Weiterentwicklung der Armee. Änderung der Rechtsgrundlagen
Details
- ID
- 20140069
- Title
- Weiterentwicklung der Armee. Änderung der Rechtsgrundlagen
- Description
- Botschaft vom 3. September 2014 zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 03.09.2014</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Militärvorlagen</b></p><p><b>Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee (Änderung der Militärgesetzgebung) sowie einen Bericht zur langfristigen Sicherung des Luftraumes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Änderung der Militär-gesetzgebung geht von den schon früher verabschiedeten Eckwerten aus: Reduktion des Sollbestandes auf 100'000 Angehörige der Armee und Senkung der Diensttage auf rund 5 Millionen pro Jahr.</b></p><p>Der Bundesrat schlägt dem Parlament mit der Weiterentwicklung der Armee eine Reduktion des Armeebestandes auf 100'000 Armeeangehörige vor. Die Schlagkraft der Armee soll dabei einerseits mit einer modernen und soliden Ausrüstung, andererseits mit einer höheren Bereitschaft und einer schnelleren Mobilisierung verbessert werden. Die Armee soll flexibel eingesetzt und situationsgerecht auf neue Bedrohungen reagieren können, damit sie ihren Verfassungsauftrag auch in Zukunft erfüllt.</p><p>Als Folge der Reduktion der Diensttage auf 5 Millionen, wird die Ausbildung der Truppe von 260 auf 225 Tage reduziert. Die Rekrutenschule wird auf 18 Wochen verkürzt, die Wiederholungskurse sollen inskünftig in der Regel noch zwei Wochen dauern. Parallel dazu wird die Ausbildung der Kader verbessert. Jeder erworbene Grad soll wieder vollumfänglich abverdient werden, dies nachdem jeder eine vollständige Rekrutenschule absolviert hat. Das von den Kantonen gut aufgenommene Standortkonzept erfährt keine Änderungen.</p><p>Die Planungssicherheit der Armee soll durch die Einführung eines vierjährigen Zahlungsrahmens verbessert werden. Vom Beschaffungsbedarf insbesondere im Bereich Cyber-Defence, der Luftverteidigung und der Nachrüstung der Bodentruppen hat der Bundesrat Kenntnis genommen. Diese Bedürfnisse sind bis Ende 2014 weiter zu konkretisieren. In der ersten Periode des Zahlungsrahmens von 2017 bis 2020 dürften nicht genügend zahlungsreife Beschaffungen vorliegen, weshalb dieser erste Zahlungsrahmen bei 19,5 Milliarden liegen soll. Dieser entspricht den Bedürfnissen der Armee.</p><p>Da inskünftig auch regionale Bedrohungssituationen denkbar sind, bei denen nicht die gesamte Armee aufgeboten wird, kommt der Gewährleistung der Sicherheit im subsidiären Einsatz mehr Bedeutung zu. Die Unterstützung der zivilen Behörden durch die Armee in solchen Situationen ist denkbar und soll durch eine Stärkung der neuen Territorialdivisionen verbessert werden. Dabei geht es nicht um das zur Verfügung stellen von Hilfspersonal, sondern um ausgebildete und gut ausgerüstete Truppen, welche die Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten. Der Hauptzweck der Armee ist und bleibt gemäss Bundesverfassung die Verteidigung.</p><p>Die Ressourcen für die Friedensförderung im Ausland sollen, wie im Armeebericht ausgeführt, erhöht werden. Dazu strebt der Bundesrat eine Aufstockung dieser Truppen an. Geprüft wird zudem die bessere Mobilität dieser Truppen durch Lufttransportmittel. Eine intensivere internationale Kooperation ist neben der Friedensförderung bei der Ausbildung und Rüstung zu prüfen.</p><p>Bezüglich Kampfflugzeuge sieht der Bundesrat eine Neuevaluation gegen Ende des Jahrzehnts vor, damit eine Einführung gegen 2025 möglich wird. In seinem Bericht zur Sicherung des Luftraums geht der Bundesrat von einem gesamtheitlichen Ansatz der Luftverteidigung aus der neben Flugzeugen auch Drohnen, Luftabwehr und Transporte beinhaltet. Um die vorhandenen finanziellen Mittel gezielt einzusetzen, wird ein Upgrade des F/A-18, nicht aber des veralteten Tiger F5 in Betracht gezogen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 3. September 2014 zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG)
