erfolglos war im Ständerat auch ein Antrag, der eine kleinere Reduktion der Kantons- und Bundesbeiträge forderte. Gemäss dem vorgeschlagenen Mechanismus sollten für die Berechnung der 85-Prozent-Hürde nicht wie vom Bundesrat die letzten vier Jahre berücksichtigt werden, sondern die letzten acht Jahre. Dadurch werde das System träge, warnten mehrere Ständeräte. Bereits der Nationalrat hatte eine solche Anpassung klar abgelehnt.</p><p></p><p>Definitiver Entscheid aufgeschoben</p><p>Das Geschäft geht nun zurück an den Nationalrat. Dieser wird die Vorlage erst in der nächsten Session behandeln. Sollten sich die beiden Räte noch einig werden, unterstehe der Beschluss dem fakultativen Referendum, sagte Hans Altherr (FDP/AR), Präsident der vorberatenden Kommission.</p><p>Die Drohungen einzelner Kantone, die NFA-Gelder auf ein Sperrkonto einzuzahlen, seien angesichts dieser Möglichkeit unangebracht, sagte er an die Adresse von Zug.</p><p>Erleide die Vorlage Schiffbruch, bleibe der bisherige Bundesbeschluss für weitere zwei Jahre in Kraft, führte Altherr aus. "Bis Ende 2017 müsste man sich dann auf eine neue Lösung einigen. Ansonsten würde der Ressourcenausgleich - nicht die anderen Töpfe - dahinfallen", so Altherr.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.06.2015</b></p><p><b>Finanzausgleich - Nationalrat beharrt auf finanzieller Entlastung für Geberkantone </b></p><p><b>(sda) Beim Seilziehen um die Beiträge für den Finanzausgleich zeichnet sich weiterhin keine Einigung ab. Der Nationalrat beharrt darauf, die Geberkantone um jährlich 134 Millionen Franken zu entlasten. Eine Absage erteilte er dem Kompromiss der Kantone.</b></p><p>Dieser sah vor, die Beiträge der Geberkantone um 67 Millionen Franken und diejenigen des Bundes um 98 Millionen Franken zu senken. Das ist die Hälfte dessen, was der Bundesrat vorschlägt. Eingebracht hatte diese Lösung die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), um die Differenzen zwischen Geber- und Nehmerkantonen beizulegen.</p><p>Der Kompromiss fiel am Mittwoch nach hitziger Debatte im Nationalrat mit 103 zu 87 Stimmen bei 1 Enthaltung durch. "Solidarität muss auf beiden Seiten spielen", sagte Albert Vitali (LU) im Namen der FDP-Fraktion. Das Parlament müsse glaubwürdig bleiben und dürfe die Beiträge nicht politisch festlegen.</p><p>Mehrere Redner aus Geberkantonen machten ihrem Unmut Luft, dass ein Solidaritätssystem langsam überstrapaziert werde. Die Genfer SVP-Nationalrätin Céline Amaudruz sagte, die Drohung eines Kantonsreferendum bliebe bestehen.</p><p>Markige Worte fanden aber auch Vertreter aus Nehmerkantonen. An die Geber gerichtet, sagte Barbara Gysi (SP/SG): "Ich hoffe, dass sie im Jubiläumsjahr der Schlachten nicht mit Hellebarden nach Bern ziehen."</p><p></p><p>Keine Nivellierung</p><p>Mit dem knappen Entscheid bleibt der Nationalrat auf der Linie des Bundesrates. Die Regierung will die Zahlungen in den Ressourcenausgleich, den mit Abstand grössten NFA-Topf, kürzen. Die Geberkantone sollen um 134 Millionen Franken entlastet werden, der Bund um 196 Millionen Franken.</p><p>Die Begründung: Die Empfängerkantone könnten auch mit den reduzierten Beiträgen das im Gesetz vorgeschriebene Ziel erreichen. Dieses besagt, dass sich die finanziellen Ressourcen eines Kantons auf mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts belaufen sollen.</p><p>Klare Worte fand Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf im Rat. Einige Redner hätten den Finanzausgleich wohl nicht richtig verstanden. Das Ziel sei keine Nivellierung der Kantone, "sonst können wir den Föderalismus gleich vergessen."</p><p>Eine Rolle gespielt haben dürften auch taktische Überlegungen. Der Ständerat habe keineswegs signalisiert, dass er auf den Vorschlag der KdK einschwenken werde, warnte Daniel Vischer (GP/ZH). "Die Gefahr droht, dass am Ende eine noch schlechtere Lösung herausschaut."