AHVplus: für eine starke AHV. Volksinitiative
Details
- ID
- 20140087
- Title
- AHVplus: für eine starke AHV. Volksinitiative
- Description
- Botschaft vom 19. November 2014 zur Volksinitiative “AHVplus: für eine starke AHV“
- InitialSituation
- <p><b>Der Bundesrat spricht sich gegen die eidgenössische Volksinitiative "AHVplus: für eine starke AHV" aus. Er sieht finanziell keinen Spielraum für eine Erhöhung der AHV-Leistungen und hält an seinem mit dem Reformprojekt Altersvorsorge 2020 eingeschlagenen Weg fest.</b></p><p><b>Mit der Schlussabstimmung empfahl der Ständerat Volk und Ständen mit 33 zu 9 Stimmen, die Initiative abzulehnen. Nach fünfstündiger Debatte sprach sich auch im Nationalrat die geschlossene bürgerliche Mehrheit mit 139 zu 53 Stimmen von Sozialdemokraten und Grünen gegen die Initiative aus.</b></p><p>Die Volksinitiative "AHVplus: für eine starke AHV" wurde am 17. Dezember 2013 mit 111 683 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie fordert einen Zuschlag von 10 Prozent auf allen AHV-Altersrenten. Die Annahme dieser Initiative hätte zur Folge, dass die Ausgaben der Alters- und Hinterlassenenversicherung um jährlich rund 4 Milliarden Franken ansteigen würden, bis Ende 2030 sogar um 5,5 Milliarden Franken. Damit würden die mit der demografischen Entwicklung einhergehenden finanziellen Probleme der AHV noch verstärkt. </p><p>Der Bundesrat will dieser Herausforderung mit der Reform Altersvorsorge 2020 begegnen. Ziel ist, mit einem umfassenden und ausgewogenen Ansatz das Rentenniveau zu sichern. Dazu ist unter anderem vorgesehen, die Mehrwertsteuer bis 2030 um maximal 1,5 Prozentpunkte zu erhöhen. Für einen Ausbau der AHV wären weitere Mittel notwendig, was die Volkswirtschaft belasten würde. Ausserdem wären die Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenrenten nicht mehr wie heute aufeinander abgestimmt, wenn ausschliesslich die Altersrenten erhöht würden.</p><p>Deshalb empfiehlt der Bundesrat die Initiative "AHVplus: für eine starke AHV" abzulehnen. </p><p>(Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.11.2014)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 19. November 2014 zur Volksinitiative “AHVplus: für eine starke AHV“
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative «AHVplus: für eine starke AHV»
- Resolutions
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Date Council Text 09.06.2015 2 Beschluss gemäss Entwurf 16.12.2015 1 Zustimmung 18.12.2015 2 Annahme in der Schlussabstimmung 18.12.2015 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Als Sprecherin der vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des <b>Ständerats</b> (SGK-S) wies Christine Egerszegi-Obrist (RL, AG) zu Beginn der Debatte darauf hin, dass sich für die Kommission die Frage stellte, ob die Initiative zusammen mit der "Altersvorsorge 2020" (Geschäft 14.088) zu behandeln wäre. Eine grosse Mehrheit der Kommission wollte die Initiative aber bewusst vorziehen. Um die "Altersvorsorge 2020" behandeln zu können, müsse das Parlament zuerst Klarheit über die Eckwerte haben. Deshalb solle der Entscheid zu dieser Volksinitiative nicht vertagt werden.</p><p>Im Ständerat beantragte eine Kommissionsminderheit, bestehend aus Mitgliedern der SP-Fraktion, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Als Vertreter der Minderheit und Mitglied des Initiativkomitees begründete Paul Rechsteiner (S, SG) das Volksbegehren unter anderem damit, dass die AHV-Renten den Löhnen seit Jahrzehnten hinterherhinkten. Gemessen an der Lohnentwicklung würden die AHV-Renten schleichend an Wert verlieren. Der Rückstand auf die Lohnentwicklung betrage seit 1980 bereits 10 Prozent. Die AHV erfülle so den Verfassungsauftrag, zusammen mit der Pensionskasse den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern, nicht mehr. Die Initiative bringe für Einzelpersonen eine Rentenverbesserung von monatlich rund 200 Franken, für Ehepaare von rund 350 Franken. Finanziert werden soll die Erhöhung der AHV-Renten durch Anhebung der abgezogenen Lohnprozente von 4,2 auf 4,6 Prozent. So hätten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusätzlich je 0,4 Lohnprozente zu entrichten. Zudem müsste der Bund seinen Beitrag an die AHV um 800 Millionen Franken erhöhen.</p><p>Von sozialdemokratischer Seite wurde mehrfach kritisiert, dass die Vorlage nicht zusammen mit der "Altersvorsorge 2020" behandelt wird. Dies wäre einer Gesamtschau sehr zugute gekommen. Es sei zudem kein Sakrileg, die Frage der AHV-Leistungen zu thematisieren. Erfolgreiche AHV-Reformen hätten in der Vergangenheit immer auch im Leistungsbereich etwas gebracht. Die AHV komme mit ihren Beiträgen weit günstiger zu stehen als alle anderen Formen der Altersvorsorge. Es gehe im Kern darum, eine Sozialversicherung zu stärken, die so effizient funktioniere wie kein anderes Vorsorgewerk.