- Resolutions
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Date Council Text 10.03.2015 2 Diskussion 19.03.2015 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 18.06.2015 1 Nichteintreten (= Die Vorlage wird in der Gesamtabstimmung abgelehnt). 07.09.2015 2 Eintreten und Festhalten (= Beschluss abweichend vom Entwurf des Bundesrates). 02.12.2015 1 Abweichung 07.03.2016 2 Zustimmung 18.03.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung 18.03.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee (VBVA)
- Resolutions
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Date Council Text 10.03.2015 2 Diskussion 19.03.2015 2 Beschluss gemäss Entwurf 18.06.2015 1 Zustimmung 18.03.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung 18.03.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung 08.04.2016 2 Diese Verordnung wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald der Bundesrat das Inkrafttreten bestimmt hat.
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- Number
- 3
- Text
- Bundesgesetz über die militärischen Informationssyteme (MIG)
- Resolutions
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Date Council Text 10.03.2015 2 Diskussion 19.03.2015 2 Beschluss gemäss Entwurf 18.06.2015 1 Zustimmung 18.03.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung 18.03.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 4
- Text
- Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (Armeeorganisation, AO)
- Resolutions
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Date Council Text 10.03.2015 2 Diskussion 19.03.2015 2 Beschluss gemäss Entwurf 18.06.2015 1 Zustimmung 17.03.2016 0 Entwurf 4 wurde in Entwurf 5 aufgenommen.
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- Number
- 5
- Text
- Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (Armeeorganisation, AO) (Entwurf der SiK-S vom 20.01.2015)
- Resolutions
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Date Council Text 10.03.2015 2 Diskussion 19.03.2015 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 18.06.2015 1 Abweichung 07.09.2015 2 Abweichung 02.12.2015 1 Zustimmung 18.03.2016 2 Annahme in der Schlussabstimmung 18.03.2016 1 Annahme in der Schlussabstimmung 08.04.2016 0 Diese Verordnung wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht, sobald der Bundesrat das Inkrafttreten bestimmt hat.
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- Number
- 6
- Text
- Bundesbeschluss zum Zahlungsrahmen der Armee 2017–2020 (Entwurf der SiK-N vom 3.11.2015)
- Resolutions
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Date Council Text 02.12.2015 1 Beschluss gemäss Entwurf 07.03.2016 2 Zustimmung 08.04.2016 0