</p><p></p><p>Disparitäten abbauen</p><p>Die kleine Kammer hatte sich in der Frühlingssession bereits zum zweiten Mal gegen eine Senkung der NFA-Beiträge ausgesprochen. Die 85 Prozent seien ein Richtwert, nicht ein Ziel, so der Tenor. Das Hauptziel, nämlich Disparitäten abzubauen, sei nach wie vor nicht erreicht.</p><p>Die Geberkantone beschweren sich seit Jahren über die in ihren Augen zu hohen Beiträge für den Nationalen Finanzausgleich (NFA). Vor allem die Zahlungen für den Ressourcenausgleich, den mit Abstand grössten Topf, stossen auf Kritik. Allein dieses Jahr zahlen die neun Geberkantone 1,552 Milliarden Franken ein, weitere 2,273 Milliarden Franken steuert der Bund bei.</p><p>Die Vorlage soll noch in der kommenden Sommersession zu Ende beraten werden. Als nächstes ist nun wieder der Ständerat am Zug. Können sich die Räte in der Sommersession nicht einigen, bleibt der bisherige Bundesbeschluss für weitere zwei Jahre in Kraft.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 08.06.2015</b></p><p><b>Ständerat geht bei Finanzausgleich auf Geberkantone zu </b></p><p><b>(sda) Im Streit um den Finanzausgleich macht der Ständerat einen Schritt auf die Geberkantone zu. Er hiess am Montag einen Kompromiss gut, der die Geberkantone jährlich um 67 Millionen Franken entlasten würde. Ob der Nationalrat einlenken wird, ist unklar.</b></p><p>Die grosse Kammer hatte letzten Mittwoch entschieden, den Kompromiss abzulehnen und auf der Linie des Bundesrates zu bleiben. Dessen Vorschlag sieht vor, die Beiträge der Geberkantone in den Jahren 2016-2019 um 134 Millionen Franken pro Jahr zu senken, diejenigen des Bundes um 196 Millionen Franken.</p><p>Der Ständerat ist nun etwas von seiner harten Linie abgewichen. Er entschied nach hitziger Debatte mit 30 zu 14 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Beiträge von Geberkantonen und Bund für den Nationalen Finanzausgleich (NFA) um insgesamt 165 Millionen Franken zu reduzieren. Das ist die Hälfte dessen, was der Bundesrat vorschlägt. Eingebracht hatte den Kompromiss die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK).</p><p></p><p>Gebot der Vernunft</p><p>Die Kehrtwende begründete Hans Altherr (FDP/AR) namens der Kommission mit dem guten politischen Kompromissvorschlag, der auf dem Tisch liege. Mehrere Redner mahnten, die Muskeln nicht bis zum bitteren Ende spielen zu lassen. Angesichts der Frankenstärke und der Unternehmenssteuerreform III gelte es, die Reihen zu schliessen.</p><p>Vertreter der Geberkantone wehrten sich vergebens. Bei dem Vorschlag handle es sich um ein "Diktat der Mehrheit", sagte Hannes Germann (SVP/SH). Es gehe nicht an, dass sich die Nehmerkantone auf dem "Buckel der Geberkantone bereichern", sagte Alex Kuprecht (SVP/SZ).</p><p>Redner aus allen Lagern beklagten den Umstand, dass die Debatte letztlich nur Verlierer zeitigen werde. Es gehe nicht mehr alleine um "Franken und Rappen", sondern den drohenden Vertrauensverlust im föderalistischen System der Schweiz.</p><p>Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf erinnerte im Rat daran, dass das Ressourcenpotential auch 2016 um mehrere Hundert Millionen Franken steigen werde. Es brauche deshalb die Entlastung für die Geberkantone. Das Ziel des Finanzausgleichs sei nämlich keine Nivellierung der Kantone.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.06.2015</b></p><p><b>Parlament einigt sich auf Finanzausgleich für 2016 bis 2019 </b></p><p><b>(sda) Das Seilziehen um die kantonalen Beiträge für den Finanzausgleich hat ein Ende gefunden. Der Nationalrat stimmte am Montag dem Kompromiss des Ständerates zu. Geberkantone sollen in den Jahren 2016 bis 2019 um 67 Millionen Franken pro Jahr entlastet werden.