Landesversorgungsgesetz. Totalrevision

Details

ID
20140067
Title
Landesversorgungsgesetz. Totalrevision
Description
Botschaft vom 3. September 2014 zur Totalrevision des Landesversorgungsgesetzes
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 03.09.2014 </b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision des Landesversorgungsgesetzes</b></p><p><b>Der Bundesrat hat die Botschaft zur Totalrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG) ans Parlament überwiesen. Die heutigen Rahmenbedingungen verlangen einen stärkeren Beitrag der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Versorgungsinfrastrukturen und ein dynamisiertes Instrumentarium zur Bewältigung von schweren Mangellagen. Die Revision strebt dabei keinen grundlegend neuen Ansatz an. Im Zentrum stehen die Beschleunigung der Abläufe im Krisenfall sowie der vorsorgliche Beitrag zur Versorgungssicherheit.</b></p><p>Die Modernisierung der bestehenden Gesetzesgrundlage aus dem Jahr 1982 soll der WL ermöglichen, den vielfältigen Anforderungen an eine zeitgemässe Krisenvorsorge weiterhin genügen zu können. Unabhängig von den Ursachen muss die WL bei drohenden oder bereits eingetretenen schweren Mangellagen, die das ganze Land betreffen, rasch und gezielt eingreifen können.</p><p>Bewährte Prinzipien und Instrumente der WL wie die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Staat, das Subsidiaritäts- und Milizprinzip oder die Pflichtlagerhaltung werden beibehalten. Die Wirtschaft spielt sowohl bei der Vorsorge als auch bei der Bewältigung von Krisen weiterhin die zentrale Rolle. Der Bund greift, falls nötig, nur unterstützend ein.</p><p>Mit der Revision ist die Absicht verbunden, bereits in Zeiten ungestörter Versorgung einen Beitrag zur Widerstandsfähigkeit von lebenswichtigen Versorgungsinfrastrukturen zu leisten. Das Gesetz beinhaltet Instrumente, die es ermöglichen, Unternehmen von besonderer Bedeutung für die Landesversorgung optimal in die Krisenvorsorge einzubeziehen. Es geht dabei in erster Linie um die Sicherstellung der Produktions-, Verarbeitungs- und Lieferbereitschaft solch wichtiger Akteure. Der Bundesrat soll Unternehmen verpflichten können, geeignete Massnahmen zu treffen, sofern es die Situation erfordert. Freiwillige Massnahmen der Wirtschaft zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit haben aber grundsätzlich Vorrang.</p><p>Die starke Vernetzung der Wirtschaft im Zuge der Globalisierung und die hohe Dynamik moderner Versorgungsprozesse verlangen heutzutage eine raschere Reaktion auf Störungen. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung kann die WL bereits handeln, wenn sich eine schwerwiegende Versorgungsstörung unmittelbar anbahnt. Damit sollen schwere Schäden für die Wirtschaft vermieden oder möglichst gering gehalten werden.</p><p>In der Vernehmlassung wurden die Hauptstossrichtung und die Ziele der Revision mehrheitlich befürwortet. So bleiben beispielsweise die Grundzüge der Pflichtlagerfinanzierung erhalten. Lagerkosten und Preisverluste auf Pflichtlagerwaren sind grundsätzlich weiterhin aus privaten Mitteln der Garantiefonds zu decken. In zahlreichen Stellungnahmen wurde jedoch verlangt, dass der Bund die Kosten übernehmen müsse, falls die Mittel aus den Garantiefonds nicht ausreichen sollten. Mit der nun vorgeschlagenen Lösung wird deshalb subsidiär zur privaten Finanzierung eine Übernahme der Lagerhaltungskosten durch den Bund ermöglicht.</p><p>Etliche Vernehmlassungsteilnehmer, darunter auch mehrere Kantone, haben die Bedeutung der Ressource Boden betont, welche es als Basis für die inländische Produktion lebenswichtiger Güter wie Nahrungs- und Futtermittel zu schützen gelte. Neu wird deshalb eine Bestimmung in das LVG aufgenommen, welche die Wichtigkeit ausreichender Fruchtfolgeflächen für die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Nahrungsmitteln in Krisenzeiten deutlich macht.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 3. September 2014 zur Totalrevision des Landesversorgungsgesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung (Landesversorgungsgesetz, LVG)
    Resolutions
    Date Council Text
    18.03.2015 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    09.03.2016 1 Abweichung
    10.03.2016 2 Abweichung
    08.06.2016 1 Abweichung
    14.06.2016 2 Zustimmung