</p><p>Bürgerliche Ratsmitglieder konterten die Argumentation von Paul Rechsteiner und anderen Befürwortern der Initiative unter anderem damit, dass ein Ausbau der AHV illusorisch sei. Es bereite schon äusserst Mühe, die Sozialwerke auf dem heutigen Niveau zu stabilisieren. Über die nächsten Jahre werde der Fehlbetrag der AHV kontinuierlich steigen. Bei Inkrafttreten dieser Initiative im Jahr 2018 wäre - wie in der Botschaft berechnet - mit jährlich 4,1 Milliarden, bis 2030 gar mit 5,5 Milliarden Franken Mehrkosten zu rechnen. Das sei schlicht nicht finanzierbar. Die zusätzliche Belastung von Angestellten und Wirtschaft durch 0,8 Lohnprozente in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld sei zu verhindern. Um die Generationen-gerechtigkeit zu wahren, müssten nicht die Renten erhöht, sondern die Erwerbstätigen und kommende Generationen entlastet werden. Auch wurde bezweifelt, dass bedürftige Menschen überhaupt von der Initiative profitieren würden. Gegenwärtig könnten AHV-Rentner in bescheidenen Verhältnissen oft Ergänzungsleistungen beziehen, welche zudem steuerfrei seien. Wenn man die AHV erhöhe, würden diese Ergänzungsleistungen zum Nachteil von vielen Betroffenen sinken. Dafür würden die Renten für wohlhabende Seniorinnen und Senioren um 10 Prozent steigen. Es sei schliesslich Aufgabe der anstehenden Altersreform, bei allen Massnahmen den möglichst grossen Nutzen herauszukristallisieren.</p><p>Auch Bundesrat Berset warb im Ständerat für die in Angriff genommene "Altersvorsorge 2020". Unter Einbezug der ersten und zweiten Säule wolle der Bundesrat das heutige Rentenniveau erhalten und das Rentenalter nicht über 65 Jahre erhöhen. Es fehlten aber schlicht die finanziellen Mittel, die AHV-Renten um 10 Prozent zu erhöhen. Allein bei der jetzigen AHV gehe der Bundesrat davon aus, dass diese ohne Reformen bis ins Jahr 2030 jährliche Defizite von rund 8 Milliarden Franken scheibe. Mit "AHVplus" würde die Lücke 13 Milliarden betragen.</p><p></p><p>In der Wintersession 2015 äusserte sich rund ein Viertel des <b>Nationalrats</b> zur AHVplus-Initiative. In der fünfstündigen Debatte verliefen die Fronten klar zwischen links-grün und bürgerlich.</p><p>Für die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) lag der Hauptgrund, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, in der laufenden Reform der Altersvorsorge ("Altersvorsorge 2020"). Diese Reform sei das wichtigste Projekt der kommenden Jahre. Alle Energie müsse nun in eine mehrheitsfähige Reform gesteckt werden, "die über den Tellerrand der AHV" hinausblicke und eine umfassende Analyse der Sozialversicherungen beinhalte, meinte Barbara Schmid-Federer (C, ZH) als Sprecherin der Kommission.</p><p>Dem wurde von Seite der Initiativbefürworter entgegengehalten, die bürgerliche SGK-Mehrheit habe es der Minderheit verwehrt, die Initiative im Kontext der "Altersvorsorge 2020" behandeln zu können.</p><p>Gegnerinnen und Gegner des Volksbegehrens führten vor allem fehlende Mittel für höhere Renten ins Feld, ebenso wie die Verschuldung der AHV sowie die Alterung der Gesellschaft. Bereits die Erhaltung des heutigen AHV-Niveaus gleiche aufgrund der demografischen Entwicklung einer Herkulesaufgabe. Eine Erhöhung der AHV nach dem Giesskannenprinzip nütze vor allem den Besserverdienenden.</p><p>Wie im Ständerat wurde moniert, dass die Initiative die Situation der Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) verschlechtern würde. Wenn die AHV-Renten um zehn Prozent steigen würden, würden die EL entsprechend gekürzt. Und im Gegensatz zu den EL müsse die AHV-Rente versteuert werden. Man frage sich, weshalb die Initianten derart hohe Kosten für so wenig Nutzen in Kauf nehmen möchten. </p><p>Einzig Sozialdemokraten und Grüne engagierten sich für die Initiative. Dank steigenden Einkommen und Beschäftigungswachstum stehe die AHV finanziell gut da, trotz der steigenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern. Wie schon im Ständerat wurde an die Verfassungsbestimmung erinnert, wonach die Rente es gestatten muss, das gewohnte Leben angemessen weiterzuführen. Die Erhöhung koste die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer je 0,4 Lohnprozente. Das sei verkraftbar angesichts des Stillstandes von vierzig Jahren bei den AHV-Lohnbeiträgen.</p><p>Mit höheren Renten seien zudem weniger Menschen auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Viele Menschen würden es als entwürdigend empfinden, um Ergänzungsleistungen zu ersuchen, obwohl diese ein wichtiger Teil unseres Sozialversicherungssystems sind und es einen klaren Rechtsanspruch darauf gibt. Die Zahl der Bezüger von Ergänzungsleistungen sei zwischen 2000 und 2014 von 139 000 auf 193 000 gestiegen. Aus falschem Stolz verzichteten viele darauf, EL zu beantragen.</p><p></p><p>Mit der Schlussabstimmung empfahl der <b>Ständerat </b>mit 33 zu 9 Stimmen, die Initiative abzulehnen. Der <b>Nationalrat </b>empfahl Volk und Ständen Ablehnung mit 139 zu 53 Stimmen. Grüne und Sozialdemokraten votierten geschlossen für die Initiative, die anderen Fraktionen geschlossen dagegen.</p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 25. September 2016 mit 59,4 Prozent Nein-Stimmen und von 15 Kantonen und 6 Halbkantonen abgelehnt.</b></p>
- Updated
- 09.04.2025 00:19