Al-Qaida und "Islamischer Staat". Verbot der Gruppierungen sowie jeweils verwandter Organisationen
Details
- ID
- 20140076
- Title
- Al-Qaida und "Islamischer Staat". Verbot der Gruppierungen sowie jeweils verwandter Organisationen
- Description
- Botschaft vom 12. November 2014 zu einem dringlichen Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierung Al-Qaïda und verwandter Organisationen sowie der Gruppierung „Islamischer Staat" und verwandter Organisationen
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates von 12.11.2014</b></p><p><b>Botschaft zu Bundesgesetz über Organisationsverbot verabschiedet</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft und den Entwurf zu einem dringlichen Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Qaïda und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen zuhanden des Parlaments verabschiedet.</b></p><p>Der Bundesrat kam an der Sitzung vom 5. November zum Schluss, dass die Aktivitäten der beiden Gruppierungen Al-Qaïda und "Islamischer Staat" weiterhin eine Bedrohung für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz und der Staatengemeinschaft darstellen. Das Verbot der beiden Gruppierungen muss daher auch über das Jahr 2014 hinaus gewährleistet bleiben. Aus diesem Grund beauftragte der Bundesrat das VBS, ihm bis zur heutigen Sitzung eine Botschaft und den Entwurf zu einem dringlichen Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Qaïda und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen zu unterbreiten. </p><p>Die Gesetzesvorlage entspricht weitestgehend der Ende 2014 auslaufenden Verordnung der Bundesversammlung über das Verbot der Gruppierung Al-Qaïda und verwandter Organisationen, beziehungsweise der befristeten Verordnung des Bundesrates zum Verbot der Gruppierung "Islamischer Staat" und verwandter Organisationen.Verboten sind sämtliche Aktivitäten der Organisationen im In- und Ausland selber, sowie auch alle Aktionen, die deren materieller oder personeller Unterstützung dienen, so beispielsweise Propaganda- oder Geldsammelaktionen oder das Anwerben neuer Mitglieder. Neu unterstehen auch Widerhandlungen gegen das Verbot der Al-Qaïda der Bundesgerichtsbarkeit und werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe sanktioniert, sofern nicht strengere Strafbestimmungen zur Anwendung kommen.</p><p>Botschaft und Entwurf wurden vom Bundesrat heute zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Diesen wird die Behandlung der Vorlage im Dringlichkeitsverfahren in der kommenden Wintersession beantragt.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 12. November 2014 zu einem dringlichen Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierung Al-Qaïda und verwandter Organisationen sowie der Gruppierung „Islamischer Staat" und verwandter Organisationen
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen
- Resolutions
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Date Council Text 27.11.2014 2 Beschluss gemäss Entwurf 08.12.2014 1 Zustimmung 10.12.2014 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel 11.12.2014 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel 12.12.2014 2 Annahme in der Schlussabstimmung 12.12.2014 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p><b>Debatte im Ständerat, 27.11.2014 </b></p><p><b>Ständerat heisst dringliches Gesetz für IS-Verbot einstimmig gut </b></p><p><b>(sda) Die Organisationen Al-Kaida, Islamischer Staat und verwandte Organisationen sollen in der Schweiz mit einem dringlichen Gesetz verboten werden. Der Ständerat hat am Donnerstag die dafür nötige Rechtsgrundlage des Bundesrats einstimmig angenommen.</b></p><p>Trotzdem gab das Gesetz Anlass zu Diskussionen. So kritisierte beispielsweise Claude Janiak (SP/BL), dass das Gesetz über den Symbolcharakter hinaus über keine Bedeutung habe. "Wir verfügen bereits über wirksame Instrumente und Gesetze." Auch andere Ratsmitglieder äusserten Zweifel am Nutzen eines gesetzlichen Verbots.</p><p>Der parteilose Schaffhauser Ständerat Thomas Minder monierte zudem, dass der Bundesrat die Gefahrenlage der terroristischen Organisationen lange Zeit falsch eingeschätzt habe. "Erst als öffentlich Enthauptungsvideos gezeigt wurden, handelte unsere Regierung."</p><p>Verteidigungsminister Ueli Maurer gab im Ständerat zu, dass der Bundesrat Anfang Jahr ein gesetzliches Verbot terroristischer Gruppen nicht als notwendig erachtet habe. "Es ist möglich, dass wir die Situation unterschätzt haben." Nun habe sich die Lage aber verändert. Obwohl die Gefahr für die Schweiz kleiner sei als für andere westliche Länder, könnten terroristische Aktivitäten nicht ausgeschlossen werden.</p><p></p><p>Verbot mit Gesetz statt Verordnung</p><p>Dieses Verbot sei nicht die Lösung aller Probleme, sagte Maurer. "Wir schliessen aber Lücken, die andere Gesetze offenbaren." Am Ende wurde das dringliche Gesetz mit 42 Stimmen ohne Gegenstimme gutgeheissen.</p><p>Stimmt auch der Nationalrat in der laufenden Wintersession zu, tritt des Gesetz Anfang 2015 in Kraft, also vor Ablauf der Referendumsfrist. Würde das Referendum ergriffen, könnten die Stimmberechtigten erst im Nachhinein darüber befinden. Das Gesetz ist bis Ende 2018 befristet.