Kantonsverfassungen Bern, Uri, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Tessin, Waadt und Jura. Gewährleistung
Details
- ID
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20140084
- Title
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Kantonsverfassungen Bern, Uri, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Tessin, Waadt und Jura. Gewährleistung
- Description
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Botschaft vom 12. November 2014 zur Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Bern, Uri, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell lnnerrhoden, Tessin, Waadt und Jura
- InitialSituation
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<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.11.2014</b></p><p><b>Bundesrat beantragt Gewährleistung von geänderten Kantonsverfassungen</b></p><p><b>Der Bundesrat hat sich heute mit neuen Bestimmungen in einer Reihe von Kantonsverfassungen befasst. Dazu gehören das Verhüllungsverbot im Kanton Tessin und die Einbürgerungsvoraussetzungen im Kanton Bern. Nach Ansicht des Bundesrates können diese Bestimmungen bundesrechtskonform ausgelegt werden. Er beantragt deshalb in seiner am Mittwoch verabschiedeten Botschaft dem Parlament, diese und die Änderungen in weiteren Kantonen zu gewährleisten.</b></p><p>Die neue Bestimmung der Tessiner Kantonsverfassung verbietet es, sein Gesicht im öffentlichen Raum und an allgemein zugänglichen Orten zu verhüllen. Das Verbot richtet sich gegen religiös motivierte Gesichtsverhüllungen sowie gegen Vermummungen, mit denen gewaltbereite Personen bei Massenveranstaltungen ihre Anonymität zu wahren versuchen. Die Verfassungsbestimmung lehnt sich eng an ein französisches Gesetz an, das gemäss einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 1. Juli 2014 mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar ist. </p><p><b>Tessin: Bundesrechtskonforme Auslegung möglich</b></p><p>Die von der EMRK geschützten Grundrechte, namentlich die Religionsfreiheit und das Diskriminierungsverbot, decken sich weitgehend mit den von der Bundesverfassung garantierten Grundrechten. Da diese Regelungen und Rechtsgrundlagen vergleichbar sind, kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Tessiner Kantonsverfassung bundesrechtskonform ausgelegt werden kann und daher zu gewährleisten ist. Ein weiterer Grund ist, dass die neuen Bestimmungen in der Tessiner Verfassung den Gesetzgeber ermächtigen, Ausnahmen vorzusehen. Namentlich bleiben Gesichtsverhüllungen auch innerhalb von Sakralstätten erlaubt. </p><p>Allerdings hält der Bundesrat in der Botschaft wie bereits in der Beantwortung früherer parlamentarischer Vorstösse auch fest, dass er solche Verbote nach wie vor nicht als sinnvoll erachtet. In der Schweiz tragen nur sehr wenige Personen Gesichtsverhüllungen aus religiösen Gründen. Probleme mit solchen Personen hat es bisher kaum gegeben. Das Verbot, religiös motivierte Gesichtsverhüllungen zu tragen, betrifft primär Frauen. Wer eine Frau zwingt, eine Gesichtsverhüllung zu tragen, begeht heute schon eine strafbare Nötigung gemäss Artikel 181 des Strafgesetzbuchs (StGB).</p><p>Der Bundesrat beantragt ferner, folgende weitere Änderungen der Tessiner Kantonsverfassung zu gewährleisten: die Abberufung des Gemeindevorstandes, die Förderung der Chancengleichheit, die Unvereinbarkeit öffentlicher Ämter, die Wählbarkeitsanforderungen und Amtsenthebung sowie die Finanzordnung.</p><p><b>Bern: Neue Einbürgerungsvoraussetzungen gelten nicht absolut</b></p><p>Der Bundesrat hat sich auch mit einer Bestimmung in der Berner Kantonsverfassung befasst. Die neue Bestimmung zählt eine Reihe von Grundsätzen auf, die eine Einbürgerung ausschliessen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die meisten Bewerberinnen und Bewerber diese konkreten Anforderungen problemlos erfüllen. Eine ausnahmslose Anwendung dieser Grundsätze könnte allerdings zu ablehnenden Einbürgerungsentscheiden führen, die nicht bundesrechtskonform sind. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn sich eine Person aufgrund ihrer Behinderung nicht gute Kenntnisse einer Amtssprache aneignen oder die bezogene Sozialhilfe nicht zurückerstatten kann. </p><p>Die Bestimmung der Berner Kantonsverfassung scheint zwar auf den ersten Blick absolut formuliert, verweist aber auf den Rahmen des Bundesrechts. Daraus kann geschlossen werden, dass auch die Grundrechte der Bundesverfassung zu beachten sind. Dass die Berner Kantonsverfassung zudem von Grundsätzen spricht, deutet darauf hin, dass diese nicht absolut gelten und Ausnahmen möglich sind. Die Verfassungsbestimmung kann somit nach Ansicht des Bundesrates vom Gesetzgeber grundrechtskonform ausgelegt werden und ist daher zu gewährleisten.</p><p><b>Gewährleistung weiterer Kantonsverfassungen</b></p><p>Der Bundesrat beantragt dem Parlament zudem, auch die geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Innerrhoden, Waadt und Jura zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein und sehen im Einzelnen vor: </p><p>Kanton Uri: Gemeindestrukurreform</p><p>Kanton Solothurn: Erneuerbare Energien</p><p>Kanton Basel-Stadt: Anpassungen der Vorschriften zur Stimmberechtigung an das neue Erwachsenenschutzrecht des Bundes; Einführung des Ständeratswahlrechts für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer</p><p>Kanton Basel-Landschaft: Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus</p><p>Kanton Appenzell Ausserrhoden: Reform der Staatsleitung</p><p>Kanton Appenzell Innerrhoden: Finanzreferendum</p><p>Kanton Waadt: Zuständigkeit zur Prüfung der Gültigkeit von Volksinitiativen; Verlängerung der Frist für die Unterschriftensammlung bei Referenden; Neubesetzung leerer Sitze des Staatsrates; Neuorganisation des Rechnungshofes</p><p>Kanton Jura: Verfahren zur Schaffung eines neuen Kantons</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 12. November 2014 zur Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Bern, Uri, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell lnnerrhoden, Tessin, Waadt und Jura