    17.06.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.06.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Debatte im Nationalrat, 09.03.2016 und im Ständerat, 10.03.2016</b></p><p><b>Keine rasche Einigung bei der Modernisierung der Landesversorgung </b></p><p><b>(sda) Das geltende Landesversorgungsgesetz muss modernisiert und auf die globalisierte Wirtschaft ausgerichtet werden. Darüber herrscht grosse Einigkeit. Streit gibt es im Parlament darüber, welche Lasten die Wirtschaft und welche der Bund zu tragen hat.</b></p><p>Der Nationalrat hatte sich am Mittwoch mit der Totalrevision des Landesversorgungsgesetzes befasst. Er beschloss, dass auf inländischen Nahrungs- und Futtermitteln sowie auf Saat- und Pflanzgut keine Garantiefonds-Beiträge erhoben werden dürfen. Aus den Garantiefonds deckt die Wirtschaft Lagerkosten und Preisverluste auf Pflichtlagerwaren.</p><p>Bei inländischen Agrarprodukten soll nach dem Willen des Nationalrats jedoch der Bund dafür aufkommen. Damit ist der Ständerat nicht einverstanden. Das Primat der Wirtschaft und die Subsidiarität würden dadurch geschwächt, sagte Kommissionssprecher Isidor Baumann (CVP/UR) am Donnerstag. Alle Branchen müssten gleich behandelt werden.</p><p>Ebenfalls nicht einverstanden ist der Ständerat damit, den Ausgleichsfonds zur Abgeltung vermehrter Waldnutzung aus dem Gesetz zu streichen. Die grosse Kammer wollte damit die vielerorts ohnehin kaum rentable Holzwirtschaft entlasten. Mit diesen beiden Differenzen geht das Geschäft nun zurück an den Nationalrat.</p><p>Über die Grundzüge des totalrevidierten Landesversorgungsgesetzes sind sich die Räte aber einig. Dieses unterscheidet nicht mehr zwischen wirtschaftlicher Landesverteidigung und schweren Mangellagen. Die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern wird flexibel und mit kurzen Reaktionszeiten gewährleistet. Der Bundesrat hat auch die Möglichkeit, das Funktionieren kritischer Infrastrukturen sicherzustellen.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.06.2016</b></p><p><b>Keine Einigung bei der Modernisierung der Landesversorgung </b></p><p>(sda)<b></b>Trotz Einigkeit in den grossen Linien bei der Totalrevision des Landesversorgungsgesetzes streiten sich National- und Ständerat über den Einbezug der Landwirtschaft. Der Nationalrat hat mit 99 zu 77 Stimmen erneut darauf beharrt, dass auf inländischen Nahrungs- und Futtermitteln sowie auf Saat- und Pflanzgut keine Garantiefonds-Beiträge erhoben werden dürfen. Die Vorlage geht mit dieser Differenz noch einmal in den Ständerat. Beim Ausgleichsfonds zur Abgeltung vermehrter Waldnutzung für die Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung schwenkte er jedoch mit 105 zu 75 Stimmen auf die Linie des Ständerates ein.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 14.06.2016</b></p><p><b>Parlament verabschiedet Landesversorgungsgesetz </b></p><p><b>(sda) Das Landesversorgungsgesetz wird modernisiert. Das geltende Gesetz ist noch vom Kalten Krieg geprägt. Am Dienstag hat der Ständerat die letzte Differenz bereinigt. Damit ist die Totalrevision unter Dach und Fach.</b></p><p>Bei der Differenz ging es um Garantiefondsbeiträge. Der Nationalrat will, dass auf inländischen Nahrungs- und Futtermitteln sowie auf Saat- und Pflanzgut keine solchen erhoben werden dürfen und diese vom Bund gedeckt werden sollen. Er begründet das mit dem Schutz der Landwirtschaft und dem administrativen Aufwand. Aus dem Fonds deckt die Wirtschaft Lagerkosten und Preisverluste auf Pflichtlagerwaren.</p><p>Mit 23 zu 17 Stimmen bei 2 Enthaltungen folgte der Ständerat im zweiten Anlauf diesem Vorschlag. Bislang hatte er sich geweigert, die Landwirtschaft bezüglich Pflichtlager zu bevorzugen. Branchen im Heilmittel- oder Energiebereich wären seiner Meinung nach benachteiligt worden. Diese Kröte hat die kleine Kammer nun geschluckt.</p><p></p><p>Kein Ausgleichsfonds in der Forstwirtschaft</p><p>In einem zweiten umstrittenen Punkt war der Nationalrat vergangene Woche dem Ständerat entgegengekommen. Die grosse Kammer hatte sich zunächst gegen die Schaffung von Ausgleichsfonds in der Forstwirtschaft ausgesprochen, da in vielen Wäldern heute keine kostendeckenden Preise erzielt werden könnten.</p><p>Gemäss Gesetz kann nun zur Abgeltung vermehrter Waldnutzung für die Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung ein Ausgleichsfonds geschaffen werden.</p>
Updated
09.04.2025 00:32

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