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Nationalrat, 02.12.2015</b></p><p><b>Nationalrat will 20 Milliarden Franken für die Armee </b></p><p><b>(sda) Auch der Nationalrat steht nun hinter der Armeereform. Mit nur 7 Gegenstimmen genehmigte er am Mittwoch die Vorlage, die er letzten Sommer noch abgelehnt hatte. Dabei beschloss er, die Armee ganz von den Sparanstrengungen der nächsten Jahre auszunehmen.</b></p><p>Eigentlich hätte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf die Vorlage vertreten müssen. Der militärische Teil, etwa Bereitschaft, Ausbildung oder Leistungen der Armee, war in der zweiten Runde nämlich nämlich weitgehend unbestritten.</p><p>Dafür gab die Finanzierung zu reden. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, der Armee mit einem vierjährigen Zahlungsrahmen mehr Planungssicherheit zu geben. Die Höhe der finanziellen Ausstattung liess er jedoch offen. Es war diese Unverbindlichkeit, die die Vorlage in der letzten Sommersession zum Absturz brachte.</p><p>Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK) legte daher einen Bundesbeschluss vor, mit dem der Armee in den Jahren 2017-2020 insgesamt 20 Milliarden Franken zugesprochen werden. Das sind jene 5 Milliarden Franken pro Jahr, für die sich das Parlament in den letzten Jahren mehrmals ausgesprochen hat.</p><p></p><p>Spardruck ignoriert</p><p>Der Bundesrat hält das im Moment allerdings nicht für finanzierbar. Im Rahmen des nächsten Sparpakets hat er ein Verteidigungsbudget von rund 18,8 Milliarden Franken vorgeschlagen. Im Grundsatz seien 5 Milliarden Franken pro Jahr unbestritten, sagte Bundesrat Ueli Maurer. Der Betrag könne aber nicht schon ab 2017 ausgegeben werden, sondern erst ab 2019.</p><p>Nach Ansicht des Nationalrats braucht es für die Umsetzung der Armeereform aber sofort 20 Milliarden Franken. Es handle sich bereits um einen Kompromiss, die Armee habe ihren Sparbeitrag schon geleistet, sagte Kommissionssprecher Thomas Hurter (SVP/SH).</p><p>Die Mehrheit hörte den Appell und stimmte dem von der Kommission vorgelegten Bundesbeschluss mit 121 zu 71 Stimmen zu. Ob das Parlament den Entscheid beim Stabilisierungsprogramm und dann in den jeweiligen Jahresbudgets bestätigt, wird sich zeigen. "Die Verteilkämpfe werden noch kommen", sagte Hurter.</p><p>Erfolglos waren Minderheitsanträge für höhere oder tiefere Beträge. Links-Grün wollte nur einen Zahlungsrahmen von 17,6 Milliarden Franken bewilligen, die GLP beantragte 18,8 Milliarden und die SVP 21,6 Milliarden Franken. Lorenz Hess (BDP/BE) sprach von "Schlaumeiereien", da diese Beträge nicht den inhaltlichen Beschlüssen entsprächen.</p><p></p><p>Weitgehende Einigung</p><p>Diese hatte der Rat zuvor gefällt. Dabei wurde auch noch einmal über die Grösse der Armee gestritten. SVP-Fraktionschef Adrian Amstutz (BE) rief den Nationalrat auf, den Sollbestand angesichts von Kriegen und Terror bei 120'000 Mann festzulegen. Die Armee müsse personell so ausgestattet werden, dass sie die Bevölkerung schützen könne, sagte Erich von Siebenthal (SVP/BE).</p><p>120'000 Armeeangehörige könnten gar nicht ausgerüstet werden, gab Maurer zu bedenken. SP, Grüne und Grünliberale beantragten eine Reduktion auf 80'000 Mann. Die Mehrheit beschloss aber einen Sollbestand von 100'000 und einen Effektivbestand von 140'000. Laut Hurter handelt es sich um den "kleinsten oder grössten gemeinsamen Nenner, je nach politischer Couleur".</p><p>Die Armee soll rascher mobilisiert werden können, 35'000 Mann sollen innerhalb von 10 Tagen eingesetzt werden können. Die Truppe soll voll ausgerüstet, die Kaderausbildung verbessert und die Armee besser in den Regionen verankert werden. Zudem werden Flugplätze, Waffenplätze und Kampfbauten geschlossen.</p><p>Die Rekrutenschule wird auf 18 Wochen verkürzt, danach folgen nach dem Willen des Ständerats fünf Wiederholungskurse zu drei Wochen. Der Nationalrat hingegen beschloss mit 134 zu 59 Stimmen, sechs WK durchzuführen. Die Mehrheit war der Meinung, dass dies das Minimum sei für eine gute Ausbildung. Die Anzahl der Diensttage würde damit immer noch von 265 auf rund 245 reduziert.