- Resolutions
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- Number
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1
- Text
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Bundesbeschluss über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Bern, Uri, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Tessin, Waadt und Jura
- Resolutions
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| Date |
Council |
Text |
| 05.03.2015 |
2 |
Beschluss gemäss Entwurf |
| 11.03.2015 |
1 |
Zustimmung |
- Proceedings
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<p><b>Debatte im Nationalrat, 11.03.2015</b></p><p><b>Parlament winkt umstrittene Kantonsverfassungen durch </b></p><p><b>(sda) Aus Sicht des Parlaments verstossen weder das Verhüllungsverbot im Kanton Tessin noch die Einbürgerungsbestimmungen des Kantons Bern gegen Bundesrecht. Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat die umstrittenen Kantonsverfassungen gutgeheissen.</b></p><p>Bei einem Teil des Nationalrats stiessen die beiden kantonalen Verfassungsänderungen allerdings auf Widerstand. Vertreter der Grünen sowie der SP wollten weder die Berner Einbürgerungsbestimmungen noch das Tessiner Verhüllungsverbot akzeptieren.</p><p>Letzteres war im September 2013 vom Tessiner Stimmvolk deutlich angenommen worden. Seither ist es im Südkanton verboten, das Gesicht im öffentlichen Raum und an allgemein zugänglichen Orten zu verhüllen.</p><p>Obwohl das Gesichtsverhüllungsverbot gegen die Religionsfreiheit verstossen könnte, empfahl der Bundesrat die Gewährleistung der Verfassungsänderung. Er verwies dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Juli 2014, gemäss dem ein ähnliches französisches Gesetz nicht gegen die Menschenrechtskonvention verstösst.</p><p>Es gebe keinen Grund, dies anders zu sehen, sagte Kurt Fluri (FDP/SO) im Namen der Staatspolitischen Kommission. Silvia Schenker (SP/BS) bezeichnete das Verhüllungsverbot hingegen als unverhältnismässig "angesichts der kleinen Anzahl von Burka-Trägerinnen im Tessin". Schliesslich gewährleistete der Nationalrat die Tessiner Verfassung mit 117 zu 65 Stimmen bei 12 Enthaltungen.</p><p></p><p>Spielraum bleibt bestehen</p><p>Von den neuen Einbürgerungsbestimmungen des Kantons Bern stiess bei der Ratslinken insbesondere ein Passus auf Ablehnung: Nach diesem soll nicht mehr eingebürgert werden, wer Leistungen von der Sozialhilfe bezieht oder bezogene Leistungen nicht vollumfänglich zurückbezahlt hat. Die Bestimmung geht zurück auf eine Volksinitiative der Jungen SVP, die im November 2013 angenommen worden war.</p><p>Die Mehrheit des Nationalrats folgte aber auch hier dem Ständerat. Die Berner Verfassung verweise ausdrücklich auf den Rahmen des Bundesrechts. Deshalb bestehe genügend Spielraum, um die Einbürgerungsinitiative bundesrechtskonform anzuwenden, so die vorherrschende Meinung.</p><p>"Wir dürfen davon ausgehen, dass der Kanton Bern die Ausführung so formuliert, dass sie dem Bundesrecht nicht widerspricht", sagte Kurt Fluri. Sei das nicht der Fall, müssten sich betroffene Personen auf dem Rechtsweg wehren. Dieses Risiko dürfe das Parlament nicht eingehen, sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH). Es dürfe nicht sein, dass eine Einzelperson für die Einhaltung des Bundesrechts kämpfen müsse.</p><p>Aus der Sicht Glättlis wäre eine Gewährleistung unter Vorbehalt das richtige Vorgehen gewesen. Dies habe die vorberatende Kommission zwar diskutiert, schliesslich aber davon abgesehen.</p><p></p><p>Weitere Kantonsverfassungen gewährleistet</p><p>Wird der neue Berner Verfassungsartikel ausnahmslos angewendet, könnte dies gegen das Diskriminierungsverbot, das Gleichbehandlungsgebot oder das Verhältnismässigkeitsprinzip verstossen - darin sind sich Parlament und Bundesrat einig. Justizministerin Simonetta Sommaruga nannte das Beispiel einer Person, die wegen einer Behinderung auf Sozialhilfe angewiesen ist. In diesem Fall könnte eine strikte Anwendung gegen das Bundesrecht verstossen.</p><p>Es sei nicht Aufgabe des Parlaments zu beurteilen, "ob es eine kantonale Verfassungsänderung gut oder schlecht findet", sagte Sommaruga. Die Frage sei einzig, ob die Verfassung bundesrechtskonform umgesetzt werden könne.</p><p>Die weiteren Hürden, die die Berner Verfassung bei Einbürgerungen aufstellt, waren im Nationalrat unumstritten: So soll nicht mehr eingebürgert werden, wer einmal zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden ist. Gefordert werden zudem "gute Kenntnisse einer Amtssprache".</p><p>Neben den beiden Verfassungen gewährleistete der Nationalrat am Mittwoch auch jene der Kantone Uri, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Waadt und Jura.</p>
- Updated
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14.11.2025 07:35
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