</p><p>Das Gesetz entspricht inhaltlich weitgehend den bereits geltenden Verboten. Die Organisation Al-Kaida ist seit Jahren verboten, derzeit gestützt auf eine Parlamentsverordnung. Diese läuft Ende Jahr aus; eine Verlängerung ist nicht zulässig. Eine notrechtliche Bundesratsverordnung verbietet seit Oktober auch die Gruppierung Islamischer Staat; diese Verordnung ist bis April nächsten Jahres befristet.</p><p></p><p>Reaktion auf Dschihad-Reisende</p><p>Anfang November hatte der Bundesrat darum entschieden, eine neue Grundlage für diese Verbote zu schaffen. Das dringliche Bundesgesetz verbietet eine Beteiligung an den verbotenen Organisationen, personelle oder materielle Unterstützung sowie Propaganda oder Rekrutierung von Personen. Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren drohen.</p><p>Bestraft werden soll auch die Begehung im Ausland, falls ein Täter in der Schweiz verhaftet und nicht ausgeliefert wird. Mit dieser Bestimmung könnten unter anderem in die Schweiz zurückkehrende Dschihadisten ins Recht gefasst werden. Die Strafbestimmungen sollen zudem der Bundesgerichtsbarkeit unterstellt werden, um eine einheitliche Ermittlung und Beurteilung der Fälle zu ermöglichen.</p><p></p><p>Längerfristige Lösung in Arbeit</p><p>Derzeit wird über die Schaffung einer allgemeinen Rechtsgrundlage für das Verbot terroristischer Organisationen diskutiert. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK) schlägt vor, eine solche Grundlage ins neue Nachrichtendienstgesetz einzubauen, das ebenfalls in der laufenden Wintersession ins Parlament kommt.</p><p>Der Artikel würde dem Bundesrat ermöglichen, in eigener Kompetenz und ohne Notrecht Organisationen oder Gruppierungen zu verbieten, die terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagieren, unterstützen oder in anderer Weise fördern und damit die innere oder äussere Sicherheit konkret bedrohen. Heute ist nur ein Tätigkeitsverbot für Organisationen vorgesehen, nicht aber ein Organisationsverbot.</p><p></p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.12.2014</b></p><p><b>Parlament winkt dringliches Gesetz für IS-Verbot durch </b></p><p><b>(sda) Die Organisationen Al-Kaida und Islamischer Staat sowie verwandte Organisationen sollen in der Schweiz mit einem dringlichen Gesetz verboten werden. Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat die dafür nötige Rechtsgrundlage angenommen.</b></p><p>Dieses Verbot sei nicht die Lösung aller Probleme, sagte Verteidigungsminister Ueli Maurer. "Wir schliessen aber Lücken, die andere Gesetze offenbaren." Der Nationalrat hiess das dringliche Gesetz mit 184 Stimmen ohne Gegenstimme gut und folgte damit seiner vorberatenden Sicherheitspolitischen Kommission.</p><p>Weil auch der Ständerat in der laufenden Wintersession der Vorlage zugestimmt hat, ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung. Schafft es diese letzte Hürde - was unbestritten ist -, tritt das Gesetz Anfang 2015 in Kraft. Würde das Referendum ergriffen, könnten die Stimmberechtigten erst im Nachhinein darüber befinden. Das Gesetz ist bis Ende 2018 befristet.</p><p>Das Gesetz entspricht inhaltlich weitgehend den bereits geltenden Verboten. Die Organisation Al-Kaida ist seit Jahren verboten, derzeit gestützt auf eine Parlamentsverordnung. Diese läuft Ende Jahr aus, eine Verlängerung ist nicht zulässig. Eine notrechtliche Bundesratsverordnung verbietet seit Oktober auch die Gruppierung Islamischer Staat; diese Verordnung ist bis April nächsten Jahres befristet.</p><p></p><p>Reaktion auf Dschihad-Reisende</p><p>Anfang November hatte der Bundesrat darum entschieden, eine neue Grundlage für diese Verbote zu schaffen. Das dringliche Bundesgesetz verbietet eine Beteiligung an den verbotenen Organisationen, personelle oder materielle Unterstützung sowie Propaganda oder Rekrutierung von Personen. Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren drohen.</p><p>Bestraft werden soll auch die Begehung im Ausland, falls ein Täter in der Schweiz verhaftet und nicht ausgeliefert wird. Mit dieser Bestimmung könnten unter anderem in die Schweiz zurückkehrende Dschihadisten ins Recht gefasst werden. Die Strafbestimmungen sollen zudem der Bundesgerichtsbarkeit unterstellt werden, um eine einheitliche Ermittlung und Beurteilung der Fälle zu ermöglichen.</p><p></p><p>Längerfristige Lösung in Arbeit</p><p>Derzeit wird über die Schaffung einer allgemeinen Rechtsgrundlage für das Verbot terroristischer Organisationen diskutiert. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates schlägt vor, eine solche Grundlage ins neue Nachrichtendienstgesetz einzubauen, das im nächsten Jahr ins Parlament kommt.</p><p>Der Artikel würde dem Bundesrat ermöglichen, in eigener Kompetenz und ohne Notrecht Organisationen oder Gruppierungen zu verbieten, die terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagieren, unterstützen oder in anderer Weise fördern und damit die innere oder äussere Sicherheit konkret bedrohen. Heute ist nur ein Tätigkeitsverbot für Organisationen vorgesehen, nicht aber ein Organisationsverbot.</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:25