</p><p>Die Ombudsstelle, die das Parlament ursprünglich selber bestellt hatte, wurde aus der Vorlage gestrichen. Ansprechpartner seien die direkten Vorgesetzten, sagte Maurer. In der Milizarmee funktioniere das. Eine Einigung gab es auch bei der Ausserdienststellung von Panzern, Artillerie oder Kampfjets: Dieser Schritt muss künftig vom Parlament abgesegnet werden.</p><p></p><p>Gerangel der Generäle</p><p>Zu reden gab die Gliederung der Armee. Umstritten war insbesondere der Entscheid des Ständerats, Heer und Luftwaffe nicht dem Chef der Armee direkt zu unterstellt, sondern unter einem Kommando Operationen zusammenzufassen. SVP und ein Teil der FDP versuchten vergeblich, das wieder zu ändern: Heer und Luftwaffe seien die strategische Sicherheitsreserve der Schweiz und müssten rasch zur Verfügung stehen, sagte Walter Müller (FDP/SG). Ihr Einsatz dürfe nicht durch eine zusätzliche Führungsebene verzögert werden.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 07.03.2016</b></p><p><b>Armee bekommt 5 Milliarden Franken pro Jahr </b></p><p><b>(sda) Die Armee soll in den nächsten vier Jahren insgesamt 20 Milliarden Franken bekommen. Das hat der Ständerat am Montag mit 30 zu 10 Stimmen beschlossen. Damit ist die Armeereform unter Dach und Fach.</b></p><p>Der Nationalrat hatte dem Zahlungsrahmen bereits zugestimmt. Über die Reform ist ebenfalls eine Einigung zu Stande gekommen: Die Truppe wird auf einen Sollbestand von 100'000 Armeeangehörigen verkleinert, wobei der Effektivbestand 140'000 beträgt. Diese sollen gut ausgebildet, voll ausgerüstet und rasch mobilisierbar sein. Ziel ist es, innerhalb von zehn Tagen 35'000 Mann einsetzen zu können.</p><p>Die Rekrutenschule wird auf 18 Wochen verkürzt, danach folgen sechs Wiederholungskurse zu drei Wochen. Auch die Gliederung der Armee wird angepasst. Die Kampfinfrastruktur, drei Flugplätze, sieben Waffenplätze sowie Dutzende Schiess- und Ausbildungsplätze werden geschlossen.</p><p>Diese Vorschläge des Bundesrats hat das Parlament mit einigen Änderungen übernommen. Zu reden gegeben hatte vor allem die Grösse der Truppe: Die Linke möchte diese am liebsten weiter verkleinern, während die Ratsrechte einen Sollbestand von 100'000 Mann für verantwortungslos hält.</p><p>Eng mit der Grösse verknüpft ist die Frage der finanziellen Ausstattung der Armee. Der Nationalrat riskierte zunächst den Absturz der Vorlage, weil ihm das Budget allzu unverbindlich war. Die Reform verzögerte sich dadurch um ein Jahr: Statt 2017 wird sie ab 2018 umgesetzt.</p><p>Nun haben sich die Räte auf einen Zahlungsrahmen für die nächsten vier Jahre geeinigt. Dieser beträgt 20 Milliarden Franken, also 5 Milliarden Franken pro Jahr. Das ist mehr, als der Bundesrat für finanzierbar hält. Wegen der angespannten Lage der Bundeskasse schlug er dem Parlament 18,8 Milliarden Franken vor. Das wären immer noch rund 1,2 Milliarden Franken mehr als heute.</p><p>Wenn das Parlament 5 Milliarden Franken pro Jahr ausgebe, müsse in anderen Bereichen gespart werden, sagte Verteidigungsminister Guy Parmelin. Grundsätzlich stehe der Bundesrat hinter diesem Ausgabenplafond. Dieser könne aber erst nach 2020 erreicht werden.</p><p>Bis dahin gebe es aber gar nicht genügend Rüstungsvorhaben, um das Geld auszugeben, sagte Géraldine Savary (SP/VD). Auch Claude Hêche wunderte sich, mit welchem Eifer das Parlament Mittel für die Armee bewillige, die der Bundesrat nie bestellt habe. Die bürgerliche Mehrheit des Ständerats schloss sich jedoch dem Entscheid des Nationalrats an.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:31