</b></p><p>Die kleine Kammer war dem Nationalrat letzte Woche einen Schritt entgegengekommen. Ihr Vorschlag sieht vor, die Beiträge für den Nationalen Finanzausgleich (NFA) zu senken - aber weniger stark als der Nationalrat.</p><p>Der Grundbeitrag für den Ressourcenausgleich soll insgesamt um 165 Millionen Franken pro Jahr gesenkt werden. Der Bund wird dadurch um 98 Millionen Franken entlastet, die Geberkantone um 67 Millionen Franken.</p><p></p><p>Zähneknirschen im Nationalrat</p><p>Der Kompromiss stammt ursprünglich von der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Angesichts der verhärteten Fronten zwischen Geber- und Nehmerkantonen war der KdK daran gelegen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dem Kompromiss zum Durchbruch verhalfen die Geberkantone Waadt und Basel-Stadt.</p><p>Der Nationalrat nahm den Vorschlag nun am Montag im zweiten Anlauf an - wenn auch zähneknirschend und gegen den Willen der Kommissionsmehrheit. Redner aus allen Lagern monierten, die Solidarität der Geberkantone werde überstrapaziert. Befürworter appellierten an den Rat, Vernunft walten zu lassen und das föderale Instrument nicht weiter zu beschädigen. Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung.</p><p></p><p>Seilziehen hat ein Ende</p><p>Mit dem Einlenken des Nationalrates findet das Seilziehen um die NFA-Beiträge ein vorläufiges Ende. Ausgelöst hatte die Debatte der letzte Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich.</p><p>Der Bericht war zum Schluss gekommen, die Empfängerkantone könnten auch mit reduzierten Beiträgen das im Gesetz vorgeschriebene Ziel erreichen. Dieses besagt, dass sich die finanziellen Ressourcen eines Kantons auf mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts belaufen sollen.</p><p>Nach dem Willen des Bundesrates sollte deshalb der Grundbeitrag für die Jahre 2016-2019 um insgesamt 330 Millionen Franken gekürzt werden. Unterstützung erhielt die Landesregierung vom Nationalrat, der ebenfalls für eine Entlastung der Geberkantone und des Bundes plädierte.</p><p>Stets gegen eine Senkung der NFA-Beiträge hatte sich der Ständerat ausgesprochen. Die 85 Prozent seien ein Richtwert, nicht ein Ziel, lautete der Tenor. Das Hauptziel, nämlich Disparitäten abzubauen, sei nach wie vor nicht erreicht.</p><p></p><p>Andere Gefässe unverändert</p><p>Keine Änderung wollte der Bundesrat beim zweiten Ausgleichsgefäss, dem Lastenausgleich. Dieser kommt für geografisch-topografische und soziodemografische Sonderlasten auf. Mehrere Anträge, die beim Ressourcenausgleich gemachten Einsparungen in den Lastenausgleich einzuzahlen, scheiterten im Nationalrat.</p><p>Weitergeführt wie bisher wird auch der Härteausgleich. Die vorzeitige Abschaffung des dritten Ausgleichsgefässes hätte für einzelne Kantone ernsthafte finanzielle Folgen, argumentierte der Bundesrat. Die Weiterführung des Härteausgleichs erforderte keinen neuen Bundesbeschluss.</p><p>Dieses Jahr zahlen Bund und Kantone insgesamt 3,825 Milliarden Franken in den Ressourcenausgleich. Für den Lastenausgleich erhalten die Kantone mit Sonderlasten vom Bund 726 Millionen Franken. Der Härtefallausgleich beträgt rund 359 Millionen Franken.</p><p></p><p>Referendum angedroht</p><p>Die beiden Bundesbeschlüsse zum Ressourcen- und Lastenausgleich unterstehen dem fakultativen Referendum. Mehrere Geberkantone hatten mit einem Kantonsreferendum gedroht, falls sie nicht entlastet werden sollten. Ob diese Drohung weiterhin gilt, ist unklar.</p><p>Rein rechnerisch dürfte ein Referendum indes schwierig werden. Von den aktuell neun Geberkantonen müssten acht Kantonsparlamente einem solchen Referendum zustimmen. Entsprechend erachtet auch der KdK-Präsident und Walliser Regierungsrat Jean-Michel Cina (CVP) die Chancen als gering, dass dieses zustande kommt.</p>
Updated
09.04.2025 00:35

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